Auszug - Bebauungsplanentwurf I-B5d (südliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5d  

 
 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 02.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:25 Anlass: außerordentlichen Sitzung
1649/III Bebauungsplanentwurf I-B5d (südliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5d
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Drucksache wird vertagt

Herr Bausch weist darauf hin, dass das Grundstück Große Hamburger Straße 17 als Mischgebiet eingetragen wurde. Er ist dagegen der Ansicht, dass hier eine Einordnung als Wohngebiet zutreffend sei und  bittet um entsprechende Korrektur.

 

Herr Wesselhöfft teilt mit, dass es sich bei dem Grundstück schon immer um ein Mischgebiet handelte, eine Änderung war niemals vorgesehen. Aufgrund des Gewerbes, welches sich auf dem Grundstück befindet, wäre es nicht möglich, das Areal als allgemeines Wohngebiet festzusetzen.

 

Herr Jaath führt dazu aus, dass es ältere Entwürfe gibt, bei denen dieses Grundstück als WA ausgewiesen war. Es ist somit zu einer Planänderung gekommen, mit der die Fraktion Bü90/Grünen nicht einverstanden war. Diese Problematik wurde bei einem gemeinsamen Treffen mit Herrn Gothe vor ca. zwei Jahren besprochen.

Die Fraktion Bü90/Grünen ist der Ansicht, dass es ein Entwicklungsziel sein sollte, dieses Gebiet als WA festzulegen, es sollten Möglichkeiten geprüft werden, möglichst viel Wohnanteil zu realisieren.

 

Herr Wesselhöfft verweist auf den BA-Beschluss vom 26.02.2008, diese Vorlage beinhaltet das weitere Verfahren aller B-Pläne. Es gab auch eine Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden in der die damaligen textliche Festsetzung Nummer 1 (ausnahmsweise Zulässigkeit der Gebietsversorgung dienenden Gaststätten) thematisiert wurde.

Herr Wesselhöfft verliest aus einer Vorlage: Die im Bebauungsplanentwurf I-B5d weiterhin beabsichtigte Festsetzung von besonderen Wohngebiet für die Grundstücke Oranienburger Straße 11 –17, Große Hamburger Straße 17-21 ist ebenfalls problematisch, weil auch hier eine Entwickelbarkeit zu mehr Wohnen aufgrund von vorhandenen Reihen bzw. überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden nicht konstatiert werden kann. Der Wohnanteil beträgt hier mischgebietstypisch ca. 50%. Das sich dann östlich der Großen Hamburger Straße im Bebauungsplanentwurf I-B5m wieder ein Mischgebiet mit einem zu geringen Wohnanteil von ca. 30% anschließt, ist das sowohl bezogen auf die vorhandene reale Nutzung als auch für die Begründung der beabsichtigten Festsetzung insgesamt sinnvoll, an der Oranienburger Straße von der Krausnickstraße bis zum Hackeschen Markt Mischgebiet auszuweisen.

Dies stellt den Planungsstand ab dem 26.02.2008 dar. Er weist erneut darauf hin, dass in der Große Hamburger Straße 17 eine andere Gebietsausweisung nicht in Frage kommen kann.

 

Herr Bertermann führt aus, dass die gerade getätigten Aussagen bestätigen, dass dieses Grundstück als WB in einem Plan vermerkt war, dann aber zu einem Mischgebiet wurde.

Herr Bertermann legt dar, dass die Bebauung, welche nach Februar 2008 erfolgte, den Wohnanteil auf dem Grundstück erhöht haben musste. Er fragt nach dem aktuellen Wohn- und Gewerbeanteil des Grundstückes.

Herr Gothe sagt zu, die aktuellen Daten zu ermitteln und dem Ausschuss nachzureichen.

 

Die Drucksache wird vertagt.


 

 
 

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