Auszug - Privates Geld für öffentliche Gebäude - Energiesparcontracting für Mittes Liegenschaften vorbereiten
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Herr Bertermann merkt an, dass für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein weiterer Punkt unter 4. eingefügt werden sollte: Fortführung der bestehenden und die Einrichtung neuer Fifty-Fifty-Projekte muss gewährleistet werden. Herr Lamprecht merkt an, dass
es sich hier um zwei unterschiedliche Titel handelt. Das Energiesparcontracting
wird aus anderen Mittel bestritten als Fifty-Fifty. Fifty-Fifty ist ein
Schultitel. Herr Scholz bittet um
Information, welche Auswirkungen dieses Energiesparcontracting auf die
Zuweisung im Ausgabefeld A 08 im Bezirk hat. Herr Lamprecht teilt mit, dass
dies vom jeweiligen Partner abhängt. Es gibt verschiedene Pools, die bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für dieses Energiesparcontracting im
Modell gebildet werden. Zur Zeit wird eine Poolbildung mit einem Partner in
Erwägung gezogen, der auch mit dem Bezirk Zehlendorf zusammen und uns bereits
in einem anderen Pool, den wir schon im Gebäude haben, gute Erfolge erzielt
hat. Die Erfolgserzielung ist so, dass man die Erhöhungen, die jährlich
stattfinden, weitestgehend auffangen kann. Aber sie werden nicht unbedingt noch
Geld herausbekommen. Weitere Kenntnisse zu den Modellen werden dargelegt. Nachfragen von Herrn König
betreffend der Größenordnung, mit der gerechnet werden könnte, und welche
Probleme u.a. in anderen Bezirken bestehen werden von Herrn Lamprecht
dahingehend beantwortet, dass mit einer Größenordnung zwischen 20 % und 30 %
der laufenden jährlich anfallenden Energiekosten zu rechnen ist. Davon sind je
nach Vereinbarung die Investition, die zur Erbringung der Einsparung
erforderlich war, abzuziehen, um diese dann in ein Verhältnis zu setzen mit dem
Contracting-Partner, der die Investition erbracht hat. Dies ist wiederum
gebäudeabhängig. Das macht es auch so schwer, einen genauen Betrag zu
errechnen. Herr Lamprecht bezieht sich auf
den Altbau des Rathauses Wedding und teilt mit, dass in den Jahren 1999 bis
2000 um 28.000 DM jährlich auf diese Art und Weise eingespart wurden. Er bringt
die genauen Zahlen zur nächsten Sitzung mit. Es gibt auch andere
Einsparpartner, mit denen zwar der Einspareffekt erzielt wurde, aber
letztendlich nichts übrig geblieben ist. An der einen oder anderen Stelle
musste auch draufgezahlt werden. Herr Seidel fragt nach, ob vom
Bezirksamt analysiert wurde, worin die vertraglichen Unterschiede liegen und
wie sich möglicherweise vorhandene Ergebnisse unterscheiden. Herr Lamprecht teilt mit, dass
dies zum Teil von den Laufzeiten und zum Teil von der Bereitschaft der Partner
abhängt, in welcher Höhe man Refinanzierung und Investitionsbereitschaft
behandelt hat. War man bereit längere Verträge abzuschließen (auch von
Partnerseite aus), um mehr und nachhaltiger zu Investieren, hat man auch ein
tragfähigeres Ergebnis gehabt. Hat man einen Partner, der nur bereit war z.B.
ein paar Folien hinter die Heizung anzubringen und sonst nichts, dann hat sich
auch der Einspareffekt auf Dauer als nicht so nachhaltig erwiesen, wie er
ursprünglich mal angedacht war. Herr Bertermann bezieht sich
erneut auf das Fifty-Fifty-Projekt (Punkt 4.) und legt dar, dass hier etwas
Neues entstehen soll. Und dieses Neue soll aber nicht dazu führen, dass dieses
Fifty-Fifty-Projekt vielleicht irgendwann ad absurdum geführt wird oder nicht
mehr umsetzbar ist. Herr Lamprecht merkt an, dass
dahingehend der Antrag Drs.-Nr. 0529/II gestellt wurde. Weiterhin weist er
darauf hin, dass einige Alt-Bezirke schon Energiesparcontractingverträge hatten
und noch immer welche bestehen. Dennoch wird das Projekt Fifty-Fifty
fortgeführt. Herr Schymetzko bittet um eine
allgemeine Erläuterung, welche Auswirkungen dies auf die Zuweisung im Feld A 08
hätte wie beim Projekt Fifty-Fifty und ob es ähnliche Probleme gab. Und ändert
sich evtl. etwas im Hinblick auf die Budgetierung. Herr Lamprecht teilt mit, dass
nur der Verlust im Ausgabefeld A 08 durch die Energiesparcontracting-verträge
vermindert wird. Herr Scholz macht deutlich,
dass im Umweltausschuss die eben gestellte Frage von Herrn Schymetzko offen
geblieben ist. Niemand konnte genau beantworten, wie sich dies eigentlich auf
das Feld A 08 im Laufe der nächsten Jahre auswirkt, nämlich in einer
verminderten Zuweisung. Frau Bolitschew führt aus, wenn
dadurch echte Einsparungen erzielt würden, also weniger Ausgaben getätigt
werden als im Haushaltsplan veranschlagt sind, hätte das natürlich Auswirkungen
auf die Zuweisung des nächsten Jahres, da die Energiekosten beim Feld A 08
immer nach dem Ist des Vorjahres zugewiesen werden. Herr Zander fragt nach, ob es
eine Aussage darüber gibt, welche Summe an den Partner gezahlt werden muss. Herr Lamprecht teilt mit, dass
der Partner +/- 50 % der jährlich eingesparten Energiesumme zur Refinanzierung
seiner Investition bekommt. Herr Schymetzko bittet
betreffend das Contracting um eine Aussage über die Zeitschiene und wovon das
Abschließen der Verträge abhängt. Herr Lamprecht hofft, dass im
1. oder 2. Quartal Abschlüsse vorliegen. Dies hängt von SenStadt und vom
Energiecontractingpartner ab, inwieweit eine Poolbildung auf Landesebene
insofern zustande kommt, dass genug mitmachen, damit sich dies auch für den
Partner lohnt. Abschließend hält Frau
Wildenhein-Lauterbach fest, dass der Hauptausschuss der Beschlussempfehlung aus
dem Umweltausschuss mehrheitlich zustimmt. Der BVV wird die Annahme des
geänderten Antragstextes empfohlen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Abstimmungsergebnis: Ja: . Nein: . Enthaltung: . |
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