Auszug - Umsetzung der getrennten Trägerschaft JobCenter - Was liegt an Informationen vor ? BE: Herr BzStR von Dassel
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Herr
BzStR von Dassel teilt mit, dass die bisherige Form des JobCenters
verfassungswidrig sei. Ab 01.01.2011 soll eine getrennte Aufgabenwahrnehmung
durchgeführt werden. Die Kommunen werden nur noch ausschließlich für die Kosten
der Unterkunft zuständig sein. Das andere würde die Agentur bewerkstelligen.
Herr von Dassel meint, dass das ein Rückschritt in die früheren 70er Jahre sei,
weil das, was mit den JobCentern erreicht wurde, eine klare Zuordnung der
jeweiligen Zuständigkeiten gibt. Jeder muss dann zu beiden Ämtern. Die
Bundesebene, sowohl die Sozialminister der Länder als auch der Städtetag,
Gemeindetag usw. diskutieren in unterschiedlicher Intensität. Am 14.12.2009
wird es eine Sondersitzung der Länder Sozialminister stattfinden. Dort sollen
sie sich dann endgültig positionieren. In einer ersten Sitzung meinen die
Länder, dass sie am alten Modell festhalten möchten, aber man könnte sich
kraftvollere Signale vorstellen. Am 18.12.2009 möchte das Bundesarbeitsministerium
ein endgültiges Eckpunktepapier vorlegen. Inzwischen liegt ein dritter Entwurf
vor. Herr von Dassel sagt zu, wenn die Ausschussmitglieder es wünschen, würde
er ihnen diesen Entwurf zumailen. Er bemerkt zu diesem Entwurf, dass auf die Organisationsformen
eingegangen wird. Es gibt unterschiedliche Prognosen. Es gibt Personen bei der
Bundesarbeitsagentur, die meinen, dass man das alles gut hinbekommt. Die
Vorsitzende der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg meint, für die
Hilfeempfänger/innen wird sich kaum etwas ändern. Es gibt nur noch zwei Flügel
im gleichen JobCenter (KDU und die ergänzenden Leistungen). Herr von
Dasselt teilt weiter mit, dass sich das JobCenter noch vor Weihnachten darauf
einstellen muss und im laufenden Dienstbetrieb eine Organisation vorbereiten.
Momentan arbeiten 230 Mitarbeiter/innen im JobCenter. Man rechnet damit, dass
maximal 50 Personen für die Kosten der Unterkunft benötigt werden. Das
bedeutet, dass 180 Personen im Personalüberhang kommen würden, sofern sie nicht
bereit wären, für die Agentur zu arbeiten. Die Bereitschaft der
Mitarbeiter/innen in Mitte in die Agentur zu wechseln sei gering, obwohl dort
ein ganz anderes Niveau vorherrscht. Die meisten kommunalen Mitarbeiter/innen
möchten bei der Kommune bleiben. Man hätte aber die Möglichkeit über
Gestellungsanordnungen sie anzuweisen, dass sie in das JobCenter überwechseln.
Sei aber rechtlich nicht so, denn diese Gestellung ist nur möglich, wenn sie
befristet ist. Das Rechtsamt Mitte schätzt ein, dass man aber keinen Erfolg
haben wird. Mitte würde versuchen, die Mitarbeiter/innen davon zu überzeugen,
dass sie für die Agentur weiter arbeiten. Die Agentur hat signalisiert, dass
sie großes Interesse hegt, denn sie kann nicht plötzlich 180 Personen
entbehren. Sollten sich diese Personen weigern, wird es ein großes Problem
geben. Man rechnet in ganz Berlin mit einem Personalüberhang von deutlich über
1.000 Personen, die sich weigern, sich beim JobCenter neu beschäftigen zu
lassen. Weiterhin
teilt Herr von Dassel mit, dass die Frage der Liegenschaft ungeklärt sei. Mitte
würde auf ein Mietangebot der Agentur warten. Hauptproblem bleibt aber die
Personalfrage. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die bisherigen
Mitarbeiter/innen des JobCenters in der Regel im Mittleren und im Gehobenen
Dienst sind. Wenn sie alle KDU bearbeiten müssten, würden sie eine Tätigkeit
des Mittleren Dienstes verrichten und würden in einem deutlichen
Bewertungsüberhang sein. Abschließend
fragt Herr von Dassel die Ausschussmitglieder, ob er die Stellungnahme zur
Verfassungsgemäßheit von Prof. Wieland und die aktuellsten Eckpunkte des
Bundesministeriums für Arbeit übermitteln soll. Dem wird so zugestimmt. Herr BD
Lötzer (Die Linke) bittet Herrn von Dassel in den nächsten Sitzungen über den Fortgang
dieser Situation zu berichten. Herr von Dassel sagt dem so zu. |
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