Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 26.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

SPD-Fraktion: keine Nachfrage

SPD-Fraktion: keine Nachfrage

 

CDU-Fraktion: keine Nachfrage

 

Bü90/Grüne-Fraktion:

Herr Bertermann bezieht sich auf den Bebauungsplan, welcher die Wohnhäuser der Lehrter Straße beinhaltet. Er fragt nach den aktuellen Planungen des Bezirksamtes bezüglich der Weiterbearbeitung dieses B-Plans.

Herr Gothe teilt mit, dass man im Rahmen des Bebauungsplans versucht hat, eine Wohnbebauung abzulehnen, um die Sportnutzung nicht zu gefährden. Die Ablehnung der Wohnbebauung ist nicht gelungen, es wird dort eine Reihenhausbebauung realisiert. Allerdings konnte durch die Drohgebärde ein Kompromiss erzwungen werden. Dieser Kompromiss hat das Bezirksamt in die Lage versetzt, die Ansprüche zur öffentlichen Durchwegung zu lösen. Es wurde ein Grundstückstausch/-kauf durchgeführt, insofern kann der Döberitzer Grünzug mit Stadtumbau-West-Mitteln fortgesetzt werden. Herr Gothe führt ferner aus, dass die anvisierte Bebauung nun auf den Weg gebracht wurde, es erfolgten Abstimmungen, die Bebauung ist bereits vertraglich gesichert. Insofern ist dieses Problem gelöst, ein Bebauungsplan wird somit nicht mehr benötigt. Zu den Wohnhäusern an der Lehrter Straße berichtet Herr Gothe, dass dort ein Mischgebiet festgesetzt werden sollte. D.h. der Bebauungsplan könnte sich nicht durchsetzen, wenn dort eine andere Bebauung erfolgen sollte. Insofern wird der Bebauungsplan nicht mehr weiterbetrieben und soll „versanden“ oder aufgehoben werden.

Herr Bertermann weist darauf hin, dass der Bebauungsplan offiziell aufgehoben werden sollte und rät von einer „Versandung“ ab.

Ferner legt er dar, dass sich die Wohnhäuser eigentlich in einer Grünfläche befinden. Er fragt nach, ob das Bezirksamt diesbezüglich keine Problematik sieht, da im Kiez das Gerücht besteht, dass diese Häuser verkauft werden sollen.

Herr Wesselhöfft antwortet, dass dieses Gebiet als unbeplanter Innenbereich gilt, insofern richtet sich die Zulässigkeit nach §34 BauGB. Durch die Zulässigkeit kann am Bebauungsplan kaum etwas geändert werden, da die Grundsatzentscheidung zur Intensivierung des Sports gefallen ist.

 

Die Linke-Fraktion:

Herr Diedrich bezieht sich auf das Bebauungsplanverfahren der Spandauer Vorstadt und fragt nach, ob das Bezirksamt an dem vermittelten Zeitplan, die Bebauungspläne im Februar öffentlich auszulegen, festhält.

Herr Gothe bejaht dies und führt aus, dass bereits Termine für eine öffentliche Veranstaltung vor Auslegung der Bebauungspläne festgesetzt wurden. Diese Termine werden dem Ausschuss demnächst zur Kenntnis gegeben.

 

FDP-Fraktion: keine Nachfrage


 

 
 

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