Auszug - Liegenschaftsfonds Berlin BE: Herr Lippmann (Geschäftsführer Liegenschaftsfonds Berlin)
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Herr Bertermann teilt mit, dass Herr Lippmann leider doch nicht zur heutigen Sitzung kommen konnte, insofern ist eine Vertreterin (Frau Klawe) anwesend. Die Fraktionen hatten vorab die Möglichkeit, Informationen zu diversen Grundstücken/Flächen zu erfragen, Frau Klawe wird dazu berichten. Gaststätte GulliverFrau Klawe berichtet, dass dieses Objekt im vergangenen Jahr
nach einem Bieterverfahren verkauft wurde. Der Kaufvertrag wurde allerdings
bislang noch nicht vollständig umgesetzt. Der Liegenschaftsfonds ist mit dem
Käufer in einer rechtlichen Auseinandersetzung über den Kaufvertrag. Derzeit
kann nicht gesagt werden, wann eine diesbezügliche Klärung erfolgen wird. Sie
legt dar, dass der Liegenschaftsfonds im Kaufvertrag eine aufschiebende Bedingung
vereinbart hat, welche besagte, dass es innerhalb eines bestimmten Zeitraumes
eine Vereinbarung zu einem Wegerecht geben muss, die der Käufer mit dem Bezirk
abzustimmen hatte. Es hat eine entsprechende Erklärung gegeben, die gewünschten
Erklärungen wurden nach Einschätzung des Liegenschaftsfonds innerhalb der Frist
abgegeben. Der Käufer bestreitet nun, dass die gewünschte Vereinbarung
innerhalb der Frist zum erfolgreichen Abschluss gekommen ist. Der rechtliche
Konflikt bezieht sich auf die Frage, ob die aufschiebende Bedingung eingetreten
ist oder nicht. Frau David legt dar, dass das betroffene Objekt immer weiter
verfällt und quasi „brach liegt“. Dieser Zustand ist für die Umgebung des Parks
sowie für die Anwohner sehr misslich. Sie fragt nach, wie viel Zeit der
rechtliche Prozess voraussichtlich in Anspruch nehmen wird. Ferner fragt sie
nach, ob darüber nachgedacht wurde, dem Zweitplatzierten des Bieterverfahrens
das Objekt anzubieten. Frau Klawe führt aus, dass der Liegenschaftsfonds die Rechtsposition
gegenüber dem Käufer nicht aufgeben kann. Der Liegenschaftsfonds ist der
Auffassung, dass ein wirksamer Kaufvertrag besteht, welcher durchführbar ist.
Solange die Rechtsfrage nicht geklärt ist, kann seriöserweise auch kein
Gespräch mit einem anderen Bieter aufgenommen werden. Frau David führt aus, dass im Interesse des Objektes und der
Umgebung zeitnah eine Lösung gefunden werden sollte. Sie spricht sich dafür
aus, dass der Kaufvertrag zurückgezogen wird und ein neuer Bieter gefunden
wird. Frau Klawe teilt mit, dass zwar andere Bieter bestehen,
jedoch war der Erstplatzierte der Einzige, welcher die Preisvorgaben, welche
über die Landeshaushaltsordnung bestehen, erfüllen konnte. Sie legt dar, dass,
wenn sich der jetzige Käufer doch entschließen sollte am Kaufvertrag
festzuhalten, er einen Vollzug fordern könnte. Dies würde eine zwiespältige
Situation mit beiden Bietern auftun, sie weist darauf hin, dass der
Liegenschaftsfonds die Rechtsposition bereits kundgetan hat. Frau Hilse fragt ebenfalls nach, wie lange der Rechtsstreit
andauern könnte und ob die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs
besteht. Frau Klawe antwortet, dass sich der Liegenschaftsfonds noch
nicht für den Rechtsweg entschieden hat. Eine zeitliche Einschätzung kann
erfahrungsgemäß nicht getätigt werden. Frau David merkt an, dass vom Liegenschaftsfonds eigentlich
eine Veräußerung per Direktvergabe (1 Euro) vorgesehen war. Sie spricht ihre
darüber Verwunderung aus, dass das Objekt letztlich doch in einem
Bieterverfahren veräußert wurde, welches mindestens den Marktwert forderte. Frau Klawe führt aus, dass bei einem Verkauf per
Direktvergabe ein Sachverständigengutachten erstellt worden wäre, welches dem
Liegenschaftsfonds den Kaufpreis ausweist. Das ist eine Variante zur Ermittlung
des Verkehrswertes, welche sich auf die Grundlage der Landeshaushaltsordnung
bezieht. Laut Landeshaushaltsordnung kann der Wert auch im Bieterverfahren
bestimmt werden und bezieht sich dann auf das höchste nachgewiesene Gebot. Grips-GrundschuleFrau Klawe führt aus, dass sich der Liegenschaftsfonds für
dieses Grundstück noch in den Kaufsvertragsverhandlungen befindet. Es gibt
demnach noch keine vertraglichen Vereinbarungen, welche das Thema Zubehör
regeln könnten. Normalerweise
werden die Grundstücke in ihrem aktuellen Zustand verkauft. Dinge, die nicht an
den Käufer übergeben werden sollen, müssen zuvor aus dem Objekt entfernt
werden. Das betroffene Grundstück ist noch nicht in das Treuhandvermögen des
Liegenschaftsfonds überführt wurde, d.h. man ist noch nicht für die
Bewirtschaftung und Verwaltung des Objektes zuständig, somit kann der
Liegenschaftsfonds nicht feststellen, was aus dem Objekt entfernt werden soll
und was nicht. Zu den übrigen Grundstücken, welche auf der Liste vermerkt
wurden, führt Frau Klawe aus, dass es sich dabei ausschließlich um fachlich
genutzte Grundstücke handelt, auf die der Liegenschaftsfonds keinen Zugriff
hat. Natürlich wird regelmäßig das Landesvermögen begutachtet, um zu schauen,
ob bei den Fachgrundstücken bestimmte interessante Standorte dabei sind, welche
sich für eine Vermarktung eignen würden. In der Vergangenheit wurden einige
Standorte begutachtet, allerdings wurden diese mit dem Hinweis, dass die
Standorte für Fachaufgaben benötigt werden, zurückgegeben. Insofern beschäftigt
sich der Liegenschaftsfonds mit diesen Standorten nicht, es sei denn, es wird
signalisiert, dass die Fachnutzung aufgegeben werden soll. Herr Hobrack legt dar, dass in der Schmidtstraße ein Gebäude
komplett abgerissen wurde, nun besteht dort eine Rohbaufläche. Er fragt nach,
wie mit derartigen Grundstücken umgegangen wird, bei denen eine fachliche
Nutzung analoger Art nicht erfolgen kann. Frau Klawe führt aus, dass der Liegenschaftsfonds nur bei
den Grundstücken agieren kann, welche offiziell vom Bezirksamt gemeldet werden.
Dann wird geprüft, ob das Grundstück als Fachvermögen geschlüsselt ist. Wenn
dies der Fall ist, beschäftigt sich der Liegenschaftsfonds nicht mit diesen
Flächen. Auf eine weitere Nachfrage von Herrn Hobrack führt Frau
Klawe aus, dass das Palais am Festungsgraben einen interessanten Standort
darstellt. Allerdings ist dieses Grundstück auf dem Weg in das Fachvermögen
Kultur (Senatsverwaltung für Kultur). Somit ist der Liegenschaftsfonds außen
vor. |
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