Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
42. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 31.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Folgende Mitteilungen werden von Frau Hänisch dargelegt:

Folgende Mitteilungen werden von Frau Hänisch dargelegt:

 

1.       Zielvereinbarung Steuerungsdienst

Im Nachgang zur Sitzung erhalten die Ausschussmitglieder die Zielvereinbarung 2010, die per BA-Beschluss zwischen dem Steuerungsdienst und dem Bezirksamt beschlossen wurde. Wegen des Zeitablaufs und der beginnenden Sommerpause kann die im BezVG vorgesehene Beratung mit der BVV erst nach Beschlussfassung erfolgen. Es wird vorgeschlagen, diese Zielvereinbarung auf die Tagesordnung der kommenden Hauptausschusssitzung zu setzen und zu beraten. Die Beratungsergebnisse könnten dann ggfls. als Ergänzung nachträglich beschlossen werden und zudem in die Zielvereinbarung 2011 einfließen.

             

2.       Servicevereinbarungen 2010/11 der SE Personal und Finanzen

Die Servicevereinbarung, die zwischen dem SE-Leiter Personal und Finanzen und den LuVs und SE-Leitern des Bezirksamts abgeschlossen werden soll, liegt im Entwurf vor. Auch sie wird im  Nachgang zur Sitzung per Mail an die Ausschussmitglieder versandt werden. Es wird vorgeschlagen, auch diese Servicevereinbarung in der kommenden Hauptausschusssitzung auf die Tagesordnung zu nehmen.

             

3.       Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses – Beförderungssperre im höheren Dienst des BA Mitte

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat in seiner Sitzung am 24.03.2010 für den Haushalt des BA Mitte einen Auflagenbeschluss folgenden Inhalts gefasst:

 

„Die Beförderungssperre für Beamte des höheren Dienstes im Bezirk Mitte ist solange aufrecht zu erhalten, bis der Bezirk eindeutig und stellenscharf mitgeteilt hat, wann bzw. inwieweit die einzelnen Planstellen mit Beamten und Beamtinnen besetzt werden und der Hauptausschuss dies zustimmend zur Kenntnis genommen hat.

Darüber hinaus wird der Bezirk aufgefordert, fünf weitere Planstellen der BesGr. A15 nach A14 – nach Möglichkeit sofort – umzuwandeln, bzw. einen KU-Vermerk anzubringen. Die Ergebnisse sind in die Obergrenzenberechnung einzuarbeiten und der Senatsverwaltung für Finanzen zu übersenden.“

 

Ursache hier war die Entscheidung des BA Mitte in 2009, zur Verbreiterung des Stellenkegels 19 Angestelltenstellen in Beamtenstellen umzuwandeln. Dieser Beschluss, der in dieser Form Eingang in den Stellenplan des Haushalts 2010/11 gefunden hat, wurde im Abgeordnetenhaus ablehnend aufgenommen und mit den Zielstellungen des Landes Berlin als unvereinbar erklärt. Zur Disziplinierung des BA Mitte wurde daraufhin o.g. Auflagenbeschluss getroffen.

 

Da aus Sicht des BA Mitte die Inhalte dieses Auflagenbeschlusses, insbesondere die Beförderungssperre im höheren Dienst, als unerträglich angesehen wurde, hat das BA beschlossen, einen Antrag im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses einzureichen, diesen Auflagenbeschluss aufzuheben. Dieser Antrag wurde untersetzt mit dem Angebot, die Ursache für den Auflagenbeschluss, die Umwandlung der 19 Angestellten- in Beamtenstellen zu beseitigen.

 

Den Hauptausschussmitgliedern wird der jetzt eingebrachte Antrag an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Verfügung gestellt. Dieser Antrag ist von SenFin mitgezeichnet und wird hoffentlich auf der TO der Hauptausschusssitzung am 09.09.2010 stehen.

 

4.       Basiskorrektur Grünflächenpflege 2011 – Schreiben SenFin v. 26.08.2010

Mit Mail v. 26.08.2010 hat SenFin dem BA Mitte mitgeteilt, dass für die Übernahme der vier Grünflächen Nordbahnhof, Sprengelpark, ULAP am Hauptbahnhof und Geschichtspark Zellengefängnis auch für 2011 eine Basiskorrektur für die vom Bezirk zusätzlich zu leistenden Aufwendungen zugesagt wird. Die Basiskorrektur wird einen Umfang von ca. 357.500 € annehmen. In Abstimmung mit SenFin werden sowohl die entsprechenden Ausgaben als auch die erwartete Zuweisungserhöhung (diese als pauschale Mehreinnahme) in den 2. Ergänzungsplan 2011 mit aufgenommen.

 

5.       Investitionsplanung 2011-15

Alle zwei Jahre werden die Bezirke von SenFin aufgefordert, eine Investitionsplanung zu erstellen. Die kommende I-Planung wird den Planungszeitraum 2011-2015 umfassen. In der Vergangenheit wurde immer das Aufstellungsrundschreiben der SenFin abgewartet, bevor in den Fachabteilungen die internen Diskussionen gestartet wurden. Diese Verfahrensweise hatte zur Folge, dass vor allem die Beteiligung der BVV an der I-Planung, die gem. BezVG über diese zu beschließen hat, in einem sehr kurzen Zeitraum zu erfolgen hatte.

Daher haben wir uns entschlossen, zu einem deutlich früheren Zeitpunkt die Fachabteilungen aufzufordern, ihre Planungen voranzutreiben und diese bereits im Vorfeld der bezirksamtsinternen Abstimmungsprozesse auch mit ihren Fachausschüssen zu beraten. Am 09.07.2010 ist ein entsprechendes Aufforderungsschreiben der SE PersFin an alle Fachabteilungen ergangen, mit der Bitte, bis zum 01.10.2010 entsprechende Vorschläge einzureichen.

Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten ab September 2010 die Fachausschüsse über diese Planungen beraten werden.

 

6.       DSK

Zum Vorgang DSK – Einnahmen aus der Sondernutzung zum Zwecke der Baustelleneinrichtung auf öffentlichem Straßenland für den Rückbau des Palasts der Republik – kann mitgeteilt werden, dass überraschend am 05.08.2010 die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der DSK einen Widerspruchsbescheid zugestellt hat, in dem der Widerspruch zum Gebührenbescheid des BA Mitte über ca. 4,3 Mio € zurückgewiesen wird. Damit nimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung offensichtlich Abstand von ihrem Ansinnen, die Gebührenordnung nachträglich zu ändern, um die DSK von diesen Gebühren frei zu stellen.

Bei der Gelegenheit sei auch darauf hingewiesen, dass das BA Mitte im vorgenannten Fall ja die Schlichtungsstelle bei der Senatsfinanzverwaltung angerufen hat. Bis August – dem Termin o.g. Widerspruchsbescheids – hat das BA Mitte keine Rückmeldung zu diesem Antrag erhalten.

Wenn die DSK zu o.g. Widerspruchsbescheid keine Klage einreicht und die Gebühren in 2010 im BA Mitte eingehen, wäre die Anrufung der Schlichtungsstelle auch als hinfällig anzusehen.

Bei der Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss 2010 um die unverhofften Mehreinnahmen i.H. der genannten 4,3 Mio € besser ausfallen muss als die bisher geplanten 3,3 Mio €, um sowohl die Altschulden tilgen zu können und Vorsorge für die Erhöhung der Einnahmeerwartung in 2012 getroffen zu haben.

 

7.       Lehr- und Lernmittel – Korrespondenz zur zukünftigen Mindestveranschlagung

Mit Schreiben v. 08.07.2010 hat sich die Senatsbildungsverwaltung an die Bezirksämter gewandt und mitgeteilt, dass SenFin „im Zuge der Basiskorrektur 2009“ festgestellt hat, dass „die Bezirke die Leitlinie hinsichtlich der Ist-Ausgaben im Bereich der Lehr- und Lernmittel erheblich unterschritten haben. Berlin weit wurden von der Zuweisung i.H.v. 30,4 Mio € nur 24,4 Mio € verausgabt.

Angesichts der erheblichen Finanzierungsprobleme des Landeshaushalts wurde zugleich angekündigt, für die Haushaltsplanaufstellung 2012/13 nur noch die Ist-Werte als Basis für die Veranschlagungsleitlinien zu übernehmen und bereits im Rahmen der Basiskorrektur 2010/11 auf die Entwicklung in den Bezirken zu reagieren.

Damit wird erstmalig auf Landesebene auf die offensichtlich nicht nur in Mitte angehäuften Rücklagen der Schulen reagiert. Zur Erinnerung, zum 01.01.2010 betrugen die schulischen Rücklagen ca. 1,5 Mio € nur in Mitte. Bei Haushaltsberatungen hat es angesichts dieser Werte ja auch bei uns schon häufiger Diskussionen gegeben, ob diese Rücklagen zumindest teilweise aufgelöst werden können.

Dem stehen aber nachgewiesener Weise das Schulgesetz im Wege, das das Recht und die Verfügung über die Rücklagen allein den Schulen zubilligt.

Entsprechend ist auch die Stellungnahme des Bezirks an die Senatsschulverwaltung ausgefallen und das Ansinnen der Basiskorrektur und der Reduzierung der Veranschlagungsleitlinie zurückgewiesen worden.

Die weitere Entwicklung in diesem Themenfeld bleibt jetzt abzuwarten. Sie ist ein weiteres Indiz dafür, dass bei SenFin systematisch die Ausgabenbereiche analysiert und auf Ausgabeeinsparungen hin geprüft werden.

             

8.       Ausgleichszahlungen beim Wegfall von Liegenschaften aus dem Energiesparpool 18

Eine erste Erfassung durch das bezirkliche Energiemanagement der notwendigen Ausgleichszahlungen an den Energiedienstleister edl bei Aufgaben von schulischen Liegenschaften hat ergeben, dass ggfls. eine Summe i.H.v. einmalig 1,6 Mio € vom Bezirk aufzuwenden wären.

Ob sich diese Zahl in der genannten Höhe bestätigt und ob nicht im Gegenzug die jährlichen Zahlungen an den Energiedienstleister insgesamt reduziert werden müssten, da sich die Anzahl der vertraglich gebundenen Liegenschaften reduziert, wird gegenwärtig noch geprüft.

Eine abschließende finanzielle Gesamtbetrachtung ist gegenwärtig daher noch nicht möglich.

Für die in 2011 aufzugebenden Schulstandorte Diesterweg, Wartburg und Breitscheid wurde im Ergänzungsplan in der erforderlichen maximalen Höhe v. 950 T€ keine Vorsorge getroffen. Die Zahlen selbst sind erst kürzlich bekannt geworden. Unklar ist auch, ob diese Aufwendungen überhaupt in 2011 fällig würden.

 

 

Auf die Nachfrage von Herrn Urchs zur Mitteilung Nr. 8 teilt Frau Hänisch mit, dass hier der sog. „Pool-18-Vertrag“ geschlossen wurde, wo fast alle Schulstandorte, etliche Bibliotheksstandorte, die Volkshochschule u.a. enthalten sind. Der Vertrag wurde so ausgestaltet, dass der Vertragspartner Geld in die Hand nimmt und vor allem in die Energietechnik (Heizungsanlagen, Heizungsregler u.a.) an den einzelnen Standorten investiert. Diese Investition refinanziert sich durch die erzielten Energieeinsparungen. Wenn die Energieeinsparungen höher liegen als der Refinanzierungsbedarf, fließt dieses Geld dem Bezirkshaushalt zu. Das ist das Grundprinzip des Vertrages. Wenn nunmehr Schulstandorte aufgegeben werden, müssten diese Standorte aus dem Vertrag herausgelöst werden und die vom Dienstleister getätigten Aufwendungen abgelöst werden.

 

 

Herr Bertermann bittet darum, dass den Mitgliedern die Schreiben zur Mitteilung Nr. 6 übermittelt werden.

 

Frau Hänisch sagt zu, diese Bitte an den zuständigen Stadtrat zu übermitteln, der dies dann ggf. dem Fachausschuss zukommen lässt.


 

 
 

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