Auszug - Zielvereinbarung für die Jahre 2010 und 2011 für Mitte, Ressort Gesundheit  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 1.1
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:28 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Dr

Herr BzStR Dr. Hanke teilt mit, dass das LuV Gesundheit zum 30.06.2010 eine Zielvereinbarung beschlossen hat und dem Steuerungsdienst zugeleitet hat. Es wurde vereinbart, im September die Zielvereinbarungen im Detail zu besprechen. Da die Zielvereinbarungen sehr umfangreich sind, fragt Herr Dr. Hanke, wie man damit umgehen könnte.

 

Herr Busse teilt ergänzend mit, dass sich die abgeschlossenen Zielvereinbarungen für 2010 und 2011 nach der Rahmenzielvereinbarung richten, die das Bezirksamt im Frühjahr 2010 beschlossen hatte. In der Rahmenzielvereinbarung sind entsprechende Vorgaben gemacht, die die Zielvereinbarung enthalten soll und muss. Diese Zielvereinbarung geht (sie hat finanzielle Auswirkungen) zur Mitzeichnung an das Haushaltsamt und zur Mitzeichnung an den Steuerungsdienst. Dieses Verfahren gilt für alle Zielvereinbarungen im Bezirksamt Mitte für alle LuV´s und SE.

Die Zielvereinbarung für die Jahre 2010 und 2011 ist geprägt von den Schwerpunktthemen, im KJGD, bei HüGUM, im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsbereich. Im Gesundheitsbereich gibt es sehr viele Produkte, die in ihrer Summe und ihrer Gesamtheit Auswirkungen finanzieller, organisatorischer und fachlicher Art haben. Herr Busse betont, dass sich die Zielvereinbarung auch im wesentlichen an der bekannten Zielvereinbarung für die Jahre 2008 und 2009 orientiert. Sie enthält somit keine Überraschungen. Einige steuerungsrelevanten Produkte sind wieder enthalten, einige andere Produkte sind neu hinzu gekommen, einige Produkte sind entfallen.
Weiterhin teilt er mit, dass der Steuerungsdienst einen Bericht zu den abgeschlossenen Zielvereinbarungen erstattet und diesen dann auch der BVV immer zur Kenntnis gibt. Im September wird man Gelegenheit haben, im Ausschuss an einzelnen Punkten diese Zielvereinbarung zu diskutieren.

Abschließend einigen sich die Ausschussmitglieder, dass die Zielvereinbarungen in Papierform pro Fraktion zukommen zu lassen und einmal als PDF-Datei über das BVV-Büro zur weiteren Versendung.

 

Herr BV Böttrich (Grüne) bezieht sich auf den letzten Gesundheitsausschuss, im dem vermittelt wurde, dass nicht absehbar sei, wann die Zielvereinbarungen fertig sein werde. Weiterhin möchte er wissen, warum die Zielvereinbarung schon fertig seit März 2010 im Intranet steht. Im Juni 2010 teilte Herr BzStR Dr. Hanke mit, dass man noch keine Zielvereinbarung unterzeichnet habe.

Herr BzStR Dr. Hanke kann die erste Frage nicht beantworten. Zum Verfahren teilt er mit, dass Exemplare parafiert werden und zu einem späteren Zeitpunkt unterschrieben werden.

Herr Busse teilt mit, dass die Zielvereinbarung eine gewisse Zeit dem Steuerungsdienst zur Mitzeichnung vorlag. Herr Busse betont, da diese Mitzeichnung relativ kurz erfolgte war nicht absehbar, wann der Steuerungsdienst mitzeichnen würde und es war auch schlecht möglich, einen festen Termin mitzuteilen.

Herr Böttrich möchte wissen, wie sich dieses Verfahren mit dem § 15 des Bezirksverwaltungsgesetzes vereinbart, wonach die BVV abzuschließenden Zielvereinbarung zu beteiligen ist. Herr BzStR Dr. Hanke teilt mit, dass das Bezirksamt verpflichtet sei, über wesentliche Dinge zu berichten. Herr Busse legt anschließend dar, was in der Rahmenzielvereinbarung steht: Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes unterrichtet die BVV nach ä§ 15 Bezirksverwaltungsgesetz über die Vereinbarung.

Herr Böttrich meint, dass keinem die Rahmenzielvereinbarung bekannt seien. Herr BzStR Dr. Hanke kann das nicht beantworten und meint im Hauptausschuss nachzufragen.
Weiterhin möchte Herr Böttrich wissen, ob eine Rahmenzielvereinbarung das Bezirksverwaltungsgesetz außer Kraft setzen kann. Herr BzStR Dr. Hanke meint, dass ein Jurist diese Frage mit Nein beantworten würde.

Anschließend zitiert Herr Böttrich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz: „Das Bezirksamt unterrichtet die BVV rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen.“

Herr BzStR Dr. Hanke meint dazu, dass das Bezirksamt Mitte voll und umfänglich erfüllt habe. Man habe immer über den Stand der Zielvereinbarung informiert.

Herr Böttrich betont, dass die Zielvereinbarung bis heute dem Ausschuss für Gesundheit nicht vorliege. Herr BzStR Dr. Hanke teilt noch einmal mit, dass das Bezirksamt Mitte seinen Informationspflichten nachgekommen sei.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) sei über die Antworten von Herrn Dr. Hanke erstaunt.

 

Herr BzStR Dr. Hanke meint, dass vor der Sommerpause im Ausschuss verabredet wurde, wie man mit der Zielvereinbarung umgehen soll. Im September soll die Zielvereinbarung im Detail besprochen werden.

 

Herr Böttrich bemerkt, wenn Herr Dr. Hanke im Juni den Ausschuss im Glauben darüber lässt, dass noch keine Zielvereinbarung abgeschlossen wurde und dass im September darüber diskutiert wird, geht er davon aus, dass heute eine Rohfassung der Zielvereinbarung allen vorgelegt wird.

 

Frau BV Fried (SPD) zitiert aus dem Protokoll, dass in der Septembersitzung darüber diskutiert wird.

 

Auf die Frage der Vorsitzenden, Frau Stein, um welche Fassung es sich im Intranet handel7, teilt Herr Dr. Hanke teilt mit, dass es sich hier um die endgültige Fassung der Zielvereinbarung handelt. 13:56


 

 
 

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