Auszug - Zukunft der Arminiusmarkthalle  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.11
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 25.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Matischok-Yesilcimen weist vorab darauf hin, dass diese Thematik in der Februarsitzung ausführlich behandelt werden soll

Frau Matischok-Yesilcimen weist vorab darauf hin, dass diese Thematik in der Februarsitzung ausführlich behandelt werden soll.

 

Herr Spallek berichtet, dass im Januar ein Gespräch des potentiellen Käufers mit der Berliner Großmarkt GmbH stattfand, bei dem u.a. die Kaufpreisvorstellungen erörtert wurden. Es wird, entgegen der ursprünglichen Vorstellung der Berliner Großmarkt GmbH, ein Verkauf der Halle bis Mitte/Ende März 2010 angestrebt. Der Investor ist gebeten, ein Finanzierungsnachweis zu erbringen. Wenn dieser Nachweis geliefert werden kann, ist für Ende 2010 eine Neueröffnung der Arminiusmarkthalle geplant.

 

Herr Lehmann fragt nach, warum die Berliner Großmarkt GmbH das Erbbaurecht außer Acht lässt.

Herr Spallek teilt mit, dass er mit Herrn Foidl (Geschäftsführer Berliner Großmarkt GmbH) ein Gespräch geführt hat. Herr Foidl hat im Zuge des Gespräches sehr positiv über den Investor gesprochen. Herr Spallek vermutet, dass das Konzept des Investors so überzeugend war, das man von dem Erbbaurecht abgegangen ist.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass der Senat, welcher Gesellschafter der Berliner Großmarkt GmbH ist, bei einem Verkauf jeglichen Einfluss auf die Entwicklung der Arminiusmarkthalle verliert. Er legt dar, dass dies bedacht werden sollte.

Herr Spallek teilt mit, dass das Eigentum nicht aufgegeben wird, wenn der Investor im Rahmen des Erbbaurechts pleite geht. Eventuell soll in dem Vertragsentwurf eine Rückfallklausel eingefügt werden.

 

Herr Weckesser bittet um Informationen zur Nutzungskonzeption.

Herr Spallek berichtet, dass eine sog. „Zunfthalle“ (u.a. regionale Genusshandwerksprodukte, junges Design, kreative Milieus und Dienstleistungen) realisiert werden soll. Es ist geplant, bis Ende Februar erste Vormietverträge mit den Händlern zu schließen. Für einige Ladenflächen sollen bereits Mietverträge und „letters of intent“ bestehen.

 

Herr Bertermann bezieht sich auf die Aussage von Herrn Lehmann und schlägt vor, ein Standpunkt des Ausschusses im Protokoll festzuhalten.

Die Anregung des Ausschusses lautet wie folgt:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit spricht sich dafür aus, ein Vorverkaufsrecht für das Land Berlin zu erwirken, damit die Halle bei einem Scheitern des aktuellen Projektes nicht ohne weiteres weiterverkauft werden kann.


 

 
 

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