Auszug - Steuerung, Regulierung u. a. hinsichtlich der Spielhallenproblematik über eine Vergnügungsstättensatzung am Beispiel Stuttgart  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.2
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 26.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass den Ausschussmitgliedern vorab die Vergnügungsstättensatzung aus Stuttgart zugeleite

Frau Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass den Ausschussmitgliedern vorab die Vergnügungsstättensatzung aus Stuttgart zugeleitet wurde. Der Ausschuss wollte überlegen, inwieweit begleitend zu dem Gesetz, welches hoffentlich vom Land erlassen wird, eine Vergnügungsstättensatzung für Berlin auf den Weg gebracht werden kann.

Herr Pawlowski (FDP) hat sich hierzu bereit erklärt, eine Zuarbeit zu tätigen. Dies ist allerdings noch nicht geschehen, insofern liegen derzeit noch keine Unterlagen vor.

 

Herr Lehmann teilt mit, dass er eine diesbezüglich eine Große Anfrage (1625/III -Eindämmung von Spielhallen in Mitte-) gestellt hat, eine schriftliche Beantwortung steht noch aus. Er legt dar, dass ebenfalls eine Vergnügungsstättensatzung in Bayern besteht, vielleicht könnte diese ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Ausschuss einigt sich darauf, den TOP zu vertagen, bis aktuelle Ergebnisse (Vergnügungsstättensatzung aus Bayern) vorliegen.

 

Herr Spallek legt dar, dass im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vehement versucht wird, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um baurechtlich eine Eindämmung der Spielhallen herzustellen.

Die Möglichkeiten des Ordnungsamtes zur Spielhallenbekämpfung sind sehr gering, da sich die Kompetenzen in erster Linie auf den Jugendschutz und das Nichtraucherschutzgesetz beziehen. Zum Nichtraucherschutzgesetz soll ein Gerichtsverfahren anhängig sein, bei dem die Frage der Vergnügungsstätte neu definiert werden soll. Wenn es in diesem Falle zu einer neuen Einschätzung kommt, könnte dies dazu führen, dass Spielhallen nicht mehr als Nichtraucherstätten gelten müssen.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fragt nach, ob bereits ein aktueller Sachstand bezüglich des Antrags 1549/III (–Chancen nicht verspielen-) besteht.

Herr Spallek verneint. Er legt dar, dass die BVV diesen Antrag am 22.04.2010 beschlossen hat, er soll in der morgigen BA-Sitzung beraten werden.


 

 
 

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