Auszug - RFID - Mediensicherungs- und Selbstverbuchungssystem in der Stadtbibliothek
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Herr Spallek zeigt sich überrascht, dass dieses Thema auf der Tagesordnung steht. Er hat die Erinnerung, dass es bei der Erörterung der Investitionsplanung eine Position gab, die sich mit RFID beschäftigt hatte. Er selbst hatte irgendwo gehört oder gelesen, dass die ursprünglichen Kostenplanungen wohl nicht realistisch sind und deswegen die Gesamtmaßnahme diskutiert wird. In der letzten Sitzung konnten dazu keine Aussagen gemacht werden. Frau
Hänisch teilt mit, dass die Einführung der RFID-Technologie in allen öffentlichen
Bibliotheken des Landes Berlin inklusive der Zentralen Landesbibliothek ein
schon seit vielen Jahren betriebenes Projekt ist. Es gab vor etwa 2 ½ Jahren
ein Gutachten, was die Einführung der Technologie in alle Bibliotheken kosten
würde und ob die Einführung auch wirtschaftlich wäre. Dieses Gutachten ist zu
dem Ergebnis gekommen, dass die berlinweite Einführung ca. 15 Mio. € kosten
würde und auch wirtschaftlich wäre. Auf dieser Grundlage wurde ein Antrag auf
Förderung dieser Technologie mit EFRE-Mitteln initiiert. Im letzten Sommer
wurde der Antrag mit 5 Mio. € auch bewilligt. Nachdem dies bekannt wurde und
signalisiert wurde, dass inzwischen die Technologie deutlich günstiger zu haben
ist, hat es im Herbst des vergangenen Jahres eine Überprüfung der Kosten
gegeben. Der gegenwärtige Kostenrahmen, der den weiteren Planungen zugrunde
liegt, sagt aus, dass nur noch 10 Mio. € für die Einführung benötigt werden.
Der BVV wurde im letzten Herbst in einer Vorlage zur Kenntnisnahme noch der
alte Betrag genannt. Im Haushaltsplan stehen nunmehr die deutlich gesunkenen
Kosten, die auf der Grundlage der neuesten Kostenberechnung basieren. Herr
Spallek fragt nach, ob es dann eine Anpassung der Zahlen in der
Investitionsplanung geben wird. Frau
Hänisch teilt mit, dass man in der Investitionsplanung zwei Anmeldungen
unterscheiden muss. Die Anmeldung für die Baumaßnahmen und die Anmeldung für
die investive Beschaffung. Das ist der Hauptanteil, der sich auch absenken
ließe. Dieser müsste erst bei der Haushaltsplanaufstellung und dann aus der
Globalsumme des Bezirkshaushaltes aufgebracht werden, so dass im Laufe des
Haushaltsjahres oder im Laufe der Beratung der Haushaltsplanaufstellung hier
möglicherweise noch eine Korrektur nach unten vorgenommen werden könnte. Die
Ansätze für die baulichen Investitionen sind an dieser Stelle nicht disponibel. Herr
Spallek hätte gerne gewusst, wie der Handlungsbedarf für die BVV bzw. den
Hauptausschuss eingeschätzt wird. Frau
Hänisch führt aus, dass man darüber eingekommen ist, so lange der Beschluss des
Senats nicht besteht, gibt es keine Grundlage, um hier tatsächlich von
geminderten Kosten auszugehen. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass man
die Kosten übernehmen muss, die gegenwärtig noch in der Investitionsplanung enthalten
sind. |
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