Der Vorsitzende, Herr Jaath, begrüßt die
Vertreter der Berliner Wasserbetriebe.
a)
Herr Köpke berichtet, dass in den nächsten
Jahren die Berliner Wasserbetriebe die vorhandenen Netze erneuern wird.
Derzeit werden Konzepte für die abschnittsweise Erneuerung erarbeitet.
Anhand eines Planes zeigt Herr Köpke die
Gebiete, die saniert werden sollen und beziffert die Kosten:
-
Uferstraße 2, südlich der Osloer Straße, von Herbst 2009 bis
Dezember 2010 mit 3,55 Mio. € (für hydrauliche Erweiterung der Anlagen);
-
Uferstraße 1, nördlich der Osloer Straße mit 1,9 Mio. € ab 2010;
-
Prinzenallee 2 mit 5,1 Mio. €;
-
Scheringstraße mit 4,9 Mio. €;
-
Teilgebiet Liesenstraße mit 2,1 Mio. €;
-
Teilgebiet Müllerstraße mit 5,5 Mio. € (die vorhandenen Kanäle
reichen hydraulisch nicht aus);
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Prinzenallee 1, Bauzeit: 2011/2012, mit 5,5 Mi. €;
-
Bereich Abwasserpumpwerk 10, Bellermannstraße (hier soll eine
Wasserschutzgütemaßnahme durchgeführt werden), Beginn: Spätherbst 2009, 1,2
Mio. € kommen vom Senat;
-
Südlich und nördlich (mit 975 Tsd. €) des Gesundbrunnencenters.
Herr BzStR Gohte stellt anschließend Frau
Kappel aus dem Straßen- und Grünflächenamt vor. Sie führt die gesamten
Straßenausbaubeitragsverfahren durch.
Herr Gothe fragt, ob es bei der systematischen
Erneuerung der Kanalisationen darum geht, dass die 100 Jahre alte
Kanalisation grundhaft erneuert wird. Weiterhin möchte Herr Gothe wissen, ob
grundsätzlich das System umgestellt wird. Er freut sich, dass die Berliner
Wasserbetriebe Mittel haben, diese alte Kanalisation erneuern zu können.
Herr Köpke teilt mit, dass in den nächsten Jahren die Erneuerung der
vorhandenen Systeme forciert betrieben werden. Die dafür benötigten finanziellen
Mittel werden in den nächsten Jahren erhöht. Die Kanäle werden mit einer
Kamera durchfahren. Es wird das umgebaut, was defekt ist und was hydraulisch
erforderlich ist, wird verstärkt. Das System wird nicht umgestellt. Die
Berliner Wasserbetriebe werden versuchen, die Umwelt zu entlasten durch
Umbauten an Regenüberlaufbauwerken.
Herr BV Lehmann (Grüne) dankt für den Vortrag.
Er ist mit der Begründung (durch hydraulischen Abgleich oder durch
hydraulische Berechnung hat sich ergeben, dass die Kanäle erweitert werden
müssten) nicht zufrieden und findet diese nicht ausreichend. Weiterhin fragt
er, ob es bereits festgestellte Rückstauproblemlagen gibt oder ob tatsächlich
schon einmal etwas über gelaufen ist? Er möchte wissen, welche Kosten
umlagefähig sind.
Herr Köpke teilt mit, dass in den nächsten
Jahren einige Stauraumkanäle gebaut werden, auch im Bereich Mitte
(Eberswalder Straße, Bellermannstaße). Zu den Kosten teilt er mit, dass sie
die Erneuerung und die hydraulische Erweiterung der Mischwasserkanäle enthalten.
Umlagefähig wird aber nur der 60 %ige Regenanteil sein. Da bei hydraulischen
Berechnungen bei CV-Untersuchungen Schäden auftreten, werden die Kanäle
hydraulisch überprüft.
Frau Kappel ergänzt zur hydraulischen Erweiterung, dass in der Reinickendorfer
Straße die Kreuzung ½ Meter unter Wasser stand. Zu den Stauräumen teilt sie
mit, dass sie die Berliner Wasserbetriebe bauen werden, sie aber nicht
beitragspflichtig sind.
Herr BV Hortig (CDU) fragt,
- welche
Unterhaltungsmaßnahmen in den Plangebieten in den letzten 10 Jahren
durchgeführt wurden, welchen Kostenaufwand diese hatten,
- welcher
Anteil hier auf die Beseitigung von Schäden fällt, die durch mangelnde
Unterhaltung entstanden sind und was davon beitragspflichtig wird,
- welche
einzugsbezogenen hydraulischen Veränderungen vorliegen.
Herr Köpke teilt mit, dass in den letzten 20
Jahren viel erneuert wurde. Der Bezirk Mitte wurde fast komplett im Zuge der
Straßenbaumaßnahmen saniert. In Eigenregie haben die Berliner Wasserbetriebe
viele Millionen verbaut. Auch in den andern Bezirken wurde einiges saniert.
Die zweite Frage beantwortet er wie folgt: Er kann keine mangelnde Pflege
bestätigen. Die Betreiber können nicht alle Netze instand halten. Er betont
aber, dass die Kanäle immer gepflegt wurden.
Herr Gothe ergänzt und bemerkt, dass man
feststellen muss, dass Berlin in der glücklichen Lage ist über ein
hervorragendes Wasserunternehmen zu verfügen.
Bei den großen Straßen in der Innenstadt ist nur ein geringer Teil der
Wasserdurchlaufmenge umlagefähig, weil die Anlieger nur an den Kosten für ihr
eigen verursachtes Abwasser beteiligt werden. Herr Gothe betont, wenn man
sich die 5 Maßnahmen anschaut, die heute beschlossen werden müssen. Umlagefähig
sind nur ungefähr 10 % der Baukosten. Weiterhin teilt er mit, dass bei allen
5 Maßnahmen die Anliegerbeteiligung durchgeführt wurde. Alle wurden über das
Bauprogramm und über die voraussichtliche Höhe ihrer Beteiligung informiert.
Festzuhalten sei, kein Anlieger hat Einwände gegen dieses Bauprogramm geltend
gemacht.
Herr Hortig, bittet er um eine schriftliche
Beantwortung der Fragen, welche Unterhaltungsmaßnahmen in den Plangebieten in
den letzten 10 Jahren durchgeführt wurden und welchen Kostenaufwand diese
hatten, da die Fragen nicht beantwortet wurden. Er bemerkt, dass sich die
Fraktion der CDU nicht in der Lage sieht, heute den Vorlagen zur
Beschlussfassung zuzustimmen, denn es ist unklar, in welchem Umfang die
Anlieger über das Straßenausbaubeitragsgesetz belastet werden. Er vermutet,
dass Sanierung und Ausbau von den Wasserbetrieben verzögert wurden bis das
Straßenausbaubeitragsgesetz in Kraft getreten ist, um einen Teil der Kosten
von den Bürgern erstattet zu bekommen.
Herr BzStR Gothe appelliert an Herrn Hortig
dringend, den Vorlagen zuzustimmen, zumal es keine Konfliktlage gibt.
Frau Kappel ergänzt: Die Berliner
Wasserbetriebe bauen nur das, was die Senatsverwaltung sie bauen lässt. Es
liegt nicht daran, dass die Berliner Wasserbetriebe kein Geld haben, sondern
dass das Land Berlin kein Geld hat. Nach der Rechtssprechung gibt es gewisse
Mindestjahre, wie lange etwas halten muss. Die hydraulische Erweiterung ist
notwendig und immer eine Verbesserung im Sinne des Gesetzes, was theoretisch
schon nach 10 Jahren sein könnte.
Herr Köpke teilt mit, dass die Kanäle
regelmäßig gespült werden. Es gibt einen Zyklus. Man kann aber nicht jede
Woche am gleichen Kanal sein, das Netz ist hierfür zu groß.
Herr BV Koch (SPD) regt an, zukünftig durch eine
kleine Powerpoint-Präsentation dem Ausschuss die Arbeit zu vermitteln.
Herr BV Greiner (Grüne) fragt, nach welchen
Kriterien die Gebiete saniert werden und in welcher Reihenfolge sie
abgearbeitet werden. Weiterhin möchte er wissen, ob die Arbeiten ausgeschrieben
werden und ob sich dadurch der Kostenaufwand minimieren könnte. Wie erfolgt
die Kostenkontrolle.
Herr Köpke zählt die Reihenfolge der
Sanierungen auf: Tiergarten, Wedding, Niederschönhausen, Schönhauser Allee
und Umgebung. Im Südbereich der Stadt wird genauso verfahren.
Wird ein zu großer Schaden festgestellt, dass nur noch Abbruch-Neubau möglich
ist, werden die Berliner Wasserbetriebe einen Wirtschaftlichkeitsvergleich in
der Planungsphase vornehmen mit den unterschiedlichen Maßnahmen. Die Vorhaben
werden öffentlich ausgeschrieben. Die Kontrollen führen die Bauleiter von den
Berliner Wasserbetrieben durch. Danach kontrolliert der Rechnungshof.
Anschließend beantwortet Herr Köpke Fragen von
Herrn BV Mahr (SPD) zu den Vorlagen zur Beschlussfassung: Es gibt
verschiedenste Ursachen, die zu Schäden führen können. In Berlin gibt es
viele Bäume und die Wurzeln suchen sich Wege zum Wasser. Dadurch bilden sich
Hindernisse, an denen es zu Ablagerungen kommt, bis kein Wasser mehr
durchfließen kann. Wenn ein Kanal hydraulisch nicht mehr erweitert werden
kann, können kostengünstige Schlauchsanierung durchgeführt werden, bei denen
die Wurzeln heraus gefräst werden. Danach werden Schläuche eingezogen, die
mindestens 30 Jahre halten sollen.
Herr BV Lehmann (Grüne) fragt wer die
Betreiber sind. Weiterhin möchte er wissen, ob die Anlieger die Kosten auf
die Mieter umlegen können. Er bemerkt, dass man in der Diskussion Schäden und
den Sachverhalt hydraulische Erweiterung trennen sollte. Herr Köpke
teilt zu den Betreibern mit, dass die Kanalbetriebsstellen den einzelnen
Bereichen in der Stadt zugeordnet sind. Zur Hydraulik meint er, dass er
Unterlagen zukommen lassen würde. Er teilt weiter mit, dass man sowohl auf
die Schäden als auch darauf schaut, was die Planung sagt. Es gibt
Netzberechnungen, auf denen man die Bereiche erkennen kann, die hydraulisch
erweitert werden müssten. Es erfolgt dann ein Abgleich.
Herr Gothe bemerkt, dass das
Straßenausbaubeitragsgesetz sehr dezidiert versucht auseinander zu halten,
was den Grundstücksanrainern zuzuschlagen und umzulegen sei und was der
Allgemeinheit im weiteren Sinne zuzuordnen und nicht umgelegt werden kann.
Herr Jaath möchte wissen, wie die Bürger/innen
auf die Bescheide und Ankündigungen reagierten. Frau Kappel teilt mit, dass
nur sehr wenige nachfragten.
Der Vorsitzende, Herr Jaath, dankt für die
Ausführungen und für die Beantwortung der gestellten Fragen.
b)
Es werden die Ausführungsvorschriften an die
Ausschussmitglieder verteilt.
Herr Jaath schlägt vor, ihm Fragen zu den Vorschriften zu übermitteln, die er
dann Herrn Gothe übergibt und in der Septembersitzung beantwortet werden. Dem
wird so zugestimmt.
Herr BV Hortig (CDU) bemerkt, dass der
Ausschuss die Ausführungsvorschriften nur zur Kenntnis nehmen kann. Hier gehe
es um die verwaltungsinterne Umsetzung eines Gesetzes. Ihm sei neu, dass
Ausschüsse über Ausführungsvorschriften beschließen, die die Verwaltung zur
einheitlichen Regelung vergleichbarer Sachverhalte sich selber gibt.
Bevor Herr Jaath die Drucksachen abstimmen
lässt, teilt er mit, dass laut BVV-Büro einzelne Bezirksverordnete von den
Maßnahmen betroffen sind, entweder als Mieter oder als Eigentümer. Das
BVV-Büro teilte dazu Herrn Jaath ferner mit, dass bei Betroffenheit eine
Befangenheit bestehe. Das bedeutet, dass betroffene Ausschussmitglieder nicht
abstimmen dürfen. Er bemerkt, eine endgültige Abstimmung erfolgt in der BVV.
Abschließend lässt er feststellen, dass heute
niemand befangen sei. Damit wird ohne Ausschluss von einzelnen
Ausschussmitgliedern die Vorlagen zur Beschlussfassung abgestimmt.
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