Auszug - Verbraucherinformationsgesetz / Smiley-System BE: Herr Busse, LuV-Leiter Gesundheit  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.1
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 21.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Busse (BA Mitte, Ges AL)

Herr Busse (BA Mitte, Ges AL) berichtet:

In der Fachpresse wurde die Behauptung aufgestellt, dass für das derzeitig durchgeführte Smiley-System des Bezirkes Pankow keine Rechtsgrundlage vorliegt. Deshalb hat der BzBm Herr Dr. Hanke an Herrn Staatssekretär Hoff ein Schreiben (mit Datum vom 31.05.2010) gesandt, in dem darum gebeten wurde, die rechtlichen Zweifel zu klären und somit juristische Fehler von Anfang an auszuräumen.

Herr Busse teilt mit, dass am kommenden Freitag eine Sondersitzung der Bezirksstadträte zum Verbraucherinformationsgesetz stattfindet. Im Zuge dieser Sitzung wird die Senatsgesundheitsverwaltung ein erstes Konzept zur Umsetzung des Smiley-Systems in Berlin vorlegen.

Herr Busse ist der Meinung, dass in Berlin ein einheitliches System nach einheitlichen Kriterien durchgeführt werden sollte, so dass sich der Verbraucher auch bezirksübergreifend an dem Smiley-System orientieren kann. Er betont weiterhin, dass der Verbraucher vorab über die Bedeutung des Systems sowie über die dargestellten Symbole aufgeklärt werden sollte.

Herr Busse legt ferner dar, dass im Zuge einer Sitzung der Veterinäramtsleiter festgelegt wurde, dass die Kontrollen der Gastronomiestätten mit Hilfe eines maschinell erstellten Kontrollbogen durchgeführt werden, welcher von den Kontrolleuren ausgefüllt und in den Betrieben ausgehangen werden soll. Außerdem wurde festgelegt, dass die Kontrollergebnisse konkretisiert werden, es sollen auch ergänzende Leitlinien existieren, damit in allen Bezirken stets die gleichen Kriterien angewendet werden.

Herr Busse führt aus, dass geprüft werden muss, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Darstellung erfolgt, d.h. nicht jeder kleinste Hygienemangel muss dazu führen, dass eine schlechte Bewertung erfolgt. Vielmehr muss es auch die Möglichkeit der kurzfristigen Nachbesserung geben. Es muss außerdem geprüft werden, ab wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und was beispielsweise getan wird, wenn ein bewerteter Betrieb die im Lokal ausgehängte Beurteilung entfernt.

Zur Umsetzung des Systems müssen die Kontrolleure natürlich auch ausgestattet werden. Die Beurteilungen können beispielweise in Form eines Durchschreibeverfahrens ausgestellt werden, außerdem besteht die Möglichkeit von technischer Unterstützung, eine diesbezügliche Klärung steht noch aus.

Herr Busse verweist abschließend auf den Zwischenbericht, welcher den aktuellen Sachstand beschreibt, dieser Bericht ist der BVV zur Kenntnis vorgelegt worden.

 

Herr Busse führt auf eine Nachfrage von Herrn Lehmann aus, dass die Veröffentlichung von Fotos der bewerteten Betriebe ein großes Diskussionsthema darstellt. Derzeit ist dazu noch keine Einigung erfolgt. Der Bezirk Pankow hat Fotos diverser Betriebe veröffentlicht, im Zuge dessen gab es auch schon einige Prozesse.

Herr Busse ist persönlich der Ansicht, dass zumindest im Internet Fotos von mangelhaften Betrieben veröffentlicht werden sollten.

 

Auf eine weitere Nachfrage von Herrn Lehmann zur Gestaltung des Kontrollbogens legt Herr Busse dar, dass die genaue Ausformung des Bogens am kommenden Freitag (Sondersitzung der Bezirksstadträte) vorgestellt wird.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Mallwitz antwortet Herr Busse, dass die  Experten des Bezirkes Pankow (Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt) in die Vorberatungen mit einbezogen wurden. Herr Busse spricht sich dafür aus, dass Pankower System in einer abgewandelten Form zu übernehmen. Er  betont jedoch erneut, dass für ganz Berlin eine einheitliche Vorgehensweise geschaffen werden muss.

 

Frau Mallwitz ist der Ansicht, dass die Absicht, sämtlichen Betriebe, welche Lebensmittel anbieten, zu kontrollieren, eventuell zu hoch gesteckt ist. Sie schlägt vor, bei der Kontrolle der Betriebe clusterartig vorzugehen, indem beispielsweise vorerst nur alle Gaststätten bewertet werden.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Hortig führt Herr Busse aus, dass eine Personalaufstockung zur Abdeckung der Kontrollgänge natürlich wünschenswert wäre. Die Senatsgesundheitsverwaltung wird jedoch kein neues Personal zur Verfügung stellen können, insofern müssen die Kontrollen mit dem bisherigen Personal abgedeckt werden.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fragt nach, ob Betriebe, welche gravierende hygienische Mängel aufweisen, geschlossen werden.

Herr Busse teilt mit, dass die Schließung eines Betriebes einen Eingriff in die Gewerbefreiheit darstellt. Insofern muss eine derartige Maßnahme wohl abgewogen werden und sollte nur in extremen Situationen durchgeführt werden. Im Bezirk Mitte gibt es jährlich ca. 4-5 Betriebsschließungen, wobei diese Schließungen nur vorübergehend erfolgen.

 

Herr Hortig führt aus, dass ein Gastronom in anderen Bezirken teilweise 14 Tage warten muss, um einen Termin zur Durchführung von Abklatschproben zu bekommen. Er fragt nach, ob eine ähnliche Wartezeit im Bezirk Mitte besteht.

Herr Busse antwortet, dass ihm von derartigen Wartezeiten nichts bekannt ist. Er legt in diesem Zusammenhang dar, dass die generelle Erfahrung besagt, dass größere Betriebe auch ein besseres Eigenkontrollsystem (Reinigungsplan, Wareneingang/-ausgangsbuch, Liste über Einlagerungen der Lebensmittel usw.) aufweisen.

Frau Matischok-Yesilcimen fragt nach der Bedeutung von Abklatschproben. Herr Busse erklärt, dass mit Hilfe von Abklatschproben die zu untersuchende Oberfläche (auf der beispielsweise Lebensmittel verarbeitet wurden) auf etwaige Pilze oder Bakterien getestet wird.

 

Frau Matischok-Yesilcimen bedankt sich bei Herrn Busse für die Ausführungen und teilt mit, dass diese Thematik im September erneut aufgerufen wird.

 

 

 


 

 
 

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