Auszug - Steuerung, Regulierung u. a. hinsichtlich der Spielhallenproblematik über eine Vergnügungsstättensatzung am Beispiel Stuttgart
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Frau Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass den Ausschussmitgliedern vorab die Vergnügungsstättensatzung aus Stuttgart zugeleitet wurde. Der Ausschuss wollte überlegen, inwieweit begleitend zu dem Gesetz, welches hoffentlich vom Land erlassen wird, eine Vergnügungsstättensatzung für Berlin auf den Weg gebracht werden kann. Herr
Pawlowski (FDP) hat sich hierzu bereit erklärt, eine Zuarbeit zu tätigen. Dies
ist allerdings noch nicht geschehen, insofern liegen derzeit noch keine
Unterlagen vor. Herr
Lehmann teilt mit, dass er eine diesbezüglich eine Große Anfrage (1625/III -Eindämmung
von Spielhallen in Mitte-) gestellt hat, eine schriftliche Beantwortung steht
noch aus. Er legt dar, dass ebenfalls eine Vergnügungsstättensatzung in Bayern
besteht, vielleicht könnte diese ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Der
Ausschuss einigt sich darauf, den TOP zu vertagen, bis aktuelle Ergebnisse
(Vergnügungsstättensatzung aus Bayern) vorliegen. Herr
Spallek legt dar, dass im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vehement versucht
wird, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um baurechtlich eine Eindämmung
der Spielhallen herzustellen. Die
Möglichkeiten des Ordnungsamtes zur Spielhallenbekämpfung sind sehr gering, da
sich die Kompetenzen in erster Linie auf den Jugendschutz und das
Nichtraucherschutzgesetz beziehen. Zum Nichtraucherschutzgesetz soll ein
Gerichtsverfahren anhängig sein, bei dem die Frage der Vergnügungsstätte neu
definiert werden soll. Wenn es in diesem Falle zu einer neuen Einschätzung
kommt, könnte dies dazu führen, dass Spielhallen nicht mehr als
Nichtraucherstätten gelten müssen. Frau
Matischok-Yesilcimen fragt nach, ob bereits ein aktueller Sachstand bezüglich
des Antrags 1549/III (–Chancen nicht verspielen-) besteht. Herr
Spallek verneint. Er legt dar, dass die BVV diesen Antrag am 22.04.2010
beschlossen hat, er soll in der morgigen BA-Sitzung beraten werden. |
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