Auszug - Situation im Ordnungsamt/ Umsetzung des Gasheizpilzverbotes
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Herr
Spallek erläutert zum Personalstand Januar 2010 (siehe Anlage 1). Herr
Spallek bezieht sich auf die Dienstzeitverordnung, welche derzeit mit dem
Hauptpersonalrat diskutiert wird. Laut Medien sollen die Dienstzeiten über den
Zeitraum von 22 Uhr hinaus ausgeweitet werden. Er weist
darauf hin, dass die Ausweitung der Dienstzeit nicht gleichzeitig eine
Verbesserung der Situation bedeutet. Die erweiterte Kontrollzeit muss durch die
bisherige Mitarbeiterkapazität abgedeckt werden. Herr
Spallek informiert, dass des weiteren ab 20 Uhr Überstundenzuschläge anfallen.
Insofern wird sich die Dienstplanausgestaltung als sehr kompliziert erweisen. Herr
Spallek berichtet, dass eine Änderung der Dienstkleiderverordnung ansteht. Es
gab in der letzten Zeit Hinweise, dass die Mitarbeiter/innen in der
Parkraumüberwachung nicht von den Mitarbeiter/innen des Außendienstes zu
unterscheiden sind. Die neue Kleiderverordnung sieht vor, die Jacken der
Mitarbeiter/innen in der Parkraumüberwachung mit einem Namenszusatz
–Parkraumüberwachung- zu versehen. Herr
Lehmann bezieht sich auf die Heizpilzkontrolle und fragt nach den Ergebnissen. Des
weiteren fragt er nach, ob das Ordnungsamt auch für die Kontrolle der
Streudienste zuständig ist. Herr
Spallek antwortet, dass im Zuge der Heizpilzkontrollen 32 Anzeigen geschrieben
wurden. Zum
Streudienst legt er dar, dass die Beschwerden sprunghaft angestiegen sind. Es
kommen Anzeigen von Bürgern, ebenfalls werden im Rahmen der eigenen
Feststellung Beschwerden gefertigt und entsprechend „gerichtsfest“ gemacht. Herr
Pawlowski legt dar, dass die personelle Unterbesetzung im Ordnungsamt keine
neue Situation darstellt. Er fragt nach, ob Außeneinstellungen möglich sind,
wenn Stellen über einen längeren Zeitraum vom ZeP nicht zu besetzen sind. Herr
Spallek bejaht diese Aussage. Er führt dazu aus, dass ein Außeneinstellungskorridor
besteht, welcher bei ca. 25,5 Stellen für das gesamte Bezirksamt liegt. Das
Bezirksamt hat beschlossen für den Geschäftsbereich Wirtschaft, Immobilien,
Ordnungsamt acht Außeneinstellungen zuzulassen. Davon sollen sechs Stellen als
Sachbearbeiter mit besonderer Kontrollfunktion besetzt werden. Er merkt an,
dass diese Außeneinstellungen nur zulässig sind, wenn nachgewiesen ist, dass
aus dem ZeP kein geeignetes Personal genommen werden konnte. Weitere Nachfragen von Frau Kliemann und Herrn Koch (u.a. zu den Themen Jugendschutz am Alex sowie zur Wirtschaftlichkeit in Hinblick weiterer Einstellungen bei der Parkraumüberwachung) werden in schriftlicher Form nachgereicht. |
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