Auszug - Bericht über die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens des JobCenters Berlin-Mitte (Entgeldvariante und MAE-Variante) für das Jahr 2009 BE: Herr Rinner, Geschäftsführer JobCenter Mitte  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:18 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, beichtet über den Ablauf

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, beichtet über den Ablauf. Am 20.11.2009 wurde ein Dringlichkeitsantrag mehrerer Fraktionen in die BVV eingebracht. Zu diesem Dringlichkeitsantrag gab es auch eine Anfrage. Inhalt der Anfrage war das Interessenbekundungsverfahren den Bezirksverordneten vorzustellen, damit sie darüber in Kenntnis gesetzt werden, inwieweit es fortgefahren ist und inwieweit Träger benannt wurden. Frau BzStR´in Scheffler teilte mit, dass ein Interessenbekundungsverfahren für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen, MAE und in der Entgeltvariante im JobCenter durchgeführt wurde. Das Interessenbekundungsverfahren sei aber noch nicht beendet und sie könne noch nichts über das Ergebnis sagen, auch sei bis zur BVV am 20.11.2008 noch nichts entschieden worden.

Herr Allendorf berichtet weiter, dass am 10.10.2009 insgesamt 107 Träger zu einer Informationsveranstaltung eingeladen wurden. Die Träger erhielten umfangreiche Informationen zum beabsichtigten Interessenbekundungsverfahren. Alle Träger erhielten auch diese Informationen per Post zugesandt. Von den 107 Trägern hatten sich dann 54 Träger gemeldet und beworben. Frau BzStR´in Scheffler teilte in der BVV am 20.11.2008 mit, dass alle Träger die gleichen Informationen erhielten. An erster Stelle stand die Qualität, gefolgt vom Preis. Das Interessenbekundungsverfahren stelle sicher, dass auch eine ggf. veränderte Trägerlandschaft nicht zu Lasten der kommunalen Interessen führt.

 

Herr Allendorf teilt anschließend den Inhalt des Dringlichkeitsantrages mit, dass das Verfahren vorerst gestoppt werden soll und die Bezirksverordnetenversammlung bzw. der Fachausschuss darüber informiert werden soll. Dieser wurde mehrheitlich in der BVV am 20.11.2008 angenommen. 

 

Am 21.11.2008 wurde der Geschäftsführer des JobCenters, Herr Rinner, schriftlich über die Abstimmung in der BVV informiert und gebeten, dass Interessenbekundungsverfahren zu stoppen.

Danach überschlugen sich die Ereignisse:

  • Am 28.11.2008 trat der Geschäftsführer des JobCenters zurück.
  • Am 29.11.2008 wurde der Stellvertreter des JobCenters ins Krankenhaus eingeliefert.
  • Am 04.12.2008 bat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Ausschussvorsitzende, Herr Allendorf, die Direktorin der Arbeitsagentur, Frau Dr. Schröder, einladen möchte. Frau Schröder ließ am gleichen Tag ausrichten, dass sie nicht kommen werde. Am nächsten Tag widerrief ihr Büro und teilte mit, dass sie kommen werde. Nachmittags wurde die Aussage wieder widerrufen. Festzustellen ist, dass Frau Schröder heute nicht im Ausschuss anwesend ist.
  • Am Vormittag des 05.12.2008 übernahm Frau BzStR´in Scheffler die politische Verantwortung für das Verfahren und trat mit sofortiger Wirkung vom Amt als Bezirksstadträtin zurück.

 

Herr Allendorf hofft heute zu erfahren, was beim Interessenbekundungsverfahren schlecht gelaufen sei. Er betont, dass das Interesse des Ausschusses sein muss, dass die betroffenen arbeitslosen Menschen nicht die Leittragenden des Verfahrens sein dürfen, sondern dass schnellstmöglichst eine Lösung gesucht und gefunden werden muss. Herr Allendorf bittet, dass heute ein Weg gefunden wird, wie dieses Verfahren schnellstmöglich abgeschlossen werden kann, ohne irgendwelche Ungerechtigkeiten in die Welt zu setzen.

 

Herr BzStR Dr. Hanke setzt die Ausschussmitglieder darüber in Kenntnis, dass das Bezirksamt Mitte heute eine modifizierte Vertretungsregelung bis zur Neuwahl einer/eines Bezirksstadträtin/Bezirksstadtrates beschlossen hat. Herr Dr. Hanke wird den Bereich Bürgerdienste und Soziales bis dahin vertreten.

Der heutige Tagesordnungspunkt wird eine politische Diskussion auslösen, in der es um eine fachliche Bewertung des Ausschusses geht, andererseits wird es um eine Sachdarstellung von Seiten des JobCenters Mitte gehen.

Das Bezirksamt Mitte hat für diese Sitzung einen Bericht über die Überprüfung des Interessenbekundungsverfahrens vorbereitet. Herr Dr. Hanke betont, da heute die Interessen von Trägern berührt sein könnten, daher bittet er, für die Sachdarstellung des Prüfergebnisses die Öffentlichkeit auszuschließen.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, unterbricht die Sitzung und bittet die anwesenden Träger den Raum zu verlassen.

 

Herr Dr. Hanke bezieht sich anschließend auf die Darstellung der Ergebnisse der Überprüfung des Interessenbekundungsverfahrens und erinnert an die Pflichten, die Bezirksverordnete haben und bittet, das Papier vertraulich zu behandeln und nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Herr Dube stellt sich den Ausschussmitgliedern vor und teilt mit, dass er kommunaler Bereichsleiter für Markt und Integration im JobCenter sei. Das Bezirksamt hatte ihn gebeten, die momentane operative Führung des Bereiches Markt und Integration zu übernehmen. Gleichzeitig ist Herr Dube verantwortlich für sämtliche Personalangelegenheiten im JobCenter Mitte, die kommunale Mitarbeiter/innen betreffen. Er teilt weiter mit, dass er zusammen mit weiteren 3 Mitarbeitern in einer Überprüfungsarbeitsgruppe dieses Interessenbekundungsverfahren überprüft. Herr Dube stellt die Ergebnisse, die Ergebnisse des Ursprungsverfahrens, die Auswahlkriterien und die Ergebnisse der Überprüfung vor.

Anschließend gibt er Erläuterungen zum Bericht und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Nach dem Nichtöffentlichen Teil unterbricht Herr Allendorf noch einmal die Sitzung, damit  die Träger, wieder an der Sitzung teilzunehmen können.

 

Unterbrechung der Sitzung von 18.35 Uhr bis 18.40 Uhr

 

Herr Allendorf bittet, den anwesenden Vertretern der Freien Träger Rederecht zu geben. Herr von Dassel (Grüne) meint, dass Fragen zur allgemeinpolitischen Einschätzung und nicht trägerspezifisch gestellt werden sollen. Dem wird so zugestimmt.

Herr Haberkorn, Berliner Verband für Arbeit und Ausbildung, teilt mit, dass er sich nicht als Dachverband in Entscheidungen einmischen möchte, die das Bezirksamt oder das JobCenter getroffen haben. Auch möchte der nicht bewerten, warum welche Träger rein oder welche Träger raus sind, sondern er möchte dazu Anmerkungen machen und bittet, ob er das tun kann. Dem wird so zugestimmt.

Herr Haberkorn bemerkt einleitend, dass er es bedauert, dass er nicht weiß, womit sich der Ausschuss im Nichtöffentlichen Teil beschäftigte. Er beschränkt sich anschließend auf ein paar wesentliche Kritikpunkte an der Art des Interessenbekundungsverfahrens, das vom JobCenter Mitte durchgeführt wurde. Er macht den Ausschuss auf einige Punkte aufmerksam. Die Träger finden, dass ein Interessenbekundungsverfahren dieser Art für sie grundsätzlich falsch sei, die eine ganze Reihe von Problemen mit sich bringen. Er betont, dass er auch nichts dagegen hat, hier für die Träger zu sprechen, denn er denkt, dass es immer ein gesamter Prozess sei, wo alle Beteiligten eine wichtige Rolle spielen. Die Träger haben bundesweit nur schlechte Erfahrungen gemacht, wenn der Preis angegeben wird. Das zwingt automatisch zu Unterbietungsprozessen bei Trägern, was in der Regel dazu führen muss, dass die Träger alles das, was sie im Preis nach unten anbieten im internen Betrieb auffangen müssen, d. h. das geht zulasten von Gehältern. Berlin sollte sich das nicht zur Regel machen.

Weiterhin meint Herr Haberkorn, dass das JobCenter eine soziale Fürsorgepflicht habe, auch gegenüber den Anbietern und gegenüber den Trägern, die in dem Prozess beteiligt sind. Er spricht hier für alle Träger. Die Träger, die in der Regel die normale Betriebe sind (haben Angestellte  und ihre Mitarbeiter behalten wollen) müssen sehen, wie sie das betriebswirtschaftlich auffangen. Wenn in so einem Fall 3 Träger, die 600 Teilnehmer in Maßnahmen haben, von heute auf morgen aus dem Verfahren heraus fallen, dann ist das eine betriebswirtschaftliche prekäre Situation und es sei auch nicht hinnehmbar, dass so eine Situation herbei geführt wird. Herr Haberkorn meint, dass die Träger nichts gegen Wettbewerbe haben. Wettbewerb heißt, dass über Qualität entschieden wird und wer welche Aufträge bekommt. Der Wettbewerb sollte zu nachvollziehbaren transparenten Kriterien sein, wo der Preis vorgegeben ist und dann die Träger ihre Angebote machen und das JobCenter kann dann entscheiden, welchen Träger sie nehmen und welchen Träger sie nicht nehmen.

Viele Träger haben etwas aufgebaut. Sie haben Einsatzplätze, haben einen tiefen Erfahrungsschatz, was die Angebotstiefe und Ebenen in der sozialen Infrastruktur des Bezirks betrifft, ohne Not und ohne bevor eine Interessenbekundung passiert. Das in Frage zu stellen und sich nicht vorher ernsthafte Gedanken darüber zu machen, wo Bestandswahrung sei, finden die Freien Träger aus diesem Blickfeld nicht nachvollziehbar. Weiterhin fragen sich die Freien Träger, warum das JobCenter nur 12 Träger beschäftigen möchte. 4,5 Tausend Teilnehmer werden in einem halben Jahr bewegt. Diese Teilnehmer kann man mit mehr Trägern bewegen, selbst wenn das mehr Verwaltungsaufwand ist.

Abschließend bezieht sich Herr Haberkorn auf die Integrationsquote, die bei der Entscheidung eine wesentliche Rolle spielte. Er meint, dass das spekulative Momente seien, die hier eingeführt werden sollen. Das JobCenter schreibt in seinen Erklärungen über den Klientel, dass ein großer Teil überhaupt nicht vermittlungsfähig in den ersten Arbeitsmarkt sei. Dann werden aber von den Trägern kalkulative Integrationsquoten verlangt, diese sind in einen Schlüssel mit einzurechnen und daraus soll dann ein Zuschlag formuliert werden, das finden die Träger absolut absurd.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) teilt für seine Fraktion mit, dass sie der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion Die Linke für die Anfrage und den Antrag in der letzten BVV danken, denn es war eine Überprüfung wert.

Er fragt das Bezirksamt und meint, dass in der letzten BVV sehr stark das Problem Qualität und Berücksichtigung der kommunalen Interessen diskutiert wurde. Es wurden keine Hinweise auf Auswertungsfehler, Rechenfehler, schlechte personelle Ausstattung derjenigen, die sich mit dem Verfahren auseinandergesetzt haben, diskutiert. Zur Frage kommunaler Kriterien hatten die Bezirksverordneten nachgefragt, wo denn die Anhaltspunkte seien, dass diese nicht berücksichtigt wurden. Ein Diskussionsbeitrag der oft zur Sprache kam, war, dass es ein sehr gut arbeitendes QM-Gebiet gebe, auch gibt es viele Initiativen. Er meint, wenn es einen neuen Träger gibt, muss alles wieder neu aufgebaut werden. Er fragt, woher man weiß, dass diese Maßnahmen erhalten werden.

Herr von Dassel bezieht sich anschließend darauf, dass die Träger angehalten waren, Kooperationen nachzuweisen, sowohl in der Zahl, als auch in der Qualität, bezirklich als auch außerbezirklich. Er denkt, dass das in der BVV mehrheitlich bezweifelt wurde. Er fragt, ob es weitere Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese kommunalen Interessen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, denn die Trägervertretung hatte beschlossen, nicht nur die Kommunikation zwischen Geschäftsführung, Trägern und BVV zu verbessern, sondern auch an der Berücksichtigung kommunaler Interessen weiter zu arbeiten. Gleichzeitig wurde das Arbeitsmarktprogramm beschlossen, in dem kommunale Ziele enthalten sind. Herrn von Dassel fehlt nach wie vor die Phantasie und vielleicht auch nur das Wissen um zu sagen, wo konkret die kommunalen Defizite in diesem Verfahren liegen.

Zur Frage der Gewichtung teilt er mit, dass Qualität geprüft wurde. Hier stellt sich die Frage, wie man Qualität in dieses Verfahren noch stärker hineinbringen kann. Er bittet, ob das BA noch einmal auszuführen und erläutern könnte.

Zur Frage, ob die Integrationsquote sinnvoll wäre, meint Herr von Dassel, dass es schon in Mitte Handlungsbedarfe gibt. Mitte hat die geringste Integrationsquote auch bei Entgeltmaßnahmen.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) glaubt, dass die Gewichtung ein entscheidendes Kriterium sei. Über die Gewichtung wird kommunales Interesse stark gefördert. Sie fragt, ob die Art der Entscheidung des Interessenbekundungsverfahrens in der Trägervertretung gefallen sei, ob das Bezirksamt darüber ausreichend informiert war oder ob das JobCenter tatsächlich eine Entscheidung getroffen hatte, die Interessenbekundung so durchzuführen, ohne das die Gremien genau wussten, was sich dahinter verbirgt.

 

Herr BzStR Dr. Hanke antwortet zur Frage von Frau Dr. Reuter folgendes: Es gab keine Entscheidung in der Trägervertretung zur Art und Weise und zur Methode des Interessenbekundungsverfahrens. Dort gibt es auch eine Differenz zwischen dem kommunalen Träger und dem Agenturträger. Der Agenturträger hatte am 8.12.2008 auf der Trägervertretungsversammlung klar und deutlich formuliert, dass er die Konzeption, Durchführung und Umsetzung eines Interessenbekundungsverfahrens als reine operative Aufgabe der Geschäftsführung ansieht. Diese Position vertritt die Kommune nicht. Das Interessenbekundungsverfahren, welches ein operatives Instrument der Geschäftsführung sei, um nach rationalen Kriterien und einer nachvollziehbaren Methodik zu Handlungsvorschlägen beispielsweise für die Auswahl von Trägern zu kommen, wird nicht in Abrede gestellt, aber die Auswahl der Kriterien, die Methode und eine künftige Gewichtung von Kriterien beinhalten teilstrategische Ausrichtungen, sie haben eine politische Bedeutung, wie die Diskussionen in den letzten Wochen zeigten. Es gibt eine Dissens zwischen beiden Trägern. Herr Dr. Hanke denkt, dass auf vielen Seiten die Erkenntnis gereift ist, dass man stärker ausprägen muss, damit man frühzeitiger über die Dinge redet, bevor man die eine oder andere Entscheidung trifft.

Anschließend beantwortet Herr Dr. Hanke die Frage von Herrn von Dassel nach der Qualität und der kommunalen Ziele. Er betont, dass man deutlich mehr Informationen erhielt, als vorher bekannt waren, insbesondere die Phase 2 (Qualitätsziele waren dem BA vorher nicht bekannt). Weiterhin betonter, dass er sich eine andere Form des Interessenbekundungsverfahrens gewünscht hätte. 2004/2005 wurde das Interessenbekundungsverfahren anders aufgesetzt. Er betont aber auch, dass man das Interessenbekundungsverfahren so machen kann, wie die Geschäftsführung bzw. der verantwortliche Fachbereichsleiter dies so gemacht hat. Er möchte Herrn Dubes Worte bestärken.
Es wurde nach Kooperationen, Einsatzbereichen u. ä. abgefragt.
Herr Dr. Hanke und das Bezirksamt insgesamt haben es anerkannt, dass bei den Maßnahmetypen Entgelt und MAE individuell durchaus auch qualitative Kriterien berücksichtigt wurden. In der letzen Woche wurde in der Bezirksamtssitzung eine lange Diskussion darüber geführt und es wurde analysiert, wo man eigentlich mit dem JobCenter steht. Dass man in eine Krise stecke, sei dabei nicht so stark herausgekommen, weil der Geschäftsführer zurückgetreten ist und der stellvertretende Geschäftsführer gesundheitlich zusammen gebrochen ist.
Das Bezirksamt hatte sich auf folgende Strategien verständigt:
1. die Möglichkeiten zu sondieren, ob es gelingt, den kommunalen Geschäftsführer von seinem Rücktritt wieder zurücktreten zu lassen, damit sicher gestellt wird, dass man eine Geschäftsführung im JobCenter hat.

2. sicherzustellen, dass Maßnahmen ab Januar 2009 beginnen können für die Arbeitssuchenden.

3. in ein direktes Gespräch mit der Agentur einzutreten, welche Wahrnehmung die Agentur von der Situation hat und wie es möglicher weise gelingen kann, gemeinsam mit der Agentur das JobCener wieder auf´s Gleis zu setzen und eine Geschäftsführung möglichst noch in diesem Jahr zu etablieren. Die Agentur teilte mit, solange es nicht geklärt ist, wird die anvisierte neue stellvertretende Geschäftsführerin sich nicht zur Wahl stellen.

Herr Dr. Hanke berichtet anschließend über Gespräche, die zwischen der Agentur, dem Geschäftsführer und der BzStR´in Frau Scheffler stattfanden. Es wurde verlautet, dass eine völlige Aufhebung des Interessenbekundungsverfahrens wahrscheinlich nicht mitgetragen würde. Was die Überprüfung ergab, wurde den Ausschussmitgliedern dargestellt. Weiterhin teilt Herr Dr. Hanke mit, dass es einen sehr differenzierten Beschluss der Trägervertretung gibt zum Umgang mit den einzelnen Maßnahmentypen. Die Maßnahmeplanung 2009 wurde am 8.12.2009 beschlossen, so dass man im Grundsatz sagen kann, ein Großteil der Maßnahmen kann beginnen. Bei MAE mit Arbeitserprobung ist ein neues Verfahren zu finden, wie hier eine Trägerauswahl stattfinden kann. Auch wurde am 8.12.2008 in der Trägervertretung verabredet, dass es bei MAE-Arbeitserprobung keine Berücksichtigung gab von kommunalen oder qualitativen Zielen. Das soll sich ändern. Es wird eine beobachtende Begleitung der Entgelt und Individual-MAE geben, wo die Trägervertretung in der Aufgabe steht, genauso wie die Geschäftsführung, zu schauen, ob es Notwendigkeiten der Nachsteuerung gibt bis hin zu einem neuen Interessenbekundungsverfahren in 2009 für 2010. Herr Dr. Hanke glaubt, dass auch die Agenturseite die Entwicklung der letzten Wochen verstanden hat, dass kommunale Zielstellungen nicht völlig auszublenden sind, wenn man ein verträgliches und kooperatives Miteinander zwischen den Trägern und der Geschäftsführung haben möchte.

 

Herr BD Lötzer (Die Linke) unterstützt die Bemühungen des Bezirksamtes. Er möchte klar stellen, dass er dafür sei, dass eine Integrationsquote abgefragt wird. Wenn das unwichtig wäre, würden die 7000 Maßnahmen in den Arbeitsmarkt zurückgeführt werden. Wenn das nicht stattfindet, ist das eine Beschäftigungstherapie, dann braucht man das Geld nicht dafür. Er meint, dass es hier schon Qualitätskriterien gibt. Integration muss hier eine Rolle spielen. Die Frage stellt sich hier, ob die Qualität von Angeboten geprüft wird und wie sie entsprechend geprüft wird. Er meint, sollte das Interessenbekundungsverfahren in 2010 noch einmal durchgeführt werden, ob man das im Ausschuss noch einmal beraten könnte (Kriterien für das Verfahren und die Transparenz des gesamten Verfahrens).

Herr Lötzer fragt, ob das Interessenbekundungsverfahren transparent für die Träger war. Weiterhin fragt er, ob es zwingend erforderlich sei oder zukünftig anders geregelt werden könnte, 7000 Maßnahmen auf einen Schlag zu beschließen.

 

Frau Ebert, arbeitsmarktpolitische Projektentwicklerin, teilt mit, dass sie Maßnahmen von Goldnetz betreut. Sie fragt, wie das Interessenbekundungsverfahren jetzt gestaltet wird. Weiterhin möchte sie wissen und bezieht sich auf die MAE-Erprobung und fragt, ob es ein neues Verfahren zur Trägerauswahl gibt. Sie möchte auch wissen, ob hier ein neues Interessenbekundungsverfahren stattfinden wird oder auf der Grundlage der bisherigen von allen Trägern eingereichten Unterlagen mit einer anderen Bewertungsmatrix oder ob andere Bewertungskriterien ausgewählt werden.

 

Herr Urban merkt zum Verfahren an. In den schriftlichen Unterlagen, die den Trägern zur Verfügung gestellt wurden, war enthalten, dass eine Integrationsquote anzugeben sei. In den Unterlagen war nicht zu entnehmen, dass ein Preisgebot gemacht werden soll, sondern das wurde mündlich bekannt gegeben. Es wurde weiterhin nicht bekannt gegeben, dass zwischen Integrationsquote und Preisgebot ein Faktor gebildet wird, der letztendlich bei gleicher Qualität entscheidend sein wird. Das hatte Herr Urban zum ersten Mal in der BVV gehört. Er meint, dass das für die beteiligten Träger in der Form nicht transparent war, dass dieser entscheidende Faktor dann letztendlich über Ja oder Nein entscheidet.
Er fragt, wer veranlasst hat, dass das JobCenter Mitte als einziges JobCenter in Berlin davon ausgeht, dass Preise geboten werden sollen. Der Agenturbezirk Mitte hat noch zwei weitere Jobcenter. Alle diese JobCenter geben den Trägern feste Preise vor und fragen, welche Qualität die Träger bieten. Der Spekulation ist hier nicht Tür und Tor geöffnet.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) bezieht sich auf die Gewichtung und Qualitätsmerkmale, die im Nichtöffentlichen Teil erörtert wurden. Eine befriedigende Antwort, warum so verfahren wurde, hat Herr Rauskolb nicht erhalten. Warum jetzt so verfahren wird und nicht wie beim letzen Mal vor vier Jahren, ist noch nicht beantwortet worden. Wenn jetzt gesagt wird, dass im Bereich der Agentur die einzelnen JobCenter unterschiedlich verfahren, glaubt er, dass das schon für die Bezirksverordneten von Interesse sei zu erfahren, warum das JobCenter Mitte diesen Weg gegangen ist. Herr Rauskolb meint, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Das JobCenter gibt einen Fixpreis vor und die Träger machen entsprechende qualitative Angebote, dann muss sich aber das JobCenter intern natürlich überlegen, nach welchen Bewertungskriterien diese qualitativen Angebote dann auch beurteilt werden oder es werden Qualitätsmaßstäbe vorgegeben unter Beachtung des Grundsatzes der Transparenz. Hier muss deutlich gemacht werden, wie gewichtet wird. Dann werden Preisangebote von den Trägern abgegeben. Aber ein Mix, ohne sich festzulegen, findet Herr Rauskolb wird der Aufgabe nicht gerecht. Er teilte in der BVV schon mit, dass es ihm nicht in erster Linie um die Träger geht, sondern um die Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen. Er meint, dass er als Bezirksverordneter die Aufgabe hat, deren Interessen wahrzunehmen. Es kommt ihm hier nicht auf kommunale Gesichtspunkte an. Er hat den Eindruck, dass kommunale Interessen gleichzeitig qualitative Merkmale sind. Darüber hinaus gibt es auch noch andere qualitative Merkmale, die bei einem solchen Interessenbekundungsverfahren zu berücksichtigen sind und dann auch bei der Vergabe zu gewichten sind.

 

Herr BzStR Dr. Hanke beantwortet die Fragen wie folgt: Er teilt mit, dass Herr Dube zur Zeit der kommissarische Leiter für den Bereich Markt und Integration sei. Er bemerkt, dass Herr Dube nicht alle Fragen beantworten kann. Die Fragen müssen sich auf die Aktenlage beziehen und auf das, was Herr Dube ermittelt hat und zu verantworten hat. Er geht davon aus, dass das JobCenter für MAE-Arbeitserprobung ein Interessenbekundungsverfahren durchführt. Die Vorsitzenden der Trägervertretungssitzung haben das offener formuliert.

Zur Frage Steuerung Bezirksamt und Geschäftsführer des JobCenters teilt er mit: In der Trägervertretungssitzung wurde erwähnt, dass es ein Interessenbekundungsverfahren gibt. Das Bezirksamt selbst hat sich erst wieder damit befasst, als die zuständige Stadträtin mitteilte, dass es ein Interessenbekundungsverfahren gegeben hat und sie die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens mitteilte. Daraufhin ergaben sich eine Reihe von Fragen im Bezirksamt, die dann dazu führten, dass eine Woche später der Geschäftsführer des JobCenters und Herr Dube im Bezirksamt waren, um Fragen zu beantworten.

 

Die Frage von Herrn Rauskolb beantwortet Herr Dube wie folgt:

Auch er hätte sich ein anderes Interessenbekundungsverfahren vorgestellt und gewünscht. Er betont aber auch, dass Bundesziele zu verwirklichen sind. Daneben gibt es auch andere Dinge, die man in der Arbeitsmarktpolitik umsetzen kann.

Herr Dube teilt aus seiner Sicht mit, dass auch er ein anderes Verfahren mit einer individuellen Gewichtung wie 2005 durchgeführt hätte. Er meint, dass er die Frage der Gewichtung schon beantwortet hat, in dem er ausführte, dass es einen Wechsel in der Zuständigkeit der Maßnahmeplanung gegeben hat und offensichtlich der dort verantwortliche Kollege die Dinge anderes einschätzte.

Er teilt weiter mit, dass selbstverständlich das Verfahren transparent war. Dieses Verfahren war „narrensicher“ und entgegen den Ansichten von Herrn Urban wurde aufgefordert, einen Preis anzugeben. Weiterhin meint er, dass man über einen gleitenden Übergang von Maßnahmen nachdenken könnte. Hier stellt sich die Frage, wem damit gedient sei und ob das die Träger wirklich wollen. Anfang 2005 wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die ausgewählten Träger hatten auch einen individuellen Preis abzugeben. 2005 gab es noch keine Festpauschalen und noch keine Preise, sondern jeder Träger hatte seinen Preis definiert. Das damalige Verfahren wurde zum Anlass genommen eine dreijährige Zusammenarbeit mit dem Träger abzuschließen. Herr Dube hält dieses Verfahren nach wie vor richtig. Wenn man sich für Träger entschieden hat, von deren Qualität man überzeugt ist, wäre Herr Dube nicht für gleitende Übergänge, sondern würde sich für den bisher beschrittenen Weg einsetzen. Er betont aber auch, wenn man ein solches Interessenbekundungsverfahren durchführt, dann kann es passieren, dass man sich von einigen Trägern verabschieden muss. Ihm persönlich tut das sehr leid, aber er kann es nicht ändern. Auch kann er es im nachhinein nicht ändern. Es spielt auch für Herrn Dube keine Rolle, warum andere JobCenter Preise vorgeben. Wirtschaftlichkeit lässt immer zwei Möglichkeiten zu, und zwar zu einem fest definierten Preis sich Angebote einzuholen und zu schauen, was man dafür bekommt. Die andere Wirtschaftlichkeitsform ist, Kriterien aufzustellen als Mindestqualität, die man erwartet, um dann zu einer freien Preisbildung zu kommen. Nach der Bundeshaushaltsordnung sowie nach der Landeshaushaltsordnung ist das eine so gut wie das andere. Herr Dube betont noch einmal ausdrücklich, dass das nicht sein Verfahren sei. Heute vertritt er offiziell das JobCenter.

Er führt fort, dass nicht gesagt wurde, dass der angebotene Preis und die angebotene Integrationsquote zur Berechung eines Wirtschaftlichkeitsindexes benutzt werden. Es sei völlig klar, dass die Auswahlkriterien nicht in so einem öffentlichen Verfahren ausgebreitet werden.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) bezieht sich auf die 4 ausgewählten Maßnahmeformen und fragt, ob es eine Vorgabe gab, wie viel Träger jeweils bei den Maßnahmeformen ausgewählt werden sollen oder hat sich das aus einem anderen Kriterium heraus ergeben und welches war es. Sie fragt weiter, wie das Verhältnis des jetzt ausgeschriebenen Volumens zum Gesamtvolumen sei. Sie stimmt allen zu, dass im Mittelpunkt die Arbeitslosen stehen. Sie meint, dass neue Arbeitslose durch das neue Auswahlverfahren geschaffen werden, wenn jetzt Träger in Größenordnungen Beschäftigte entlassen müssen. Sie fragt, ob es möglich sei, durch bestimmte Optionen im Haushalt des JobCenters vielleicht Übergangsmöglichkeiten für diese Träger zu schaffen. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt oder das JobCenter zu verhindern, dass hier neue Arbeitslosigkeit geschaffen wird.

Herr Dube teilt mit: Für die Marktersatzmaßnahmen konnte man ca. 55 % der Gesamtbudgetkosten retten (BEZ und ÖBS kommen noch hinzu). Zu den Übergangsmöglichkeiten teilt er mit, dass er heute mit einigen Leitern zusammen saß. Man hat Übergangsmöglichkeiten gefunden. Er weist darauf hin, dass es der Überprüfung zu verdanken sei, dass Teile des Verfahrens neu aufleben. Die betroffenen Träger haben die Möglichkeit, noch einmal wie auch alle anderen auch, sich mit neuen Angeboten zu bewerben und sich durchzusetzen. Herr Dube denkt, dass man in der Arbeitsgruppe, in der Herr BzStR Dr. Hanke und Herr BzStR Fritsch vertreten sind, zu einer prozentualen Gewichtung von einzelnen Kriterien kommen wird. Darüber hinaus hat das JobCenter kleine Übergangsmöglichkeiten geschaffen. Die im letzten Jahr begonnenen Entgeltvarianten bzw. MAE-Maßnahmen hatten Optionen zur Verlängerung enthalten.

Andere Möglichkeiten müssen intern noch ausgewertet werden.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) widerspricht der Glorifizierung, dass alles vorher viel besser war. Er geht anschließend auf den BVV-Antrag ein. Es bestehe das Interesse, möglichst vielen arbeitssuchenden Menschen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen anzubieten. 2740 Plätze im MAE-Bereich müssen neu ausgeschrieben werden. Er fragt, was geplant sei, bis wann ggf. ein neues Interessenbekundungsverfahren stattfinden soll oder ob es sinnvoll sei, dass das jetzt in Kraft tretende Interessenbekundungsverfahren, welches ein Jahr gilt, diese Plätze über die bisherigen Träger weiter bewirtschaften zu lassen. Herr von Dassel denkt, dass das momentan eines der wichtigsten Fragen sei. Weiterhin bezieht er sich auf den BVV-Beschluss und meint, dass sich das Bezirksamt diesen auch zu eigen machte. Herr Dr. Hanke führte aus, dass er gewisse Informationen erst jetzt erhielt. Herr von Dassel fragt, ob man davon ausgehen könne, dass der BVV-Beschluss in den Augen des Bezirksamtes hinfällig sei bzw. unter falscher Sorge getroffen wurde.

Er bezieht sich anschließend auf die kommunalen Interessen und stellt fest, dass diese nicht ein einziges Mal konkret definiert wurden. Er meint, dass man dies in diesem Ausschuss noch einmal diskutieren müsste.

Er möchte noch einmal zwischen kommunalen und bezirklichen Interessen unterscheiden. Ein öffentliches Interesse an Arbeitsmarktpolitik heißt nicht immer sofort, dass es ein bezirkliches Interesse sei. Er führt hier das Beispiel des Taxiprojektes an, welches der Ausschuss diskutierte.

Herr Dube teilt mit: Es wurde je nach Maßnahme der erstplatzierte Träger und die beantragte Teilnehmerzahl bzw. zu den modifizierten Teilnehmerzahlen vom Gesamtteilnehmervolumen abgezogen. Als keine Teilnehmerplätze mehr übrig waren, war die Reihenfolge beendet.

Im gestrigen Trägerbeschluss hat man sich sehr deutlich dazu geäußert, dass man ein neues Verfahren durchführt. Zur Zeitschiene meint Herr Dube, dass man bei der Terminfindung von bestimmten kommunalen Größen abhängig sei.

Zum Kundenmonitoring teilt er mit, dass das ein sehr wichtiges Instrument sei. Man habe Verbesserungsbedarf. Problem sei hier, dass durch Trägervertretungsbeschluss derzeit ein Personalsoll von 762 Mitarbeitern bestehe. Die fehlende Differenz von über 150 Mitarbeitern sei ausschließlich im Bereich Markt und Integration angesiedelt. Stünde mehr Personal im JobCenter Mitte zur Verfügung, würde man das regelmäßiger durchführen.

Für 2009 wird ein Kundenmonitoring in den Maßnahmen eingerichtet und ausgewertet, um Trägerqualitäten bezüglich der Versprechungen überprüfen zu können.

 

Herr BzStR Dr. Hanke stellte in seinen Ausführungen dar, dass die Kommune am 8.12.2008 deutliche Erkenntnisgewinne über das Verfahren erhielt. Von daher konnte sie anders beurteilen, welche Kriterien am besten an welcher Stelle welche Bedeutung haben. Ein Teil des Antrages ist aus Sicht des Bezirksamtes erfüllt. Eine Bewertung des Interessenbekundungsverfahrens ist auch mit der Beschlusslage erfüllt. Eine Aufhebung des Interessenbekundungsverfahrens würde aus Sicht von Herrn Dr. Hanke ins Chaos führen, denn man würde weder eine Zustimmung des anderen Trägers bekommen noch würde man gewährleisten können, schnellstmöglich wieder eine funktionierende Geschäftsführung zu haben. Aus Sicht des Bezirksamtes bleibt eine Modifikation dort, wo es notwendig ist. Das ist erfolgt, in dem beispielsweise Arbeitserprobung neu mit einem Interessenbekundungsverfahren belegt wird und wo man über Kriterien nachdenkt, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Darüber hinaus wurde in der Trägervertretung deutlich formuliert, dass man die Maßnahmen Entgelt und MAE individuell in 2009 eng begleitet und ob es zu einer Nachsteuerung kommen muss.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, dankt für die Beantwortung der gestellten Fragen.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) regt an, diesen Tagesordnungspunkt in der Januarsitzung erneut zu diskutieren. Bis dahin wird das Bezirksamt aufgefordert, einen Zwischenbericht vorzulegen.

 

Unterbrechung der Sitzung von 19.50 Uhr bis 20.03 Uhr

 

 

 


 

 
 

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