Der
Vorsitzende, Herr Allendorf, beichtet über den Ablauf. Am 20.11.2009 wurde
ein Dringlichkeitsantrag mehrerer Fraktionen in die BVV eingebracht. Zu
diesem Dringlichkeitsantrag gab es auch eine Anfrage. Inhalt der Anfrage war
das Interessenbekundungsverfahren den Bezirksverordneten vorzustellen, damit
sie darüber in Kenntnis gesetzt werden, inwieweit es fortgefahren ist und
inwieweit Träger benannt wurden. Frau BzStR´in Scheffler teilte mit, dass ein
Interessenbekundungsverfahren für Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigungen, MAE und in der Entgeltvariante im JobCenter
durchgeführt wurde. Das Interessenbekundungsverfahren sei aber noch nicht
beendet und sie könne noch nichts über das Ergebnis sagen, auch sei bis zur
BVV am 20.11.2008 noch nichts entschieden worden.
Herr
Allendorf berichtet weiter, dass am 10.10.2009 insgesamt 107 Träger zu einer
Informationsveranstaltung eingeladen wurden. Die Träger erhielten
umfangreiche Informationen zum beabsichtigten Interessenbekundungsverfahren.
Alle Träger erhielten auch diese Informationen per Post zugesandt. Von den
107 Trägern hatten sich dann 54 Träger gemeldet und beworben. Frau BzStR´in
Scheffler teilte in der BVV am 20.11.2008 mit, dass alle Träger die gleichen
Informationen erhielten. An erster Stelle stand die Qualität, gefolgt vom
Preis. Das Interessenbekundungsverfahren stelle sicher, dass auch eine ggf.
veränderte Trägerlandschaft nicht zu Lasten der kommunalen Interessen führt.
Herr
Allendorf teilt anschließend den Inhalt des Dringlichkeitsantrages mit, dass
das Verfahren vorerst gestoppt werden soll und die
Bezirksverordnetenversammlung bzw. der Fachausschuss darüber informiert
werden soll. Dieser wurde mehrheitlich in der BVV am 20.11.2008
angenommen.
Am
21.11.2008 wurde der Geschäftsführer des JobCenters, Herr Rinner, schriftlich
über die Abstimmung in der BVV informiert und gebeten, dass
Interessenbekundungsverfahren zu stoppen.
Danach
überschlugen sich die Ereignisse:
- Am 28.11.2008 trat der
Geschäftsführer des JobCenters zurück.
- Am 29.11.2008 wurde der
Stellvertreter des JobCenters ins Krankenhaus eingeliefert.
- Am 04.12.2008 bat die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Ausschussvorsitzende, Herr
Allendorf, die Direktorin der Arbeitsagentur, Frau Dr. Schröder,
einladen möchte. Frau Schröder ließ am gleichen Tag ausrichten, dass sie
nicht kommen werde. Am nächsten Tag widerrief ihr Büro und teilte mit,
dass sie kommen werde. Nachmittags wurde die Aussage wieder widerrufen.
Festzustellen ist, dass Frau Schröder heute nicht im Ausschuss anwesend
ist.
- Am Vormittag des 05.12.2008
übernahm Frau BzStR´in Scheffler die politische Verantwortung für das
Verfahren und trat mit sofortiger Wirkung vom Amt als Bezirksstadträtin
zurück.
Herr
Allendorf hofft heute zu erfahren, was beim Interessenbekundungsverfahren
schlecht gelaufen sei. Er betont, dass das Interesse des Ausschusses sein
muss, dass die betroffenen arbeitslosen Menschen nicht die Leittragenden des
Verfahrens sein dürfen, sondern dass schnellstmöglichst eine Lösung gesucht
und gefunden werden muss. Herr Allendorf bittet, dass heute ein Weg gefunden
wird, wie dieses Verfahren schnellstmöglich abgeschlossen werden kann, ohne
irgendwelche Ungerechtigkeiten in die Welt zu setzen.
Herr
BzStR Dr. Hanke setzt die Ausschussmitglieder darüber in Kenntnis, dass das
Bezirksamt Mitte heute eine modifizierte Vertretungsregelung bis zur Neuwahl
einer/eines Bezirksstadträtin/Bezirksstadtrates beschlossen hat. Herr Dr.
Hanke wird den Bereich Bürgerdienste und Soziales bis dahin vertreten.
Der
heutige Tagesordnungspunkt wird eine politische Diskussion auslösen, in der
es um eine fachliche Bewertung des Ausschusses geht, andererseits wird es um
eine Sachdarstellung von Seiten des JobCenters Mitte gehen.
Das
Bezirksamt Mitte hat für diese Sitzung einen Bericht über die Überprüfung des
Interessenbekundungsverfahrens vorbereitet. Herr Dr. Hanke betont, da heute
die Interessen von Trägern berührt sein könnten, daher bittet er, für die
Sachdarstellung des Prüfergebnisses die Öffentlichkeit auszuschließen.
Der
Vorsitzende, Herr Allendorf, unterbricht die Sitzung und bittet die
anwesenden Träger den Raum zu verlassen.
Herr
Dr. Hanke bezieht sich anschließend auf die Darstellung der Ergebnisse der
Überprüfung des Interessenbekundungsverfahrens und erinnert an die Pflichten,
die Bezirksverordnete haben und bittet, das Papier vertraulich zu behandeln
und nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Herr
Dube stellt sich den Ausschussmitgliedern vor und teilt mit, dass er
kommunaler Bereichsleiter für Markt und Integration im JobCenter sei. Das
Bezirksamt hatte ihn gebeten, die momentane operative Führung des Bereiches
Markt und Integration zu übernehmen. Gleichzeitig ist Herr Dube
verantwortlich für sämtliche Personalangelegenheiten im JobCenter Mitte, die
kommunale Mitarbeiter/innen betreffen. Er teilt weiter mit, dass er zusammen
mit weiteren 3 Mitarbeitern in einer Überprüfungsarbeitsgruppe dieses
Interessenbekundungsverfahren überprüft. Herr Dube stellt die Ergebnisse, die
Ergebnisse des Ursprungsverfahrens, die Auswahlkriterien und die Ergebnisse
der Überprüfung vor.
Anschließend
gibt er Erläuterungen zum Bericht und beantwortet Fragen der
Ausschussmitglieder.
Nach
dem Nichtöffentlichen Teil unterbricht Herr Allendorf noch einmal die
Sitzung, damit die Träger,
wieder an der Sitzung teilzunehmen können.
Unterbrechung der Sitzung von 18.35 Uhr bis 18.40 Uhr
Herr
Allendorf bittet, den anwesenden Vertretern der Freien Träger Rederecht zu
geben. Herr von Dassel (Grüne) meint, dass Fragen zur allgemeinpolitischen
Einschätzung und nicht trägerspezifisch gestellt werden sollen. Dem wird so
zugestimmt.
Herr
Haberkorn, Berliner Verband für Arbeit und Ausbildung, teilt mit, dass er
sich nicht als Dachverband in Entscheidungen einmischen möchte, die das
Bezirksamt oder das JobCenter getroffen haben. Auch möchte der nicht
bewerten, warum welche Träger rein oder welche Träger raus sind, sondern er
möchte dazu Anmerkungen machen und bittet, ob er das tun kann. Dem wird so
zugestimmt.
Herr
Haberkorn bemerkt einleitend, dass er es bedauert, dass er nicht weiß, womit
sich der Ausschuss im Nichtöffentlichen Teil beschäftigte. Er beschränkt sich
anschließend auf ein paar wesentliche Kritikpunkte an der Art des
Interessenbekundungsverfahrens, das vom JobCenter Mitte durchgeführt wurde.
Er macht den Ausschuss auf einige Punkte aufmerksam. Die Träger finden, dass
ein Interessenbekundungsverfahren dieser Art für sie grundsätzlich falsch
sei, die eine ganze Reihe von Problemen mit sich bringen. Er betont, dass er
auch nichts dagegen hat, hier für die Träger zu sprechen, denn er denkt, dass
es immer ein gesamter Prozess sei, wo alle Beteiligten eine wichtige Rolle
spielen. Die Träger haben bundesweit nur schlechte Erfahrungen gemacht, wenn
der Preis angegeben wird. Das zwingt automatisch zu Unterbietungsprozessen
bei Trägern, was in der Regel dazu führen muss, dass die Träger alles das,
was sie im Preis nach unten anbieten im internen Betrieb auffangen müssen, d.
h. das geht zulasten von Gehältern. Berlin sollte sich das nicht zur Regel
machen.
Weiterhin
meint Herr Haberkorn, dass das JobCenter eine soziale Fürsorgepflicht habe,
auch gegenüber den Anbietern und gegenüber den Trägern, die in dem Prozess
beteiligt sind. Er spricht hier für alle Träger. Die Träger, die in der Regel
die normale Betriebe sind (haben Angestellte und ihre Mitarbeiter behalten wollen) müssen sehen, wie
sie das betriebswirtschaftlich auffangen. Wenn in so einem Fall 3 Träger, die
600 Teilnehmer in Maßnahmen haben, von heute auf morgen aus dem Verfahren
heraus fallen, dann ist das eine betriebswirtschaftliche prekäre Situation
und es sei auch nicht hinnehmbar, dass so eine Situation herbei geführt wird.
Herr Haberkorn meint, dass die Träger nichts gegen Wettbewerbe haben.
Wettbewerb heißt, dass über Qualität entschieden wird und wer welche Aufträge
bekommt. Der Wettbewerb sollte zu nachvollziehbaren transparenten Kriterien
sein, wo der Preis vorgegeben ist und dann die Träger ihre Angebote machen
und das JobCenter kann dann entscheiden, welchen Träger sie nehmen und
welchen Träger sie nicht nehmen.
Viele
Träger haben etwas aufgebaut. Sie haben Einsatzplätze, haben einen tiefen
Erfahrungsschatz, was die Angebotstiefe und Ebenen in der sozialen
Infrastruktur des Bezirks betrifft, ohne Not und ohne bevor eine
Interessenbekundung passiert. Das in Frage zu stellen und sich nicht vorher
ernsthafte Gedanken darüber zu machen, wo Bestandswahrung sei, finden die
Freien Träger aus diesem Blickfeld nicht nachvollziehbar. Weiterhin fragen
sich die Freien Träger, warum das JobCenter nur 12 Träger beschäftigen
möchte. 4,5 Tausend Teilnehmer werden in einem halben Jahr bewegt. Diese
Teilnehmer kann man mit mehr Trägern bewegen, selbst wenn das mehr
Verwaltungsaufwand ist.
Abschließend
bezieht sich Herr Haberkorn auf die Integrationsquote, die bei der Entscheidung
eine wesentliche Rolle spielte. Er meint, dass das spekulative Momente seien,
die hier eingeführt werden sollen. Das JobCenter schreibt in seinen
Erklärungen über den Klientel, dass ein großer Teil überhaupt nicht
vermittlungsfähig in den ersten Arbeitsmarkt sei. Dann werden aber von den
Trägern kalkulative Integrationsquoten verlangt, diese sind in einen
Schlüssel mit einzurechnen und daraus soll dann ein Zuschlag formuliert
werden, das finden die Träger absolut absurd.
Herr BV
von Dassel (Grüne) teilt für seine Fraktion mit, dass sie der Fraktion der
SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion Die Linke für die Anfrage und den
Antrag in der letzten BVV danken, denn es war eine Überprüfung wert.
Er
fragt das Bezirksamt und meint, dass in der letzten BVV sehr stark das
Problem Qualität und Berücksichtigung der kommunalen Interessen diskutiert
wurde. Es wurden keine Hinweise auf Auswertungsfehler, Rechenfehler,
schlechte personelle Ausstattung derjenigen, die sich mit dem Verfahren
auseinandergesetzt haben, diskutiert. Zur Frage kommunaler Kriterien hatten
die Bezirksverordneten nachgefragt, wo denn die Anhaltspunkte seien, dass
diese nicht berücksichtigt wurden. Ein Diskussionsbeitrag der oft zur Sprache
kam, war, dass es ein sehr gut arbeitendes QM-Gebiet gebe, auch gibt es viele
Initiativen. Er meint, wenn es einen neuen Träger gibt, muss alles wieder neu
aufgebaut werden. Er fragt, woher man weiß, dass diese Maßnahmen erhalten
werden.
Herr
von Dassel bezieht sich anschließend darauf, dass die Träger angehalten
waren, Kooperationen nachzuweisen, sowohl in der Zahl, als auch in der
Qualität, bezirklich als auch außerbezirklich. Er denkt, dass das in der BVV
mehrheitlich bezweifelt wurde. Er fragt, ob es weitere Anhaltspunkte dafür
gibt, dass diese kommunalen Interessen nicht ausreichend berücksichtigt
wurden, denn die Trägervertretung hatte beschlossen, nicht nur die
Kommunikation zwischen Geschäftsführung, Trägern und BVV zu verbessern,
sondern auch an der Berücksichtigung kommunaler Interessen weiter zu
arbeiten. Gleichzeitig wurde das Arbeitsmarktprogramm beschlossen, in dem
kommunale Ziele enthalten sind. Herrn von Dassel fehlt nach wie vor die
Phantasie und vielleicht auch nur das Wissen um zu sagen, wo konkret die
kommunalen Defizite in diesem Verfahren liegen.
Zur
Frage der Gewichtung teilt er mit, dass Qualität geprüft wurde. Hier stellt
sich die Frage, wie man Qualität in dieses Verfahren noch stärker
hineinbringen kann. Er bittet, ob das BA noch einmal auszuführen und
erläutern könnte.
Zur Frage, ob die Integrationsquote sinnvoll wäre, meint
Herr von Dassel, dass es schon in Mitte Handlungsbedarfe gibt. Mitte hat die
geringste Integrationsquote auch bei Entgeltmaßnahmen.
Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) glaubt, dass die Gewichtung
ein entscheidendes Kriterium sei. Über die Gewichtung wird kommunales
Interesse stark gefördert. Sie fragt, ob die Art der Entscheidung des
Interessenbekundungsverfahrens in der Trägervertretung gefallen sei, ob das
Bezirksamt darüber ausreichend informiert war oder ob das JobCenter
tatsächlich eine Entscheidung getroffen hatte, die Interessenbekundung so
durchzuführen, ohne das die Gremien genau wussten, was sich dahinter
verbirgt.
Herr BzStR Dr. Hanke antwortet zur Frage von Frau Dr.
Reuter folgendes: Es gab keine Entscheidung in der Trägervertretung zur Art
und Weise und zur Methode des Interessenbekundungsverfahrens. Dort gibt es
auch eine Differenz zwischen dem kommunalen Träger und dem Agenturträger. Der
Agenturträger hatte am 8.12.2008 auf der Trägervertretungsversammlung klar
und deutlich formuliert, dass er die Konzeption, Durchführung und Umsetzung
eines Interessenbekundungsverfahrens als reine operative Aufgabe der
Geschäftsführung ansieht. Diese Position vertritt die Kommune nicht. Das
Interessenbekundungsverfahren, welches ein operatives Instrument der
Geschäftsführung sei, um nach rationalen Kriterien und einer
nachvollziehbaren Methodik zu Handlungsvorschlägen beispielsweise für die
Auswahl von Trägern zu kommen, wird nicht in Abrede gestellt, aber die
Auswahl der Kriterien, die Methode und eine künftige Gewichtung von Kriterien
beinhalten teilstrategische Ausrichtungen, sie haben eine politische
Bedeutung, wie die Diskussionen in den letzten Wochen zeigten. Es gibt eine
Dissens zwischen beiden Trägern. Herr Dr. Hanke denkt, dass auf vielen Seiten
die Erkenntnis gereift ist, dass man stärker ausprägen muss, damit man
frühzeitiger über die Dinge redet, bevor man die eine oder andere
Entscheidung trifft.
Anschließend beantwortet Herr Dr. Hanke die Frage von
Herrn von Dassel nach der Qualität und der kommunalen Ziele. Er betont, dass
man deutlich mehr Informationen erhielt, als vorher bekannt waren,
insbesondere die Phase 2 (Qualitätsziele waren dem BA vorher nicht bekannt).
Weiterhin betonter, dass er sich eine andere Form des
Interessenbekundungsverfahrens gewünscht hätte. 2004/2005 wurde das
Interessenbekundungsverfahren anders aufgesetzt. Er betont aber auch, dass
man das Interessenbekundungsverfahren so machen kann, wie die
Geschäftsführung bzw. der verantwortliche Fachbereichsleiter dies so gemacht
hat. Er möchte Herrn Dubes Worte bestärken.
Es wurde nach Kooperationen, Einsatzbereichen u. ä. abgefragt.
Herr Dr. Hanke und das Bezirksamt insgesamt haben es anerkannt, dass bei den
Maßnahmetypen Entgelt und MAE individuell durchaus auch qualitative Kriterien
berücksichtigt wurden. In der letzen Woche wurde in der Bezirksamtssitzung
eine lange Diskussion darüber geführt und es wurde analysiert, wo man
eigentlich mit dem JobCenter steht. Dass man in eine Krise stecke, sei dabei
nicht so stark herausgekommen, weil der Geschäftsführer zurückgetreten ist
und der stellvertretende Geschäftsführer gesundheitlich zusammen gebrochen
ist.
Das Bezirksamt hatte sich auf folgende Strategien verständigt:
1. die Möglichkeiten zu sondieren, ob es gelingt, den kommunalen
Geschäftsführer von seinem Rücktritt wieder zurücktreten zu lassen, damit
sicher gestellt wird, dass man eine Geschäftsführung im JobCenter hat.
2. sicherzustellen, dass Maßnahmen ab Januar 2009 beginnen
können für die Arbeitssuchenden.
3. in ein direktes Gespräch mit der Agentur einzutreten,
welche Wahrnehmung die Agentur von der Situation hat und wie es möglicher
weise gelingen kann, gemeinsam mit der Agentur das JobCener wieder auf´s
Gleis zu setzen und eine Geschäftsführung möglichst noch in diesem Jahr zu
etablieren. Die Agentur teilte mit, solange es nicht geklärt ist, wird die
anvisierte neue stellvertretende Geschäftsführerin sich nicht zur Wahl
stellen.
Herr Dr. Hanke berichtet anschließend über Gespräche, die
zwischen der Agentur, dem Geschäftsführer und der BzStR´in Frau Scheffler
stattfanden. Es wurde verlautet, dass eine völlige Aufhebung des
Interessenbekundungsverfahrens wahrscheinlich nicht mitgetragen würde. Was
die Überprüfung ergab, wurde den Ausschussmitgliedern dargestellt. Weiterhin
teilt Herr Dr. Hanke mit, dass es einen sehr differenzierten Beschluss der
Trägervertretung gibt zum Umgang mit den einzelnen Maßnahmentypen. Die
Maßnahmeplanung 2009 wurde am 8.12.2009 beschlossen, so dass man im Grundsatz
sagen kann, ein Großteil der Maßnahmen kann beginnen. Bei MAE mit
Arbeitserprobung ist ein neues Verfahren zu finden, wie hier eine
Trägerauswahl stattfinden kann. Auch wurde am 8.12.2008 in der
Trägervertretung verabredet, dass es bei MAE-Arbeitserprobung keine
Berücksichtigung gab von kommunalen oder qualitativen Zielen. Das soll sich
ändern. Es wird eine beobachtende Begleitung der Entgelt und Individual-MAE
geben, wo die Trägervertretung in der Aufgabe steht, genauso wie die
Geschäftsführung, zu schauen, ob es Notwendigkeiten der Nachsteuerung gibt
bis hin zu einem neuen Interessenbekundungsverfahren in 2009 für 2010. Herr
Dr. Hanke glaubt, dass auch die Agenturseite die Entwicklung der letzten
Wochen verstanden hat, dass kommunale Zielstellungen nicht völlig
auszublenden sind, wenn man ein verträgliches und kooperatives Miteinander
zwischen den Trägern und der Geschäftsführung haben möchte.
Herr BD Lötzer (Die Linke) unterstützt die Bemühungen des
Bezirksamtes. Er möchte klar stellen, dass er dafür sei, dass eine
Integrationsquote abgefragt wird. Wenn das unwichtig wäre, würden die 7000
Maßnahmen in den Arbeitsmarkt zurückgeführt werden. Wenn das nicht
stattfindet, ist das eine Beschäftigungstherapie, dann braucht man das Geld
nicht dafür. Er meint, dass es hier schon Qualitätskriterien gibt.
Integration muss hier eine Rolle spielen. Die Frage stellt sich hier, ob die
Qualität von Angeboten geprüft wird und wie sie entsprechend geprüft wird. Er
meint, sollte das Interessenbekundungsverfahren in 2010 noch einmal
durchgeführt werden, ob man das im Ausschuss noch einmal beraten könnte
(Kriterien für das Verfahren und die Transparenz des gesamten Verfahrens).
Herr Lötzer fragt, ob das Interessenbekundungsverfahren
transparent für die Träger war. Weiterhin fragt er, ob es zwingend
erforderlich sei oder zukünftig anders geregelt werden könnte, 7000 Maßnahmen
auf einen Schlag zu beschließen.
Frau Ebert, arbeitsmarktpolitische Projektentwicklerin,
teilt mit, dass sie Maßnahmen von Goldnetz betreut. Sie fragt, wie das
Interessenbekundungsverfahren jetzt gestaltet wird. Weiterhin möchte sie
wissen und bezieht sich auf die MAE-Erprobung und fragt, ob es ein neues
Verfahren zur Trägerauswahl gibt. Sie möchte auch wissen, ob hier ein neues
Interessenbekundungsverfahren stattfinden wird oder auf der Grundlage der
bisherigen von allen Trägern eingereichten Unterlagen mit einer anderen
Bewertungsmatrix oder ob andere Bewertungskriterien ausgewählt werden.
Herr Urban merkt zum Verfahren an. In den schriftlichen
Unterlagen, die den Trägern zur Verfügung gestellt wurden, war enthalten,
dass eine Integrationsquote anzugeben sei. In den Unterlagen war nicht zu
entnehmen, dass ein Preisgebot gemacht werden soll, sondern das wurde mündlich
bekannt gegeben. Es wurde weiterhin nicht bekannt gegeben, dass zwischen
Integrationsquote und Preisgebot ein Faktor gebildet wird, der letztendlich
bei gleicher Qualität entscheidend sein wird. Das hatte Herr Urban zum ersten
Mal in der BVV gehört. Er meint, dass das für die beteiligten Träger in der
Form nicht transparent war, dass dieser entscheidende Faktor dann
letztendlich über Ja oder Nein entscheidet.
Er fragt, wer veranlasst hat, dass das JobCenter Mitte als einziges JobCenter
in Berlin davon ausgeht, dass Preise geboten werden sollen. Der Agenturbezirk
Mitte hat noch zwei weitere Jobcenter. Alle diese JobCenter geben den Trägern
feste Preise vor und fragen, welche Qualität die Träger bieten. Der
Spekulation ist hier nicht Tür und Tor geöffnet.
Herr BV Rauskolb (CDU) bezieht sich auf die Gewichtung und
Qualitätsmerkmale, die im Nichtöffentlichen Teil erörtert wurden. Eine
befriedigende Antwort, warum so verfahren wurde, hat Herr Rauskolb nicht
erhalten. Warum jetzt so verfahren wird und nicht wie beim letzen Mal vor
vier Jahren, ist noch nicht beantwortet worden. Wenn jetzt gesagt wird, dass
im Bereich der Agentur die einzelnen JobCenter unterschiedlich verfahren,
glaubt er, dass das schon für die Bezirksverordneten von Interesse sei zu
erfahren, warum das JobCenter Mitte diesen Weg gegangen ist. Herr Rauskolb
meint, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Das JobCenter gibt einen Fixpreis vor
und die Träger machen entsprechende qualitative Angebote, dann muss sich aber
das JobCenter intern natürlich überlegen, nach welchen Bewertungskriterien
diese qualitativen Angebote dann auch beurteilt werden oder es werden
Qualitätsmaßstäbe vorgegeben unter Beachtung des Grundsatzes der Transparenz.
Hier muss deutlich gemacht werden, wie gewichtet wird. Dann werden Preisangebote
von den Trägern abgegeben. Aber ein Mix, ohne sich festzulegen, findet Herr
Rauskolb wird der Aufgabe nicht gerecht. Er teilte in der BVV schon mit, dass
es ihm nicht in erster Linie um die Träger geht, sondern um die Menschen, die
einen Arbeitsplatz suchen. Er meint, dass er als Bezirksverordneter die
Aufgabe hat, deren Interessen wahrzunehmen. Es kommt ihm hier nicht auf
kommunale Gesichtspunkte an. Er hat den Eindruck, dass kommunale Interessen
gleichzeitig qualitative Merkmale sind. Darüber hinaus gibt es auch noch
andere qualitative Merkmale, die bei einem solchen
Interessenbekundungsverfahren zu berücksichtigen sind und dann auch bei der
Vergabe zu gewichten sind.
Herr BzStR Dr. Hanke beantwortet die Fragen wie folgt: Er
teilt mit, dass Herr Dube zur Zeit der kommissarische Leiter für den Bereich
Markt und Integration sei. Er bemerkt, dass Herr Dube nicht alle Fragen
beantworten kann. Die Fragen müssen sich auf die Aktenlage beziehen und auf
das, was Herr Dube ermittelt hat und zu verantworten hat. Er geht davon aus,
dass das JobCenter für MAE-Arbeitserprobung ein Interessenbekundungsverfahren
durchführt. Die Vorsitzenden der Trägervertretungssitzung haben das offener
formuliert.
Zur Frage Steuerung Bezirksamt und Geschäftsführer des JobCenters
teilt er mit: In der Trägervertretungssitzung wurde erwähnt, dass es ein
Interessenbekundungsverfahren gibt. Das Bezirksamt selbst hat sich erst
wieder damit befasst, als die zuständige Stadträtin mitteilte, dass es ein
Interessenbekundungsverfahren gegeben hat und sie die Ergebnisse des
Interessenbekundungsverfahrens mitteilte. Daraufhin ergaben sich eine Reihe
von Fragen im Bezirksamt, die dann dazu führten, dass eine Woche später der
Geschäftsführer des JobCenters und Herr Dube im Bezirksamt waren, um Fragen
zu beantworten.
Die Frage von Herrn Rauskolb beantwortet Herr Dube wie
folgt:
Auch er
hätte sich ein anderes Interessenbekundungsverfahren vorgestellt und
gewünscht. Er betont aber auch, dass Bundesziele zu verwirklichen sind.
Daneben gibt es auch andere Dinge, die man in der Arbeitsmarktpolitik
umsetzen kann.
Herr
Dube teilt aus seiner Sicht mit, dass auch er ein anderes Verfahren mit einer
individuellen Gewichtung wie 2005 durchgeführt hätte. Er meint, dass er die
Frage der Gewichtung schon beantwortet hat, in dem er ausführte, dass es
einen Wechsel in der Zuständigkeit der Maßnahmeplanung gegeben hat und
offensichtlich der dort verantwortliche Kollege die Dinge anderes
einschätzte.
Er
teilt weiter mit, dass selbstverständlich das Verfahren transparent war.
Dieses Verfahren war „narrensicher“ und entgegen den Ansichten von Herrn
Urban wurde aufgefordert, einen Preis anzugeben. Weiterhin meint er, dass man
über einen gleitenden Übergang von Maßnahmen nachdenken könnte. Hier stellt
sich die Frage, wem damit gedient sei und ob das die Träger wirklich wollen.
Anfang 2005 wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die
ausgewählten Träger hatten auch einen individuellen Preis abzugeben. 2005 gab
es noch keine Festpauschalen und noch keine Preise, sondern jeder Träger
hatte seinen Preis definiert. Das damalige Verfahren wurde zum Anlass
genommen eine dreijährige Zusammenarbeit mit dem Träger abzuschließen. Herr
Dube hält dieses Verfahren nach wie vor richtig. Wenn man sich für Träger entschieden
hat, von deren Qualität man überzeugt ist, wäre Herr Dube nicht für gleitende
Übergänge, sondern würde sich für den bisher beschrittenen Weg einsetzen. Er
betont aber auch, wenn man ein solches Interessenbekundungsverfahren
durchführt, dann kann es passieren, dass man sich von einigen Trägern
verabschieden muss. Ihm persönlich tut das sehr leid, aber er kann es nicht
ändern. Auch kann er es im nachhinein nicht ändern. Es spielt auch für Herrn
Dube keine Rolle, warum andere JobCenter Preise vorgeben. Wirtschaftlichkeit
lässt immer zwei Möglichkeiten zu, und zwar zu einem fest definierten Preis
sich Angebote einzuholen und zu schauen, was man dafür bekommt. Die andere
Wirtschaftlichkeitsform ist, Kriterien aufzustellen als Mindestqualität, die
man erwartet, um dann zu einer freien Preisbildung zu kommen. Nach der
Bundeshaushaltsordnung sowie nach der Landeshaushaltsordnung ist das eine so
gut wie das andere. Herr Dube betont noch einmal ausdrücklich, dass das nicht
sein Verfahren sei. Heute vertritt er offiziell das JobCenter.
Er
führt fort, dass nicht gesagt wurde, dass der angebotene Preis und die
angebotene Integrationsquote zur Berechung eines Wirtschaftlichkeitsindexes
benutzt werden. Es sei völlig klar, dass die Auswahlkriterien nicht in so
einem öffentlichen Verfahren ausgebreitet werden.
Frau BV
Dr. Reuter (Die Linke) bezieht sich auf die 4 ausgewählten Maßnahmeformen und
fragt, ob es eine Vorgabe gab, wie viel Träger jeweils bei den Maßnahmeformen
ausgewählt werden sollen oder hat sich das aus einem anderen Kriterium heraus
ergeben und welches war es. Sie fragt weiter, wie das Verhältnis des jetzt
ausgeschriebenen Volumens zum Gesamtvolumen sei. Sie stimmt allen zu, dass im
Mittelpunkt die Arbeitslosen stehen. Sie meint, dass neue Arbeitslose durch
das neue Auswahlverfahren geschaffen werden, wenn jetzt Träger in
Größenordnungen Beschäftigte entlassen müssen. Sie fragt, ob es möglich sei,
durch bestimmte Optionen im Haushalt des JobCenters vielleicht
Übergangsmöglichkeiten für diese Träger zu schaffen. Welche Möglichkeiten
sieht das Bezirksamt oder das JobCenter zu verhindern, dass hier neue
Arbeitslosigkeit geschaffen wird.
Herr
Dube teilt mit: Für die Marktersatzmaßnahmen konnte man ca. 55 % der
Gesamtbudgetkosten retten (BEZ und ÖBS kommen noch hinzu). Zu den
Übergangsmöglichkeiten teilt er mit, dass er heute mit einigen Leitern
zusammen saß. Man hat Übergangsmöglichkeiten gefunden. Er weist darauf hin,
dass es der Überprüfung zu verdanken sei, dass Teile des Verfahrens neu
aufleben. Die betroffenen Träger haben die Möglichkeit, noch einmal wie auch
alle anderen auch, sich mit neuen Angeboten zu bewerben und sich
durchzusetzen. Herr Dube denkt, dass man in der Arbeitsgruppe, in der Herr
BzStR Dr. Hanke und Herr BzStR Fritsch vertreten sind, zu einer prozentualen
Gewichtung von einzelnen Kriterien kommen wird. Darüber hinaus hat das
JobCenter kleine Übergangsmöglichkeiten geschaffen. Die im letzten Jahr
begonnenen Entgeltvarianten bzw. MAE-Maßnahmen hatten Optionen zur
Verlängerung enthalten.
Andere
Möglichkeiten müssen intern noch ausgewertet werden.
Herr BV
von Dassel (Grüne) widerspricht der Glorifizierung, dass alles vorher viel
besser war. Er geht anschließend auf den BVV-Antrag ein. Es bestehe das
Interesse, möglichst vielen arbeitssuchenden Menschen
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen anzubieten. 2740 Plätze im MAE-Bereich müssen
neu ausgeschrieben werden. Er fragt, was geplant sei, bis wann ggf. ein neues
Interessenbekundungsverfahren stattfinden soll oder ob es sinnvoll sei, dass
das jetzt in Kraft tretende Interessenbekundungsverfahren, welches ein Jahr
gilt, diese Plätze über die bisherigen Träger weiter bewirtschaften zu
lassen. Herr von Dassel denkt, dass das momentan eines der wichtigsten Fragen
sei. Weiterhin bezieht er sich auf den BVV-Beschluss und meint, dass sich das
Bezirksamt diesen auch zu eigen machte. Herr Dr. Hanke führte aus, dass er
gewisse Informationen erst jetzt erhielt. Herr von Dassel fragt, ob man davon
ausgehen könne, dass der BVV-Beschluss in den Augen des Bezirksamtes hinfällig
sei bzw. unter falscher Sorge getroffen wurde.
Er
bezieht sich anschließend auf die kommunalen Interessen und stellt fest, dass
diese nicht ein einziges Mal konkret definiert wurden. Er meint, dass man
dies in diesem Ausschuss noch einmal diskutieren müsste.
Er
möchte noch einmal zwischen kommunalen und bezirklichen Interessen
unterscheiden. Ein öffentliches Interesse an Arbeitsmarktpolitik heißt nicht
immer sofort, dass es ein bezirkliches Interesse sei. Er führt hier das
Beispiel des Taxiprojektes an, welches der Ausschuss diskutierte.
Herr
Dube teilt mit: Es wurde je nach Maßnahme der erstplatzierte Träger und die
beantragte Teilnehmerzahl bzw. zu den modifizierten Teilnehmerzahlen vom
Gesamtteilnehmervolumen abgezogen. Als keine Teilnehmerplätze mehr übrig
waren, war die Reihenfolge beendet.
Im
gestrigen Trägerbeschluss hat man sich sehr deutlich dazu geäußert, dass man
ein neues Verfahren durchführt. Zur Zeitschiene meint Herr Dube, dass man bei
der Terminfindung von bestimmten kommunalen Größen abhängig sei.
Zum
Kundenmonitoring teilt er mit, dass das ein sehr wichtiges Instrument sei.
Man habe Verbesserungsbedarf. Problem sei hier, dass durch
Trägervertretungsbeschluss derzeit ein Personalsoll von 762 Mitarbeitern
bestehe. Die fehlende Differenz von über 150 Mitarbeitern sei ausschließlich
im Bereich Markt und Integration angesiedelt. Stünde mehr Personal im
JobCenter Mitte zur Verfügung, würde man das regelmäßiger durchführen.
Für
2009 wird ein Kundenmonitoring in den Maßnahmen eingerichtet und ausgewertet,
um Trägerqualitäten bezüglich der Versprechungen überprüfen zu können.
Herr
BzStR Dr. Hanke stellte in seinen Ausführungen dar, dass die Kommune am
8.12.2008 deutliche Erkenntnisgewinne über das Verfahren erhielt. Von daher
konnte sie anders beurteilen, welche Kriterien am besten an welcher Stelle
welche Bedeutung haben. Ein Teil des Antrages ist aus Sicht des Bezirksamtes
erfüllt. Eine Bewertung des Interessenbekundungsverfahrens ist auch mit der
Beschlusslage erfüllt. Eine Aufhebung des Interessenbekundungsverfahrens
würde aus Sicht von Herrn Dr. Hanke ins Chaos führen, denn man würde weder
eine Zustimmung des anderen Trägers bekommen noch würde man gewährleisten
können, schnellstmöglich wieder eine funktionierende Geschäftsführung zu
haben. Aus Sicht des Bezirksamtes bleibt eine Modifikation dort, wo es
notwendig ist. Das ist erfolgt, in dem beispielsweise Arbeitserprobung neu
mit einem Interessenbekundungsverfahren belegt wird und wo man über Kriterien
nachdenkt, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Darüber hinaus wurde in
der Trägervertretung deutlich formuliert, dass man die Maßnahmen Entgelt und
MAE individuell in 2009 eng begleitet und ob es zu einer Nachsteuerung kommen
muss.
Der
Vorsitzende, Herr Allendorf, dankt für die Beantwortung der gestellten
Fragen.
Herr BV
von Dassel (Grüne) regt an, diesen Tagesordnungspunkt in der Januarsitzung
erneut zu diskutieren. Bis dahin wird das Bezirksamt aufgefordert, einen
Zwischenbericht vorzulegen.
Unterbrechung der Sitzung von 19.50 Uhr bis 20.03 Uhr
|