Die Einzelverordnete Frau Schade,
berichtet über ein Vorkommnis des Krankentransportes zum Unfallkrankenhaus
Berlin-Marzahn. Eine
Begleitperson darf unterwegs nicht in den Krankentransport zusteigen, weil bei
der Bestellung des Krankentransportes in der Aufregung vergessen wurde
zu sagen, dass eine Begleitperson mitfährt, die unterwegs zusteigt, weil das
Fahrzeug an ihrer Haustür vorbeifährt und sie nicht die Zeit hat zur Patientin
zu fahren, um dann den Weg wieder zurückgefahren zu werden. Außerdem hatte die
Praxis nur die Hinfahrt bescheinigt. Strecke Reinickendorf > Marzahn
Unfallkrankenhaus. Als der Krankentransport im UKB ankam war der
Untersuchungstermin um eine Stunde überschritten. Obwohl abzusehen war, dass
die Patientin sofort zur Behandlung gerufen wurde, wollten die Fahrer nicht
warten, es war ja nur Hinfahrt gebucht!. Sie fuhren leer zurück, Fahrzeit eine
Stunde, ca. 25 km Leerfahrt, eine anderes Fahrzeug wurde bestellt, eine Stunde
Wartezeit, 25 km Leerfahrt. Frau Schade bemängelt, dass seit 2002 die
Krankentransporte nicht termingemäß erfolgen. Frau Stein meint, dass das eine
logistische Frage der einzelnen Unternehmen sei und dass der Sachverhalt von
Frau Schade nicht geklärt werden kann.