Auszug - Knappe Kassen in den Bezirken: Vermarktung von Großflächenwerbung jetzt!  

 
 
26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 5.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
0735/III Knappe Kassen in den Bezirken: Vermarktung von Großflächenwerbung jetzt!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Hilse 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Hilse teilt vorab mit, dass der Antrag im Wirtschaftsausschuss in geänderter Form abgestimmt wurde

Frau Hilse teilt vorab mit, dass der Antrag im Wirtschaftsausschuss in geänderter Form abgestimmt wurde. Somit ist der geänderte Text nun Gegenstand der Beratung.

 

Ferner besteht ein Änderungsvorschlag der Fraktion Bü90/Grünen, dieser wurde vorab an die Ausschussmitglieder gemailt.

Die Fraktion der CDU teilt mit, dass sie diese Änderung nicht übernehmen werden und beim Ursprungsantrag bleiben.

 

Frau David teilt mit, dass die SPD-Fraktion eher zum Änderungsvorschlag der Fraktion Bü90/Grünen tendieren würde.

 

Frau Hilse bezieht sich auf Ausführungen in der BVV und weist darauf hin, dass auch von den privaten Flächen, die nicht dem Bezirk gehören, 20% der Einnahmen an das Land Berlin gehen. Frau Hilse legt dar, dass der geänderte Formulierungsvorschlag der Fraktion Bü90/Grünen eine nicht notwendige Einschränkung darstellt.

Herr Gothe berichtet, dass es für die Dinge im öffentlichen Straßenland (Litfaßsäulen, Busse, Werbeplakate usw.) Regelungen gibt, die das Land Berlin im Rahmen eines Vertrags mit der VVR-Berek (heute Wall) abschließend getroffen hat. Die Bezirke werden an allen Einnahmen im öffentlichen Straßenland, die Wall erzielt, entsprechend beteiligt. Seit 2007 ist der Anteil das erste Mal in die Bezirkskasse geflossen. Herr Gothe betont, dass diese Regelung nicht die Werbung auf Privatflächen betrifft.

 

Herr Pawlowski teilt mit, dass die FDP-Fraktion zu dem Antrag der CDU-Fraktion tendiert, da das ursprüngliche Ziel des Antrags die Generierung von zusätzlichen Einnahmen darstellt. Er führt aus, dass der geänderte Text der Fraktion Bü90/Grünen einen Widerspruch darstellt, da durch die Einschränkung der Werbung die Einnahmen nicht erhöht werden können.

Herr Pawlowski fragt Herrn Gothe, ob der Bezirk mit der Senatsverwaltung über die Höhe der anteiligen Einnahmen an den Bezirk verhandeln könnte.

Herr Gothe antwortet, dass drei Verträge mit der Firma Wall abgeschlossen wurde. Zwei Verträge haben eine Laufzeit bis 2014, ein Vertrag bis 2020. In diesen Verträgen sind die Prozentsätze (20%) für die Anteile festgelegt. Herr Gothe sieht wenig Chancen zur Erhöhung dieses Prozentsatzes.

 

Herr Diedrich fragt nach, welche Rechtsmittel das Bezirksamt oder der Senat aufweist, um Großflächenwerbung an Denkmälern oder anderen sensiblen Gebäuden zu versagen.

Herr Gothe antwortet, dass der Bezirk keine Handhabe hat, wenn das Gebäude saniert wird. Es gibt Bestrebungen auf Senatsebene, dass beispielsweise nur 40% der Fassade mit Produktwerbung bespielt werden darf, 60% der Fläche muss die Fassade (grafisch oder fotografisch) darstellen. Diese Regelung hat sich bereits in vielen anderen Städten durchgesetzt, Herr Gothe hält diese Lösung auch für Berlin als sehr erstrebenswert.

 

Frau Hilse teilt mit, dass sich der Antrag auf bezirkseigene Gebäude (z.B. Schulen, Musikschulen usw.) bezieht. Sie legt dar, dass der Rest laut Bauordnung im Land Berlin geregelt ist und sich der Kompetenz des Bezirkes entzieht.

 

(Ausführungen von Herrn Dr. Schumann nicht zu verstehen, da Mikrofon nicht eingeschaltet)

Herr Gothe teilt mit, dass man die Abnahme der Plane an der Rochstraße nicht dadurch erzwingen konnte, in dem man die Werbeplane als nicht zulässig deklariert. Da die Werbeplane lichtundurchlässig war, kam es zu einer vollständigen Verdunklung der Wohnungen, somit waren die gesunden Lebensverhältnisse stark beeinträchtigt, deshalb musste die Plane sofort entfernt werden.

 

Herr Gothe bezieht sich auf die Begründung des Ursprungsantrages der CDU, in der das Beispiel der Hansestadt Hamburg angeführt wird. Er teilt dazu mit, dass sich die Regelung in Hamburg weder auf private noch auf öffentliche Gebäude bezieht, sondern nur auf dem öffentlichen Straßenland der Hansestadt Hamburg erzielt wird. Dazu gibt es im Land Berlin bereits eine ähnliche Regelung, welche über die Verträge mit Wall erzielt wurde.

 

Herr Pawlowski schlägt vor, den Hinweis auf bezirkseigene Flächen im Antragstext mit aufzunehmen.

 

Frau David legt dar, dass der Antrag der CDU-Fraktion die Grundlage darstellt, um die Einnahmen des Bezirkes zu erhöhen. Der Änderungsvorschlag der Fraktion Bü90/Grünen stellt bereits eine Steuerung dar. Von daher bittet die SPD-Fraktion, die beiden Vorgänge zu trennen und den CDU-Antrag abzustimmen. Der Änderungstext der Fraktion Bü90/Grünen kann gemeinsam überarbeitet werden.

 

Der Antrag wird mit folgender Änderung abgestimmt und angenommen (10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen):

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass der Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus Werbung auf Großflächen an landes- und bezirkseigenen Gebäuden in der Innenstadt künftig als Chance auf zusätzliche Einnahmen ansehen und hierfür die erforderlichen rechtlichen Grundlagen schafft. Die Bezirke Berlins sind an den zu erzielenden Einnahmen angemessen zu berücksichtigen.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen