Auszug - Aufstellung des Doppelhaushaltsplanes 2010 / 2011 Nachlese der letzten BVV Bericht aus dem Unterausschuss Bezirke des AGH BE: Frau Hänisch Konsolidierungskonzept für den Bezirk Mitte BE: Frau Hänisch Weiteres Vorgehen  

 
 
34. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 11.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhaus erklärt als Fraktionsvorsitzender für die SPD-Fraktion, dass man sehr daran interessiert ist, möglichst schnell a

Herr Neuhaus erklärt als Fraktionsvorsitzender für die SPD-Fraktion, dass man sehr daran interessiert ist, möglichst schnell aus der vorläufigen Haushaltswirtschaft zu kommen.

 

 

Frau Hänisch merkt an, dass den Mitgliedern die Beschlüsse aus dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhaus zum Bezirkshaushalt Mitte in der Fassung des Haushaltsplanentwurfs 15.09.2009 des Bezirksamtes übermittelt wurden. Auf einige Beschlüsse möchte sie näher eingehen, da sie Risiken für den Bezirk beinhalten. Sie bezieht sich dabei auf Feststellungen der Senatsfinanzverwaltung, dass einige Veranschlagungen zu den Transferausgaben als nicht auskömmlich erscheinen und hat Korrekturen nach unten bzw. nach oben als notwendig angesehen, um den zu erwartenden Bedarfen in 2010 zu genügen. Die konkreten Summen bzw. die betroffenen Bereiche sind dem übermittelten Vermerk von Herrn Biedermann zu entnehmen. Weiteren Beschlussempfehlungen der SenFin ist das Abgeordnetenhaus nicht gefolgt. Allerdings wird die Basiskorrektur auf den von SenFin berechneten Werten basieren. Und wenn SenFin gesagt hat, es muss mehr Geld veranschlagt werden, dies wurde jedoch nicht vollzogen und es wurde mehr Geld verbraucht als veranschlagt, dann wird dem Bezirk erst ab dem Punkt, was SenFin berechnet hat, eine Basiskorrektur zugeteilt. Diese Differenz ist das Risiko, das der Bezirk Mitte alleine tragen muss. In 2010 sind das ca. 1,2 Mio. € und in 2011 ca. 900.000 €. Die Abteilungen sind gehalten, unter den vom Bezirksamt veranschlagten Ansätzen zu bleiben. Weiterhin hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhaus beschlossen, dass bei den Investitionen, den Pauschalen und den Verlustbeträgen hinsichtlich des Konsolidierungskonzeptes entsprechende Regelungen getroffen werden. SenFin möchte eine Begründung im Konsolidierungskonzept, warum der Bezirk die Umwandlung in konsumtive Mittel benötigt, ist aber bereit, dies mitzutragen. Diese Begründung wird darin bestehen, dass durch den Abbau von Immobilien, und damit auch eine Reduktion im Infrastrukturbereich, erst mit deutlicher Verzögerung greifen. Auch wurde es sehr kritisch gesehen, dass in 2009 im Gesundheitsbereich in einer Größenordnung Stellen verbeamtet wurden, um damit die Obergrenzenproblematik zu verhindern. Diesbezüglich wurde dem Bezirksamt eine Berichtspflicht auferlegt und stellenscharf darzulegen, warum dies geschehen ist, welche hoheitlichen Aufgaben damit verbunden sind, ob diese Stellen mit Angestellten besetzt sind und wann mit einer entsprechenden Besetzung mit Beamten zu rechnen ist.

 

Herr Bertermann bezieht sich auf die Obergrenzenproblematik und merkt an, dass er das Schreiben so interpretiert, dass der Bezirk nicht rechtmäßig gehandelt hat.

 

Frau Hänisch sieht dies nicht so. Es wird festgestellt, dass es vom Grundsatz her nicht unzulässig ist. Es wird hier der Versuch gemacht, den Modellcharakter einer solchen Maßnahme zu verhindern und den anderen Bezirken zu demonstrieren, dass so etwas nicht flächenmäßig eingeführt werden soll. Somit handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme. Das ist die Interpretation von Frau Hänisch aus Gesprächen und Hinweisen von SenFin. Dennoch wird diese Maßnahme als nicht wünschenswert angesehen.

 

 

Frau Hänisch führt aus, dass die Senatsfinanzverwaltung eine etwas andere Bewertung der Schulentwicklungsplanung hat als die strategische Planung des Bezirksamtes. In den Schulprodukten gibt es die Anzahl der Schülerinnen und Schüler als eine Bezugsgröße. Auf dieser Grundlage wird den Bezirken zugemessen. In diesem Zusammenhang ist die Fragestellung von unterschiedlichen Schülerzahlen von besonderer Bedeutung. Auch die Frage nach der Budgetierung bei der Vorgabe der Senatsschulverwaltung bei Schulen mit besonderem Förderbedarf ist von Bedeutung. Im November wurden die Bezirke darüber informiert, dass die Absicht herrscht, die Grundschulverordnung und die Verordnung für die Sekundarstufe I so zu ändern, dass hier andere Klassenfrequenzen für Schulen in Brennpunkten einziehen sollen. Bislang existiert in den Grundschulprodukten ein Korrekturfaktor. Die Schwäche in diesem System ist, dass nur die Hälfte der so ermittelten zusätzlichen rechnerischen Schüler auch real budgetiert werden. Der Bezirk Mitte hat im Sommer wegen dieser Kompliziertheit einen Antrag in den RdB eingebracht, diese Bezugsgröße bei den Schulprodukten zu ändern, nämlich Anzahl der Klassen anstatt Anzahl der Schüler. Im Sekundarschulbereich gibt es zurzeit gar keine Form von Korrekturfaktor. In der Vergangenheit gab es zwar Frequenzabsenkungen, aber keinen finanziellen Ausgleich, so dass auch ein Teil der Budgetierungsverluste in den Schulprodukten dadurch entstanden sind. Gegenwärtig werden berlinweit in den Grundschulen und Oberschulen gleiche Frequenzvorgaben zugrunde gelegt sind. SenFin erwartet nun vom Bezirk Mitte, dass dieser seine Schulentwicklungsplanung auf den jetzt geltenden Frequenzvorgaben (24 bei Grundschulen, 25 bei Sekundarschulen) erstellt und den Abbau von Schulstandorten ebenfalls auf dieser Grundlage vorantreibt. Der Bezirk Mitte wünscht aufgrund von Beschlüssen in der BVV und sieht es als notwendig an, deutlich kleinere Frequenzen möglich zu machen. Dies wird durch die neuen Entwürfe der Verordnungen der Senatsschulverwaltung politisch unterstützt. Diese Verordnungen sind jedoch bisher nicht von der Senatsfinanzverwaltung mitgezeichnet und haben auch keinen Rechtscharakter durch einen Senatsbeschluss, so dass man sich darauf berufen könnte. Letztendlich hat die Senatsverwaltung für Finanzen zum Ausdruck gebracht, dass sie das Konsolidierungskonzept in der jetzt vorliegenden Fassung nicht mitzeichnen will. Nach intensiver Diskussion hat sie sich darauf eingelassen, dass sie das Konsolidierungskonzept bis auf das Kapitel Schulentwicklungsplanung mitzeichnet und ans Abgeordnetenhaus weiterleitet, um das Abgeordnetenhaus entscheiden zu lassen, mit welchen Frequenzen und mit wie viel Standortschließungen das Bezirksamt rechnen muss. Nach Vorliegen des Beschlusses über den Haushaltsplan und mit einem nur zum Teil mitgezeichneten Konsolidierungskonzept, was voraussichtlich im Februar der Fall sein wird, sollten die zwei Monate intensiv genutzt werden, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass entsprechende Beschlüsse getroffen werden. Weiterhin muss dafür Sorge getragen werden, dass entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Refinanzierung auch gesichert wird. Konkret bedeutet dies jedoch, dass man sich auf den Fall vorbereiten muss, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dem Willen der Senatsfinanzverwaltung folgt. Das bedeutet wiederum, dass ein weiterer Sekundarschulstandort geschlossen werden muss über die jetzt schon geplanten sieben Standortaufgaben hinaus. Bisher handelt es sich um drei Grundschulen, zwei Sekundarschulen und zwei Gymnasien. Besonders erschwert wird dies noch dadurch, dass man in manchen Bereichen schon in einem fortgeschrittenen Stadium und in einigen anderen Fällen in einem frühen Stadium ist, fast flächendeckend an den Oberschulen Konjunkturprogrammmittel zu verbauen, was bedeutet, dass diese Standorte wegen der 10-Jahre-Mittelbindung nicht mehr aufgegeben werden dürfen. Der Schulausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung den Teilplan Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen beraten und ist zu der Auffassung gekommen, dass dieser in der kommenden BVV nur unter Vorbehalt der Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum Konsolidierungskonzept beschlossen kann. Der Schulausschuss hat Frau Hänisch weiterhin beauftragt, für die Januar-Sitzung vorzubereiten, welcher achter Standort es dann auch Sicht des Bezirksamtes und der Schulaufsicht sein müsste.

 

Herr Neuhaus hält fest, wenn im Januar ein neuer Entwurf des Doppelhaushaltsplanes eingebracht wird, dass dieser dann wieder in alle Fachausschüsse überwiesen wird und es möglicherweise im Februar zu einer Beschlussfassung kommt. Somit könnte man evtl. im März aus der vorläufigen Haushaltswirtschaft kommen. Nun könnte man sich dazu verabreden, dass im Vorfeld gut zusammen gearbeitet wird und entsprechende Informationen evtl. auch in kleiner Runde übermittelt werden. So dass gewisse Dinge schon im Vorfeld kommuniziert werden können.

 

Frau Hänisch möchte nochmals vermitteln, wie das Bezirksamt mit den Beschlüssen des Hauptausschusses und des Jugendhilfeausschusses umgehen will. Es besteht das Interesse, im Januar einen neuen Haushaltsplanentwurf plus des dann notwendigen Ergänzungsplans in die BVV einzubringen. Der Ergänzungsplan soll dann nicht nur die Nachschiebeliste umfassen, sondern sowohl die Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses vom 03./04.11. und die neuen Beschlüsse des JHA vom 03.12., so dass die Beratung in den Fachausschüssen an dieser Stelle nicht von vorn gestartet wird. Zu diesem Thema verteilt Frau Hänisch ein Papier an die Ausschussmitglieder, legt nähere Anmerkungen dar und bittet um Unterstützung für diesen Vorschlag.

 

Herr Urchs kann nicht verstehen, warum der vorgestellte Vorschlag so dringlich ist, ihn hier im Hauptausschuss zu beschließen, wenn im Januar ein neuer Haushaltsplanentwurf eingebracht werden soll.

 

Herr Neuhaus hat es so verstanden, dass das Bezirksamt hier einen Vorschlag für die entstandene Deckungslücke, durch die Beschlüsse aus dem JHA und dem HA, vorgestellt hat. Diesbezüglich bittet sie um Zustimmung.

 

Herr Bertermann sieht sich außerstande, hier ein Votum abzugeben. Die Frage zu den QM-Mitteln, die normalerweise über den Quartiersrat gehen und nicht über den Hauptausschuss, würde er gerne die Quartiersräte beschließen lassen.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass das vorgelegte Papier eine Information über angestellte Überlegungen darstellt. Es ist richtig, dass nicht das Bezirksamt und auch nicht die BVV über die QM-Mittel entscheiden. Dennoch ist ihnen aber auch nicht abgefordert, dass eine entsprechende Entscheidung für die Finanzierung getroffen wird.

 

Herr Urchs fragt nach, ob der vorgelegte Vorschlag impliziert, dass die nicht aufgeführten Projekte aus der Finanzierung fallen.

 

Frau Hänisch führt aus, dass der Finanzierungsvorschlag dem Wunsch des JHA genügt, das Projekt NewWave weiter zu finanzieren und die Finanzierung für die Rückholung der Immobilie Werk9 zu sichern. Weiterhin ist Fakt, dass der JHA beschlossen hat, die Immobilie Weinmeisterhaus zu schließen.

 

Herr Reschke möchte davor warnen, jetzt schon davon auszugehen, dass man sich bei Vorlage eines neuen Haushaltsplanentwurfs die Beratung in den Ausschüssen sparen kann. So ambitioniert sieht er das Vorhaben noch nicht.

 

Die Aussage von Herrn Reschke kann Herr Bertermann nur unterstützen. Betreffend der Dringlichkeit fragt Herr Bertmann nach, ob es schon einen Konsens darüber gibt, wie man mit den freien Trägern und den Projekten hinsichtlich der Zuwendungsbescheide umgeht.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass diesbezüglich das Bezirksamt in seiner Entscheidung nicht frei sein wird, sondern den Hinweisen der Senatsverwaltung für Finanzen folgen muss. Diese werden wie in vergangenen Jahren sicherlich lauten, dass Zuwendungsbescheide längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten abgeschlossen werden können und dem entsprechend auch nur im Rahmen des anteiligen Zeitsolls entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Neuhaus hält fest, dass der Vorschlag von Frau Hänisch zur Kenntnis genommen wird.

 

Frau Hänisch möchte gerne hier im Ausschuss die vorgesehene Schließung etlicher Einrichtungen, die auch im Haushaltsplan verankert sein werden, erörtern. Mit dem Nichtbeschluss eines Haushaltsplanes besteht das Problem, dass man schon intensiv in der Vorbereitung ist, Einrichtungen aufzugeben, Standorte zu räumen bzw. den Betrieb einzustellen, ohne dass es einen entsprechenden Haushaltsplan oder eine gesonderte Beschlussfassung der BVV gibt. Wie soll nun mit dieser Situation umgegangen werden. Erwartet die BVV, dass für alle zu schließenden Einrichtungen eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung eingebracht wird oder ob es ausreicht, dass der Stand des Haushaltsplanentwurfs des Bezirksamtes die Ausgangslage ist für die weitere Vorgehensweise.

 

Herr Bertermann ist der Auffassung, dass es zwingend erforderlich ist, eine Vorlage zur Beschlussfassung einzubringen, da es keinen gültigen Haushaltsplan gibt.

 

Herr Neuhaus merkt an, dass es aus seiner Sicht ebenfalls nur den Weg über eine Vorlage zur Beschlussfassung geben kann.

 

Herr Biedermann erläutert kurz die geltenden Vorschriften für die vorläufige Haushaltswirtschaft und merkt aus seiner Sicht an, dass es nicht zwingend erforderlich ist, entsprechende Schließungsbeschlüsse herbeizuführen.

 

Frau Hilse kann diese Auffassung in keiner Weise teilen. Sie kann zwar verstehen, dass man mit einem Nicht-Haushaltsplan-Beschluss so umgehen möchte, dennoch muss umgekehrt einkalkuliert werden, dass es möglicherweise ein ganzes Jahr die vorläufige Haushaltswirtschaft gibt bzw. gar kein Haushalt beschlossen wird. Dann würden Einrichtungen geschlossen werden bzw. nicht mehr finanziert werden, ohne dass es eine vorgeschriebene Beschlussfassung der BVV gibt. Denn vielleicht wurde der Haushalts gerade deshalb nicht beschlossen, weil man mit bestimmten Schließungen von Einrichtungen eben nicht einverstanden war.

 

Herr Biedermann ergänzt seine Ausführungen, dass es nicht Sinn der Sache sein kann, möglicherweise die vorläufige Haushaltswirtschaft bewusst weiter betreiben zu wollen, in dem Wunsch, dass dann die Einrichtungen nicht geschlossen werden dürfen und weiter gefördert werden müssen.

 

Frau Hänisch möchte nochmals klar stellen, dass es bei der Schließung von Einrichtungen nicht um die Förderung freier Träger im Hinblick auf die Projektförderung geht, die u.a. schon im JHA beschlossen wurden. Auch bei der Förderung im Bereich Soziales ist so, dass das Bezirksamt über die Verwendung der Mittel entscheidet. Es geht gegenwärtig nicht darum, dass freie Träger weiter gefördert werden, sondern nur um die kommunalen Einrichtungen, die entweder übertragen oder geschlossen werden sollen. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass bei einem Beschluss des Haushaltsplanes keine gesonderten Beschlussfassungen nötig sind. Deshalb stellt sie hier die Frage, ob man möglicherweise für vier Wochen eine gesonderte Beschlusslage herbeiführen muss. Sollte jedoch bei einer gesonderten Vorlage beschlossen werden, dass eine Einrichtung nicht geschlossen werden soll, dann bedeutet dies nicht, dass sie auch finanziert werden kann. Sie möchte deshalb nur wissen, ob eine gesonderte Vorlage eingebracht werden soll.

 

Abschließend hält Herr Neuhaus fest, dass der Hauptausschuss einstimmig (8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) dafür plädiert, dass eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung in die BVV eingebracht wird.


 

 
 

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