Auszug - a) Mitteilungen der Vorsitzenden / des Bezirksamtes  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 11.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

a) keine

a)       Mitteilungen der Vorsitzenden: keine

b)       Frau Hänisch informiert:

      1. Galerie Wedding

Die Galerie Wedding wird am 07.03.2009 eröffnet. Die Eröffnungsausstellung wird die Werke eines griechischen Künstlers zeigen. Die griechische Botschaft hat mittlerweile ihre Teilnahme zugesagt. Die Einladungen werden den Mitgliedern des Ausschusses rechtzeitig zugehen.

 

Darüber hinaus muss leider mitgeteilt werden, dass die von einer Jury in einem Interessenbekundungsverfahren ausgewählte Kuratorin, Frau Maria Morata, inzwischen ihren Vertrag gekündigt hat. Im Vorfeld dieser Kündigung wurde durch das Bezirksamt ein erheblicher konzeptioneller Nachbearbeitungsbedarf festgestellt, der aber in einem konstruktiven Gespräch mit Frau Morata auf einen guten Weg gebracht schien. Kurz nach diesem Gespräch hat Frau Morata ohne weitere Angabe von Gründen ihre Kündigung ausgesprochen.

 

Für die Monate März und April ist dennoch sichergestellt, dass in der Galerie Ausstellungen gezeigt werden.

 

Für die Vorbereitung einer erneuten Kuratorenauswahl wird das Bezirksamt aber noch einige Zeit benötigen.

 

2. Theaterhaus Mitte
Die GSE GgmbH hat zwischenzeitlich eine Kalkulation für eine Kostenmiete für das Objekt Haus C in der Wallstraße/Neue Rossstraße/Neue Jakobstraße vorgelegt. Diese Kostenmiete wurde Förderband e.V. als Träger des Theaterhauses vorgestellt. Förderband e.V. hat auf dieser Grundlage weiterhin die feste Absicht, unter Mitnutzung der Räume durch möglicherweise sieben weitere Interessenten, Haus C als zukünftiges Domizil für das Theaterhaus nutzen zu wollen.

 

Seitens des Bezirksamtes ist aber, über die bisherigen Bedingungen für eine Übertragung in das Treuhandvermögen der GSE GgmbH hinaus, eine weitere Problematik aufgetaucht, die eine Vermögensübertragung hemmen könnte. Dabei handelt es sich um mögliche Restitutionsansprüche, die aufleben, wenn die Immobilie aus dem Vermögen des Landes Berlin herausgelöst würde. Ob sich dieses Problem im schlimmsten Fall zum ko-Kriterium entwickelt, ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Das Bezirksamt prüft, ob diese Restitutionsansprüche tatsächlich bestehen und wie für diesen Fall eine Übertragung doch möglich gemacht werden könnte. 


 

 
 

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