Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 4.2
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr BzStR von Dassel

Herr BzStR von Dassel

  • informiert darüber, dass man im Sozialamt und mit den anderen Bezirken überlegt, wie man mit einem Urteil des Bundessozialgerichts umgeht, welches besagt, dass Grundsicherungsempfänger/innen nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen müssen, sondern das Amt muss davon ausgehen, wenn jemand, der dauerhaft erwerbsunfähig ist, dass sich dieser Antrag automatisch verlängert bzw. man soll nicht mehr sagen, der Bewilligungszeitraum ist abgelaufen. Mann muss auf jeden Fall weiter bezahlen. In wie weit man diese Prüfung durchführen muss, ob sich etwas geändert hat, wurde im Urteil nicht formuliert. Die Sozialämter sind insgesamt in der Bundesrepublik aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr einzustellen, wenn sie wissen, dass jemand dauerhaft erwerbsunfähig ist und dessen Lage sich nicht geändert haben kann. Herr von Dassel sagt zu, die Ausschussmitglieder darüber zu informieren, wenn klar ist, wie einheitlich gehandhabt wird.
  • teilt mit, dass die Einbürgerungsabteilung im November 2009 keine Sprechstunde anbieten wird, um Akten abzuarbeiten.

    Herr BD Lötzer (Die Linke) bittet Herrn von Dassel in der Januarsitzung 2010 erneut darüber zu berichten. Dem sagt er so zu. 
 
 

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