Auszug - "E-Tankstellen" für Ausflugsschiffe – Schadstoffemission senken und Umwelt schonen" (Drs. 1366/III)
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Herr Gothe teilt mit, dass die Rederei Riedel an der Moltkebrücke einen Elektroanschluss wünscht. Das Bezirksamt will diesen Wunsch gerne unterstützen, da er einen hohen ökologischen Wert aufweist. Allerdings
muss in diesem Fall ein Stromanschluss durch öffentliches Straßenland und einer
öffentlichen Grünanlage gelegt werden. Der Versorgungsträger Vattenfall muss
die Legung einer Leitung beantragen, damit das Schiff versorgt werden kann. Die
Firma Vattenfall weigert sich aber, Elektroanschlüsse zu legen, welche auch im
Besitz der Firma verbleiben. Die Firma Vattenfall fordert, dass das Straßen- und
Grünflächenamt bzw. die Rederei, welche versorgt werden soll, Eigentümer dieses
Kabels werden. Auch diese Möglichkeit wird vom Amt und der Rederei
ausgeschlossen. Das Problem ließ sich bislang nicht auflösen, deshalb hat Herr
Gothe einen Termin mit der Firma Vattenfall und der Rederei Riedel anberaumt.
Bei diesem Treffen soll eine Lösung der Problematik herbeigeführt werden. Herr
Lehmann fragt nach, warum der Bezirk die Eigentümerschaft des E-Anschlusses
ablehnt. Herr
Gothe teilt mit, dass bei der Eigentümerschaft natürlich auch die Pflichten
eines Eigentümers an den Bezirk übertragen werden. D.h. der Bezirk ist für die
Wartung der Leitungen zuständig, des weiteren muss sich der Bezirk um die
Sicherheitsvorschriften des Gerätes kümmern. Das Straßen- und Grünflächenamt
will diese Pflichten nicht wahrnehmen. Herr
Lehmann schlägt vor, diese Pflichten durch sachverständige Firmen durchführen
zu lassen. Die Kosten könnten die jeweiligen Abnehmer des Stroms übernehmen. Herr
Gothe teilt mit, dass dies eine Verkomplizierung des Sachverhalts darstellt.
Die Firma Vattenfall sollte Interesse daran haben, ihren Strom zu verkaufen. Es
wäre dabei wichtig, wenn Vattenfall Eigentümer der Leitungen bleibt. |
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