Auszug - Kommunale Ziele für die Maßnahmeplanung im JobCenter (Interessenbekundungsverfahren) BE: Herr BzStR von Dassel  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.2
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr BzStR von Dassel entschuldigt die stellvertretende Geschäftsführerin und den Bereichsleiter Markt und Integration des Job

Herr BzStR von Dassel entschuldigt die stellvertretende Geschäftsführerin und den Bereichsleiter Markt und Integration des JobCenters. Im gestrigen Gespräch teilten beide mit, dass sie noch nicht die Geschäftsziele für 2010 aus Nürnberg erhielten. Solange diese Geschäftsziele aus Nürnberg nicht vorliegen, können beide nur Andeutungen machen, was sie nicht möchten.

 

Herr von Dassel berichtet anschließend über den aktuellen Stand. Es wird ein Trägerinformationstreffen am 23.09.2009, 10.00 Uhr, im BVV-Saal „Otto Suhr“ stattfinden. Eine entsprechende Einladung wird er den Ausschussmitgliedern weiterleiten. Anschließend spricht er den betreffenden Bezirksamtsbeschluss an, den er allen hat zukommen lassen nach welchen Prinzipien die Maßnahmeplanung 2010 gestaltet werden soll. Die klare Aussage des JobCenters und auch in Vorgesprächen mit der Agentur ist so, dass sich das in der Maßnahmeplanung widerspiegeln wird. Es wurden 12 Bereiche definiert (ZB Grünflächen). Es wird ein Verfahren geben, wo festgelegt wird, wer das Los organisiert. Das BA ist derzeit dabei zu definieren, was für Tätigkeiten es gibt. Welche Tätigkeiten werden auf MAE-Basis durchgeführt, welche Tätigkeiten machen auf Entgeltbasis einen Sinn, wie viel möchte man insgesamt haben, ist das JobCenter bereit, sich zu diesem Bereich einen einzigen Träger zu suchen, um auch die Trägerkonkurrenz untereinander zu begrenzen. Herr von Dassel betont, dass man hier auf einem guten Weg sei. Entscheidend in der vergangenen Diskussion war auch immer die Frage der Qualität und wie soll das Verfahren aussehen. Herr von Dassel deutete an, dass es kein Interessenbekundungsverfahren und dass es kein offizielles Vergabeverfahren geben wird. Es wird entweder in Lose des BA oder in Lose des JobCenters definiert. Das JobCenter sicherte zu, sich die Angebote unabhängig vom Preis anzuschauen und dann das beste Angebot auswählen wird. Dann wird aber über den Preis des Konzeptes verhandelt. Andererseits gibt es die klare Aussage, wenn es ein Superkonzept gibt mit realistischen Integrationserwartungen von 30 % (z. B. im Bereich Pflege), dann ist das JobCenter auch bereit, deutlich mehr als an Regiekosten auszureichen als bisher. Herr von Dassel betont, dass der Preis erst dann eine Rolle spielen soll, wenn man sich für ein Konzept entschieden hat.
Das JobCenter hat sich noch nicht endgültig geäußert, es könnte sich aber vorstellen, erst Angebote ohne Preiskalkulation an zu schauen.
Bei der Qualität der Angebote sollen auch die Leistungen der Träger berücksichtigt werden und welche Leistungen sie in der Vergangenheit erbracht haben und wie haben sie ihr Konzept untersetzt.

Zusätzlich zu den Losen (ca. 1000 Plätze mit ca. 1500 Maßnahmen und Teilnehmern) hatte das Jobcenter bei allen teureren Maßnahmen (Entgeltvarianten) zugesichert, dass das Bezirksamt alle Maßnahmen vorgelegt bekommt und dann ein Ranking bilden kann. Herr von Dassel denkt, dass hier auf alle Maßnahmen ein direkter kommunaler Einfluss genommen wird.

Weiterhin teilt Herr von Dassel mit, dass in einem Schreiben aus Nürnberg für die JobCenter verbindlich geregelt ist, was die Qualifikationsleistung, die die Träger für ihre Maßnahmeteilnehmer erbringen, deutlich einschränken können selbst, wenn die Maßnahme ein Jahr in der Entgeltvariante geht. Der einzelne Träger darf nur noch maximal 4 Wochen Qualifikation anbieten. Über diese 4 Wochen hinaus ist er verpflichtet, denjenigen aus der Maßnahme zu entlassen, der mehr Qualifikation benötigt. Er muss dann bei einer anderen Organisation diese berufliche Weiterbildung in Anspruch nehmen. Das bedeutet weniger Betreuungsaufwand, kürzere Begleitung und damit würden sie weniger Geld zugewiesen bekommen. Herr von Dassel meint, dass die Theorie in der Praxis anders aussieht.

 

Abschließend meint Herr von Dassel, Ziel des Ausschusses und des Bezirksamtes sei es, mehr Qualität, mehr Transparenz und mehr Integration in den Arbeitsmarkt zu bringen.

 

Herr BV Pawlowski (FDP) fragt, was geschieht, wenn die Ziele von den Trägern nicht erreicht werden. Wie kann man sicher stellen, dass, nachdem die Träger den Zuschlag erhalten haben, tatsächlich alles unternehmen, um die Quoten, die sie in der Bewerbung angegeben haben, erfüllen. Herr von Dassel teilt mit, dass in diesem Verfahren sehr ambitionierte Integrationsquoten genannt wurden. Das JobCenter ist der Meinung, wenn der Träger sich das zutraut, nimmt das JobCenter sie beim Wort. In den Verträgen ist aufgezeigt, dass sie bei Nichterreichen einen Teil der Zuweisung dem JobCenter wieder zurückgeben müssen.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) geht davon aus, wenn die Zahlen vorhanden sind, dass die Ausschussmitglieder in Kenntnis gesetzt werden. Herr von Dassel sagt dem so zu.

 

 

 
 

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