Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 3.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 30.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gothe legt dar, dass in einer vergangenen Sitzung nachgefragt wurde, inwiefern das Gerichtsurteil zur Kurfürstenstraße (B

Herr Gothe legt dar, dass in einer vergangenen Sitzung nachgefragt wurde, inwiefern das Gerichtsurteil zur Kurfürstenstraße (Bordell in einem Kerngebiet) Auswirkungen auf den Bezirk Mitte hat. Hierzu verweist er auf die folgenden Ausführungen von Frau Gülink.

 

Frau Gülink berichtet, dass das Urteil ein Kerngebiet betrifft, in dem eine Bordelleinrichtung grundsätzlich zulässig wäre. In dem betroffenen Einzelfall hat das Gericht jedoch entschieden, dass die geplante Bordelleinrichtung zu einer Störung führen würde, da sich im direkten Umfeld bereits mehrere Einrichtungen dieser Art befinden, demnach erfolgte eine Ablehnung. Derartige Fälle sind im Bezirk Mitte nicht bekannt, die Verwaltung geht gegen sämtliche bordellähnlichen Einrichtungen (insbesondere in der Spandauer Vorstadt) vor. Für den Bezirk Mitte bestehen keinerlei Auswirkungen.

Sie weist abschließend darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, es besteht noch die Möglichkeit der nächsten Instanz.

 

Herr Bertermann führt aus, dass sich der Hintergrund der gestellten Nachfrage auch darauf bezog, inwieweit aus diesem Gerichtsurteil Rückschlüsse auf die Möglichkeit der Versagung von Spielhallen zu ziehen sind.

Frau Gülink legt dar, dass die Möglichkeit der Versagung besteht. Jedoch müsste ein gleicher Sachverhalt vorliegen wie in der Kurfürstenstraße. Man könnte demnach auf die bereits bestehende Fülle von Spielhallen hinweisen, um eine Entsagung einer weiteren Spielhalleneröffnung zu rechtfertigen.

 

Frau David bittet das Bezirksamt, nachzuprüfen, ob diese Möglichkeit der Versagung besteht.

 

Herr Gothe führt aus, dass es wohl nicht möglich ist, eine abstrakte Prüfung vorzunehmen. Er erklärt ebenfalls, dass eine Entsagung dann argumentiert werden könnte, wenn in dem Gebiet, in dem eine neue Spielhalle eröffnet werden soll, bereits eine Anhäufung von bestehenden Spielhallen zu verzeichnen ist. Jedoch hängt es auch immer von der Örtlichkeit und dem speziellen Fall ab.

 

Frau David führt aus, dass in der oberen Müllerstraße bereits eine Anhäufung von Spielhallen besteht. Insofern könnte man einem erneuten Antrag auf Eröffnung einer Spielhalle in dieser Straße entsagen.

 

Herr Gothe nimmt diese Anregung zur Kenntnis und schlägt vor, diesen Vorschlag im TOP 5 (Spielhallen) aufzugreifen.


 

 
 

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