Auszug - Verbraucherinformationsgesetz bürgerfreundlich umsetzen  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 2.2
Gremium: Gesundheit Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 29.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:23 Anlass: ordentlichen Sitzung
1078/III Verbraucherinformationsgesetz bürgerfreundlich umsetzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bertermann von Dassel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) berichtet aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, der nach eingehenden Diskussionen übe

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) berichtet aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, der nach eingehenden Diskussionen übereinkam, einen Vertreter von der DEHOGA (Deutsche Hotel- und Gaststättenverband) zu diesem Sachverhalt einzuladen. Weiterhin soll ein Vertreter vom Verbraucherschutz eingeladen werden.

 

Die antragstellende Fraktion bittet, den Antrag zu vertagen. Dem wird so zugestimmt.

 

Herr BzBm Dr. Hanke macht aus Sicht des Gesundheitsamtes noch einige Anmerkungen dazu Der Bezirk Pankow steht hier federführend Modell. Rund 8500 Betriebe in Mitte müssen kontrolltechnisch untersucht werden. Wenn nun alle Betriebe jedes Jahr in irgendeiner Art und Weise untersucht werden müssten, bräuchte man eine komplette Arbeitsgruppe dafür. Das führt zu erheblichen finanziellen Auswirkungen. Herr Dr. Hanke betont, dass es hier eine Regelung des Senats geben muss, die finanziell untersetzt wird. Derzeit ist das nicht möglich mit den vorhandenen 15 Lebensmittelkontrolleuren dieses noch nebenbei irgendwie zu erledigen.
Herr Dr. Fischer ergänzt: Ende 2007 wurde ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem für die gesamte Veterinär- und Lebensmittelaufsicht in Berlin verabschiedet. Dieses Qualitätsmanagementsystem beschreibt, wie die Kontrollen durchzuführen sind, wie die Kontrollen zu dokumentieren sind, welche Kontrollberichte zu fertigen sind usw. Derzeit werden  bei den Kontrollberichten (Blanko) Abweichungen aufgenommen. Um aber eine Vergleichbarkeit in Berlin zwischen a) innerhalb eines Bezirkes und zwischen allen Bezirken zu schaffen, müsste man hier landesweit ansetzen, um einen einheitlichen Betriebskontrollbogen zu entwerfen, der nicht mehr auf den persönlichen Sachverstand des Lebensmittelkontrolleurs abstellt, sondern in dem einzelne Punkte abgefragt werden. Herr Dr. Fischer betont, dass die Vergleichbarkeit, so wie sie in Pankow eingeführt oder abweichende Systeme in anderen Bezirke eingeführt wurden, kann aus Sicht des Bezirks Mitte nicht im landesweiten Interesse sein, dass jeder andere Bewertungsschlüssel für eine Verbraucherinformation zu Grunde legt. Weiterhin teilt er mit, dass das Verbraucherinformationsgesetz nur die Möglichkeit eröffnet, Beanstandungen zu publizieren. Alle gastronomischen Einrichtungen, die einen freundlichen Smiley erhalten, schließen mit dem Bezirk eine Vereinbarung ab, dass das Kontrollergebnis publiziert wird. Wenn es keine Beanstandungen bei der Kontrolle gibt, gibt das Verbraucherinformationsgesetz keine Möglichkeit her, ein positives Kontrollergebnis zu publizieren.
Es stellt sich nun die Frage in Mitte, welche Betriebe in dieses Kontrollsystem aufgenommen werden sollen (Restaurants, Imbisse, Kantinen, Produktionseinrichtungen, Verkaufseinrichtungen: Bäckereien , Supermärkte) Hier müsste man sich verständigen, auf welches Ausmaß man dieses System einführen möchte. Herrn Dr. Fischer sei aus Dänemark und England bekannt, dass das in der Regel nur in Verköstigungseinrichtungen angewendet wird. Weiterhin müsste eine landesweite Regelung und es müssten landesweite Ergebnisse gesammelt werden. Es gibt bisher keine Landesstatistik über die Lebensmittelüberwachung gibt. Bundesstatistiken gibt es über Untersuchungsbefunde, aber eine Berliner Statistik über die durchgeführten Kontrollen und über die Kontrollergebnisse und die daraus folgenden Verfahren, aus denen ein interessierter Abgeordneter etwas entnehmen kann, gibt es nicht.
Er führt weiter aus, dass man Hygiene nicht mit Qualität verwechseln darf. Das BA wünscht sich, wenn so etwas eingeführt werden sollte, hier eine landesweite Übereinstimmung zu finden. Man sollte abwarten, ob sich in Pankow das System wirklich etabliert.
Abschließend betont er, dass man eine Checkliste haben sollte, die in das Qualitätsmanagement aufgenommen wird. Damit sei dann die Bandbreite und die Auslegungsbreite nicht mehr ganz so groß. Man muss sich im Klaren darüber sein, wie man mit solchen Beschwerdefällen umgeht, wenn der Rechtsunterworfene damit nicht einverstanden ist.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) fragt Herrn Dr. Hanke und Herrn Dr. Fischer, wie man das landesweit auf den Weg bringen könnte. Sie könnte sich vorstellen, dass nicht alle Berliner Bezirke mitmachen würden.

Herr Dr. Fischer meint, dass das nur von der politischen Seite her eingebracht werden kann. Im Rahmen des QMS sollen die Kontrollbögen vereinheitlicht werden. Auf dieser Grundlage kann man dann einen einheitlichen Bewertungsschlüssel erarbeiten.

 

Herr BV Allendorf (SPD) bezieht sich auf Einrichtungen, die Speisen verkaufen und fragt, ob diese Einrichtungen jetzt schon kontrolliert werden. Er fragt, wie findet die Kontrolle statt, was wird kontrolliert und wie oft wird kontrolliert. Herr Dr. Fischer antwortet: Die Einrichtungen werden regelmäßig kontrolliert. In der Ausführungsvorschrift gibt es die Durchführung der Lebensmittelüberwachung eine sogenannte Risikobewertung, die nach jeder Kontrolle in jedem Betrieb durchzuführen ist. Aus der Risikobewertung ergibt sich dann eine Kontrollfrequenz. Aufgrund dieser Kontrollfrequenz müssen die Betriebe kontrolliert werden. Pauschal kann er nicht sagen, dass jeder Imbiss alle 3 Monate kontrolliert wird. Die Kontrollfrequenz hängt vom Kontrollergebnis ab und von der Bewertung einzelner Punkte innerhalb dieser Risikobewertung.
Die Betriebe werden grundsätzlich ohne Voranmeldung kontrolliert.

Herr BzStR Dr. Hanke weist darauf hin, dass der Senat mit Pankow initiierte, dieses modellhaft zu erproben. Er kann sich nicht vorstellen, wenn so ein System eingeführt wird, dass das nicht flächendeckend funktioniert und dass das nicht mit einer Jährlichkeit funktioniert. Er betont auch, dass es hier Druck gegenüber der Verwaltung geben, dass sie Gaststätten sagen, dass sie diesen Smily haben möchten. Das System muss völlig umgestellt werden. Mitarbeiter des BA können nicht unangemeldet erscheinen, sondern die Gaststätten müssen flächendeckend versorgt werden. Herr Dr. Hanke betont auch, dass man sich Gedanken darüber machen sollte, was man mit einem Restaurant macht, wo kleinere negative Sachen festgestellt wurden, die schnell beräumt werden können, dass dieses Restaurant den Smily nicht erhält. Sollen diese Restaurants gleichbehandelt werden wie ein Bäcker z. B. Hier müssen Personalressourcen eingesetzt werden, um dieses System umzusetzen. Es stellt sich dann die Frage, warum das alles der Staat finanzieren soll, wenn es ein Qualitätsmanagement im Sinne von Verbraucherschutz gibt. Herr Dr. Hanke denkt, dass hier noch sehr viele Fragen offen sind, die diskutiert werden müssen. Auch denkt er, dass der Senat das aufnehmen wird.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) meint, dass alles mit gesundheitlichem Verbraucherschutz zu tun hat. Sie glaubt, dass man das auf Landesebene klären muss. Sie betont, dass man das im Sinne des Verbraucherschutzes nicht außer Acht lassen sollte und dass etwas getan werden sollte. Sie wünscht sich, dass in dieser Wahlperiode zu einer Lösung kommt. Sie sorgt sich, wenn der Bereich dem Ordnungsamt angehört, dass das dann eine ordnungspolitische Angelegenheit ist und kein gesundheitlicher Verbraucherschutz mehr darstellt.

 

Herr BV Allendorf (SPD) regt an zu überlegen, ob man das Smily bei turnusmäßigen Untersuchungen in Gaststätten dem Betreiber anbieten könnte. Weiterhin fragt er, ob die Hygieneuntersuchungen in Gaststätten kostenlos sind. Herr Dr. Firscher beantwortet die erste Frage mit Ja. Zur zweiten Frage teilt er mit, dass es im Rahmen der sogenannten Daseinsvorsorge (Erstkontrolle) kostenfrei ist. Kommt es zu Beanstandungen, dann ist die sogenannte Nachkontrolle kostenpflichtig (bis zu 250,00 €). Kostenpflichtig sind auch sogenannte Verdachtskontrollen oder Beschwerdekontrollen, wo sich eine Beschwerde begründet.

 
 

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