Auszug - Aufgabe Sporthallen Grips-Grundschule/Wartburgschule  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BzStR´in Schrader vermittelt, dass es sich hier um ein förmliches Verfahren der Aufgabe von zwei Schulsportstätten handel

Frau BzStR´in Schrader vermittelt, dass es sich hier um ein förmliches Verfahren der Aufgabe von zwei Schulsportstätten handelt. Beschlusslage im Bezirk Mitte sei bei der Aufgabe von Schulstandorten die dazugehörigen Sportstätten nach Möglichkeit zu erhalten. Das BA Mitte kommt dem auch nach. Der Gesamtkomplex Grips-Grundschule steht zum Verkauf. Mit dem künftigen Inhaber der Liegenschaft wird angestrebt, ein Vertragsverhältnis einzugehen, dem BA die Sportanlage weiterhin zur Verfügung zu stellen. Mitte sei gezwungen, ein förmliches Verfahren zur Aufgabe der Sportstätte nach § 7, Abs. 2 durchzuführen.
Bei der Wartburg-Schule hat sich nach Prüfung herausgestellt, dass hier eine Herauslösung der Sportstätte aus der Schule selbst, aufgrund der Lage, nicht möglich sei und der Liegenschaftsfonds darauf besteht, eine Herauslösung aus baulichen Gründen nicht in Frage kommt. Deshalb sei das BA Mitte gezwungen, auch hier ein förmliches Aufgabeverfahren durchzuführen. Frau Schrader versichert, dass man mit dem potentiellen Inhaber der Liegenschaft in Gespräche treten möchte, um eine teilweise Nutzung der Schulsportanlage zukünftig zu ermöglichen.
Dem neuen Eigentümer obliegt es allerdings, ob er darauf eingeht oder nicht.
Letztendlich obliegt es dem Abgeordnetenhaus darüber zu entscheiden, Ja oder Nein zu sagen.

 

Frau BzStR´in Schrader bittet um eine Meinungsbildung des Sportausschusses und um Entscheidung, wie das BA weiter im Sinne des Gesetzes vorgehen soll.

 

Herr Schmidt teilt ergänzend mit, dass grundsätzlich im Ausschuss verabredet wurde, dass Mitte alle Sportanlagen erhalten möchte. Dieses Verfahren nimmt das BA zum zweiten Mal in Angriff. Die beiden Schulsporthallen der Grips-Grundschule und der Wartburg-Schule sind in der Wertung. Das Verfahren wurde offiziell mit der Anhörung eingeleitet. Am 15.09.2010 waren Herr Hammer, Vertreter des Präsidiums des Landessportbundes, Herr Schoenberner, Vertreter der AG der Sportvereine Mitte, Frau Weisbach, Sportamt Mitte und Herr Schmidt haben sich zusammen die Sportstätten angesehen. Man war sich einig darüber, dass es durch die Aufgabe dieser beiden Sporthallen einen Einschnitt in die Sportinfrastruktur bedeutet. In einem defizitierten Bezirk, wie Mitte, stimmt der Landessportbund eine Aufgabe grundsätzlich nicht zu. Trotzdem wird von Seiten des LSB und der Sport AG Mitte die finanzielle Notlage anerkannt. Es wird auch in diesem Zusammenhang das Vorgehen des Bezirks gewürdigt, die Sportinfrastruktur weiter zu entwickeln. Der Landessportbund hat sich angeboten, mit dem Liegenschaftsfonds direkt in Verhandlung zu treten, um zu erreichen, dass, solange wie möglich bis zur Veräußerung, der Sportbetrieb an den Stätten vonstatten gehen kann bzw. nach Veräußerung mit dem Erwerber in Kontakt getreten wird, um Vereinssport nach 16.00 Uhr und an den Wochenenden abzusichern.

 

Herr BV Böttrich (Grüne) möchte wissen, ob das förmliche Verfahren eine Vorlage zur Beschlussfassung beinhaltet. Weiterhin möchte er zum Standort Grips-Grundschule wissen, ob inzwischen ein Verkauf stattgefunden hat. Herr Schmidt teilt mit, dass dem Abgeordnetenhaus ein Protokollauszug der heutigen Sitzung genügen würde. Einige Bezirke führen BA-Beschlüsse bei. Andere Bezirke fügen BVV-Beschlüsse bei. Frau BzStR´in Schrader teilt zur zweiten Frage mit, dass kein Verkauf stattgefunden hat.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) möchte wissen, warum die Grips-Grundschule zusammen mit der Turnhalle verkauft werden soll. Weiterhin möchte er wissen, woher die fehlenden Kapazitäten für den Sportunterricht kommen, die dann fehlen. Welche Kosten entstehen, wenn es eine Weiternutzung bis zum Verkauf gibt.
Abschließend regt Herr Lehmann an, ein Meinungsbild abzugeben.

 

Herr BV Lundkowski (FDP) möchte wissen, ob es für den Verkauf notwendig sei, dieses förmliche Verfahren nur in Gang zu setzen, eine Absichtserklärung abzugeben, das förmliche Verfahren nicht vollständig abzuschließen. Er meint, dass dieses förmliche Verfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird und dass dieses Gelände nicht genutzt wird. Weiterhin möchte er wissen, ob die Sporthalle derzeit noch genutzt wird. Antwort: Nein. Herr Lundkowski fragt daraufhin, warum das nicht beim Schulgebäude möglich gewesen wäre.

 

Herr BV Leuschner (CDU) schließt sich den Fragen von Herrn Lehmann an und meint, dass der Schulentwicklungsplan fehlgeleitet sei. Er kann sich nicht vorstellen, dass Mitte über so viele freie Hallenkapazitäten verfügt. Er fragt, ob sich das Bezirksamt darüber Gedanken gemacht hat, wie man das jetzt auffangen möchte. Gibt es neue Sporthallen, die in der Planung sind? Sind welche im Bau?
Er kann sich auch nicht vorstellen, wenn man sich hohe Ziele setzt – man möchte die Jugend von der Straße holen, durch Sport animieren - dann braucht man auch entsprechende Stätten.

 

Herr BV Trinte (SPD) meint, dass ihm beide Hallen seit vielen Jahren bekannt seien und ihm sei auch bekannt, dass beide Hallen eine geringe Auslastung haben. Die Hallen seien für Sportvereine wenig attraktiv, denn sie seien sehr klein und sie entsprechen auch nicht den heutigen Anforderungen der Sportvereine.

 

Frau BV Hilse (CDU) fragt, ob beide Liegenschaften tatsächlich an den Liegenschaftsfonds übertragen wurden. Sie erinnert an eine Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, wo man nach einzelnen Projekten, Objekten und Liegenschaften fragte und in keinem Fall hat bisher eine Übertragung stattgefunden. Zum Verfahren möchte sie wissen, welches Verfahren man damals beim Stade Napoleon gewählt hat und ob man sich an dieses Verfahren jetzt orientieren könnte. Frau BzStR´in Schrader meint, dass hier nicht der Eindruck entstehen soll, dass sie und das Bezirksamt leichtfertig irgendwelche Sportanlagen aufgeben möchten. Herr Schmidt hatte darauf hingewiesen, dass die Aufgabe dieser beiden Sportstätten ein Einschnitt bedeutet, auch wenn die Nutzung nicht so sei, dass man von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr die Hallen 100 %ig nutzt. Sie kann das momentan nicht einschätzen, weil sie nicht vor Ort sei. Problem besteht darin, dass der Liegenschaftsfonds beide Liegenschaften abnimmt, wenn keine fachliche Nutzung mehr stattfindet. Beide Sportanlagen werden momentan noch genutzt. Die Frage der Nachbestückung am Standort Grips-Grundschule sei ausdrücklich noch einmal vorbehaltlich der Aufgabe der Sportstätte gegenüber dem Bezirk Mitte auch so genannt worden. Die Zusage musste Mitte bereits geben, dass dieses förmliche Entwidmungsverfahren noch angestrebt wird. Mitte sei somit in Zwängen und sie weist auch darauf hin, dass das Beschlusslagen der BVV im Zusammenhang mit dem Beschluss über den Haushalt und dem Konsolidierungskonzept und dem Schulentwicklungsplan seien, beide Standorte als Schulstandorte aufzugeben. Der Auftrag sei an das BA gegangen, das jetzt umzusetzen. Der Schulstandort Wartburg-Schule wird als Schulstandort nach wie vor genutzt. Bei der Grips-Grundschule gab es durchaus Überlegungen von Seiten des Sportamtes hier die Sportanlage heraus zu lösen (ein eigenes Grundstück bilden und es zu erhalten). Der potentielle Käufer der Stadt Frankreich hat ein Interesse an der gesamten Liegenschaft, weil er ihn als Campus entwickeln möchte und daher die Sportanlage dazu haben möchte.

Anders sieht es beim Diesterweg-Gynasium aus. Hier bestehen Gespräche mit der Abt. Stadtplanung Grundstücke zu bilden, um genau die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Sportanlagen beibehalten bleiben. Das funktioniert bei der Wartburg-Schule nicht, weil die bauliche Beschaffenheit es nicht zulässt. Mitte kann diese Liegenschaft nicht von der Sportanlage trennen. Mitte behält die Wartburg-Schule in Gänze oder man gibt diese Schule ab. Würde es Mitte gelingen, mit dem potenziellen Erwerber eine Verabredung zu schließen, dass die Sportanlage für den bezirklichen Sport weiter bleibt, bedarf es dieses förmlichen Aufgabeverfahrens, weil es dann keine öffentliche Sportstätte mehr sei. Man habe zwar Vertragsbeziehungen mit dem Erwerber, aber Voraussetzung für den Verkauf ist die Aufgabe als öffentliche Sportanlage nach § 7, Abs. 2. Was Mitte danach anstrebt, interessiert in diesem Zusammenhang erst einmal nicht. Welches Interesse Frankreich an dieser Liegenschaft in Gänze hat, weiß Mitte nicht, denn diese Gespräche führt Mitte nicht. Mitte sei dabei, sich von Kosten zu entlasten und sie an den Liegenschaftsfonds so schnell wie möglich abzugeben. Der Liegenschaftsfonds macht zur Voraussetzung: Beendigung der fachlichen Nutzung. Frau Schrader betont, dass Mitte natürlich auch zurückmieten könnte, dass würde aber wieder mit Kosten verbunden sein. Fakt sei, dass man im Fall Grips-Grundschule nicht umhin kommt im Zuge der Veräußerung sich von dieser Sportanlage im Sinne einer öffentlichen Sportanlage zu trennen. Selbst wenn man anstreben würde, die Halle danach noch weiter nutzen zu wollen, eine Vertragsbeziehung eingehen würde, wird Mitte das mit einem privaten Erwerber tun müssen, unabhängig davon, was § 7, Abs. 2 sagt. Hier sei Mitte an das förmliche Verfahren gebunden.

Zum Verfahren selbst teilt sie folgendes mit: Sie schlägt vor, auch wenn die Zeit drängt, Abgabe an den Liegenschaftsfonds, könnte Mitte förmlich verfahren, dass im Sinne der Beschlussfassung der BVV, des Konsolidierungskonzeptes und Schulentwicklungsplan noch einmal ein BA-Beschluss herbeigeführt wird. Vorher könnten die Ausschüsse entschieden. Abschließend wird in der BVV beraten. Diese Beschlussfassung wird dann an das Abgeordnetenhaus übermittelt. Anschließend wird eine Senatsvorlage gefertigt. Diese Senatsvorlage geht dann an das Abgeordnetenhaus. Das Abgeordnetenhaus schickt die Vorlage in seine Ausschüsse zur Beratung. Frau Schrader meint, dass hier Prozesse entstehen, die Zeit benötigen, die man sich auch nehmen muss.

 

Der stellvertretende Vorsitzende, Herr Looff, bittet die Ausschussmitglieder, ob sie dem vorgeschlagenen Weg zustimmen oder ob sie den förmlichen Weg gehen wollen.

 

Herr BV Bertermann (Grüne) findet es merkwürdig, dass der Liegenschaftsfonds die Voraussetzungen formuliert, denn er ist Dienstleister des Landes Berlin und schreibt mehr oder weniger dem Auftraggeber vor, wie er zu arbeiten hat.

 

Frau BzStR´in Schrader meint daraufhin, dass der Liegenschaftsfonds hier im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen agiert. Sie denkt, so, wie der Liegenschaftsfonds hier agiert, geschieht das im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen.

 

Herr Schoenberner meint, dass hier keine vertragliche Nutzung für Sportvereine hinzu-kommen wird. Er weist in diesem Zusammenhang auf eine bauliche Verquickung einer Schule hin. Dadurch habe man eine komplette Turnhalle (Torstraße) für den Verein verloren. Er regt an, solche Dinge im Vorfeld abzuklären.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) bittet um Beratungsbedarf in seiner Fraktion.

 

Herr BV Lundkowski (FDP) regt für seine Fraktion an, heute nicht abzustimmen. Seine Fraktion hatte sich für den Erhalt der Schule eingesetzt. Sieht man sich das förmliche Verfahren an – Verkauf der Sporthalle – sei das eine wichtige Voraussetzung für den Verkauf des gesamten Geländes, dann könnte das bei einer Ablehnung scheitern. Herr Lundkowski selbst tentiert für das förmliche Verfahren.

 

Auch Herr BV Mahr (SPD) hat Beratungsbedarf in seiner Fraktion.

 

Auf die Frage von Herrn Schoenberner, ob beide Vereine die Hallen nutzen, wird mit Ja geantwortet. Er bemerkt, dass es nicht einfach sein wird, beide Nutzergruppen aus beiden Turnhallen woanders unter zu bringen. Herr Schoenberner würde es begrüßen, wenn es möglich wäre, das Verfahren durchzubringen, denn dann könnte man mit dem Verkäufer verhandeln, ob man die Zeiten von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr wieder nutzen könnte, ähnlich wie in der Torstraße, mit einem besseren Vertrag, der die Möglichkeit des Herausmobbens nicht zulässt.
 

Frau BzStR´in Schrader kann nachvollziehen, wenn die Vertreter des Sportausschusses in ihren Fraktionen beraten möchten. Sie schlägt vor, eine BA-Vorlage zu fertigen und der BVV zur Beschlussfassung zu übergeben. Ob diese Beschlussfassung noch einmal im Ausschuss beraten werden muss oder ob er in der BVV selbst diskutiert und abgestimmt wird, bleibt den Sportausschussmitgliedern ungenommen. Sie regt auch an, Gespräche mit den Vertretern des Sports zu führen, wie man Ersatz schaffen könnte für den Fall der Fälle. Man sei immer abhängig vom Erwerber, ob er dem Amt eine Nutzung ermöglicht oder nicht. Man kann nur an den guten Willen des Erwerbers appellieren.
Abschließend bemerkt sie, dass mit dem Liegenschaftsfonds geklärt werden muss, wenn das förmliche Verfahren in die Wege geleitet wird und eine Beschlussfassung abzusehen sei.
Sie regt an, mit Zustimmung des Sportausschusses, alles in die Wege zu leiten. Eine letztendliche Beschlussfassung durch die BVV wäre der beste und sauberste Weg.

 

Herr BV Böttrich schlägt vor, in der nächsten Sportausschusssitzung eine Vorlage zur Beschlussfassung des BA zu diskutieren. Diese könnte danach in die BVV eingebracht werden. Frau BzStR´in dankt für den Vorschlag. Sie wird einen entsprechenden BA-Beschluss dem Ausschuss unterbreiten.

 

Herr BV Bertermann (Grüne) regt aus Zeitgrünen an um das Verfahren abzukürzen, den Ausschuss vorab über den BA-Beschluss zu informieren, damit eine Überweisung in die BVV nicht mehr erforderlich sei.

 

Zusammenfassend teilt der stellvertretende Vorsitzende, Herr Looff, mit, dass der Sportausschuss der Auffassung sei, dass das förmliche Verfahren angestrebt werden sollte und bittet Frau BzStR´in Schrader so zu verfahren, wie besprochen und den Tagesordnungspunkt zu vertagen und eine BA-Vorlage vorzulegen, die dann im Sportausschuss diskutiert wird. Anschließend wird die Vorlage als Beschlussfassung in die BVV eingebracht. Dem wird so zugestimmt.


 

 
 

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