Auszug - Schritte in die Selbstständigkeit Fördermöglichkeiten durch EU, Bund, Land, Kommune (Bezirke) Vorstellung von kleinen Unternehmensformen u.a. Unternehmergesellschaft – UG haftungsbeschränkt – sog. Mini GmbH BE: Ertugrul Tolan Leiter Wirtschaftsförderung BA Mitte von Berlin  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.1
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 23.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Tolan erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation zur Thematik. Diese Präsentation werden die Ausschussmitglieder in Kürze per Mail erhalten.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Lehmann führt Herr Tolan aus, dass generell festgelegt ist, dass auch Gründer von Bestandsunternehmen, welche nicht länger als drei Jahre bestehen, einen Anspruch auf einen Mikrokredit haben.

 

Herr Hortig fragt nach, ob ein KMU den Mikrokredit auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn es bereits seit fünf Jahren besteht und beispielsweise eine Erweiterung beabsichtigt.

Herr Tolan verneint und erklärt, dass der Mikrokredit nur dann beantragt werden kann, wenn das Unternehmen nicht älter als drei Jahre ist.

Herr Tolan legt weiterhin dar, dass es natürlich auch für Firmen, welche bereits länger als drei Jahre bestehen, Förderungsmöglichkeiten zur Existenzsicherung und -erweiterung gibt.

 

Herr Koch bezieht sich auf die Äußerungen, dass insolvente Personen mit einem Finanzierungsbedarf ebenfalls (beispielsweise vom Jobcenter) gefördert werden. Er spricht die Vermutung aus, dass derartige Existenzgründungen keine guten Erfolgsaussichten haben. Er fragt nach, wie die Sinnhaftigkeit derartiger Kredite oder Zuschüsse des JobCenters eingeschätzt wird.

Herr Tolan führt dazu aus, dass insolvente Personen nicht ohne weiteres eine Finanzierung erhalten,   es muss erst ein Businessplan vorlegt werden, welcher einer Prüfung unterzogen wird. D.h. erst wenn das JobCenter laut einer gutachterlichen Stellungnahme der Meinung ist, dass die Existenzgründung tragfähig ist, wird eine Förderung erteilt. Er führt ergänzend aus, dass manche Förderprogramme sogar vorsehen, insolvente Personen zu fördern.

Herr Hortig bezieht sich auf diese Thematik und legt dar, dass es durchaus sinnvoll erscheint, insolventen Personen nach Ablauf der Insolvenzfrist und der Restschuldbefreiung die Möglichkeit zu geben, mit einem Neuunternehmen auf dem Markt zu starten.

 

Herr Koch bezieht sich auf die KfW-Finanzierung und fragt nach der weiteren Entwicklung der diesbezüglichen Bundesmittel. Ferner fragt er nach, welche Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft diese Finanzierung mit sich bringen könnte.

Herr Tolan führt aus, dass er von Senatsstellen gehört hat, dass die Bundesregierung vorsieht, im Zuge der Sparmaßnahmen die Bundesmittel insgesamt zu kürzen. Zur zweiten Frage können keine Aussagen getätigt werden.

 

Auf eine weitere Nachfrage von Herrn Lehmann legt Herr Tolan dar, dass sich das größte Problem bei Gründern migrantischer Herkunft auf  die Unwissenheit bezieht. Den meisten fehlt das Bewusstsein der Vorbereitung auf die Selbstständigkeit, die Gründerkurse werden oft nicht besucht, vielmehr wird ein Unternehmensberater in Anspruch genommen, welcher über die eigene Muttersprache verfügt. Herr Tolan weist darauf hin, dass ein Unternehmensberater keinen geschützten Beruf darstellt, insofern werden aufgrund fehlender Kompetenzen keine Erfolge erzielt.


 

 
 

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