Auszug - Fachliche Mindeststandards im Bereich der LuV´s Soziales und Bürgerdienste BE: Herr BzStR von Dassel
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
Herr
BzStR von Dassel teilt mit, dass in der BVV die haushaltspolitischen Leitlinien
verabschiedet wurden. In ihr ist aufgeführt, dass die Bezirksverordneten in den
Fachausschüssen fachliche Mindeststandards erarbeiten. Herr von Dassel schlägt
vor, wie man darüber diskutieren könnte, was es für fachliche Mindeststandards
in diesem Bereich geben soll, die nicht unterschritten werden sollen.
Anschließend verteilt er dazu Unterlagen vom LuV Soziales. Ergänzend verteilt
er pro Fraktion die Rahmenuzielvereinbarung zum Bereich Bürgerdienste und gibt
Erläuterungen dazu. Herr Heil
teilt mit, dass in Berlin seit der Version 12.0 des Produktkataloges
flächendeckend Qualitätsindikatoren eingeführt wurden.
Er verteilt anschließend eine Übersicht. Das LuV Soziales erstellt ca. 120
Produktleistungen. Er bemerkt, dass in der Übersicht aber nur die finanziell
relevanten Produkte. Es handelt sich um solche Produkte, die Verwaltungskosten
enthalten (deshalb niedrige Beträge). Diese Produkte enthalten in der Regel
keine Transferkosten. Herr Heil betont, dass die Transferkostenprodukte für die Formulierung fachlicher
Mindeststandards nicht so interessant seien, denn in den Transferprodukten sind
gesetzliche Vorgaben enthalten, was die fachlichen Standards betrifft
(Regelsätze, Stundensätze usw.). Hier eigene Vorstellungen zu formulieren (Höhe
oder Intensität oder die Häufigkeit der Leistungen betrifft) heißt, sich in
Konkurrenz zu einer gesetzlichen Vorschrift zu begeben. Das sei vorstellbar,
aber sei schwer vorstellbar. Herr Heil teilt weiter mit, dass zu den
Verwaltungskosten die Personal- und Infrastrukturkosten und die
budgetunwirksamen Kosten zählen. Die budgetunwirksamen Kosten werden dem BA
belasten. In der verteilten Darstellung wurde die Bruttodarstellung aufgezeigt.
Beim Produkt Wohngeld gibt es eine Ausnahme. Man konnte sich nicht einigen,
denn das Produkt Wohngeld ist ein Produkt, welches vom Senator für Finanzen immer
noch aufgrund vorgeblicher HARTZ IV-Ausstattungsvorsprünge deutlich unter dem
Stückkostenpreis budgetiert wird. Für die Verwaltung sei es schwer, hier
überhaupt eine Bearbeitungszeit zuzusagen. Die letzte gemessene
Bearbeitungsdauer für einen Wohngeldantrag in Mitte beträgt 12,2 Tage. Mitte
lässt die Bearbeitungsdauer beginnen mit der Vollständigkeit der Unterlagen.
Frühestens zu diesem Termin kann mit der Bearbeitung abschließend begonnen
werden. Herr Heil denkt, dass ca. 2 Wochen nicht so schlecht im Berliner
Landesdurchschnitt sei. Herr
BzStR von Dassel ergänzt und meint, dass auch die Ausschussmitglieder
vermitteln können, dass sie bei einigen aufgestellten Kriterien sagen könnten,
dass sie das nicht für so wichtig erachten. Das BA bittet die
Ausschussmitglieder zu schauen, ob die Ausschussmitglieder die aufgeführten
Qualitätskriterien, zur Maßgabe machen möchten. Man könnte auch sagen, es
müssen Zweidrittel der gefragten Kunden einverstanden sein mit einer Leistung
oder sollen es 90% sein oder reicht es, wenn es jeder Dritte ist. Diesen
Erkenntnisprozess sollten die Bezirksverordneten leisten, denn das sind die
Qualitätskriterien, an denen sich das BA orientieren kann. Weiterhin stellt
sich die Frage, ob eine weitere Spalte hinzugefügt werden soll. Es soll damit
gezeigt werden, in wie weit die Personalkosten abweichend vom
Personalkostenmedian sind. Frau BD
Westphal (CDU) EWTK meint, dass der Produktkatalog, der bezirksübergreifend
erstellt wurde, mit dem Ziel der Kostenleistungsrechnung in der Verwaltung
hatte schon zum Ziel, dass sich die Bezirke am Meridian orientieren können
hinsichtlich der Globalsummenzuweisung, aber die Entscheidungshoheit innerhalb
der Bezirke war schon, ob sie den Meridian und damit die groben Vorgaben
einhalten oder ob sie ein Produkt eigentlich als umfassender ansehen, als
vielleicht ein anderer Bezirk. Frau Westphal meint, dass sich die Bezirke
übergreifend, was die Qualitätskriterien betrifft, einigten. Auch die Frage der
Abweichung der Personalkosten sei ein wenig irreführend, denn wenn die Bezirke
für sich entschieden haben, dass eine Leistung für sie weitergehender sei, war
für die Bezirke immer noch der Spielraum gegeben, was sie innerhalb der
Globalsumme erwirtschaften und wie es verteilen. Sie sieht hier die Frage nach
den fachlichen Mindeststandards. Frau BV
Schauer-Oldenburg (Grüne) meint zum Produkt 78 400, Hilfe zur Pflege, dass der
Zustand der pflegebedürftigen Personen sehr unterschiedlich sei. Sie fragt, wie
das in die Qualitätskriterien einfließt. Herr Heil teilt mit, dass die
Bezugsgröße nicht gewichtet sei. Er betont, dass man sich hier bei einem
Verwaltungskostenprodukt befindet. Es gibt für jede Pflegestufe, für den
jeweiligen Pflegeort (ambulant, stationär, teilstationär) unterschiedliche
Transferkostenprodukte: Diese haben unterschiedliche Mediane. Das
Verwaltungskostenprodukt für die Hilfe zur Pflege ist nicht gewichtet (muss
nicht gewichtet sein, weil der Geschäftsprozess bei den unterschiedlichen
Hilfearten nicht so unterschiedlich ist). Es liegt immer ein Antrag, ein
ärztliches Gutachten vor. Die Unterschiede werden bei den
Transferkostenprodukten gemacht. Herr BD
Radloff-Gleitze (SPD) bezieht sich auf die Qualitätskriterien und meint, dass
es bei gewissen Punkten Standards gibt, die eingehalten werden müssen (z. B.
bei der Schuldnerberatung). Er bittet, wenn noch einmal eine Liste erstellt
wird, aufzulisten, wo es vorgeschriebene Qualitätskriterien gibt, wo man nichts
verändern kann, weil sie gesetzlich festgelegt sind. Herr BzStR von Dassel ergänzt, dass die
Qualitätskriterien nicht nach untern korrigiert werden können, denn sie über
den Produktkatalog berlineinheitlich festgelegt sind. Frau BV
Dr. Reuter (Die Linke) findet es gut, dass die Produkte vorgelegt wurden und
dass die Qualitätskriterien aufgeschrieben wurden. Sie sieht die Aufgabe der
Bezirksverordneten weniger darin zu überprüfen. Sie würde das Ergebnis erfahren
wollen, wie bisher die Stichproben sind und ob die Kriterien bisher erfüllt
wurden. Sie sieht nicht die Aufgabe, die Kriterien zu verändern. Sie würde die
Kosten im Medianvergleich interessant finden, damit man sich dann daran
orientieren könnte. Frau Dr. Reuter meint abschließend, dass man sich darauf
einigen sollte, dass fachliche Standards festgelegt werden. Frau BV
Schauer-Oldenburg (Grüne) fragt, welche Auswirkungen das auf den Stellenplan
hat und auf die Unterlegung der Eckwerte. Herr BzStR von Dassel kann hier keine
verlässliche Auskunft geben. Herr BV
Böttrich (Grüne) regt an bezüglich der Beratung zum Doppelhaushaltsplan
(Eckwerte 2010/2011), einen gesonderten Sitzungstermin im April (22. oder
23.4.) stattfinden zu finden. Weiterhin möchte er den Jahresbericht 2007 des BA
(DS 1132/III) diskutieren. Frau BV
Dr. Reuter (Die Linke) bemerkt, dass der Haushaltsplan noch nicht vorliegt und
demzufolge kann man noch nicht darüber diskutieren. Sie schlägt vor, den
Jahresbericht im Zusammenhang mit den neuen Zusammenstellungen in der
Maisitzung zu behandeln. Einer gesonderte Sitzung wird sie nicht zustimmen. Der
Vorsitzende, Herr Allendorf, lässt anschließend darüber abstimmen, ob es einen
gesonderten Ausschusstermin geben wird. Abstimmungsergebnis : 3 Jastimmen, 10
Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. |
|||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |