Auszug - Mitteilungen  

 
 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Moderne Schulen in Mitte
TOP: Ö 3
Gremium: Moderne Schulen in Mitte Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 02.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Schulstrukturreform

Frau Hänisch berichtet:

Schulstrukturreform

Der Senat beabsichtigt, am 17.03.2009 die Eckdaten des inhaltlichen Konzeptes für die Schulstrukturreform vorzulegen. Diese Eckdaten werden dann auf der Schulebene diskutiert und dem Bezirk möglicherweise erst einige Wochen später zur Verfügung gestellt.

Zu den formalen Rahmenbedingungen (z.B. Klassenfrequenzen, Zugangskriterien für die Gymnasien usw.) liegen noch keine konkreten Daten vor. Insofern ist man auf ein Signal des Senates angewiesen.

 

Konjunkturprogramm II

Zu diesem Thema wird sich am 13.03.2009 die Steuerungsrunde auf Landesebene beraten. Dem Bezirk wurde mitgeteilt, dass zum Sommerprogramm „50plus“, welches auf Landesebene zur Ankurbelung der Konjunktur und zur Unterstützung der Sanierungen in den Schulen aufgelegt worden ist, Entscheidungen getroffen worden sind. Der Bezirk Mitte partizipiert an den 50.000.000 Euro in Höhe von 4,55 Mio. Euro. Alle Anmeldungen aus dem 70%-Anteil sind bewilligt worden. Die Genehmigung mit der angehängten Datei wird den Bezirksverordnteen in Kürze zur Verfügung gestellt.

 

Frau Hänisch berichtet ferner, dass am heutigen Tage eine Runde mit den zukünftigen Sekundarschulleitern stattgefunden hat. Es wurde verabredet, dass der Bezirk konkret in die weiteren Planungsschritte eintritt. D.h. es wird mit einer Einzelschule oder mehreren Schulen zusammen Sonderarbeitsgruppen geben, in denen die Frage des Musterraumsprogramms, der Einpassungsplanung sowie die ersten Konturen eines schulischen Nutzungskonzeptes erörtert werden.

Der Bezirk wartet diesbezüglich noch auf die Klärung der Zeitschiene auf der Landesebene. In den nächsten 10 Tagen findet mit jeder Schule die entsprechende Arbeitsgruppensitzung, unter Beteiligung des Schulamtes und der Schulaufsicht, statt. Das Hochbauamt selbst kommt erst dann zum Zuge, wenn die Nutzungskonzepte vorliegen und aus diesen Konzepten ein Bauantrag geschnitten werden muss.


 

 
 

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