Auszug - Zukunft der Arminiusmarkthalle
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Frau Matischok-Yesilcimen weist vorab darauf hin, dass diese Thematik in der Februarsitzung ausführlich behandelt werden soll. Herr
Spallek berichtet, dass im Januar ein Gespräch des potentiellen Käufers mit der
Berliner Großmarkt GmbH stattfand, bei dem u.a. die Kaufpreisvorstellungen
erörtert wurden. Es wird, entgegen der ursprünglichen Vorstellung der Berliner
Großmarkt GmbH, ein Verkauf der Halle bis Mitte/Ende März 2010 angestrebt. Der
Investor ist gebeten, ein Finanzierungsnachweis zu erbringen. Wenn dieser
Nachweis geliefert werden kann, ist für Ende 2010 eine Neueröffnung der
Arminiusmarkthalle geplant. Herr
Lehmann fragt nach, warum die Berliner Großmarkt GmbH das Erbbaurecht außer
Acht lässt. Herr
Spallek teilt mit, dass er mit Herrn Foidl (Geschäftsführer Berliner Großmarkt
GmbH) ein Gespräch geführt hat. Herr Foidl hat im Zuge des Gespräches sehr
positiv über den Investor gesprochen. Herr Spallek vermutet, dass das Konzept
des Investors so überzeugend war, das man von dem Erbbaurecht abgegangen ist. Herr
Lehmann weist darauf hin, dass der Senat, welcher Gesellschafter der Berliner
Großmarkt GmbH ist, bei einem Verkauf jeglichen Einfluss auf die Entwicklung
der Arminiusmarkthalle verliert. Er legt dar, dass dies bedacht werden sollte. Herr
Spallek teilt mit, dass das Eigentum nicht aufgegeben wird, wenn der Investor
im Rahmen des Erbbaurechts pleite geht. Eventuell soll in dem Vertragsentwurf
eine Rückfallklausel eingefügt werden. Herr
Weckesser bittet um Informationen zur Nutzungskonzeption. Herr
Spallek berichtet, dass eine sog. „Zunfthalle“ (u.a. regionale
Genusshandwerksprodukte, junges Design, kreative Milieus und Dienstleistungen)
realisiert werden soll. Es ist geplant, bis Ende Februar erste Vormietverträge
mit den Händlern zu schließen. Für einige Ladenflächen sollen bereits
Mietverträge und „letters of intent“ bestehen. Herr
Bertermann bezieht sich auf die Aussage von Herrn Lehmann und schlägt vor, ein
Standpunkt des Ausschusses im Protokoll festzuhalten. Die
Anregung des Ausschusses lautet wie folgt: Der
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit spricht sich dafür aus, ein
Vorverkaufsrecht für das Land Berlin zu erwirken, damit die Halle bei einem
Scheitern des aktuellen Projektes nicht ohne weiteres weiterverkauft werden
kann. |
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