Auszug - Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerungen im Bezirk Mitte a) Vorstellung und Planungen für 2009 BE: Berliner Wasserbetriebe, Frau Krawczyk / Herr Köpke b) Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz (AV StrABG) BE: Bezirksamt  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
TOP: Ö 5.1
Gremium: Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:48 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende, Herr Jaath, begrüßt die Vertreter der Berliner Wasserbetriebe

Der Vorsitzende, Herr Jaath, begrüßt die Vertreter der Berliner Wasserbetriebe.

a)

Herr Köpke berichtet, dass in den nächsten Jahren die Berliner Wasserbetriebe die vorhandenen Netze erneuern wird. Derzeit werden Konzepte für die abschnittsweise Erneuerung erarbeitet.

Anhand eines Planes zeigt Herr Köpke die Gebiete, die saniert werden sollen und beziffert die Kosten:

-          Uferstraße 2, südlich der Osloer Straße, von Herbst 2009 bis Dezember 2010 mit 3,55 Mio. € (für hydrauliche Erweiterung der Anlagen);

-          Uferstraße 1, nördlich der Osloer Straße mit 1,9 Mio. € ab 2010;

-          Prinzenallee 2 mit 5,1 Mio. €;

-          Scheringstraße mit 4,9 Mio. €;

-          Teilgebiet Liesenstraße mit 2,1 Mio. €;

-          Teilgebiet Müllerstraße mit 5,5 Mio. € (die vorhandenen Kanäle reichen hydraulisch nicht aus);

-          Prinzenallee 1, Bauzeit: 2011/2012, mit 5,5 Mi. €;

-          Bereich Abwasserpumpwerk 10, Bellermannstraße (hier soll eine Wasserschutzgütemaßnahme durchgeführt werden), Beginn: Spätherbst 2009, 1,2 Mio. € kommen vom Senat;

-          Südlich und nördlich (mit 975 Tsd. €) des Gesundbrunnencenters.

 

Herr BzStR Gohte stellt anschließend Frau Kappel aus dem Straßen- und Grünflächenamt vor. Sie führt die gesamten Straßenausbaubeitragsverfahren durch.

Herr Gothe fragt, ob es bei der systematischen Erneuerung der Kanalisationen darum geht, dass die 100 Jahre alte Kanalisation grundhaft erneuert wird. Weiterhin möchte Herr Gothe wissen, ob grundsätzlich das System umgestellt wird. Er freut sich, dass die Berliner Wasserbetriebe Mittel haben, diese alte Kanalisation erneuern zu können.
Herr Köpke teilt mit, dass in den nächsten Jahren die Erneuerung der vorhandenen Systeme forciert betrieben werden. Die dafür benötigten finanziellen Mittel werden in den nächsten Jahren erhöht. Die Kanäle werden mit einer Kamera durchfahren. Es wird das umgebaut, was defekt ist und was hydraulisch erforderlich ist, wird verstärkt. Das System wird nicht umgestellt. Die Berliner Wasserbetriebe werden versuchen, die Umwelt zu entlasten durch Umbauten an Regenüberlaufbauwerken.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) dankt für den Vortrag. Er ist mit der Begründung (durch hydraulischen Abgleich oder durch hydraulische Berechnung hat sich ergeben, dass die Kanäle erweitert werden müssten) nicht zufrieden und findet diese nicht ausreichend. Weiterhin fragt er, ob es bereits festgestellte Rückstauproblemlagen gibt oder ob tatsächlich schon einmal etwas über gelaufen ist? Er möchte wissen, welche Kosten umlagefähig sind.

 

Herr Köpke teilt mit, dass in den nächsten Jahren einige Stauraumkanäle gebaut werden, auch im Bereich Mitte (Eberswalder Straße, Bellermannstaße). Zu den Kosten teilt er mit, dass sie die Erneuerung und die hydraulische Erweiterung der Mischwasserkanäle enthalten. Umlagefähig wird aber nur der 60 %ige Regenanteil sein. Da bei hydraulischen Berechnungen bei CV-Untersuchungen Schäden auftreten, werden die Kanäle hydraulisch überprüft.
Frau Kappel ergänzt zur hydraulischen Erweiterung, dass in der Reinickendorfer Straße die Kreuzung ½ Meter unter Wasser stand. Zu den Stauräumen teilt sie mit, dass sie die Berliner Wasserbetriebe bauen werden, sie aber nicht beitragspflichtig sind.

 

Herr BV Hortig (CDU) fragt,

  • welche Unterhaltungsmaßnahmen in den Plangebieten in den letzten 10 Jahren durchgeführt wurden, welchen Kostenaufwand diese hatten,
  • welcher Anteil hier auf die Beseitigung von Schäden fällt, die durch mangelnde Unterhaltung entstanden sind und was davon beitragspflichtig wird,
  • welche einzugsbezogenen hydraulischen Veränderungen vorliegen.

 

Herr Köpke teilt mit, dass in den letzten 20 Jahren viel erneuert wurde. Der Bezirk Mitte wurde fast komplett im Zuge der Straßenbaumaßnahmen saniert. In Eigenregie haben die Berliner Wasserbetriebe viele Millionen verbaut. Auch in den andern Bezirken wurde einiges saniert. Die zweite Frage beantwortet er wie folgt: Er kann keine mangelnde Pflege bestätigen. Die Betreiber können nicht alle Netze instand halten. Er betont aber, dass die Kanäle immer gepflegt wurden.

 

Herr Gothe ergänzt und bemerkt, dass man feststellen muss, dass Berlin in der glücklichen Lage ist über ein hervorragendes Wasserunternehmen zu verfügen.
Bei den großen Straßen in der Innenstadt ist nur ein geringer Teil der Wasserdurchlaufmenge umlagefähig, weil die Anlieger nur an den Kosten für ihr eigen verursachtes Abwasser beteiligt werden. Herr Gothe betont, wenn man sich die 5 Maßnahmen anschaut, die heute beschlossen werden müssen. Umlagefähig sind nur ungefähr 10 % der Baukosten. Weiterhin teilt er mit, dass bei allen 5 Maßnahmen die Anliegerbeteiligung durchgeführt wurde. Alle wurden über das Bauprogramm und über die voraussichtliche Höhe ihrer Beteiligung informiert. Festzuhalten sei, kein Anlieger hat Einwände gegen dieses Bauprogramm geltend gemacht.

 

Herr Hortig, bittet er um eine schriftliche Beantwortung der Fragen, welche Unterhaltungsmaßnahmen in den Plangebieten in den letzten 10 Jahren durchgeführt wurden und welchen Kostenaufwand diese hatten, da die Fragen nicht beantwortet wurden. Er bemerkt, dass sich die Fraktion der CDU nicht in der Lage sieht, heute den Vorlagen zur Beschlussfassung zuzustimmen, denn es ist unklar, in welchem Umfang die Anlieger über das Straßenausbaubeitragsgesetz belastet werden. Er vermutet, dass Sanierung und Ausbau von den Wasserbetrieben verzögert wurden bis das Straßenausbaubeitragsgesetz in Kraft getreten ist, um einen Teil der Kosten von den Bürgern erstattet zu bekommen.

 

Herr BzStR Gothe appelliert an Herrn Hortig dringend, den Vorlagen zuzustimmen, zumal es keine Konfliktlage gibt.

 

Frau Kappel ergänzt: Die Berliner Wasserbetriebe bauen nur das, was die Senatsverwaltung sie bauen lässt. Es liegt nicht daran, dass die Berliner Wasserbetriebe kein Geld haben, sondern dass das Land Berlin kein Geld hat. Nach der Rechtssprechung gibt es gewisse Mindestjahre, wie lange etwas halten muss. Die hydraulische Erweiterung ist notwendig und immer eine Verbesserung im Sinne des Gesetzes, was theoretisch schon nach 10 Jahren sein könnte.

 

Herr Köpke teilt mit, dass die Kanäle regelmäßig gespült werden. Es gibt einen Zyklus. Man kann aber nicht jede Woche am gleichen Kanal sein, das Netz ist hierfür zu groß.

 

Herr BV Koch (SPD) regt an, zukünftig durch eine kleine Powerpoint-Präsentation dem Ausschuss die Arbeit zu vermitteln.

 

Herr BV Greiner (Grüne) fragt, nach welchen Kriterien die Gebiete saniert werden und in welcher Reihenfolge sie abgearbeitet werden. Weiterhin möchte er wissen, ob die Arbeiten ausgeschrieben werden und ob sich dadurch der Kostenaufwand minimieren könnte. Wie erfolgt die Kostenkontrolle.

Herr Köpke zählt die Reihenfolge der Sanierungen auf: Tiergarten, Wedding, Niederschönhausen, Schönhauser Allee und Umgebung. Im Südbereich der Stadt wird genauso verfahren.
Wird ein zu großer Schaden festgestellt, dass nur noch Abbruch-Neubau möglich ist, werden die Berliner Wasserbetriebe einen Wirtschaftlichkeitsvergleich in der Planungsphase vornehmen mit den unterschiedlichen Maßnahmen. Die Vorhaben werden öffentlich ausgeschrieben. Die Kontrollen führen die Bauleiter von den Berliner Wasserbetrieben durch. Danach kontrolliert der Rechnungshof.

 

Anschließend beantwortet Herr Köpke Fragen von Herrn BV Mahr (SPD) zu den Vorlagen zur Beschlussfassung: Es gibt verschiedenste Ursachen, die zu Schäden führen können. In Berlin gibt es viele Bäume und die Wurzeln suchen sich Wege zum Wasser. Dadurch bilden sich Hindernisse, an denen es zu Ablagerungen kommt, bis kein Wasser mehr durchfließen kann. Wenn ein Kanal hydraulisch nicht mehr erweitert werden kann, können kostengünstige Schlauchsanierung durchgeführt werden, bei denen die Wurzeln heraus gefräst werden. Danach werden Schläuche eingezogen, die mindestens 30 Jahre halten sollen.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) fragt wer die Betreiber sind. Weiterhin möchte er wissen, ob die Anlieger die Kosten auf die Mieter umlegen können. Er bemerkt, dass man in der Diskussion Schäden und den Sachverhalt hydraulische Erweiterung trennen sollte. Herr Köpke teilt zu den Betreibern mit, dass die Kanalbetriebsstellen den einzelnen Bereichen in der Stadt zugeordnet sind. Zur Hydraulik meint er, dass er Unterlagen zukommen lassen würde. Er teilt weiter mit, dass man sowohl auf die Schäden als auch darauf schaut, was die Planung sagt. Es gibt Netzberechnungen, auf denen man die Bereiche erkennen kann, die hydraulisch erweitert werden müssten. Es erfolgt dann ein Abgleich.

 

Herr Gothe bemerkt, dass das Straßenausbaubeitragsgesetz sehr dezidiert versucht auseinander zu halten, was den Grundstücksanrainern zuzuschlagen und umzulegen sei und was der Allgemeinheit im weiteren Sinne zuzuordnen und nicht umgelegt werden kann.

Herr Jaath möchte wissen, wie die Bürger/innen auf die Bescheide und Ankündigungen reagierten. Frau Kappel teilt mit, dass nur sehr wenige nachfragten.

Der Vorsitzende, Herr Jaath, dankt für die Ausführungen und für die Beantwortung der gestellten Fragen.

 

b)

Es werden die Ausführungsvorschriften an die Ausschussmitglieder verteilt.
Herr Jaath schlägt vor, ihm Fragen zu den Vorschriften zu übermitteln, die er dann Herrn Gothe übergibt und in der Septembersitzung beantwortet werden. Dem wird so zugestimmt.

 

Herr BV Hortig (CDU) bemerkt, dass der Ausschuss die Ausführungsvorschriften nur zur Kenntnis nehmen kann. Hier gehe es um die verwaltungsinterne Umsetzung eines Gesetzes. Ihm sei neu, dass Ausschüsse über Ausführungsvorschriften beschließen, die die Verwaltung zur einheitlichen Regelung vergleichbarer Sachverhalte sich selber gibt.

 

Bevor Herr Jaath die Drucksachen abstimmen lässt, teilt er mit, dass laut BVV-Büro einzelne Bezirksverordnete von den Maßnahmen betroffen sind, entweder als Mieter oder als Eigentümer. Das BVV-Büro teilte dazu Herrn Jaath ferner mit, dass bei Betroffenheit eine Befangenheit bestehe. Das bedeutet, dass betroffene Ausschussmitglieder nicht abstimmen dürfen. Er bemerkt, eine endgültige Abstimmung erfolgt in der BVV.

Abschließend lässt er feststellen, dass heute niemand befangen sei. Damit wird ohne Ausschluss von einzelnen Ausschussmitgliedern die Vorlagen zur Beschlussfassung abgestimmt.

 

 

 
 

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