Auszug - Alexanderstraße - Banane Süd (DEGEWO) BE: Bezirksamt, Vertreter der Geschäftsführung der DEGEWO  

 
 
28. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gothe teilt einleitend mit, dass es für den gesamten Bereich vor vielen Jahren ein städtebaulichen Entwurf gab, welcher d

Herr Gothe teilt einleitend mit, dass es für den gesamten Bereich vor vielen Jahren einen städtebaulichen Entwurf gab, welcher die Idee hatte, die ehemalige Fortifikationslinie in ihrem Zick-Zack wieder aufzugreifen und nachzuzeichnen. Der Entwurf wurde aber, aufgrund des ALEXA-Projektes, wieder verworfen. Die Planung wurde im nördlichen Bereich der „Banane“ geändert, dort wurde dann die Shopping-Mall realisiert, welche den leicht geschwungenen Verlauf der Alexanderstraße in ihrer Aussenkante nachzeichnet.

Herr Gothe teilt mit, dass zu dem damals festgesetzten Bebauungsplan für das ALEXA auch ein südlicher Bereich gehört, dieser ist ebenfalls festgesetzt aber noch nicht bebaut, deshalb existiert an dem ALEXA eine große Brandwand, an dieser kann angebaut werden. Diesbezüglich ist von einer Hotelnutzung in der Konzeption die Rede gewesen, der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich auch einen Wohnanteil fest.

Der südliche Teil des Bebauungsplanes wurde überarbeitet, dazu gab es mit dem Eigentümer Degewo einen längeren Abstimmungsprozess. Nun hat man einen Konsens gefunden, der auch dem Verlauf der leicht gebogenen Alexanderstraße folgend die Aussenkanten der Gebäude an den Bürgersteig der Alexanderstraße anlegt. Es gibt zwei Blöcke (3a und 3b), diese sind durch eine interne Erschließungsstraße geteilt und können öffentlich durchgangen werden. Allerdings soll diese Straße vorrangig dazu dienen, die Ver- und Entsorgung der beiden Blöcke zu organisieren. Die Höhenentwicklung der beiden Blöcke beträgt 22 Meter plus zwei Staffelgeschosse, die etwas zurückspringen können. Im südlichen Block (IV) soll eine höhere Bebauung zulässig sein. Im alten Entwurf wurden zwei Hochhäuser (jeweils 64 Meter) zugesagt. Die neuen Planungen berücksichtigen nun die Bebauung mit einem Hochhaus (65 Meter). Sollte es hierfür einen Investor geben, soll das Vorhaben in einem gesonderten vorhabenenbezogenen B-Plan realisiert werden.

Herr Gothe legt dar, dass das Bezirksamt dieses Verfahren in Abstimmung mit SenStadt und dem Baukollegium entwickelt hat, um sicherzustellen, dass nicht durch Vorratsplanungen eine weitere Hochhausplanung verfestigt wird, ohne eine Garantie zu haben, dass dies wirklich realisiert wird. Das Projekt steht in Übereinstimmung mit dem Einzelhandelsentwicklungsplan. Da der Standort weit hin sichtbar ist, möchte man einen Wettbewerb haben, der eine architektonische Qualität sicherstellt.

 

Herr Beck (Degewo) teilt mit, dass dieses Grundstück im Jahr 1999 vom Land Berlin erworben wurde, mit der Aufgabe, das Grundstück zu entwickeln und die Grundstücke dann zu verkaufen. Mit dem jetzt vorgeschlagenen Baurecht ist man insofern zufrieden, dass die höhere Bebauung im Block IV möglich sein soll. Es gibt dazu ein konkretes Vorhaben. Der Investor, der dieses Projekt umsetzen will, ist bereit, das Wettbewerbsverfahren gemeinsam mit dem Land Berlin durchzuführen und eine entsprechende Bebauung vorzunehmen. Auch die Teilung des Blockes und die Aufhebung der Knickung hält man, auch aus Vermarktungsgründen, für bedeutsam.

Herr Beck legt ferner dar, dass auch für Block 3 a ein konkretes Vorhaben vorliegt, so dass auch in diesem Teil die Investitionen zügig vorangetrieben werden können.

 

Frau Hilse erinnert daran, dass der alte B-Plan noch nicht festgesetzt ist. Sie fragt nach, warum auf ein Hochhaus verzichtet werden soll.

 

Herr Diedrich legt dar, dass der Bebauungsplan einen relativ hohen Wohnanteil vorsieht. Allerdings erst ab einer Baukörperhöhe von 35 Metern. In den städtebaulichen Verträgen des Landes Berlin mit den Investoren am Alexanderplatz wurde vereinbart, dass die Investoren erst ihre Sockelbauten herstellen können, die Hochhausmasse erst nach Bedarf. Sollte diese Vereinbarung auch in diesem Fall zutreffen, schlägt Herr Diedrich vor, eine Korrektur im Bebauungsplan herbeizuführen, um einen Wohnanteil auch unterhalb von 35 Metern zuzulassen.

 

Herr Gothe antwortet, dass im alten Bebauungsplanentwurf eine BGf von 72.000 qm, davon 15.000 qm Wohnanteil, vorgesehen waren. Man ist allerdings der Ansicht, dass eine Wohnbebauung an dieser Stelle sehr schwierig ist, da die Verkehrsbelastung des Ortes erheblich ist. Deshalb besteht man nicht darauf, dass die 15.000 qm Wohnen erbracht werden müssen. Die Möglichkeit der Realisierung von Wohnen ist aber nicht ausgeschlossen.

Herr Diedrich kritisiert diese Argumentation und legt dazu dar, dass entlang des S-Bahn-Ringes eine Vielzahl von Wohngebäuden bestehen, diesbezüglich liegen keine Lärmemissionen vor. Er spricht sich für die Festsetzung eines hohen Wohnanteils im Bebauungsplan aus.

Frau Hilse teilt mit, dass auf dem gegenüberliegenden Grundstück Eigentumswohnungen bestehen. Insofern ist die Argumentation auch für sie nicht nachvollziehbar.

 

Auf Nachfrage von Frau Hilse erläutert Herr Gothe, dass die Zustimmung der BVV erforderlich ist, um den Bebauungsplan festzusetzen.

 

Herr Koch teilt mit, dass aufgrund des darunterliegenden U-Bahn-Tunnels eine Realisierung von Wohngebäuden sehr kostspielig ist, insofern wäre nur ein sehr teueres Wohnen realisierbar. Er hält die momentane Vorgehensweise für denkbar.

 

Herr Bausch teilt mit, dass die Fraktion Bü90/Grünen davon ausgeht, dass in dem Verfahren ein Wohnanteil verpflichtend festgesetzt wird. Der genaue Anteil, der zwischen 15 - 25% liegen sollte, muss noch ermittelt werden. Den Vorschlag für ein Wettbewerbsverfahren unterstützt er.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Koch führt Herr Gothe aus, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Bereich Block 3a nicht erforderlich ist, da die Höhenentwicklung (22 Meter Traufe, zwei Staffelgeschosse) einfach ist. Auch die Nutzung (Einzelhandel im 1. OG, Restaurant im 2. OG) ist ebenfalls unproblematisch. Insofern handelt es sich um ein unkompliziertes Projekt, welches sich gut und ergänzend zum ALEXA anbietet.

 

Auf Nachfrage von Frau Hilse antwortet Herr Granow, dass als nächster Verfahrensschritt die Trägerbeteiligung vorgesehen ist, danach folgt die öffentliche Auslegung. Die Verfahrensschritte frühzeitige Träger- und Bürgerbeteiligung haben bereits im früheren Verfahren stattgefunden.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Diedrich erläutert Herr Gothe, dass die Höhenentwicklung des Projektes moderat ist und die Frage des Einzelhandels geklärt ist, insofern kann dieses Projekt nach § 34 BauGB genehmigt werden.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Diedrich, wann und auf welcher Grundlage durch die Degewo den Grundstücksverkauf erfolgen soll, antwortet Herr Beck, dass ein Verkauf ein Baurecht beinhaltet. Sollte dieses Baurecht nicht umgesetzt werden, ist der Kaufvertrag gegenstandslos. Er geht allerdings davon aus, dass das Vorhaben wie vorgestellt umgesetzt werden kann.

 

Herr Bertermann hält fest, dass dieser TOP als Information durchgeführt wurde. Eine entsprechende Vorlage über die geplante Änderung folgt. 


 

 
 

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