Auszug - Fachliche Mindeststandards im Bereich der LuV´s Soziales und Bürgerdienste BE: Herr BzStR von Dassel  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.5
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:04 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass in der BVV die haushaltspolitischen Leitlinien verabschiedet wurden

Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass in der BVV die haushaltspolitischen Leitlinien verabschiedet wurden. In ihr ist aufgeführt, dass die Bezirksverordneten in den Fachausschüssen fachliche Mindeststandards erarbeiten. Herr von Dassel schlägt vor, wie man darüber diskutieren könnte, was es für fachliche Mindeststandards in diesem Bereich geben soll, die nicht unterschritten werden sollen. Anschließend verteilt er dazu Unterlagen vom LuV Soziales. Ergänzend verteilt er pro Fraktion die Rahmenuzielvereinbarung zum Bereich Bürgerdienste und gibt Erläuterungen dazu.

Herr Heil teilt mit, dass in Berlin seit der Version 12.0 des Produktkataloges flächendeckend Qualitätsindikatoren eingeführt wurden. Er verteilt anschließend eine Übersicht. Das LuV Soziales erstellt ca. 120 Produktleistungen. Er bemerkt, dass in der Übersicht aber nur die finanziell relevanten Produkte. Es handelt sich um solche Produkte, die Verwaltungskosten enthalten (deshalb niedrige Beträge). Diese Produkte enthalten in der Regel keine Transferkosten. Herr Heil betont, dass die Transferkostenprodukte  für die Formulierung fachlicher Mindeststandards nicht so interessant seien, denn in den Transferprodukten sind gesetzliche Vorgaben enthalten, was die fachlichen Standards betrifft (Regelsätze, Stundensätze usw.). Hier eigene Vorstellungen zu formulieren (Höhe oder Intensität oder die Häufigkeit der Leistungen betrifft) heißt, sich in Konkurrenz zu einer gesetzlichen Vorschrift zu begeben. Das sei vorstellbar, aber sei schwer vorstellbar. Herr Heil teilt weiter mit, dass zu den Verwaltungskosten die Personal- und Infrastrukturkosten und die budgetunwirksamen Kosten zählen. Die budgetunwirksamen Kosten werden dem BA belasten. In der verteilten Darstellung wurde die Bruttodarstellung aufgezeigt. Beim Produkt Wohngeld gibt es eine Ausnahme. Man konnte sich nicht einigen, denn das Produkt Wohngeld ist ein Produkt, welches vom Senator für Finanzen immer noch aufgrund vorgeblicher HARTZ IV-Ausstattungsvorsprünge deutlich unter dem Stückkostenpreis budgetiert wird. Für die Verwaltung sei es schwer, hier überhaupt eine Bearbeitungszeit zuzusagen. Die letzte gemessene Bearbeitungsdauer für einen Wohngeldantrag in Mitte beträgt 12,2 Tage. Mitte lässt die Bearbeitungsdauer beginnen mit der Vollständigkeit der Unterlagen. Frühestens zu diesem Termin kann mit der Bearbeitung abschließend begonnen werden. Herr Heil denkt, dass ca. 2 Wochen nicht so schlecht im Berliner Landesdurchschnitt sei.
Zur Evaluation teilt Herr Heil mit, dass maschinell gemessene Indikatoren einfach schneller, leichter, billiger und mit weniger Aufwand zu ermitteln sind. Sie sind auch unstrittiger, denn die Maschine macht immer an der gleichen Stellen den gleichen Fehler. Stichproben manuell heißt, dass die Kollegen/innen einmal 10 % der Akten nehmen und schauen, wann der Antrag vollständig war und wann ist der Bescheid erteilt worden und diese Zeit wird dann aufgeschrieben. Dann wird durch die Zahl der gemessenen Fälle ein Durchschnitt errechnet. Genauso wird das für die übrigen Produkte gemacht.
Herr Heil sagt zu, zur nächsten Ausschusssitzung die heute verteilte Übersicht zu vervollständigen und auch aus Stichproben und anderen Messungen vorliegenden Daten zu ergänzen. Auf diese Art und Weise soll den Ausschussmitgliedern vermittelt werden, bei welchen Produkten besonders viel Einfluss genommen werden kann und bei welchen Produkten die vorgegebenen Messwerte in der Evaluation entweder genau auf dem vereinbarten Qualitätskriterium zu sein oder bei welchen Produkten die Evaluation am deutlichsten ihr Ziel verfehlt hat.

 

Herr BzStR von Dassel ergänzt und meint, dass auch die Ausschussmitglieder vermitteln können, dass sie bei einigen aufgestellten Kriterien sagen könnten, dass sie das nicht für so wichtig erachten. Das BA bittet die Ausschussmitglieder zu schauen, ob die Ausschussmitglieder die aufgeführten Qualitätskriterien, zur Maßgabe machen möchten. Man könnte auch sagen, es müssen Zweidrittel der gefragten Kunden einverstanden sein mit einer Leistung oder sollen es 90% sein oder reicht es, wenn es jeder Dritte ist. Diesen Erkenntnisprozess sollten die Bezirksverordneten leisten, denn das sind die Qualitätskriterien, an denen sich das BA orientieren kann. Weiterhin stellt sich die Frage, ob eine weitere Spalte hinzugefügt werden soll. Es soll damit gezeigt werden, in wie weit die Personalkosten abweichend vom Personalkostenmedian sind.

 

Frau BD Westphal (CDU) EWTK meint, dass der Produktkatalog, der bezirksübergreifend erstellt wurde, mit dem Ziel der Kostenleistungsrechnung in der Verwaltung hatte schon zum Ziel, dass sich die Bezirke am Meridian orientieren können hinsichtlich der Globalsummenzuweisung, aber die Entscheidungshoheit innerhalb der Bezirke war schon, ob sie den Meridian und damit die groben Vorgaben einhalten oder ob sie ein Produkt eigentlich als umfassender ansehen, als vielleicht ein anderer Bezirk. Frau Westphal meint, dass sich die Bezirke übergreifend, was die Qualitätskriterien betrifft, einigten. Auch die Frage der Abweichung der Personalkosten sei ein wenig irreführend, denn wenn die Bezirke für sich entschieden haben, dass eine Leistung für sie weitergehender sei, war für die Bezirke immer noch der Spielraum gegeben, was sie innerhalb der Globalsumme erwirtschaften und wie es verteilen. Sie sieht hier die Frage nach den fachlichen Mindeststandards.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) meint zum Produkt 78 400, Hilfe zur Pflege, dass der Zustand der pflegebedürftigen Personen sehr unterschiedlich sei. Sie fragt, wie das in die Qualitätskriterien einfließt. Herr Heil teilt mit, dass die Bezugsgröße nicht gewichtet sei. Er betont, dass man sich hier bei einem Verwaltungskostenprodukt befindet. Es gibt für jede Pflegestufe, für den jeweiligen Pflegeort (ambulant, stationär, teilstationär) unterschiedliche Transferkostenprodukte: Diese haben unterschiedliche Mediane. Das Verwaltungskostenprodukt für die Hilfe zur Pflege ist nicht gewichtet (muss nicht gewichtet sein, weil der Geschäftsprozess bei den unterschiedlichen Hilfearten nicht so unterschiedlich ist). Es liegt immer ein Antrag, ein ärztliches Gutachten vor. Die Unterschiede werden bei den Transferkostenprodukten gemacht.

 

Herr BD Radloff-Gleitze (SPD) bezieht sich auf die Qualitätskriterien und meint, dass es bei gewissen Punkten Standards gibt, die eingehalten werden müssen (z. B. bei der Schuldnerberatung). Er bittet, wenn noch einmal eine Liste erstellt wird, aufzulisten, wo es vorgeschriebene Qualitätskriterien gibt, wo man nichts verändern kann, weil sie gesetzlich festgelegt sind.

 

Herr  BzStR von Dassel ergänzt, dass die Qualitätskriterien nicht nach untern korrigiert werden können, denn sie über den Produktkatalog berlineinheitlich festgelegt sind.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) findet es gut, dass die Produkte vorgelegt wurden und dass die Qualitätskriterien aufgeschrieben wurden. Sie sieht die Aufgabe der Bezirksverordneten weniger darin zu überprüfen. Sie würde das Ergebnis erfahren wollen, wie bisher die Stichproben sind und ob die Kriterien bisher erfüllt wurden. Sie sieht nicht die Aufgabe, die Kriterien zu verändern. Sie würde die Kosten im Medianvergleich interessant finden, damit man sich dann daran orientieren könnte. Frau Dr. Reuter meint abschließend, dass man sich darauf einigen sollte, dass fachliche Standards festgelegt werden.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) fragt, welche Auswirkungen das auf den Stellenplan hat und auf die Unterlegung der Eckwerte. Herr BzStR von Dassel kann hier keine verlässliche Auskunft geben.

 

Herr BV Böttrich (Grüne) regt an bezüglich der Beratung zum Doppelhaushaltsplan (Eckwerte 2010/2011), einen gesonderten Sitzungstermin im April (22. oder 23.4.) stattfinden zu finden. Weiterhin möchte er den Jahresbericht 2007 des BA (DS 1132/III) diskutieren.

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) bemerkt, dass der Haushaltsplan noch nicht vorliegt und demzufolge kann man noch nicht darüber diskutieren. Sie schlägt vor, den Jahresbericht im Zusammenhang mit den neuen Zusammenstellungen in der Maisitzung zu behandeln. Einer gesonderte Sitzung wird sie nicht zustimmen.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, lässt anschließend darüber abstimmen, ob es einen gesonderten Ausschusstermin geben wird. Abstimmungsergebnis : 3 Jastimmen, 10 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen