Auszug - Projektbeschreibung Kulturwirtschaftliches Zentrum für Gründerfirmen „Pool-House“ Gerichtstraße 65 – 69 in 13347 Berlin-Wedding BE: Werner Druskat  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 1.3
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 24.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Piepgras (Firma Quantum) stellt sich kurz vor und erläutert zum Projekt –Kulturwirtschaftliches Zentrum für Gründerfirmen

Herr Piepgras (Firma Quantum) stellt sich kurz vor und erläutert zum Projekt –Kulturwirtschaftliches Zentrum für Gründerfirmen „Pool-House“-. Die Projektbeschreibung befindet sich als Anlage zum Protokoll (siehe Anlage 1).

 

Herr Piepgras teilt mit, dass man zur Umsetzung des Projektes die Unterstützung des Bezirkes benötigt, da der Bezirk einen Förderantrag stellen muss.

 

Herr Zeller teilt mit, dass Herr Piepgras und Herr Druskat dieses Anliegen bereits bei ihm vorgestellt haben. Er ist der Meinung, dass dieses Bauvorhaben für die Entwicklung des Teils in Wedding sehr zukunftsweisend ist. Er legt dar, dass es sich dabei um eine Entwicklung handelt, die der Bezirk befördern sollte, zumal das Unternehmen bereits im Bezirk Friedrichshain tätig wurde und vom Baufortschritt durchaus überzeugend ist. sich um ein Unternehmer, der die angekündigten Planungen auch durchaus umzusetzen versteht.

Zur planungsrechtlichen Situation führt Herr Zeller aus, dass das Stadtbad immer noch als Gemeinbedarfsfläche gilt. Angrenzende Flächen würden es also erschweren, eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB zu erteilen. Deswegen das Angebot, dies über einen Vorhabenentwicklungsplan zu entwickeln. Das würde das Bezirksamt der Verpflichtung entheben, einen eigenen Bebauungsplan zu eigenen Kosten aufzustellen und voranzutreiben, Vorhabenentwicklungspläne gehen zu Lasten des Investors. Herr Zeller teilt ferner mit, dass dieses Ansiedlungsbegehren in die Förderkriterien fällt, die sich bei Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur als förderfähig herausstellen. Deshalb ist es Aufgabe des Bezirkes, gemeinsam mit dem Investor, diesen GA-Mittel-Förderantrag bei der Senatswirtschaftsverwaltung zu stellen, so dass bestimmte bauvorbereitende Maßnahmen (Abriss des Gebäudes, eventuelle Altlastenbeseitigung) über die Fördermittel zu realisieren wären. Dies eröffnet die Möglichkeit, bei der Vermarktung der hergestellten Flächen nicht all zu hohe Preise ansetzen zu müssen.

 

Herr Koch fragt nach dem Vermietungsstand des Projektes in Friedrichshain. Ferner fragt er nach, ob es bereits Interessenten für das geplante Projekt gibt.

Herr Druskat teilt mit, dass das Projektes in Friedrichshain aus einem Altbau besteht, dieses Gebäude soll im nächsten Jahr saniert werden. Der Altbau wird zur Zeit schon vermietet, es besteht eine Warteliste.

Man ist zuversichtlich, dass Anfragen, die in dem Projekt in Friedrichshain nicht realisiert werden können, im neuen Projekt in Wedding bedient werden können.

Auf eine Nachfrage legt Herr Piepgras dar, dass für dieses Gebiet zur Zeit kein Bebauungsplan besteht. Ferner gibt es keine baurechtlichen Einschränkungen (z.B. Denkmalschutz usw.).

 

Auf eine Nachfrage erklärt Herr Zeller, dass das Stadtbad Wedding zu den Bädern gehört, die vor langer Zeit mit Änderung des Bäderanstaltgesetzes vom Senat geschlossen und an den Liegenschaftsfonds übertragen wurden. Der Bezirk hatte diesbezüglich keine Handhabe. Zur planungsrechtlichen Situation führt Herr Zeller aus, dass das Stadtbad zunächst einmal als Gemeinbedarf Standort Schwimmhalle /Badstandort ausgewiesen ist. Wenn sich ein Investor findet, der eine anderweitige Nutzung zuführt, wird dieses beim Verkauf berücksichtigt und mit dem Planungsamt abgestimmt.

 

Herr Piepgras erläutert, dass für den Fall eines Szenarios (beispielsweise VE-Plan besteht, aber die Fördermittel wurden versagt) ein Plan B entwickelt wurde. Dieser Plan B sieht die Bebauung mit Town-Häusern (Wohnungen) vor, d.h. es wäre ein Projekt nach § 34 BauGB ohne Aufstellung eines VE-Plans genehmigungsfähig.


 

 
 

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