Auszug - Aufstellung des Doppelhaushaltsplanes 2010 / 2011 Nachlese der letzten BVV Bericht aus dem Unterausschuss Bezirke des AGH BE: Frau Hänisch Konsolidierungskonzept für den Bezirk Mitte BE: Frau Hänisch Weiteres Vorgehen
Herr
Neuhaus erklärt als Fraktionsvorsitzender für die SPD-Fraktion, dass man sehr
daran interessiert ist, möglichst schnell aus der vorläufigen
Haushaltswirtschaft zu kommen. Frau
Hänisch merkt an, dass den Mitgliedern die Beschlüsse aus dem Hauptausschuss
des Abgeordnetenhaus zum Bezirkshaushalt Mitte in der Fassung des
Haushaltsplanentwurfs 15.09.2009 des Bezirksamtes übermittelt wurden. Auf
einige Beschlüsse möchte sie näher eingehen, da sie Risiken für den Bezirk
beinhalten. Sie bezieht sich dabei auf Feststellungen der
Senatsfinanzverwaltung, dass einige Veranschlagungen zu den Transferausgaben
als nicht auskömmlich erscheinen und hat Korrekturen nach unten bzw. nach oben
als notwendig angesehen, um den zu erwartenden Bedarfen in 2010 zu genügen. Die
konkreten Summen bzw. die betroffenen Bereiche sind dem übermittelten Vermerk
von Herrn Biedermann zu entnehmen. Weiteren Beschlussempfehlungen der SenFin
ist das Abgeordnetenhaus nicht gefolgt. Allerdings wird die Basiskorrektur auf
den von SenFin berechneten Werten basieren. Und wenn SenFin gesagt hat, es muss
mehr Geld veranschlagt werden, dies wurde jedoch nicht vollzogen und es wurde
mehr Geld verbraucht als veranschlagt, dann wird dem Bezirk erst ab dem Punkt,
was SenFin berechnet hat, eine Basiskorrektur zugeteilt. Diese Differenz ist
das Risiko, das der Bezirk Mitte alleine tragen muss. In 2010 sind das ca. 1,2
Mio. € und in 2011 ca. 900.000 €. Die Abteilungen sind gehalten, unter den vom
Bezirksamt veranschlagten Ansätzen zu bleiben. Weiterhin hat der Hauptausschuss
des Abgeordnetenhaus beschlossen, dass bei den Investitionen, den Pauschalen
und den Verlustbeträgen hinsichtlich des Konsolidierungskonzeptes entsprechende
Regelungen getroffen werden. SenFin möchte eine Begründung im
Konsolidierungskonzept, warum der Bezirk die Umwandlung in konsumtive Mittel
benötigt, ist aber bereit, dies mitzutragen. Diese Begründung wird darin
bestehen, dass durch den Abbau von Immobilien, und damit auch eine Reduktion im
Infrastrukturbereich, erst mit deutlicher Verzögerung greifen. Auch wurde es
sehr kritisch gesehen, dass in 2009 im Gesundheitsbereich in einer
Größenordnung Stellen verbeamtet wurden, um damit die Obergrenzenproblematik zu
verhindern. Diesbezüglich wurde dem Bezirksamt eine Berichtspflicht auferlegt
und stellenscharf darzulegen, warum dies geschehen ist, welche hoheitlichen
Aufgaben damit verbunden sind, ob diese Stellen mit Angestellten besetzt sind
und wann mit einer entsprechenden Besetzung mit Beamten zu rechnen ist. Herr
Bertermann bezieht sich auf die Obergrenzenproblematik und merkt an, dass er
das Schreiben so interpretiert, dass der Bezirk nicht rechtmäßig gehandelt hat. Frau
Hänisch sieht dies nicht so. Es wird festgestellt, dass es vom Grundsatz her
nicht unzulässig ist. Es wird hier der Versuch gemacht, den Modellcharakter
einer solchen Maßnahme zu verhindern und den anderen Bezirken zu demonstrieren,
dass so etwas nicht flächenmäßig eingeführt werden soll. Somit handelt es sich
um eine vorsorgliche Maßnahme. Das ist die Interpretation von Frau Hänisch aus
Gesprächen und Hinweisen von SenFin. Dennoch wird diese Maßnahme als nicht
wünschenswert angesehen. Frau
Hänisch führt aus, dass die Senatsfinanzverwaltung eine etwas andere Bewertung
der Schulentwicklungsplanung hat als die strategische Planung des Bezirksamtes.
In den Schulprodukten gibt es die Anzahl der Schülerinnen und Schüler als eine
Bezugsgröße. Auf dieser Grundlage wird den Bezirken zugemessen. In diesem
Zusammenhang ist die Fragestellung von unterschiedlichen Schülerzahlen von
besonderer Bedeutung. Auch die Frage nach der Budgetierung bei der Vorgabe der
Senatsschulverwaltung bei Schulen mit besonderem Förderbedarf ist von
Bedeutung. Im November wurden die Bezirke darüber informiert, dass die Absicht
herrscht, die Grundschulverordnung und die Verordnung für die Sekundarstufe I
so zu ändern, dass hier andere Klassenfrequenzen für Schulen in Brennpunkten
einziehen sollen. Bislang existiert in den Grundschulprodukten ein
Korrekturfaktor. Die Schwäche in diesem System ist, dass nur die Hälfte der so
ermittelten zusätzlichen rechnerischen Schüler auch real budgetiert werden. Der
Bezirk Mitte hat im Sommer wegen dieser Kompliziertheit einen Antrag in den RdB
eingebracht, diese Bezugsgröße bei den Schulprodukten zu ändern, nämlich Anzahl
der Klassen anstatt Anzahl der Schüler. Im Sekundarschulbereich gibt es zurzeit
gar keine Form von Korrekturfaktor. In der Vergangenheit gab es zwar
Frequenzabsenkungen, aber keinen finanziellen Ausgleich, so dass auch ein Teil der
Budgetierungsverluste in den Schulprodukten dadurch entstanden sind.
Gegenwärtig werden berlinweit in den Grundschulen und Oberschulen gleiche
Frequenzvorgaben zugrunde gelegt sind. SenFin erwartet nun vom Bezirk Mitte,
dass dieser seine Schulentwicklungsplanung auf den jetzt geltenden
Frequenzvorgaben (24 bei Grundschulen, 25 bei Sekundarschulen) erstellt und den
Abbau von Schulstandorten ebenfalls auf dieser Grundlage vorantreibt. Der
Bezirk Mitte wünscht aufgrund von Beschlüssen in der BVV und sieht es als
notwendig an, deutlich kleinere Frequenzen möglich zu machen. Dies wird durch
die neuen Entwürfe der Verordnungen der Senatsschulverwaltung politisch
unterstützt. Diese Verordnungen sind jedoch bisher nicht von der
Senatsfinanzverwaltung mitgezeichnet und haben auch keinen Rechtscharakter
durch einen Senatsbeschluss, so dass man sich darauf berufen könnte.
Letztendlich hat die Senatsverwaltung für Finanzen zum Ausdruck gebracht, dass
sie das Konsolidierungskonzept in der jetzt vorliegenden Fassung nicht
mitzeichnen will. Nach intensiver Diskussion hat sie sich darauf eingelassen,
dass sie das Konsolidierungskonzept bis auf das Kapitel
Schulentwicklungsplanung mitzeichnet und ans Abgeordnetenhaus weiterleitet, um
das Abgeordnetenhaus entscheiden zu lassen, mit welchen Frequenzen und mit wie
viel Standortschließungen das Bezirksamt rechnen muss. Nach Vorliegen des
Beschlusses über den Haushaltsplan und mit einem nur zum Teil mitgezeichneten
Konsolidierungskonzept, was voraussichtlich im Februar der Fall sein wird,
sollten die zwei Monate intensiv genutzt werden, um die Voraussetzungen zu
schaffen, dass entsprechende Beschlüsse getroffen werden. Weiterhin muss dafür
Sorge getragen werden, dass entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden,
damit die Refinanzierung auch gesichert wird. Konkret bedeutet dies jedoch,
dass man sich auf den Fall vorbereiten muss, dass der Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses dem Willen der Senatsfinanzverwaltung folgt. Das bedeutet
wiederum, dass ein weiterer Sekundarschulstandort geschlossen werden muss über
die jetzt schon geplanten sieben Standortaufgaben hinaus. Bisher handelt es
sich um drei Grundschulen, zwei Sekundarschulen und zwei Gymnasien. Besonders
erschwert wird dies noch dadurch, dass man in manchen Bereichen schon in einem
fortgeschrittenen Stadium und in einigen anderen Fällen in einem frühen Stadium
ist, fast flächendeckend an den Oberschulen Konjunkturprogrammmittel zu
verbauen, was bedeutet, dass diese Standorte wegen der 10-Jahre-Mittelbindung
nicht mehr aufgegeben werden dürfen. Der Schulausschuss hat in seiner gestrigen
Sitzung den Teilplan Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen beraten und ist zu
der Auffassung gekommen, dass dieser in der kommenden BVV nur unter Vorbehalt
der Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum Konsolidierungskonzept beschlossen
kann. Der Schulausschuss hat Frau Hänisch weiterhin beauftragt, für die
Januar-Sitzung vorzubereiten, welcher achter Standort es dann auch Sicht des
Bezirksamtes und der Schulaufsicht sein müsste. Herr
Neuhaus hält fest, wenn im Januar ein neuer Entwurf des Doppelhaushaltsplanes
eingebracht wird, dass dieser dann wieder in alle Fachausschüsse überwiesen
wird und es möglicherweise im Februar zu einer Beschlussfassung kommt. Somit
könnte man evtl. im März aus der vorläufigen Haushaltswirtschaft kommen. Nun
könnte man sich dazu verabreden, dass im Vorfeld gut zusammen gearbeitet wird
und entsprechende Informationen evtl. auch in kleiner Runde übermittelt werden.
So dass gewisse Dinge schon im Vorfeld kommuniziert werden können. Frau
Hänisch möchte nochmals vermitteln, wie das Bezirksamt mit den Beschlüssen des
Hauptausschusses und des Jugendhilfeausschusses umgehen will. Es besteht das
Interesse, im Januar einen neuen Haushaltsplanentwurf plus des dann notwendigen
Ergänzungsplans in die BVV einzubringen. Der Ergänzungsplan soll dann nicht nur
die Nachschiebeliste umfassen, sondern sowohl die Beschlussempfehlungen des
Hauptausschusses vom 03./04.11. und die neuen Beschlüsse des JHA vom 03.12., so
dass die Beratung in den Fachausschüssen an dieser Stelle nicht von vorn
gestartet wird. Zu diesem Thema verteilt Frau Hänisch ein Papier an die
Ausschussmitglieder, legt nähere Anmerkungen dar und bittet um Unterstützung
für diesen Vorschlag. Herr
Urchs kann nicht verstehen, warum der vorgestellte Vorschlag so dringlich ist,
ihn hier im Hauptausschuss zu beschließen, wenn im Januar ein neuer
Haushaltsplanentwurf eingebracht werden soll. Herr
Neuhaus hat es so verstanden, dass das Bezirksamt hier einen Vorschlag für die
entstandene Deckungslücke, durch die Beschlüsse aus dem JHA und dem HA,
vorgestellt hat. Diesbezüglich bittet sie um Zustimmung. Herr
Bertermann sieht sich außerstande, hier ein Votum abzugeben. Die Frage zu den
QM-Mitteln, die normalerweise über den Quartiersrat gehen und nicht über den
Hauptausschuss, würde er gerne die Quartiersräte beschließen lassen. Frau
Hänisch teilt mit, dass das vorgelegte Papier eine Information über angestellte
Überlegungen darstellt. Es ist richtig, dass nicht das Bezirksamt und auch nicht
die BVV über die QM-Mittel entscheiden. Dennoch ist ihnen aber auch nicht
abgefordert, dass eine entsprechende Entscheidung für die Finanzierung
getroffen wird. Herr
Urchs fragt nach, ob der vorgelegte Vorschlag impliziert, dass die nicht
aufgeführten Projekte aus der Finanzierung fallen. Frau
Hänisch führt aus, dass der Finanzierungsvorschlag dem Wunsch des JHA genügt,
das Projekt NewWave weiter zu finanzieren und die Finanzierung für die
Rückholung der Immobilie Werk9 zu sichern. Weiterhin ist Fakt, dass der JHA
beschlossen hat, die Immobilie Weinmeisterhaus zu schließen. Herr
Reschke möchte davor warnen, jetzt schon davon auszugehen, dass man sich bei
Vorlage eines neuen Haushaltsplanentwurfs die Beratung in den Ausschüssen
sparen kann. So ambitioniert sieht er das Vorhaben noch nicht. Die
Aussage von Herrn Reschke kann Herr Bertermann nur unterstützen. Betreffend der
Dringlichkeit fragt Herr Bertmann nach, ob es schon einen Konsens darüber gibt,
wie man mit den freien Trägern und den Projekten hinsichtlich der
Zuwendungsbescheide umgeht. Frau
Hänisch teilt mit, dass diesbezüglich das Bezirksamt in seiner Entscheidung
nicht frei sein wird, sondern den Hinweisen der Senatsverwaltung für Finanzen
folgen muss. Diese werden wie in vergangenen Jahren sicherlich lauten, dass
Zuwendungsbescheide längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten
abgeschlossen werden können und dem entsprechend auch nur im Rahmen des
anteiligen Zeitsolls entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Herr
Neuhaus hält fest, dass der Vorschlag von Frau Hänisch zur Kenntnis genommen
wird. Frau
Hänisch möchte gerne hier im Ausschuss die vorgesehene Schließung etlicher
Einrichtungen, die auch im Haushaltsplan verankert sein werden, erörtern. Mit
dem Nichtbeschluss eines Haushaltsplanes besteht das Problem, dass man schon
intensiv in der Vorbereitung ist, Einrichtungen aufzugeben, Standorte zu räumen
bzw. den Betrieb einzustellen, ohne dass es einen entsprechenden Haushaltsplan
oder eine gesonderte Beschlussfassung der BVV gibt. Wie soll nun mit dieser
Situation umgegangen werden. Erwartet die BVV, dass für alle zu schließenden
Einrichtungen eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung eingebracht wird
oder ob es ausreicht, dass der Stand des Haushaltsplanentwurfs des Bezirksamtes
die Ausgangslage ist für die weitere Vorgehensweise. Herr
Bertermann ist der Auffassung, dass es zwingend erforderlich ist, eine Vorlage
zur Beschlussfassung einzubringen, da es keinen gültigen Haushaltsplan gibt. Herr
Neuhaus merkt an, dass es aus seiner Sicht ebenfalls nur den Weg über eine
Vorlage zur Beschlussfassung geben kann. Herr
Biedermann erläutert kurz die geltenden Vorschriften für die vorläufige
Haushaltswirtschaft und merkt aus seiner Sicht an, dass es nicht zwingend
erforderlich ist, entsprechende Schließungsbeschlüsse herbeizuführen. Frau
Hilse kann diese Auffassung in keiner Weise teilen. Sie kann zwar verstehen,
dass man mit einem Nicht-Haushaltsplan-Beschluss so umgehen möchte, dennoch
muss umgekehrt einkalkuliert werden, dass es möglicherweise ein ganzes Jahr die
vorläufige Haushaltswirtschaft gibt bzw. gar kein Haushalt beschlossen wird.
Dann würden Einrichtungen geschlossen werden bzw. nicht mehr finanziert werden,
ohne dass es eine vorgeschriebene Beschlussfassung der BVV gibt. Denn
vielleicht wurde der Haushalts gerade deshalb nicht beschlossen, weil man mit
bestimmten Schließungen von Einrichtungen eben nicht einverstanden war. Herr
Biedermann ergänzt seine Ausführungen, dass es nicht Sinn der Sache sein kann,
möglicherweise die vorläufige Haushaltswirtschaft bewusst weiter betreiben zu
wollen, in dem Wunsch, dass dann die Einrichtungen nicht geschlossen werden
dürfen und weiter gefördert werden müssen. Frau
Hänisch möchte nochmals klar stellen, dass es bei der Schließung von
Einrichtungen nicht um die Förderung freier Träger im Hinblick auf die
Projektförderung geht, die u.a. schon im JHA beschlossen wurden. Auch bei der
Förderung im Bereich Soziales ist so, dass das Bezirksamt über die Verwendung
der Mittel entscheidet. Es geht gegenwärtig nicht darum, dass freie Träger
weiter gefördert werden, sondern nur um die kommunalen Einrichtungen, die
entweder übertragen oder geschlossen werden sollen. Im Ältestenrat wurde
vereinbart, dass bei einem Beschluss des Haushaltsplanes keine gesonderten
Beschlussfassungen nötig sind. Deshalb stellt sie hier die Frage, ob man
möglicherweise für vier Wochen eine gesonderte Beschlusslage herbeiführen muss.
Sollte jedoch bei einer gesonderten Vorlage beschlossen werden, dass eine
Einrichtung nicht geschlossen werden soll, dann bedeutet dies nicht, dass sie
auch finanziert werden kann. Sie möchte deshalb nur wissen, ob eine gesonderte
Vorlage eingebracht werden soll. Abschließend
hält Herr Neuhaus fest, dass der Hauptausschuss einstimmig (8 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) dafür plädiert, dass eine gesonderte Vorlage zur
Beschlussfassung in die BVV eingebracht wird. |
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