Auszug - Galerie Nord Verständigung über das vom Kunstverein erarbeitete Perspektivpapier  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Hänisch verweist auf das Perspektivpapier des Kunstvereins und berichtet:

Frau Hänisch berichtet:

Der Bezirk möchte für die zukünftige vertragliche Regelung zum Betrieb der Galerie gerne folgenden Weg gehen: Gegenwärtig läuft ein Kooperationsvertrag, der die Inhalte und die Rollenverteilung zwischen dem Kunstverein und dem Bezirk festhält. Auf diese Kooperation als Modell würde der Bezirk in Zukunft verzichten wollen. Der Bezirk hält aber an dem Prinzip, eine Zuwendung auszureichen, fest. Ferner soll weiterhin ein Überlassungsvertrag für die Nutzung der Räume in der Turmstraße 75 bestehen bleiben. Allerdings soll in dem Zuwendungsvertrag ein Nutzungszweck (die Durchführung von Ausstellungen an diesem Ort) festgeschrieben werden. Art, Umfang, Inhalt und Ausrichtung der Ausstellung unterliegt der Verantwortung des Kunstvereins. Die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Ausstellungsplanung wären Bestandteil der entsprechenden Vertragsregelung, ohne dass der Bezirk Einfluss auf die Inhalte nimmt.

Der Kunstverein hat mitgeteilt, dass es künftig eine räumliche Trennung zwischen der Arbeit des Galeriebetriebes und den sonstigen Aktivitäten des Kunstvereins geben soll, dies wird vom Bezirk ausdrücklich begrüßt.

Der Bezirk würde gerne mit der Zuwendung alle Leistungen, die der Kunstverein betreibt oder verausgabt, abgegolten sehen. Durch eine finanzielle Grundausstattung soll eine klarere Regelung geschaffen werden.

Der Bezirk hat als Reaktion auf das Perspektivpapier noch kein Gespräch mit dem Kunstverein geführt. Frau Hänisch bittet um Stellungnahme des Ausschusses, anschließend soll der Kunstverein zeitnah kontaktiert werden.

 

Frau Dr. Stiller fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, einen inhaltlichen Rahmen für die Ausstellungen vorzugeben. Beispiel: die Auseinandersetzung mit Kunst soll Anteile von Kunstvermittlung beinhalten, die Organisation des Ausstellungsgeschehens soll auf die soziale Situation des Stadtteils eingehen.

Frau Hänisch antwortet, dass es weiterhin eine Rahmenvereinbarung geben soll, diese liegt bereits vor. Die genannten grundlegenden Zielstellungen haben sich als erfolgreich erwiesen und sollen auch zukünftig bestehen bleiben.

 

Frau Dr. Stiller fragt nach, ob mit dem Zuwendungsvertrag eine mehrjährige Förderung verbunden ist. In dem Zusammenhang regt sie eine eventuelle Evaluation an.

Frau Hänisch führt aus, dass der Bezirk an die entsprechende Mittelausstattung des Haushaltes gebunden ist. Von der Grundausrichtung her soll ein Zuwendungsvertrag aufgesetzt werden, der auch die Laufzeit des jeweiligen Haushaltsplans (Doppelhaushaltsplan) umfasst, dieser steht allerdings auch immer unter dem Vorbehalt der finanziellen Ausstattung. Insofern hat der Vertrag eine gewisse Jährlichkeit mit Verlängerungsoption. Ein längerfristiger Vertrag ist nicht angedacht.

 

Zur Evaluation führt Herr Arndt ergänzend aus, dass es Änderungen im Zuwendungsrecht gab. Es muss demzufolge evaluiert werden, ob bestimmte Kriterien erfüllt wurden. Diese sind jedoch nicht vorgegeben und müssen beschrieben werden.

 

Frau Hoff bezieht sich auf Seite 3 des Perspektivpapiers, wo sehr ausführlich auf den Aspekt der Kommunikation zwischen Bezirksamt und Kunstverein eingegangen wird. Dies ist, so vermutet sie, sicherlich der Tatsache geschuldet, dass es auf diesem Feld in der Vergangenheit zu Irritationen gekommen ist. Frau Hoff fragt nach, ob das Bezirksamt in den vorgeschlagenen Strukturen eine gewisse Sicherheit sieht, dass es zu solchen Irritationen nicht mehr kommt.

 

Frau Hänisch antwortet, dass die Probleme dadurch entstanden sind, dass der Kunstverein eine kritische öffentliche Kommunikation betrieben hat, nachdem eine gewisse Förderung nicht erteilt wurde.

Das Problem bestand darin, dass dem Bezirk durch den Kooperationsvertrag unterstellt wurde, die geäußerte Kritik zu teilen. Daher ist eine klare Trennung vom Kunstverein und dem Bezirksamt von großem Interesse. Durch die räumliche Trennung der sonstigen Aktivitäten des Kunstvereins besteht nunmehr eine gewisse Sicherheit. Frau Hänisch führt aus, dass der Verein natürlich selbst über das Auftreten in der Öffentlichkeit zu entscheiden vermag.


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                   .                       Nein:            .                       Enthaltung:     .

 
 

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