Auszug - B-Plan I-32b - Köpenicker Straße BE: Bezirksamt, Architekturbüro Carpaneto, Schöningh  

 
 
51. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nach einleitenden Worten von Herrn Gothe erläutert Herr Schöningh anhand einer Powerpoint-Präsentation

Nach einleitenden Worten von Herrn Gothe erläutert Herr Schöningh anhand einer Powerpoint-Präsentation. Geplant ist eine genossenschaftliche Bebauung von 6.000-8.000qm mit Optionsräumen. Der Nutzungsschwerpunkt soll auf einer Wohnnutzung liegen. 20% sollen Mietwohnungsbau werden. Das Grundstück ist ca. 7.500qm groß, wovon nach B-Plan ca. 4.500 qm bebaut werden können. In Anlehnung an den Bürgerentscheid Media-Spree soll ein 22m breiter Uferpromenadenstreifen entstehen. Eine Platzgestaltung soll ermöglichen, dass teilweise eine 50m breite öffentliche Nutzung ermöglicht wird. Ein Bauvorbescheid für das Projekt liegt bereits vor. Im Gebiet befinden sich 5 unterschiedliche Eigentümer, die sich bisher nicht auf eine gemeinsame Straßenfinanzierung einigen konnten. Demnächst ist eine Einigung jedoch in Aussicht.

 

Herr Bausch spricht sein Wohlwollen für dieses Projekt aus. Er unterstützt, dass die Zufahrt realisiert wird, da erste Investitionen auf einem großen Baugebiet erfahrungsgemäß weitere nach sich zieht. Es würde so eine städtebauliche Entwicklung an diesem Ort erfolgen. Er bezieht sich auf das eingezeichnete Bootshaus auf der Karte und fragt nach, ob dieses Haus den Uferweg beeinträchtigen würde. Ferner fragt er nach, ob das Bootshaus Bestandteil des Vorbescheidsantrags war.

 

Herr Gothe führt dazu aus, dass weiterhin das Ziel besteht, der Öffentlichkeit eine breite Uferpromenade zugänglich zu machen. Jedoch ist durch den diesbezüglich geführten Diskussionsprozess klar geworden, dass der Charakter des Gebietes für die Zukunft verfestigt werden sollte und dass es eben nicht darum geht, eine perfekt gestaltete Uferpromenade zu schaffen. Das Boothaus könnte demnach in die Gestaltung der Promenade integriert werden.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Koch führt Herr Schöningh aus, dass hinter dem Projekt keine wirtschaftlichen Interessen stehen, es handelt sich demnach um „Non-Profit“. Er legt dar, dass pro qm 400 Euro an Eigenkapital benötigt werden. Die Mieter, welche mit den 20% der Fläche angesprochen werden, müssen letztlich lediglich eine Mindestbeteiligung als Mitglied der Genossenschaft von 1000 Euro zahlen. Ferner wird eine Nutzungsgebühr von 8-9 Euro/Brutto für die künftigen Mieter angestrebt. Die DG-Wohnungen werden allerdings teurer werden.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Hobrack führt Herr Gothe aus, dass stets die Hoffnung besteht, dass der Bezirk das Sanierungsgebiet erhält, demnächst wird die Senatorin für Stadtentwicklung die entsprechende Senatsvorlage einbringen, anschließend werden die Sanierungsgebiete verkündet.

 

Herr Diedrich legt dar, dass stets der Wunsch bestand, diesen Bereich für eine breite

Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Er spricht sein Unverständnis über die Aussage von Herrn Gothe aus, welche diese Zugänglichkeit in Frage stellt (Bootshaus).

Herr Gothe legt erneut dar, dass es nach wie vor ein Ziel darstellt, für die Öffentlichkeit einen breiten Uferstreifen herzustellen. Jedoch muss dies gestalterisch nicht in Form einer langen durchgezogenen Allee erfolgen.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Bausch wird die Grundstücksgrenze anhand einer Karte erläutert.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Bertermann erläutert Herr Gothe, dass der B-Plan, welcher für die Realisierung des Projektes notwendig ist, zur Beschlussfassung gebracht werden soll. Dies ist bisher gescheitert, da der Bezirk dieses Projekt nicht finanzieren konnte. Wenn das Projekt jedoch privat vorfinanziert  und zu 80% refinanziert wird (aus Straßenausbaubeiträgen), kann der Beschluss im Bezirksamt erfolgen.


 

 
 

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