Auszug - RFID - Mediensicherungs- und Selbstverbuchungssystem in der Stadtbibliothek  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 31.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr Spallek zeigt sich überrascht, dass dieses Thema auf der Tagesordnung steht

Herr Spallek zeigt sich überrascht, dass dieses Thema auf der Tagesordnung steht. Er hat die Erinnerung, dass es bei der Erörterung der Investitionsplanung eine Position gab, die sich mit RFID beschäftigt hatte. Er selbst hatte irgendwo gehört oder gelesen, dass die ursprünglichen Kostenplanungen wohl nicht realistisch sind und deswegen die Gesamtmaßnahme diskutiert wird. In der letzten Sitzung konnten dazu keine Aussagen gemacht werden.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass die Einführung der RFID-Technologie in allen öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin inklusive der Zentralen Landesbibliothek ein schon seit vielen Jahren betriebenes Projekt ist. Es gab vor etwa 2 ½ Jahren ein Gutachten, was die Einführung der Technologie in alle Bibliotheken kosten würde und ob die Einführung auch wirtschaftlich wäre. Dieses Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die berlinweite Einführung ca. 15 Mio. € kosten würde und auch wirtschaftlich wäre. Auf dieser Grundlage wurde ein Antrag auf Förderung dieser Technologie mit EFRE-Mitteln initiiert. Im letzten Sommer wurde der Antrag mit 5 Mio. € auch bewilligt. Nachdem dies bekannt wurde und signalisiert wurde, dass inzwischen die Technologie deutlich günstiger zu haben ist, hat es im Herbst des vergangenen Jahres eine Überprüfung der Kosten gegeben. Der gegenwärtige Kostenrahmen, der den weiteren Planungen zugrunde liegt, sagt aus, dass nur noch 10 Mio. € für die Einführung benötigt werden. Der BVV wurde im letzten Herbst in einer Vorlage zur Kenntnisnahme noch der alte Betrag genannt. Im Haushaltsplan stehen nunmehr die deutlich gesunkenen Kosten, die auf der Grundlage der neuesten Kostenberechnung basieren.

 

Herr Spallek fragt nach, ob es dann eine Anpassung der Zahlen in der Investitionsplanung geben wird.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass man in der Investitionsplanung zwei Anmeldungen unterscheiden muss. Die Anmeldung für die Baumaßnahmen und die Anmeldung für die investive Beschaffung. Das ist der Hauptanteil, der sich auch absenken ließe. Dieser müsste erst bei der Haushaltsplanaufstellung und dann aus der Globalsumme des Bezirkshaushaltes aufgebracht werden, so dass im Laufe des Haushaltsjahres oder im Laufe der Beratung der Haushaltsplanaufstellung hier möglicherweise noch eine Korrektur nach unten vorgenommen werden könnte. Die Ansätze für die baulichen Investitionen sind an dieser Stelle nicht disponibel.

 

Herr Spallek hätte gerne gewusst, wie der Handlungsbedarf für die BVV bzw. den Hauptausschuss eingeschätzt wird.

 

Frau Hänisch führt aus, dass man darüber eingekommen ist, so lange der Beschluss des Senats nicht besteht, gibt es keine Grundlage, um hier tatsächlich von geminderten Kosten auszugehen. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass man die Kosten übernehmen muss, die gegenwärtig noch in der Investitionsplanung enthalten sind.

 
 

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