Frau BV
Schauer-Oldenburg (Grüne) berichtet aus dem Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit, der nach eingehenden Diskussionen übereinkam, einen Vertreter von der
DEHOGA (Deutsche Hotel- und Gaststättenverband) zu diesem Sachverhalt
einzuladen. Weiterhin soll ein Vertreter vom Verbraucherschutz eingeladen
werden.
Die
antragstellende Fraktion bittet, den Antrag zu vertagen. Dem wird so
zugestimmt.
Herr BzBm
Dr. Hanke macht aus Sicht des Gesundheitsamtes noch einige Anmerkungen dazu Der
Bezirk Pankow steht hier federführend Modell. Rund 8500 Betriebe in Mitte
müssen kontrolltechnisch untersucht werden. Wenn nun alle Betriebe jedes Jahr
in irgendeiner Art und Weise untersucht werden müssten, bräuchte man eine
komplette Arbeitsgruppe dafür. Das führt zu erheblichen finanziellen
Auswirkungen. Herr Dr. Hanke betont, dass es hier eine Regelung des Senats
geben muss, die finanziell untersetzt wird. Derzeit ist das nicht möglich mit
den vorhandenen 15 Lebensmittelkontrolleuren dieses noch nebenbei irgendwie zu
erledigen.
Herr Dr. Fischer ergänzt: Ende 2007 wurde ein einheitliches
Qualitätsmanagementsystem für die gesamte Veterinär- und Lebensmittelaufsicht in
Berlin verabschiedet. Dieses Qualitätsmanagementsystem beschreibt, wie die
Kontrollen durchzuführen sind, wie die Kontrollen zu dokumentieren sind, welche
Kontrollberichte zu fertigen sind usw. Derzeit werden bei den Kontrollberichten (Blanko) Abweichungen aufgenommen.
Um aber eine Vergleichbarkeit in Berlin zwischen a) innerhalb eines Bezirkes
und zwischen allen Bezirken zu schaffen, müsste man hier landesweit ansetzen,
um einen einheitlichen Betriebskontrollbogen zu entwerfen, der nicht mehr auf
den persönlichen Sachverstand des Lebensmittelkontrolleurs abstellt, sondern in
dem einzelne Punkte abgefragt werden. Herr Dr. Fischer betont, dass die
Vergleichbarkeit, so wie sie in Pankow eingeführt oder abweichende Systeme in
anderen Bezirke eingeführt wurden, kann aus Sicht des Bezirks Mitte nicht im
landesweiten Interesse sein, dass jeder andere Bewertungsschlüssel für eine
Verbraucherinformation zu Grunde legt. Weiterhin teilt er mit, dass das
Verbraucherinformationsgesetz nur die Möglichkeit eröffnet, Beanstandungen zu
publizieren. Alle gastronomischen Einrichtungen, die einen freundlichen Smiley
erhalten, schließen mit dem Bezirk eine Vereinbarung ab, dass das
Kontrollergebnis publiziert wird. Wenn es keine Beanstandungen bei der
Kontrolle gibt, gibt das Verbraucherinformationsgesetz keine Möglichkeit her,
ein positives Kontrollergebnis zu publizieren.
Es stellt sich nun die Frage in Mitte, welche Betriebe in dieses Kontrollsystem
aufgenommen werden sollen (Restaurants, Imbisse, Kantinen, Produktionseinrichtungen,
Verkaufseinrichtungen: Bäckereien , Supermärkte) Hier müsste man sich
verständigen, auf welches Ausmaß man dieses System einführen möchte. Herrn Dr.
Fischer sei aus Dänemark und England bekannt, dass das in der Regel nur in
Verköstigungseinrichtungen angewendet wird. Weiterhin müsste eine landesweite
Regelung und es müssten landesweite Ergebnisse gesammelt werden. Es gibt bisher
keine Landesstatistik über die Lebensmittelüberwachung gibt. Bundesstatistiken
gibt es über Untersuchungsbefunde, aber eine Berliner Statistik über die
durchgeführten Kontrollen und über die Kontrollergebnisse und die daraus
folgenden Verfahren, aus denen ein interessierter Abgeordneter etwas entnehmen
kann, gibt es nicht.
Er führt weiter aus, dass man Hygiene nicht mit Qualität verwechseln darf. Das
BA wünscht sich, wenn so etwas eingeführt werden sollte, hier eine landesweite
Übereinstimmung zu finden. Man sollte abwarten, ob sich in Pankow das System
wirklich etabliert.
Abschließend betont er, dass man eine Checkliste haben sollte, die in das
Qualitätsmanagement aufgenommen wird. Damit sei dann die Bandbreite und die
Auslegungsbreite nicht mehr ganz so groß. Man muss sich im Klaren darüber sein,
wie man mit solchen Beschwerdefällen umgeht, wenn der Rechtsunterworfene damit
nicht einverstanden ist.
Frau BV
Schauer-Oldenburg (Grüne) fragt Herrn Dr. Hanke und Herrn Dr. Fischer, wie man
das landesweit auf den Weg bringen könnte. Sie könnte sich vorstellen, dass
nicht alle Berliner Bezirke mitmachen würden.
Herr Dr.
Fischer meint, dass das nur von der politischen Seite her eingebracht werden
kann. Im Rahmen des QMS sollen die Kontrollbögen vereinheitlicht werden. Auf
dieser Grundlage kann man dann einen einheitlichen Bewertungsschlüssel
erarbeiten.
Herr BV
Allendorf (SPD) bezieht sich auf Einrichtungen, die Speisen verkaufen und
fragt, ob diese Einrichtungen jetzt schon kontrolliert werden. Er fragt, wie
findet die Kontrolle statt, was wird kontrolliert und wie oft wird
kontrolliert. Herr Dr. Fischer antwortet: Die Einrichtungen werden regelmäßig
kontrolliert. In der Ausführungsvorschrift gibt es die Durchführung der
Lebensmittelüberwachung eine sogenannte Risikobewertung, die nach jeder
Kontrolle in jedem Betrieb durchzuführen ist. Aus der Risikobewertung ergibt
sich dann eine Kontrollfrequenz. Aufgrund dieser Kontrollfrequenz müssen die
Betriebe kontrolliert werden. Pauschal kann er nicht sagen, dass jeder Imbiss
alle 3 Monate kontrolliert wird. Die Kontrollfrequenz hängt vom
Kontrollergebnis ab und von der Bewertung einzelner Punkte innerhalb dieser
Risikobewertung.
Die Betriebe werden grundsätzlich ohne Voranmeldung kontrolliert.
Herr BzStR Dr. Hanke weist darauf hin, dass der Senat mit Pankow initiierte,
dieses modellhaft zu erproben. Er kann sich nicht vorstellen, wenn so ein
System eingeführt wird, dass das nicht flächendeckend funktioniert und dass das
nicht mit einer Jährlichkeit funktioniert. Er betont auch, dass es hier Druck
gegenüber der Verwaltung geben, dass sie Gaststätten sagen, dass sie diesen
Smily haben möchten. Das System muss völlig umgestellt werden. Mitarbeiter des
BA können nicht unangemeldet erscheinen, sondern die Gaststätten müssen
flächendeckend versorgt werden. Herr Dr. Hanke betont auch, dass man sich
Gedanken darüber machen sollte, was man mit einem Restaurant macht, wo kleinere
negative Sachen festgestellt wurden, die schnell beräumt werden können, dass
dieses Restaurant den Smily nicht erhält. Sollen diese Restaurants
gleichbehandelt werden wie ein Bäcker z. B. Hier müssen Personalressourcen eingesetzt
werden, um dieses System umzusetzen. Es stellt sich dann die Frage, warum das
alles der Staat finanzieren soll, wenn es ein Qualitätsmanagement im Sinne von
Verbraucherschutz gibt. Herr Dr. Hanke denkt, dass hier noch sehr viele Fragen
offen sind, die diskutiert werden müssen. Auch denkt er, dass der Senat das
aufnehmen wird.
Frau BV
Schauer-Oldenburg (Grüne) meint, dass alles mit gesundheitlichem
Verbraucherschutz zu tun hat. Sie glaubt, dass man das auf Landesebene klären
muss. Sie betont, dass man das im Sinne des Verbraucherschutzes nicht außer
Acht lassen sollte und dass etwas getan werden sollte. Sie wünscht sich, dass
in dieser Wahlperiode zu einer Lösung kommt. Sie sorgt sich, wenn der Bereich
dem Ordnungsamt angehört, dass das dann eine ordnungspolitische Angelegenheit
ist und kein gesundheitlicher Verbraucherschutz mehr darstellt.
Herr BV
Allendorf (SPD) regt an zu überlegen, ob man das Smily bei turnusmäßigen
Untersuchungen in Gaststätten dem Betreiber anbieten könnte. Weiterhin fragt er,
ob die Hygieneuntersuchungen in Gaststätten kostenlos sind. Herr Dr. Firscher
beantwortet die erste Frage mit Ja. Zur zweiten Frage teilt er mit, dass es im
Rahmen der sogenannten Daseinsvorsorge (Erstkontrolle) kostenfrei ist. Kommt es
zu Beanstandungen, dann ist die sogenannte Nachkontrolle kostenpflichtig (bis
zu 250,00 €). Kostenpflichtig sind auch sogenannte Verdachtskontrollen oder
Beschwerdekontrollen, wo sich eine Beschwerde begründet.