Auszug - Knappe Kassen in den Bezirken: Vermarktung von Großflächenwerbung jetzt!
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Frau Hilse teilt vorab mit, dass der Antrag im Wirtschaftsausschuss in geänderter Form abgestimmt wurde. Somit ist der geänderte Text nun Gegenstand der Beratung. Ferner besteht ein Änderungsvorschlag der Fraktion
Bü90/Grünen, dieser wurde vorab an die Ausschussmitglieder gemailt. Die Fraktion der CDU teilt mit, dass sie diese Änderung
nicht übernehmen werden und beim Ursprungsantrag bleiben. Frau David teilt mit, dass die SPD-Fraktion eher zum
Änderungsvorschlag der Fraktion Bü90/Grünen tendieren würde. Frau Hilse bezieht sich auf Ausführungen in der BVV und
weist darauf hin, dass auch von den privaten Flächen, die nicht dem Bezirk
gehören, 20% der Einnahmen an das Land Berlin gehen. Frau Hilse legt dar, dass
der geänderte Formulierungsvorschlag der Fraktion Bü90/Grünen eine nicht
notwendige Einschränkung darstellt. Herr Gothe berichtet, dass es für die Dinge im öffentlichen
Straßenland (Litfaßsäulen, Busse, Werbeplakate usw.) Regelungen gibt, die das
Land Berlin im Rahmen eines Vertrags mit der VVR-Berek (heute Wall) abschließend
getroffen hat. Die Bezirke werden an allen Einnahmen im öffentlichen
Straßenland, die Wall erzielt, entsprechend beteiligt. Seit 2007 ist der Anteil
das erste Mal in die Bezirkskasse geflossen. Herr Gothe betont, dass diese
Regelung nicht die Werbung auf Privatflächen betrifft. Herr Pawlowski teilt mit, dass die FDP-Fraktion zu dem
Antrag der CDU-Fraktion tendiert, da das ursprüngliche Ziel des Antrags die
Generierung von zusätzlichen Einnahmen darstellt. Er führt aus, dass der
geänderte Text der Fraktion Bü90/Grünen einen Widerspruch darstellt, da durch
die Einschränkung der Werbung die Einnahmen nicht erhöht werden können. Herr Pawlowski fragt Herrn Gothe, ob der Bezirk mit der
Senatsverwaltung über die Höhe der anteiligen Einnahmen an den Bezirk verhandeln
könnte. Herr Gothe antwortet, dass drei Verträge mit der Firma Wall
abgeschlossen wurde. Zwei Verträge haben eine Laufzeit bis 2014, ein Vertrag
bis 2020. In diesen Verträgen sind die Prozentsätze (20%) für die Anteile
festgelegt. Herr Gothe sieht wenig Chancen zur Erhöhung dieses Prozentsatzes. Herr Diedrich fragt nach, welche Rechtsmittel das Bezirksamt
oder der Senat aufweist, um Großflächenwerbung an Denkmälern oder anderen
sensiblen Gebäuden zu versagen. Herr Gothe antwortet, dass der Bezirk keine Handhabe hat,
wenn das Gebäude saniert wird. Es gibt Bestrebungen auf Senatsebene, dass
beispielsweise nur 40% der Fassade mit Produktwerbung bespielt werden darf, 60%
der Fläche muss die Fassade (grafisch oder fotografisch) darstellen. Diese
Regelung hat sich bereits in vielen anderen Städten durchgesetzt, Herr Gothe
hält diese Lösung auch für Berlin als sehr erstrebenswert. Frau Hilse teilt mit, dass sich der Antrag auf bezirkseigene
Gebäude (z.B. Schulen, Musikschulen usw.) bezieht. Sie legt dar, dass der Rest
laut Bauordnung im Land Berlin geregelt ist und sich der Kompetenz des Bezirkes
entzieht. (Ausführungen von Herrn Dr. Schumann nicht zu verstehen, da
Mikrofon nicht eingeschaltet) Herr Gothe teilt mit, dass man die Abnahme der Plane an der
Rochstraße nicht dadurch erzwingen konnte, in dem man die Werbeplane als nicht
zulässig deklariert. Da die Werbeplane lichtundurchlässig war, kam es zu einer
vollständigen Verdunklung der Wohnungen, somit waren die gesunden
Lebensverhältnisse stark beeinträchtigt, deshalb musste die Plane sofort
entfernt werden. Herr Gothe bezieht sich auf die Begründung des
Ursprungsantrages der CDU, in der das Beispiel der Hansestadt Hamburg angeführt
wird. Er teilt dazu mit, dass sich die Regelung in Hamburg weder auf private
noch auf öffentliche Gebäude bezieht, sondern nur auf dem öffentlichen
Straßenland der Hansestadt Hamburg erzielt wird. Dazu gibt es im Land Berlin
bereits eine ähnliche Regelung, welche über die Verträge mit Wall erzielt
wurde. Herr Pawlowski schlägt vor, den Hinweis auf bezirkseigene
Flächen im Antragstext mit aufzunehmen. Frau David legt dar, dass der Antrag der CDU-Fraktion die
Grundlage darstellt, um die Einnahmen des Bezirkes zu erhöhen. Der
Änderungsvorschlag der Fraktion Bü90/Grünen stellt bereits eine Steuerung dar.
Von daher bittet die SPD-Fraktion, die beiden Vorgänge zu trennen und den
CDU-Antrag abzustimmen. Der Änderungstext der Fraktion Bü90/Grünen kann
gemeinsam überarbeitet werden. Der Antrag wird mit folgender Änderung abgestimmt und
angenommen (10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen): Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass der Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus Werbung auf Großflächen an landes- und bezirkseigenen Gebäuden in der Innenstadt künftig als Chance auf zusätzliche Einnahmen ansehen und hierfür die erforderlichen rechtlichen Grundlagen schafft. Die Bezirke Berlins sind an den zu erzielenden Einnahmen angemessen zu berücksichtigen. |
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