Auszug - Bebauungsplanentwurf 1-39 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Fest-setzung des Bebauungsplanes 1-39
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Herr Gothe erläutert einleitend den Bebauungsplan anhand
eines Planes. Er führt aus, dass in dem betroffenen Mischgebiet eine Zulässigkeit
von einer Bruttogeschossfläche von 7.500 qm festgelegt ist. Es gibt innerhalb
eines Mischgebietes eine Variabilität, was die Anteile von Gewerbe und Wohnen
angeht. Damit es sich um ein Mischgebiet handelt, sind von diesen 7.500 qm
mindestens 3.000 qm als Wohnen zu realisieren. Dies sind die Sanierungsziele,
die in diesem Bebauungsplan festgesetzt werden sollen. Herr Gothe legt dar, dass für die beiden Grundstücke, welche
sich im Eigentum des Landes (Verwaltung des Liegenschaftsfonds) befinden, Nutzerinteressenten
bestehen. Zum einen ist das der Chorverband, welcher sich auf die Ecke der
Invalidenstraße orientiert. Zum anderen gibt es den Frau Petzold (Vertreterin des Chorverbandes) berichtet, dass
bereits seit zwei Jahren das Thema aufgegriffen wurde, in Berlin ein Zentrum
Deutscher Musikverbände zu verankern. Sie legt dar, dass es bundesweit fünf wirkende Nutzer gibt, die man in dem Zentrum versammeln will: Deutsche Musikrat, Landesmusikrat Berlin, Deutsche Chorverband, Chorverband Berlin und eine bundesweite AG Deutscher Chorverbände. An dem Standort soll eine moderne Arbeitsstruktur für
Bundesverbände und eine praktische Musikstruktur für das Land Berlin geschaffen
werden, da eine Vielzahl von Ensembles in Berlin tätig sind, ferner besteht ein
Mangel an Probe- und Übungsräumen in der Stadt, deshalb liegt der Schwerpunkt
auf einen großen Saal und dazu sieben bis acht Probesäle für Chöre und
Orchester, die es in Berlin gibt. Zur Thematik wird eine Broschüre an die Ausschussmitglieder
verteilt, diese beinhaltet u. a. auch die Planung über Mitarbeiter und
potentielle Nutzungsflächen für die Arbeit der Verbände. Weiter wird berichtet, dass man bei der Ansiedlung an diesem
Standort eine Möglichkeit zur Kooperation und Zusammenarbeit mit den
benachbarten Institutionen (Elizabeth-Kirche, Kulturbüro usw.) sieht. Herr Willemeit (Vertreter der Baugruppe Jette/Graft) legt
dar, dass es seit langem die Idee gibt, selber ein Gebäude zu erstellen, in dem
die Firma Graft gemeinschaftlich wohnen und arbeiten kann. Durch das
Kennenlernen von Frau Joop ist man auf Idee gekommen, ein Konzept für ein
Designhaus zu erstellen, in dem mehrere Kreativfirmen zusammenarbeiten, Flächen
zum Teil gemeinsam nutzen und Synergieeffekte erzeugen. Wichtig dabei ist, in dem Gebäude zu arbeiten und zu wohnen.
Man versucht, dieses Konzept gemeinsam als Gruppe (Joop und Graft) umzusetzen,
seit einiger Zeit ist man mit dem Liegenschaftsfonds in Verhandlung, auch mit
Herrn Gothe wurden diesbezüglich Gespräche geführt. Ferner bestehen Gespräche
mit dem Chorverband, inwieweit man die beiden Grundstücke gemeinsam entwickeln
könnte. Herr Lippmann (Geschäftsführer Liegenschaftsfonds)
erläutert, dass zwei Beschlüsse des Steuerungsausschusses vorliegen, das Baufeld
MI 2 an den Chorverband direkt zu verkaufen, das Baufeld MI 1 soll an die
Baugemeinschaft Joop und Graft gehen. Es wurden entsprechende Kaufangebote
unterbreitet. Man rechnet noch im ersten Quartal mit konkreten vertraglichen
Vereinbarungen. Herr Bertermann teilt mit, dass er vor einigen Tagen beim
Prozess im Berliner Landgericht bezüglich des Umsonstladens anwesend war und
mit Herrn Kronawitter (Eigentümer Brunnenstraße 183) gesprochen hat. Dieser
lässt dem Ausschuss mitteilen, dass er aus zeitlichen Gründen leider nicht an
der heutigen Ausschusssitzung teilnehmen konnte. Es besteht weiterhin das
Interesse, den damals ausgehandelten Kompromiss mit dem Bezirksamt zum Tragen
zu bringen. Herr Pawlowski legt dar, dass es ein Schreiben von drei
Fraktionen an die Investoren gab. Er fragt nach, ob diesbezüglich eine
offizielle Antwort vorliegt. Herr Bertermann verneint. Frau David erklärt dazu, dass die Fraktion der SPD gemeinsam
mit der Fraktion die Linke und der Fraktion Bü90/Grünen einen offenen Brief an
Frau Joop geschickt hat, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die
Vorstellungen von Frau Joop bezüglich der Ackerstraße nicht den Vorstellungen
des Bezirkes entsprechen. Frau David führt aus, dass der Bezirk Mitte nicht nur
aus Alt-Mitte besteht, sondern auch aus den Ortsteilen Tiergarten und Wedding.
Auch da existieren schöne Baugrundstücke. Frau David legt dar, dass sie es sehr traurig findet, dass
auf dieses Schreiben keine Antwort erfolgt ist. Sie teilt mit, dass die
Fraktion der SPD der Ansicht ist, dass sich die Baugruppe Joop und Graft an
einem anderen Ort etablieren sollte. Frau David betont, dass die Fraktion der SPD die Etablierung
des Chorverbandes ausdrücklich begrüßt. Herr Diedrich schlägt der Baugruppe Joop und Graft vor, sich
auf dem Gelände der Ex-Rotaprint einzurichten. Er unterstützt die Aussage von
Frau David, dass es noch viele andere geeignete Orte im Bezirk Mitte für das
vorgestellte Projekt von Joop und Graft gibt. Auf eine Nachfrage von Herrn Diedrich teilt die Vertreterin
des Chorverbandes mit, dass man bislang davon ausgegangen ist, für ein
Musikzentrum zu planen. Allerdings muss dies auch die Qualität aufweisen, bei
der Durchführung von Seminaren einen Wohnanteil in einer anderen Form (im Sinne
von Akademiemodell, Veranstaltungstätigkeit) anzubieten. Es gibt die Idee, die
Dachgeschossebene zu Wohneinheiten auszubauen, um über die Veräußerung der
Wohneinheiten auch Teile der Refinanzierung des Baus zu ermöglichen. In der
Planung liegen Bewegungsspielräume vor, allerdings sind die genauen Fakten zur
Wohnproblematik noch nicht erörtert. Herr Willemeit teilt mit, dass sich die Büronutzung im
Bereich von 1.000 bis 1.500 qm bewegt. Zur Zeit ist man auf der Suche nach
einer gemeinschaftlichen Lösung für MI 1 und MI 2. Herr Jaath bezieht sich auf den Grundstückstausch und fragt
nach den Gründen des Scheiterns des Tausches. Herr Gothe antwortet, dass das Bezirksamt bei den
Senatsverwaltungen stark um die Durchführung des Tausches geworben hat. Dies
wurde im Steuerungsausschuss verhandelt, es konnte aber keine Mehrheit
erfolgen. In dem Steuerungsausschuss befinden sich vier stimmberechtigte
Partner, es gab eine mehrheitliche Ablehnung. Herr Lippmann (Liegenschaftsfonds Berlin) führt dazu aus,
dass die öffentliche Hand Grundstücke nur zu Gemeinbedarfszwecken (öffentlichen
Zwecken) erwerben kann. Alles andere ist haushalterisch untersagt. Insofern
hätte ein Erwerb einer Fläche von einer Privatperson, um sie dann wieder für
das Finanzvermögen anzukaufen, keine haushalterische Umsetzungsmöglichkeit
gehabt. Frau David legt dar, dass sich die Baugruppe Joop und Graft
weiterhin auf das Grundstück Ackerstraße kapriziert. Sie fragt nach, ob die
Baugruppe sich außer Stande sieht, nach anderen Grundstücken zu suchen. Dazu wird berichtet, dass seit langer Zeit nach einem
geeigneten Grundstück gesucht wird. Nach einem langen Prozess hat sich dieses
Grundstück als das Beste herausgestellt. Es geht um die Kombination aus Wohnen
und Arbeiten, dafür ist dieser Standort ideal. Ferner fragt Frau David nach, wie viel Arbeitsplätze das
Projekt von Joop und Graft schaffen wird. Herr Willemeit antwortet, dass ca. 60
Mitarbeiter existieren, die vom derzeitigen Standort Heidestraße an diesen
Standort ziehen werden. Es ist in Überlegung, Teile des Bürostandortes L.A.
auch nach Berlin zu verlagern, dazu können aber keine abschließenden Angaben
gemacht werden. Hinzu kommen zehn Arbeitsplätze der Firma Jette GmbH, die von
Hamburg nach Berlin zieht. Auf eine Nachfrage von Herrn Diedrich teilt Herr Gothe mit,
dass der Bebauungsplan zur Festsetzung ansteht, wenn die BVV ihr positives
Votum ausspricht. Der wesentliche Zweck des Bebauungsplanes, die
Sanierungsziele (Gemeinfläche für die Kita, Grünfläche und ein Mischgebiet) zu
sichern, wäre damit erfüllt. Zur Charakteristik eines Mischgebietes gehört es,
dass dort ein deutlicher Wohnanteil realisiert wird. In diesem Fall muss dort
ein Wohnanteil von mindestens 3.000 qm realisiert werden. Die Baugruppe Joop und Graft sieht vor, einen Wohnanteil zu
realisieren, auch der Chorverband kann sich ein oberstes Geschoss als Wohnen
vorstellen. Die Frage ist nun, ob aus beiden Interessenten eine Kombination
gefunden werden kann, welche diesem Bebauungsplan entspricht. D.h. die
Baugruppe und der Chorverband sollen Gespräche führen, um sich zu einem
Gemeinschaftsprojekt zu vereinbaren. Herr Jaath verweist auf die Drucksache 0933/III
–Bebauungsplanentwurf 1-39: Planungsziele des Bezirkes sichern- und legt dar,
dass in der VzK im Punkt 2 darauf hingewiesen wird, dass nach Aufhebung des
Sanierungsgebiets Rosenthaler Vorstadt Baugesuche, die dem sich im Verfahren
befindlichen Bebauungsplanentwurfs 1-39 entgegenstehen, gemäß § 15 (1) 1 BauGB
zurückgestellt werden können. Ein ähnlicher Passus wurde auch in anderen
Bebauungsplänen gefunden. Herr Jaath fragt nach, warum diese Formulierung in
dem aktuell behandelten Bebauungsplan nicht möglich ist. Herr Gothe erläutert, dass dieser Passus mit dem aktuellen
Fall nicht vergleichbar ist, da man kurz vor der Festsetzung des Bebauungsplanes
steht, d.h. der Plan besteht dann und sichert die Ziele der Gemeinde. Ferner
gibt es kein konkretes Projekt, welches nicht in den Bebauungsplan passt,
insofern ist eine Drohung mit einer Zurückstellung unnötig. Herr Jaath legt dar, dass erfahrungsgemäß schon eine große
Zeitspanne zwischen dem Beschluss und der Veröffentlichung eines Bebauungsplans
besteht. Insofern bittet Herr Jaath, diesen Passus in den Bebauungsplan aus
Sicherheitsgründen aufzunehmen. Frau Gülink erklärt, dass es sich bei dem betroffenen Gebiet
um eine Sanierungsgebiet handelt, dort gelten § 14 und 15 BauGB nicht. D.h.
eine Zurückstellung/Veränderungssperre ist nicht durchführbar. Erst ab morgen,
mit der Aufhebung des Sanierungsgebietes, wäre dies realisierbar. Herr Bertermann führt dazu aus, dass in den Bebauungsplänen
Rosenthaler Vorstadt genau diese Auflösungsklausel (es gilt, wenn das
Sanierungsgebiet aufgehoben wird) vorhanden ist. Frau Gülink teilt mit, dass ab morgen die
Sicherungsmöglichkeiten zur Festsetzung gelten. Frau Hilse legt dar, dass der Bebauungsplan die Sicherung
einer Kindertagesstätte und einer Grünfläche zum Ziel hatte. Die Sicherung
eines Baugrundstückes war nicht das Ziel bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes. Herr Diedrich spricht sein Unverständnis über den Passus der
Möglichkeit von gewerblicher Nutzung für freie Berufe in der textlichen
Festsetzung aus, da dieser Passus der Sicherung des Wohnens deutlich
widerspricht. Er empfiehlt, diese Passage aus den textlichen Festsetzungen zu
streichen. Frau Gülink erklärt, dass nach § 13 der
Baunutzungsverordnung in Wohn- und Mischgebiete Räume für freie Berufe
allgemein zulässig sind. Darunter versteht man z.B. Räumlichkeiten für einen
Anwalt oder Architekten. Herr Neuhaus führt aus, dass die textliche Festsetzung eine
Einschränkung darstellt, um die generelle Zulässigkeit zu streichen und nur
eine ausnahmsweise Zulässigkeit, welche mit dem Amt geklärt werden muss,
herzustellen. D.h. mit der Streichung dieser textlichen Festsetzung wäre das
Wohnen noch mehr gefährdet. Deshalb lehnt er eine Änderung dieser textlichen
Festsetzung ab. Frau Gülink verliest aus dem § 13 Baunutzungsordnung Gebäude
und Räume für freie Berufe: ...Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und
solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind in
den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a
bis 9 auch Gebäude zulässig. ... Herr Jaath legt dar, dass der zweite Zusatz der textlichen
Festsetzung „ausnahmsweise zulässig sind Räume für frei Berufe“ zu streichen
ist. Herr Neuhaus teilt mit, dass gerade durch diesen Zusatz die
generelle Nutzung eingeschränkt wird, die Errichtung eines Büros wird somit
erschwert. Frau Hilse betont, dass mit diesem Bebauungsplan auch der
Landschaftsplan geändert werden muss. Damals hat die BVV und das Bezirksamt dem
Bezirk erklärt, dass an dieser Stelle eine Grünfläche und eine Kita entstehen
sollen. Sie legt dar, dass in diesem Bereich ein Grünflächendefizit besteht,
insofern wird die Fraktion der CDU dem nicht zustimmen, da aus Grünflächen,
welche planerisch angedacht waren, Bauland gemacht wird. Die Vorlage zur Beschlussfassung wird abgestimmt und mehrheitlich abgelehnt (6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung). |
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