Auszug - Galerie Nord Verständigung über das vom Kunstverein erarbeitete Perspektivpapier
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Frau Hänisch berichtet: Der Bezirk möchte für die zukünftige vertragliche Regelung
zum Betrieb der Galerie gerne folgenden Weg gehen: Gegenwärtig läuft ein
Kooperationsvertrag, der die Inhalte und die Rollenverteilung zwischen dem
Kunstverein und dem Bezirk festhält. Auf diese Kooperation als Modell würde der
Bezirk in Zukunft verzichten wollen. Der Bezirk hält aber an dem Prinzip, eine
Zuwendung auszureichen, fest. Ferner soll weiterhin ein Überlassungsvertrag für
die Nutzung der Räume in der Turmstraße 75 bestehen bleiben. Allerdings soll in
dem Zuwendungsvertrag ein Nutzungszweck (die Durchführung von Ausstellungen an
diesem Ort) festgeschrieben werden. Art, Umfang, Inhalt und Ausrichtung der
Ausstellung unterliegt der Verantwortung des Kunstvereins. Die
organisatorischen Rahmenbedingungen für die Ausstellungsplanung wären
Bestandteil der entsprechenden Vertragsregelung, ohne dass der Bezirk Einfluss
auf die Inhalte nimmt. Der Kunstverein hat mitgeteilt, dass es künftig eine räumliche Trennung zwischen der Arbeit des Galeriebetriebes und den sonstigen Aktivitäten des Kunstvereins geben soll, dies wird vom Bezirk ausdrücklich begrüßt. Der Bezirk würde gerne mit der Zuwendung alle Leistungen,
die der Kunstverein betreibt oder verausgabt, abgegolten sehen. Durch eine
finanzielle Grundausstattung soll eine klarere Regelung geschaffen werden. Der Bezirk hat als Reaktion auf das Perspektivpapier noch
kein Gespräch mit dem Kunstverein geführt. Frau Hänisch bittet um Stellungnahme
des Ausschusses, anschließend soll der Kunstverein zeitnah kontaktiert werden. Frau Dr. Stiller fragt nach, ob die Möglichkeit besteht,
einen inhaltlichen Rahmen für die Ausstellungen vorzugeben. Beispiel: die
Auseinandersetzung mit Kunst soll Anteile von Kunstvermittlung beinhalten, die
Organisation des Ausstellungsgeschehens soll auf die soziale Situation des
Stadtteils eingehen. Frau Hänisch antwortet, dass es weiterhin eine
Rahmenvereinbarung geben soll, diese liegt bereits vor. Die genannten
grundlegenden Zielstellungen haben sich als erfolgreich erwiesen und sollen
auch zukünftig bestehen bleiben. Frau Dr. Stiller fragt nach, ob mit dem Zuwendungsvertrag
eine mehrjährige Förderung verbunden ist. In dem Zusammenhang regt sie eine
eventuelle Evaluation an. Frau Hänisch führt aus, dass der Bezirk an die entsprechende
Mittelausstattung des Haushaltes gebunden ist. Von der Grundausrichtung her
soll ein Zuwendungsvertrag aufgesetzt werden, der auch die Laufzeit des
jeweiligen Haushaltsplans (Doppelhaushaltsplan) umfasst, dieser steht
allerdings auch immer unter dem Vorbehalt der finanziellen Ausstattung.
Insofern hat der Vertrag eine gewisse Jährlichkeit mit Verlängerungsoption. Ein
längerfristiger Vertrag ist nicht angedacht. Zur Evaluation führt Herr Arndt ergänzend aus, dass es
Änderungen im Zuwendungsrecht gab. Es muss demzufolge evaluiert werden, ob
bestimmte Kriterien erfüllt wurden. Diese sind jedoch nicht vorgegeben und müssen
beschrieben werden. Frau Hoff bezieht sich auf Seite 3 des Perspektivpapiers, wo
sehr ausführlich auf den Aspekt der Kommunikation zwischen Bezirksamt und
Kunstverein eingegangen wird. Dies ist, so vermutet sie, sicherlich der
Tatsache geschuldet, dass es auf diesem Feld in der Vergangenheit zu
Irritationen gekommen ist. Frau Hoff fragt nach, ob das Bezirksamt in den
vorgeschlagenen Strukturen eine gewisse Sicherheit sieht, dass es zu solchen
Irritationen nicht mehr kommt. Frau Hänisch antwortet, dass die Probleme dadurch entstanden
sind, dass der Kunstverein eine kritische öffentliche Kommunikation betrieben
hat, nachdem eine gewisse Förderung nicht erteilt wurde. Das Problem bestand darin, dass dem Bezirk durch den
Kooperationsvertrag unterstellt wurde, die geäußerte Kritik zu teilen. Daher
ist eine klare Trennung vom Kunstverein und dem Bezirksamt von großem
Interesse. Durch die räumliche Trennung der sonstigen Aktivitäten des
Kunstvereins besteht nunmehr eine gewisse Sicherheit. Frau Hänisch führt aus,
dass der Verein natürlich selbst über das Auftreten in der Öffentlichkeit zu
entscheiden vermag. Abstimmungsergebnis: Ja: . Nein: . Enthaltung: . |
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