Auszug - des Bezirksamtes
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Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan an der Siemensstraße
Herr Gothe teilt mit, dass sich der Ausschuss mit diesem
Bauprojekt beschäftigen sollte. Aufstellungsbeschluss B-Plan Alexanderstr. östliche Seite
Herr Gothe legt dar, dass man diesbezüglich in Aktivitäten
Richtung B-Plan gehen sollte, da dort ein privates Grundstück existiert
(dreieckiger Zuschnitt), wo es nach § 34 BauGB sicherlich eine Art von Baurecht
gibt. Um eine städtebauliche Entwicklung zu steuern, die mit der
städtebaulichen Struktur der Karl-Marx-Allee (2. Bauabschnitt) in Einklang zu
bringen ist, ist es notwendig, dort ein B-Plan aufzustellen und durchzuführen.
Auch dieses Thema sollte im Ausschuss ausführlicher besprochen werden. „Banane“ Süd
Herr Gothe hält es für erforderlich, im nächsten Ausschuss
mit dem Grundstückseigentümer eine Beratung durchzuführen, um sich über das
Thema Wohnen zu verständigen. Heidestraße/Masterplan
Herr Gothe berichtet, dass der Masterplan weitgehend abgestimmt ist. Es gibt erste Abschätzungen über den finanziellen Aufwand für die Errichtung der sozialen und technischen Infrastruktur. Der Bezirk will, ebenso wie der Senat, einen Beschluss zu diesem Masterplan fassen, welcher die Grundlage der weiteren Planung darstellen soll. In diesem Beschluss, der dann der BVV und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben wird, werden keine definitiven Zahlen festgelegt. Es soll lediglich festgelegt werden, dass sich das Land dazu verpflichtet, alle Förderprogramme, die in dieses Gebiet gelenkt werden können, auch auszuschöpfen, um die soziale und technische Infrastruktur zu erstellen. Im Gegenzug wird festgelegt, dass alle Leistungen, die von den Grundstückseigentümern erbracht werden, in Form von städtebaulichen Verträgen fixiert werden. Ferner ist die Frage wichtig, wie die B-Pläne im Bereich der Heidestraße zugeschnitten werden und wer dafür verantwortlich sein wird. In den bisherigen Verhandlungen hat man darauf gedrängt, dass es einen gesonderten Straßenbebauungsplan für die neue Heidestraße gibt. Da die Heidestraße die planfestgestellte Bundesstraße B 96 ist, soll die Bearbeitung und Festsetzung eines B-Planes durch den Senat erfolgen, um die Abt. Verkehrsplanung und die Abt. Verkehrswegebau bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ins Boot zu kriegen. Diese Koordinierungsaufgabe sollte beim Senat selber liegen, da die B 96 eine gesamtstädtische Bedeutung hat. Daneben gibt es zwei lange Streifen, die zunächst in zwei B-Planaufstellungsbeschlüsse durch den Bezirk aufgestellt und bearbeitet werden. Für alle drei wird eine gemeinsame erste Schrittfolge (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Trägerbeteiligung) durchgeführt. Grundstück Schwyzer Straße Herr Gothe legt dar, dass das Grundstück im Eigentum des Liegenschaftsfonds sind und vermarktet werden. Da das Grundstück zum Pufferbereich der Welterbe-Siedlung Schillerpark gehört, konnte man erreichen, dass mit dem Liegenschaftsfonds ein Verfahren abgestimmt wird, in dem eine städtebauliche Figur vorgeben ist, die mit der Welterbesiedlung kompatibel ist. Auf dieser Grundlage soll ein Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan erfolgen, damit der Liegenschaftsfonds zielgerichtet für eine solche Figur ein Investorenbekundungsverfahren durchführen kann, in dem auch die architektonische Qualität eine Rolle spielt. Abstandsflächenrecht in der Bauordnung Herr Gothe teilt mit, dass es dazu einen BVV-Antrag gab, welcher eine Änderung auf den Status vor der letzten Änderung der Bauordnung vorsah. Dieses Thema wurde auf der letzten Baustadträtekonferenz besprochen. Es gab einige Bezirke, welche sich für die Liberalisierung der Abstandsflächenordnung aussprachen und somit der Meinung waren, dass eine Änderung nicht erforderlich sei. Die Senatsverwaltung hat dies auch so gesehen. Auch heute wurde diese Thematik auf der Amtsleitersitzung der Bauaufsichten aufgegriffen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Senat eine Änderung vornehmen wird. Spielhallen Herr Gothe führt aus, dass es im Rahmen von B-Plänen einfacher sein soll, Spielhallen auszuschließen. Bisher waren die Vorgaben relativ hoch. Man musste durch ein Gutachten nachweisen, dass die Zunahme von Spielhallen in einem bestimmten Bereich zur Verdrängung von anderen Gewerbenutzungen führt. Bei bestehenden Leerständen ist nicht von einer Verdrängung auszugehen. SenStadt hat nun zugesagt, die Bezirke bei der Verhinderung von Spielhallen zu unterstützen, die Messlatte soll möglichst niedrig gehalten werden. |
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