Auszug - Bauvorhaben Linienstr. 41 / Torstr. 52 – Versagung Genehmigung Teilabriss  

 
 
29. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bertermann teilt mit, dass zu diesem Thema Vertreter der Investoren anwesend sind, es soll eine Powerpoint-Präsentation e

Herr Bertermann teilt mit, dass zu diesem Thema Vertreter der Investoren anwesend sind, es soll eine Powerpoint-Präsentation erfolgen. Er bittet um Rederecht der Gäste. Dem wird stattgegeben.

 

Frau David legt dar, dass sie nicht versteht, warum zu diesem Thema eine Präsentation durchgeführt werden soll. Sie ist der Ansicht, dass dies angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht wünschenswert ist. Ferner legt sie dar, dass es ein übliches Verfahren darstellt, sich über umfangreichere Themen vorab im Ausschuss zu verständigen.

 

Herr Bertermann teilt mit, dass zu dem Thema auch schriftliche Unterlagen vorliegen. Er fragt den Ausschuss, ob eine mündliche Vorstellung ausreichend ist.

 

Frau Hilse teilt mit, dass die Fraktion der CDU um eine umfangreiche Vorstellung (inklusive Powerpoint-Präsentation) bittet. Die Fraktion Die Linke schließt sich dem an.

 

Frau David verweist auf die Drucksachen, welche in der heutigen Sitzung noch abzustimmen sind. Sie bittet um Vertagung dieses TOPs, damit das Thema im nächsten Ausschuss ausführlich dargestellt werden kann.

 

Herr Diedrich weist darauf hin, dass der TOP ordnungsgemäß angemeldet wurde.

Es erfolgt eine Abstimmung, die Mehrheit des Ausschusses spricht sich für eine ausführliche Vorstellung inklusive einer Powerpoint-Präsentation aus.

 

Herr Vonderwuelbecke (Architekt und Vertreter der Eigentümer Torstraße 52 GbR) erläutert die Sachlage anhand einer Powerpoint-Präsentation.

 

Herr Koch fragt nach den Beweggründen des Investors, den rückwärtigen Teil des Gebäudes abzureißen.

Es wird geantwortet, dass dies mit den Anschlüssen, der Technik und den Verbindungen zusammenhängt. Eigentlich müsste auch der vordere Teil abgerissen werden, doch dieser ist von den Entschließungsflächen usw. zu weit entfernt. D.h. insgesamt würde die Stabilität darunter leiden.

 

Frau Hilse fragt nach, ob der Dissens einzig im Teilabriss des hinteren Gebäudeteils Linienstr. 41 besteht.

Herr Gothe bejaht. Er führt aus, dass das Bezirksamt den neuen Bauantrag zu beurteilen hat, auch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht. Die Thematik wurde mit dem Landesdenkmalamt diskutiert, es bestand Übereinstimmung, dass es richtig und sinnvoll ist, zu versuchen, das gesamte gründerzeitliche Haus in seiner kompletten Struktur und Substanz zu erhalten.

 

Frau Hilse fragt nach, warum das jetzt vorgestellte Projekt schlechter bewertet wird, als das Projekt, welches 2003 die Genehmigung zum Abriss bekommen hat.

Herr Gothe antwortet, dass er sich mit dem alten Projekt nicht befasst hat.

 

Herr Dr. Schumann bezieht sich auf die Unbedenklichkeitserklärung von Frau Eichler und teilt dazu mit, dass diese Erklärung mit einem Klammervermerk (Erhalt der Geschossdecken) versehen war. Er fragt nach, ob dieser Klammervermerk bei dem geplanten Neubau beachtet wurde.

Es wird geantwortet, dass die Geschossdecken auch bei dem Projekt 2007 erhalten bleiben.

 

Herr Diedrich kritisiert die dürfte Antwort des Stadtrates auf die vorherige Frage von Frau Hilse. Er ist der Ansicht, dass sich ein Bürger auf eine gewisse Verlässlichkeit im Amt berufen muss, gerade bei schwerwiegenden Dingen (z.B. Investitionen). Rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen müssen unabhängig von einem politischen Wechsel erfolgen. Er fragt Herrn Gothe, warum die Genehmigung, im Gegensatz zu 2003, heute nicht mehr ausgesprochen werden kann.

Herr Gothe legt dar, dass es sich um ein anderes Projekt handelte, welches sich auf ein anderes Grundstück bezieht. Insofern musste ein neuer Bauantrag gestellt werden. Ferner führt er aus, dass das Thema Denkmalschutz in den letzten Jahren einen stärkeren Stellenwert erhalten hat.

 

Herr Pawlowski fragt nach, ob damals, als die Genehmigung erteilt wurde, eine Rücksprache zwischen Frau Eichler und dem Landesdenkmalamt stattgefunden hat und ob es Kompromissmöglichkeiten, wie z. B. beim Schultheißgelände, geben könnte.

Herr Gothe antwortet, dass er davon ausgeht, da Frau Eichler sonst nicht in der Lage gewesen wäre, eine Unbedenklichkeitserklärung auszustellen.

 

Frau Hilse bittet, diesbezüglich in den Akten nachzusehen.

 

Herr Gothe legt dar, dass der Bauantrag 2002/2003 ganz anders war, als der jetzt gestellte. In dem alten Antrag war die ganze Erschließungsidee des größeren Hotels so angelegt, dass in dem rückwärtigen Teil, der abgebrochen werden soll, die Erschließung nach oben geht. Wenn die Denkmalpflege dem versagt hätte, wäre das ganze System des Hauses in sich zusammengebrochen. Herr Gothe erläutert dazu anhand eines Grundrisses.

 

Herr Bausch führt aus, dass für den ersten Bauantrag (2002/2003) keinerlei Chance auf Genehmigung bestand, da er sich auf Grundstücke bezog, welche sich nicht im Eigentum des Antragstellers befanden. Weiterhin erfolgte 2003 eine Stellungnahme von Frau Eichler, welche genehmigungsrechtlich nicht verwertbar ist. Der Bauantrag von 2007 musste denkmalschutzrechtlich ganz anders beurteilt werden, auch weil das Projekt eine grundsätzlich andere Grundrisslösung aufweist. Herr Bausch teilt mit, dass man sich bei der neuen Entscheidung des Amtes nicht auf eine Stellungnahme von 2002/2003 beziehen kann. Er schlägt deshalb vor, zu überlegen, was man in dem Projekt von 2007 verbessern werden könnte, so dass die Struktur des Altbaus erhalten werden kann.

 

Herr Vonderwuelbecke legt dar, dass die Fassade im alten sowie im neuen Projekt  unbehandelt geblieben ist. Die Podeste wurden in der Treppe, die in die Fassade gezogen wurde, zurückgezogen, so dass die Podestplatten nicht in den Fenstern zu sehen sind. Er legt dar, dass er nicht darüber informiert wurde, dass das Grundstück verkauft wurde. Er wurde zwei Jahre in dem Glauben gelassen, dass diese Grundstückssituation so bleiben wird, wie sie Anfang des Jahres 2000 verhandelt worden ist. Er kritisiert diese Vorgehensweise des Amtes.

 

Herr Koch ist der Ansicht, dass 2003 kein Baurecht geschaffen wurde. Er plädiert dafür, in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege, zu prüfen, wie das Projekt umgesetzt werden kann. Er stellt die Frage, ob ein geschlossener Innenhofbereich zwingend erforderlich ist.

 

Herr Neuhaus weist darauf hin, dass der Ausschuss nicht in der Lage ist, die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben zu beurteilen. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, dass sich der Investor, das Bezirksamt und Hr. Dr. Haspel (Denkmalamt) zu dieser Thematik verständigen und nach einer Lösung suchen.

 

Herr Gothe weist darauf hin, dass bereits eine Ablehnung des Bauantrags existiert.

 

Herr Vonderwuelbecke erklärt, dass die letzte Anhörung im Dezember 2008 stattfinden sollte. Er legt dar, dass er von der Stadtplanung ein Schreiben bekommen hat, in dem Bedingungen formuliert waren. Diese Bedingungen wurden erfüllt, die Pläne wurden eingereicht. Ende November/Anfang Dezember 2008 sollte die Anhörung stattfinden, Herr Vonderwuelbecke hatte um Aufschub gebeten, da er das denkmalrechtliche Problem lösen wollte. Danach hat es keine weitere abschließende Anhörung gegeben. 

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Dr. Schulze wird erläutert, dass die Fassade im Straßenbereich bestehen bleibt, lediglich die Rückfassade würde durch Befensterungen geändert werden. Der Ensembleschutz wird dadurch gewährleistet, dass das Gebäude mit seiner Fassade zur Straße hin erhalten bleibt.

 

Auf Bitten von Herrn Rackow (Fürsprecher für das Projekt) bittet Herr Bertermann um das Rederecht für ihn. Dem wird stattgegeben.

 

Herr Rackow weist darauf hin, dass sich der Investor in der Vergangenheit um den Ausbau des Straßenknotenpunktes Torstraße/Schönhauser Allee/Alte Schönhauser Straße verdient gemacht und hier Zeit und Geld investiert hat. Ohne dessen Einsatz hätte der Umbau nicht in dem vom Bezirk und Senat gewünschten Umfang erfolgen können

 

Laut Abstimmung werden die restlichen TOPs aus Zeitgründen vertagt.

 

Der Ausschuss einigt sich:

- Die vertagten TOPs werden in der kommenden Ausschusssitzung zuerst behandelt

  (nach Mitteilungen aus dem BA)

- Der TOP „Molkenmarkt“ mit gleichzeitiger Beratung der DS 0931/III wird in der

  Maisitzung behandelt


 

 
 

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