Auszug - Situation im Ordnungsamt/ Umsetzung des Gasheizpilzverbotes  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.9
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 25.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Spallek teilt mit, dass per Januar 2010 im allgemeinen Ordnungsdienst 48 Dienstkräfte vorhanden sind, davon sind allerdin

Herr Spallek erläutert zum Personalstand Januar 2010 (siehe Anlage 1).

 

Herr Spallek bezieht sich auf die Dienstzeitverordnung, welche derzeit mit dem Hauptpersonalrat diskutiert wird. Laut Medien sollen die Dienstzeiten über den Zeitraum von 22 Uhr hinaus ausgeweitet werden.

Er weist darauf hin, dass die Ausweitung der Dienstzeit nicht gleichzeitig eine Verbesserung der Situation bedeutet. Die erweiterte Kontrollzeit muss durch die bisherige Mitarbeiterkapazität abgedeckt werden.

Herr Spallek informiert, dass des weiteren ab 20 Uhr Überstundenzuschläge anfallen. Insofern wird sich die Dienstplanausgestaltung als sehr kompliziert erweisen.

 

Herr Spallek berichtet, dass eine Änderung der Dienstkleiderverordnung ansteht. Es gab in der letzten Zeit Hinweise, dass die Mitarbeiter/innen in der Parkraumüberwachung nicht von den Mitarbeiter/innen des Außendienstes zu unterscheiden sind. Die neue Kleiderverordnung sieht vor, die Jacken der Mitarbeiter/innen in der Parkraumüberwachung mit einem Namenszusatz –Parkraumüberwachung- zu versehen.

 

Herr Lehmann bezieht sich auf die Heizpilzkontrolle und fragt nach den Ergebnissen.

Des weiteren fragt er nach, ob das Ordnungsamt auch für die Kontrolle der Streudienste zuständig ist.

Herr Spallek antwortet, dass im Zuge der Heizpilzkontrollen 32 Anzeigen geschrieben wurden.

Zum Streudienst legt er dar, dass die Beschwerden sprunghaft angestiegen sind. Es kommen Anzeigen von Bürgern, ebenfalls werden im Rahmen der eigenen Feststellung Beschwerden gefertigt und entsprechend „gerichtsfest“ gemacht.

 

Herr Pawlowski legt dar, dass die personelle Unterbesetzung im Ordnungsamt keine neue Situation darstellt. Er fragt nach, ob Außeneinstellungen möglich sind, wenn Stellen über einen längeren Zeitraum vom ZeP nicht zu besetzen sind.

Herr Spallek bejaht diese Aussage. Er führt dazu aus, dass ein Außeneinstellungskorridor besteht, welcher bei ca. 25,5 Stellen für das gesamte Bezirksamt liegt. Das Bezirksamt hat beschlossen für den Geschäftsbereich Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt acht Außeneinstellungen zuzulassen. Davon sollen sechs Stellen als Sachbearbeiter mit besonderer Kontrollfunktion besetzt werden. Er merkt an, dass diese Außeneinstellungen nur zulässig sind, wenn nachgewiesen ist, dass aus dem ZeP kein geeignetes Personal genommen werden konnte.

 

Weitere Nachfragen von Frau Kliemann und Herrn Koch (u.a. zu den Themen Jugendschutz am Alex sowie zur Wirtschaftlichkeit in Hinblick weiterer Einstellungen bei der Parkraumüberwachung) werden in schriftlicher Form nachgereicht.


 

 
 

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