Auszug - Alexanderstraße - Banane Süd (DEGEWO) BE: Bezirksamt, Vertreter der Geschäftsführung der DEGEWO
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Herr Gothe teilt einleitend mit, dass es für den gesamten Bereich vor vielen Jahren einen städtebaulichen Entwurf gab, welcher die Idee hatte, die ehemalige Fortifikationslinie in ihrem Zick-Zack wieder aufzugreifen und nachzuzeichnen. Der Entwurf wurde aber, aufgrund des ALEXA-Projektes, wieder verworfen. Die Planung wurde im nördlichen Bereich der „Banane“ geändert, dort wurde dann die Shopping-Mall realisiert, welche den leicht geschwungenen Verlauf der Alexanderstraße in ihrer Aussenkante nachzeichnet. Herr Gothe teilt mit, dass zu dem damals festgesetzten Bebauungsplan für das ALEXA auch ein südlicher Bereich gehört, dieser ist ebenfalls festgesetzt aber noch nicht bebaut, deshalb existiert an dem ALEXA eine große Brandwand, an dieser kann angebaut werden. Diesbezüglich ist von einer Hotelnutzung in der Konzeption die Rede gewesen, der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich auch einen Wohnanteil fest. Der südliche Teil des Bebauungsplanes wurde überarbeitet,
dazu gab es mit dem Eigentümer Degewo einen längeren Abstimmungsprozess. Nun
hat man einen Konsens gefunden, der auch dem Verlauf der leicht gebogenen
Alexanderstraße folgend die Aussenkanten der Gebäude an den Bürgersteig der
Alexanderstraße anlegt. Es gibt zwei Blöcke (3a und 3b), diese sind durch eine
interne Erschließungsstraße geteilt und können öffentlich durchgangen werden.
Allerdings soll diese Straße vorrangig dazu dienen, die Ver- und Entsorgung der
beiden Blöcke zu organisieren. Die Höhenentwicklung der beiden Blöcke beträgt
22 Meter plus zwei Staffelgeschosse, die etwas zurückspringen können. Im
südlichen Block (IV) soll eine höhere Bebauung zulässig sein. Im alten Entwurf
wurden zwei Hochhäuser (jeweils 64 Meter) zugesagt. Die neuen Planungen
berücksichtigen nun die Bebauung mit einem Hochhaus (65 Meter). Sollte es
hierfür einen Investor geben, soll das Vorhaben in einem gesonderten
vorhabenenbezogenen B-Plan realisiert werden. Herr Gothe legt dar, dass das Bezirksamt dieses Verfahren in
Abstimmung mit SenStadt und dem Baukollegium entwickelt hat, um
sicherzustellen, dass nicht durch Vorratsplanungen eine weitere Hochhausplanung
verfestigt wird, ohne eine Garantie zu haben, dass dies wirklich realisiert
wird. Das Projekt steht in Übereinstimmung mit dem
Einzelhandelsentwicklungsplan. Da der Standort weit hin sichtbar ist, möchte
man einen Wettbewerb haben, der eine architektonische Qualität sicherstellt. Herr Beck (Degewo) teilt mit, dass dieses Grundstück im Jahr
1999 vom Land Berlin erworben wurde, mit der Aufgabe, das Grundstück zu
entwickeln und die Grundstücke dann zu verkaufen. Mit dem jetzt vorgeschlagenen
Baurecht ist man insofern zufrieden, dass die höhere Bebauung im Block IV
möglich sein soll. Es gibt dazu ein konkretes Vorhaben. Der Investor, der
dieses Projekt umsetzen will, ist bereit, das Wettbewerbsverfahren gemeinsam
mit dem Land Berlin durchzuführen und eine entsprechende Bebauung vorzunehmen.
Auch die Teilung des Blockes und die Aufhebung der Knickung hält man, auch aus
Vermarktungsgründen, für bedeutsam. Herr Beck legt ferner dar, dass auch für Block 3 a ein
konkretes Vorhaben vorliegt, so dass auch in diesem Teil die Investitionen
zügig vorangetrieben werden können. Frau Hilse erinnert daran, dass der alte B-Plan noch nicht
festgesetzt ist. Sie fragt nach, warum auf ein Hochhaus verzichtet werden soll. Herr Diedrich legt dar, dass der Bebauungsplan einen relativ
hohen Wohnanteil vorsieht. Allerdings erst ab einer Baukörperhöhe von 35
Metern. In den städtebaulichen Verträgen des Landes Berlin mit den Investoren
am Alexanderplatz wurde vereinbart, dass die Investoren erst ihre Sockelbauten
herstellen können, die Hochhausmasse erst nach Bedarf. Sollte diese
Vereinbarung auch in diesem Fall zutreffen, schlägt Herr Diedrich vor, eine
Korrektur im Bebauungsplan herbeizuführen, um einen Wohnanteil auch unterhalb
von 35 Metern zuzulassen. Herr Gothe antwortet, dass im alten Bebauungsplanentwurf
eine BGf von 72.000 qm, davon 15.000 qm Wohnanteil, vorgesehen waren. Man ist
allerdings der Ansicht, dass eine Wohnbebauung an dieser Stelle sehr schwierig
ist, da die Verkehrsbelastung des Ortes erheblich ist. Deshalb besteht man
nicht darauf, dass die 15.000 qm Wohnen erbracht werden müssen. Die Möglichkeit
der Realisierung von Wohnen ist aber nicht ausgeschlossen. Herr Diedrich kritisiert diese Argumentation und legt dazu
dar, dass entlang des S-Bahn-Ringes eine Vielzahl von Wohngebäuden bestehen,
diesbezüglich liegen keine Lärmemissionen vor. Er spricht sich für die
Festsetzung eines hohen Wohnanteils im Bebauungsplan aus. Frau Hilse teilt mit, dass auf dem gegenüberliegenden
Grundstück Eigentumswohnungen bestehen. Insofern ist die Argumentation auch für
sie nicht nachvollziehbar. Auf Nachfrage von Frau Hilse erläutert Herr Gothe, dass die
Zustimmung der BVV erforderlich ist, um den Bebauungsplan festzusetzen. Herr Koch teilt mit, dass aufgrund des darunterliegenden
U-Bahn-Tunnels eine Realisierung von Wohngebäuden sehr kostspielig ist,
insofern wäre nur ein sehr teueres Wohnen realisierbar. Er hält die momentane
Vorgehensweise für denkbar. Herr Bausch teilt mit, dass die Fraktion Bü90/Grünen davon
ausgeht, dass in dem Verfahren ein Wohnanteil verpflichtend festgesetzt wird.
Der genaue Anteil, der zwischen 15 - 25% liegen sollte, muss noch ermittelt
werden. Den Vorschlag für ein Wettbewerbsverfahren unterstützt er. Auf eine Nachfrage von Herrn Koch führt Herr Gothe aus, dass
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Bereich Block 3a nicht erforderlich
ist, da die Höhenentwicklung (22 Meter Traufe, zwei Staffelgeschosse) einfach
ist. Auch die Nutzung (Einzelhandel im 1. OG, Restaurant im 2. OG) ist
ebenfalls unproblematisch. Insofern handelt es sich um ein unkompliziertes
Projekt, welches sich gut und ergänzend zum ALEXA anbietet. Auf Nachfrage von Frau Hilse antwortet Herr Granow, dass als
nächster Verfahrensschritt die Trägerbeteiligung vorgesehen ist, danach folgt
die öffentliche Auslegung. Die Verfahrensschritte frühzeitige Träger- und
Bürgerbeteiligung haben bereits im früheren Verfahren stattgefunden. Auf eine Nachfrage von Herrn Diedrich erläutert Herr Gothe,
dass die Höhenentwicklung des Projektes moderat ist und die Frage des
Einzelhandels geklärt ist, insofern kann dieses Projekt nach § 34 BauGB
genehmigt werden. Auf die Nachfrage von Herrn Diedrich, wann und auf welcher
Grundlage durch die Degewo den Grundstücksverkauf erfolgen soll, antwortet Herr
Beck, dass ein Verkauf ein Baurecht beinhaltet. Sollte dieses Baurecht nicht
umgesetzt werden, ist der Kaufvertrag gegenstandslos. Er geht allerdings davon
aus, dass das Vorhaben wie vorgestellt umgesetzt werden kann. Herr Bertermann hält fest, dass dieser TOP als Information durchgeführt wurde. Eine entsprechende Vorlage über die geplante Änderung folgt. |
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