Auszug - Intranetzugang für die Fraktionen (Drs.-Nr. 0030/III) Zuständiger Stadtrat: Herr Spallek  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 1.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 29.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhaus teilt mit, dass sich Frau Hänisch etwas verspätet und macht den Vorschlag, dass der TOP 3

Herr Neuhaus teilt mit, dass sich Frau Hänisch etwas verspätet und macht den Vorschlag, dass der TOP 3.2 und TOP 3.1 vorgezogen werden. Die restlichen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

 

 

Herr Neuhaus merkt an, dass dieses Thema im Ältestenrat besprochen und in den Hauptausschuss überwiesen wurde.

 

Herr Spallek führt aus, dass er vorab von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Fragen übermittelt bekommen hat, die in der Kürze der Zeit nicht alle vollständig beantwortet werden können.

1.       Wie ist die Vorgehensweise in anderen Bezirken? Auf welchem Weg und unter welchen Voraussetzungen bekommen dort die Fraktionen einen Internetzugang?

Pankow                            Dort bekommen die BVV-Fraktionen aus Sicherheitsgründen über ein getrenntes Netz

Zugriff auf das Berliner Landesnetz. Somit besteht kein Zugriff auf das interne Netz

des Bezirksamtes.

Neukölln              Dort bekommen die Fraktionen nach Abstimmung mit dem BVV-Büro einen

Standardzugang zum Intranet. Dazu wird ein PC-Arbeitsplatz in den Fraktionsräumen

zur Verfügung gestellt. Die Nutzer müssen allerdings neben der Kenntnisnahme der

Regelung zum IT-Einsatz zusätzlich eine Erklärung für externe Nutzer

unterzeichenen.

Spandau              Die Fraktionen erhalten einen PC mit Intranetzugang, der den Sicherheitsvorgaben

der IT-Stelle entsprechen muss (so wie es auch in der Vorlage an die BVV-Mitte

angeboten wurde). Die Fraktionen haben dazu parallel einen/mehrere Einzelplatz-

PC mit DSL-Zugang ohne Intranet. Somit werden die Intranet-PC kaum genutzt.

Stegl./Zehldf.              Dort gibt es zwei Personen aus dem Bereich einer Fraktion, die als User im Netz ein-

gerichtet sind. Herr Spallek geht davon aus, dass vorher die entsprechenden

Zusatzerklärungen eingeholt wurden.

Chlbg./Wilmdf.              Dort wird das Angebot von keiner Fraktion angenommen.

 

Herr Spallek ergänzt, dass das Bild einigermaßen heterogen ist. Es bildet sich aber heraus, dass ein Zugang ohne Weiteres nicht ermöglicht wird, sondern wenn dann nur mit der zusätzlichen Vereinbarung/Erklärung von IT-Sicherheitsstandards. Im Bezirksamt Mitte gibt es ein Dienstanweisung zur Nutzung von Onlinediensten, die von jedem Mitarbeiter unterzeichnet werden muss.

 

2.       Aus IT sicherheitsbezogenen Aspekten wird jedoch ein Sicherheitsrisiko gesehen, da die Fraktionen in keinem Dienst- oder Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Bezirk stehen.

Herr Spallek führt aus, dass der Datenschutz kein Problem ist, da keine personenbezogenen Daten hinterlegt sind. Bei der IT-Sicherheit geht es darum, dass sich die User ohne die IT-Sicherheitsregeln und –regelungen zu kennen, kennen zu müssen oder gar anzuwenden im Netz bewegen. Das ist vielleicht in der Vorlage zur Kenntnisnahme nicht ganz deutlich geworden ist (z.B. Downloaden von Inhalten, Einbringen von Dateien).

 

3.       Es wird auf das Teledienstedatenschutzgesetz bzw. Telekommunikationsgesetz abgestellt und worauf beziehen sich die Aussagen konkret?

Herr Spallek bezieht sich auf den § 1 des Telediensterecht, wo es um den Schutz personenbezogener Daten geht, und merkt an, dass dieser Schutz gewährleistet werden muss. Allerdings nicht, wenn ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, welches ausschließlich zu dienstlichen oder beruflichen Zwecken die Nutzung dieser Dienste vorsieht. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass hier das Teldienstredatenschutzgesetz in Gänze gilt, was dann auch vom Bezirksamt sichergestellt werden müsste. In der Dienstanweisung des Bezirksamtes Mitte ist die private Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen. Beim Telekommunikationsgesetz gelten die §§ 85 Abs. 2 ff., wo beschrieben ist, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Fernmeldegeheimnissen errichtet werden müssen.

Herr Spallek macht das Angebot, dass er vom Bezirksamt/Rechtsamt eingehender prüfen lassen wird, unter welcher Voraussetzung mit welchen Vereinbarungen, Zusicherungen, Erklärungen durch die Nutzer hier eine Nutzung des Intranet gewährleistet werden könnte. Dieses Angebot wurde auch schon in der Vorlage zur Kenntnisnahme gemacht, allerdings mit einem separaten PC, wo das Internet vom Intranet getrennt ist.

 

Herr Bertermann teilt mit, dass das Angebot von Herrn Spallek sehr gerne angenommen wird. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht die Problematik, will aber die Kosten so gering wie möglich halten. Das Komplettangebot in der Vorlage zur Kenntnisnahme in Höhe von 1.000 € hält die Fraktion für schwierig. Deshalb wäre der Vorschlag, nochmals zu gucken, wie nach dem Modell Neukölln beides verbunden und abgesichert werden kann, so dass die IT-Sicherheitsrichtlinien gewährleistet sind.

 

Herr Spallek führt aus, dass es auch für 363,00 € deutlich günstiger geht bzw. kostenfrei, wenn es über das BVV-Büro genutzt wird.

 

Herr Neuhaus hält fest, dass vom Bezirksamt erneut geprüft wird, ob das Modell aus Neukölln übernommen werden kann. Der Hauptausschuss wird schriftlich darüber informiert.


 

 
 

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