Auszug - Neue Schuleinzugsgebiete  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 2.1
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:57 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Wiesner gibt einleitend zur Kenntnis:

 Frau Wiesner gibt einleitend zur Kenntnis:

Das Bezirksamt Mitte wurde vom Oberverwaltungsgericht durch Beschluss verpflichtet, die Verfahrensweise abzuändern und die ursprünglichen größeren Einschulungsbereiche zu verkleinern und für jede Schule einen einzelnen Einschulungsbereich zu formulieren. Das BA hat in der Kürze der Zeit ein Verfahren geschaffen. Der Weg über eine Überarbeitung des Straßenverzeichnisses mit seinen 500 Straßen wäre zeitlich nicht möglich gewesen. Man hat sich nach den früheren großen Einschulungsbereichen orientiert. Bei der kleinteiligen Zuordnung der Einzelbereiche pro Schule wurde versucht, sich an den alten ursprünglichen Einzeleinschulungsbereichen zu orientieren, wobei seinerzeit noch nicht alle Schulen wirklich mit einem eigenen Einschulungsbereich versehen waren. Das musste jetzt auch noch mit eingearbeitet werden. Daraus ist der vorliegende Vorschlag entstanden.
Um Irritationen zu vermeiden teilt Frau Wiesner mit, dass in der verteilten Tabelle geprüft wurde, wie viele Erstklässler überhaupt in den einzelnen Schulen aufgenommen werden können. Im markierten Bereich ist zu erkennen, dass an einigen Schulen Schwierigkeiten auftreten werden. Das orientiert sich an der organisierten Anzahl von Klassen, an der Zahl der Sechsklässler, die abgehen und daraus ergibt sich dann eine Zahl möglicher neuer erster Klassen.
Weiterhin teilt Frau Wiesner mit, dass mit der maximal möglichen Organisationsgröße 28 Kinder pro Klasse gearbeitet werden kann, die nur darüber Auskunft geben soll, was an einem Standort maximal möglich ist.
Die Besonderheit wurde aufgezeigt. Für 2 Schulen (Erika-Mann-GS, James-Krüss-GS) hätte man eigentlich keinen Einschulungsbereich aufgrund ihrer besonderen Organisationsform vorsehen dürfen. In den Verhandlungen mit der Senatsverwaltung ist es dem BA gelungen, für die Erika-Mann-GS eine Lösung zu finden. Die Schule macht das intern mit einem Vorblatt vor dem Zeugnis, dass es möglich sei, dass diese  Schule einen Einschulungsbereich hat und trotzdem das Freiwilligkeitsprinzip gewahrt ist. Bei der James-Krüss-GS hat die Senatsverwaltung das nicht zugelassen. Das BA musste die Kinder in andere Schulen zuordnen (Carl-Bollle-GS, Gotzkowski-GS). In der Gotzkowski-GS kann das BA nicht 69 Kinder unterbringen. Das BA strebt deshalb an, mehr als 4 Klassen nicht zu eröffnen, was auch pädagogisch nicht zu vertreten sei.
Anschließend verteilt Frau Wiesner eine leicht überarbeitete Tabelle, die am 14.10.2008 im BA beschlossen werden wird.

 

Herr stellv. BD Rehwald (CDU) fragt, wie viele Kinder das aus Alt-Mitte betrifft, die in Wedding beschult zu werden. Frau Wiesner teilt mit, dass die Altbezirksgrenze wieder hergestellt wurde. Das führt zu einer strukturellen Veränderung. Es werden die Eltern nicht mehr traurig sein, die an der Bernauer Straße wohnen, sondern es werden die Eltern traurig sein, die weiter südlich wohnen, weil diese nun dann nicht mehr ihre Kinder in die Schule am Arkonaplatz geben können. Hier kam erheblicher Widerstand und diverse Diskussionen wurden geführt. Das BA wurde sehr stark angegriffen für die Regelung mit den Blöcken, die dem Altbezirk Wedding zugeordnet sind. Um dies zu vermeiden, hat das BA umverteilt und hat den Einschulungsbereich nach Süden hin verkleinert. Ansonsten hat das BA durch die Filialgründung am Koppenplatz einige Kapazitäten. Lt. Tabelle sind für diese Filiale 3 erste Klassen angesetzt.

 

Frau BD Porzelt (Grüne) fragt, ob jetzt neue Proteste erwartet werden, denn durch die Änderungen haben andere Eltern Nachteile. Frau Wiesner meint, dass in jedem Telefonat bedauert wird, dass es die Wahlmöglichkeit in Mitte nicht mehr gibt. Andererseits gibt es nach wie vor die Möglichkeit des Umschulungsantrages. Auch muss man daran denken, dass die Kinder aus dem eigenen Einschulungsbereich Vorrecht haben. Der Umschulungsantrag funktioniert nur dann, wenn Plätze vorhanden sind. Da dort die Kontingente viel fester sind und es nicht so viel Fluktuation gibt, ist zu erwarten, dass es daraufhin wieder heftigen Widerstand gibt. Das BA ist guter Hoffnung, die alte Regelung wieder zurück zu holen, um das eine oder andere wieder aufzufangen. Hier weist Frau Wiesner darauf hin, dass das BA noch gar nicht richtig einschätzen kann, wie sich diese Zweit-, Drittwunschregelung auswirken wird. Im Grunde genommen sei das etwas ähnliches wie das, was das BA machte, nur, dass das BA weiterhin die Hürde der Einzeleinschulungsbereiche hat. Mitte fragt sich, ob sie Plätze freihalten müssen für die, die sich anderswo bewerben oder nicht. Es gibt bis jetzt auch keine klaren Vorgaben der Senatsverwaltung.

 

Frau BV Bergunde (Die Linke) bezieht sich auf die verteilte Karte, in der aufgezeigt ist, dass jenseits der Brunnenstraße die Kinder der Papageno-GS zugeordnet sind. Sie möchte wissen, ob das aufgrund der Kinderzahl geschehen ist. Weiterhin teilt sie mit, dass es früher auch die Möglichkeit gab, sein Kind an- und umzumelden. Insofern sei die Zweit- und Drittwahl statt der Ummeldungen ein Äquivalent dazu. Sie fragt, ob das letztendlich nicht so sei. Frau Wiesner teilt mit, dass diese Blockzuordnung tatsächlich aufgrund der Kinderzahl gemacht wird, denn die Zahl ist sowieso schon so hoch. Hätte Frau Wiesner den Block noch hinzu genommen, wäre es noch mehr gewesen.
Umschulungsantrag heißt heute, dass die Eltern nicht mehr die Wahl haben, aus dem Einschulungsbereich in eine andere Schule zu kommen, sondern drei anderen Schulen. Die Eltern können mitteilen, dass sie z. B. ihr Kind in eine Privatschule schicken möchten und danach konfessionell und dann Sportschule. Wenn das alles nicht klappen sollte, dann könnte das Kind in die staatliche Schule gehen. Weiterhin teilt sie mit, dass mit der Gesetzesänderung die Geschwisterregelung greift. Hier werden dann ganz viele Wünsche einfach nicht erfüllbar sein, weil es Geschwisterkinder gibt. Frau Wiesner meint, dass es überhaupt nicht absehbar sei, wie das werden wird und wie man das hinbekommen wird.

 

Herr BV Lundkowski (FDP) bezieht sich auf die Ausnahmeregelung der Erika-Mann-GS, dass die Senatsverwaltung das nur für ein Jahr genehmigte. Das sei ein Hinweis, dass man hier offen sei, zurückzukehren zur ursprünglichen Regelung. Zur Schule am Koppenplatz fragt er, ob dort drei Klassen eingerichtet werden. Im Gespräch waren bisher immer nur zwei Klassen. Weiterhin fragt er, wie die Abstimmung mit dem Theaterhaus sei. Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass der Vertrag mit dem Theaterhaus zum 01.08.2009 endet. Es gibt keine Konflikte mit dem Theaterhaus. Das Theaterhaus ist zum nächsten Schuljahr nicht mehr vor Ort am Koppenplatz. Frau Hänisch weist anschließend auf einen Umstand hin. Die vorgelegten Berechnungen basieren auf der Versorgung von 100 % der Kinder, die im nächsten Jahr eingeschult werden. Die vergangener Jahre zeigen, dass nur 85 % der Kinder real in den Schulen ankommen. Das sei eine Planung und eine Konzeption auf der Grundlage der Gesamtzahl. Die Puffer ergeben sich dann ggf. durch individuelles Wahlverhalten. Für den Koppenplatz wäre es möglich, drei Klassen einzurichten. Solche Spielräume müssen auch im laufenden Schulbetrieb immer mal möglich sein, wenn sie vom Grundsatz her zweizügig ausgerichtet werden.

Frau Wiesner ergänzt: Die Senatsverwaltung wünschte diese Verfahrensweise. Das BA stimmte mit ihr diesbezüglich überein. Die Senatsverwaltung sagte eine Gesetzesänderung zu. Die Gesetzesänderung soll die Option vorsehen, dass man diese größeren Einschulungsbereiche wieder formulieren kann. Man darf hier aber nicht vergessen, dass die anderen Bezirke diese Lösung für sich nicht unbedingt wollen. Der Bezirk Mitte macht hier einen Alleingang. Es sei aber ausdrücklicher Wunsch der Senatsverwaltung, das wieder einzuführen und das auf ordentlicher juristischer Grundlage.

 

Frau BD Porzelt (Grüne) fragt, wann im November der Anmeldezeitraum beginnt. Frau Hänisch antwortet: am 3.11.2008
Frau Porzelt fragt, wann das BA glaubt, einen Überblick über die 85 % der angemeldeten Schüler/innen geben zu können. Sie meint, dass die Dreiwunschregelung zu Irritationen führen könnte, wenn es passiert, dass es keinen der drei Wünsche gibt und die Eltern ihr Kind nicht an die Stammschule schicken können. Frau BzStR´in Hänisch beantwortet die Frage: September 2009.

 

Frau BV Homann (SPD) fragt, ob die Senatsverwaltung Auskunft gegeben hat, wie zukünftig, wenn es kein separates Einschulungsgebiet für die James-Krüss-GS gibt, diese Schule die Schüler/innen rekrutieren soll. Sie findet es sehr schwierig für diese Schule, die Teil einer Gemeinschaftsschule geworden ist und mehr gestärkt werden müsste. Weiterhin bezieht sie sich auf die Anna-Lindh-GS und stellt fest, dass diese Schule das Hochbegabtenprofil hat und jetzt schon Platzprobleme hat. Sie fragt, wie diese Schule zukünftig dieses Profil weiter aufrecht erhalten soll.
Frau Wiesner teilt zur James-Krüss-GS mit: Das BA hatte zu den Abstimmungsgesprächen zu der Projektvereinbarung dafür plädiert, dass man diese Regelung so nicht vornimmt. Andererseits sei es so, dass das Schulgesetz ganz klar bei abweichender Organisationsform, wie beim genehmigten Schulversuch, keinen eigenen Einschulungsbereich (hauptsächlich im Hinblick auf das Freiwilligkeitsprinzip) vorsieht. Einerseits wird befürchtet, es kommen nicht genug Kinder, andererseits sagt man, man will es berlinweit öffnen. Es soll eigentlich ein Kleinod sein; es soll eine begehrte Schule sein. Frau Wiesner teilt weiter mit, dass das BA Gespräche mit der Schule führt. Das BA unterstützt die Schule, dass sie auf sich aufmerksam machen soll. Der Elternbrief wurde verfasst und liegt vor. Wenn alle beschlossen haben, wird der Brief verschickt. Ein Passus macht aufmerksam auf den neuen Schultyp und das bedarf eines neuen Umschulungsantrages. Darüber hinaus hat die Schule selbst einen Informationsbrief an die Eltern verfasst, der auf dem Schulfest verteilt werden soll.
Anschließend teilt Frau Wiesner zur Hochbegabtenförderung mit, dass das keine abweichende Organisationsform sei. Es ist nicht ein Schulversuch und auch nicht der Fall, der mit dieser gesetzlichen Regelung erfasst wird. Frau Wiesner weiß nicht, wie man künftig z. B. in der Erika-Mann-GS damit umgehen soll. Es wird immer die Situation vorhanden sein, dass dieses Spezialangebot in Konkurrenz zum Regelangebot steht. Mitte kann keine neuen Schulen bauen. Mitte hat nur ein begrenztes Kontingent an Plätzen und man muss schauen, wie viel man davon frei hält, wenn man es kann.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, beantragt Rederecht für die anwesenden Gäste der Elterninitiative Schule im Kiez. Dem wird so zugestimmt.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) fragt, ob dem Elternbrief eine Grafik beiliegt oder ob man das ins Internet stellen könnte. Frau Wiesner meint, dass ihr die Telefonate wichtiger seien, denn die Eltern haben meist noch viele andere Fragen, die dann mit beantwortet werden können.

 

Frau Jünemann wohnt in der Alten Schönhauser Straße und teilt dem Ausschuss mit, dass ihr Kind im nächsten Jahr die Schule besuchen wird. Sie fragt, ob die Schule am Koppenplatz und die Kastanienbaumschule neu definiert werden und ob sich die Schulen über die Alte Schönhauser Straße hinaus erweitern. Frau Jünemann wohnt auf der östlichen Seite der Alten Schönhauser Straße und gehört zum Einzugsbereich der GutsMuths-GS an der Jannowitzbrücke. Frau Jünemann betont hier, dass sei eine große Entfernung im Vergleich zur Kastanienbaum-GS oder zur Schule am Koppenplatz für ihr Kind. Da jetzt mehr Kapazitäten vorhanden sind, müsste sich an den Einzugsgebieten etwas tun.
Frau Wiesner schaut sich an der alten Karte die Einschulungsbereiche an. Sie teilt mit, dass sich im Bereich der Kastanienbaum-GS zur GutsMuths-GS nichts verändert hat. Hier gelten die alten Grenzen weiter. Aufgrund der Datenlage erhält das BA vom Landesamt die Kinder mit den Listen nach den alten Einschulungsbereichen sortiert.
Ferner teilt sie mit, dass die alten Grenzen der Einschulungsbereiche aufgrund von Schüler/innenzahlen und Prognosen vor 3 Jahren festgelegt sind und danach ist dann diese Neuregelung mit den größeren Einschulungsbereichen in Kraft getreten. In der gesamten Region im Altbezirk Mitte hat man überhaupt keinen Spielraum für irgendwelche Veränderungen. Hier ergibt sich tatsächlich der Zuschnitt des Einschulungsbereiches aus der Zahl der dort lebenden Kinder.
Frau BzStR´in Hänisch weist darauf hin, dass jetzt hier möglicherweise ein klassischer Zielkonflikt vorliegt. Die Erweiterung der Einschulungsbereiche der Schule am Arkonaplatz und zwangsläufig auch der Kastanienbaum-GS nach Norden bedeutet, dass es nach Süden keine Spielräume mehr gibt. Man kann sich nur für eins entscheiden.

 

Frau Schönfelder wohnt in der Rheinsberger Straße und teilt dem Ausschuss mit, dass ihr Kind im nächsten Jahr die Schule besuchen wird. Es sieht so aus, dass ihre Tochter über die Bernauer Straße gehen muss, um die Vineta-GS zu besuchen. Sie fragt, ob es hier eine Änderung gibt. Frau BzStR´in Hänisch berichtet, dass eine Veranstaltung mit der Elterninitiative stattfinden wird. Sie teilt mit, dass das BA die alten Grenzen wieder aufgebaut hat. Die Bernauer Straße ist die Grenze zwischen Wedding und Mitte. Dort verlaufen die Einschulungsgebietsgrenzen zur Papageno-GS und zur Schule am Arkonaplatz bzw. zur Vineta-GS und zur Gustav-Falcke-GS. Die Weddinger Grundschulen haben sich eindeutig gegen diese Regelung positioniert.

 

Frau Kolano bezieht sich auf einen Artikel in der Berliner Zeitung, dass der Bezirk Prenzlauer Berg inzwischen anders mit dem Problem umgeht. Es muss an der Schulstruktur grundsätzlich etwas geändert werden. Prenzlauer Berg erweitert und baut Schulen, sowohl im Grundschulbereich als auch im gymnasialen Bereich. Sie fragt, warum das in Mitte nicht möglich ist. Frau BzStR´in Hänisch meint, dass die Schule am Koppenplatz gerade eröffnet wurde. Dort sind auch noch Plätze vorhanden. Gegenwärtig sei es überhaupt nicht der Fall, dass die Platzkapazitäten ausgeschöpft sind. Zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, sei völlig unsinnig. Frau Hänisch sieht momentan nicht die Notwendigkeit, hier für mögliche zukünftige Bedarfe weitere Schulplatzkapazitäten zu schaffen. Die Koppenplatzschule muss sich jetzt stabilisieren und das muss sich jetzt auch zum nächsten Schuljahr erweisen, dass sich diejenigen, die sich dort anmelden, im September ankommen.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt, ob die Schule am Koppenplatz in diesem Jahr nur 3-zügig fährt. Im nächsten Jahr wird ein Zug weniger sein. Er meint, dass Mitte jetzt schon die Strukturen für die nächsten Jahren wissen müsste, wie sie sich entwickeln. Kann man jetzt schon erkennen, ob sich eine Veränderung ergibt, dass die jetzigen Kapazitäten doch nicht ausreichen. Frau BzStR´in meint, dass Herr Dr. Knape das falsch verstanden hat. In diesem Jahr gibt es 2 erste Klassen. Von den 58 Anmeldungen sind 41 Kinder angekommen. Sie findet, dass das eine Debatte wert sei in wie weit die Eltern, die solche Plätze für ihre Kinder belegen, sie auch verlässlich akzeptieren und sich nicht über die Sommerpause andere Varianten auftun und möglicherweise anderen Eltern dann den Zugang verwähren. Die Schule am Koppenplatz hat 17 freie Plätze. Insofern sei die Frage gegenwärtig nicht, was nominell erforderlich sei, sondern was wirklich gewünscht und was an tatsächlichen Kapazitäten öffentlicher Schulplätze wirklich benötigt wird. Das sei zum Teil sicherlich relativ spekulativ. Die Frage, wie man vielleicht eine Kommunikationsstruktur mit den Eltern organisieren könnte und wie Eltern dann untereinander ihre Kommunikation organisieren, damit dann nicht solche Wirrungen entstehen, findet Frau Hänisch sei eine Debatte wert.

 

Frau BD Porzelt (Grüne) bezieht sich auf die Bernauer Straße, die eine sogenannte Grenze darstellt. Sie fragt, ob es möglich und denkbar wäre, im nächsten Jahr bei einer neuen Diskussion darüber nachzudenken, ob die eine Seite der Bernauer Straße auf die andere Seite der Bernauer Straße geht. Wenn z. B. am Koppenplatz Plätze, Vineta-GS frei sind, denkt Frau Porzelt, müssten Schüler/innen, die zur Vineta-GS gehören, dorthin können.

Frau BzStR´in Hänisch meint, dass das BA Mitte zur Sprengellösung zurück möchte. Es wird eine Diskussion geführt werden, inwieweit Mitte dann eine Sprengellösung über die Bernauer Straße hinaus findet. Weiterhin meint Frau Hänisch, dass man eine Qualitätsentwicklung in den Weddinger Grundschulen benötigt. Hier muss viel nachgearbeitet werden. Mitte braucht auch an bestimmten Stellen Modelle, die vielleicht noch nicht zu Ende gedacht sind. Sie meint, dass das an dieser Stelle spannende Jahre werden.

 

Frau BzStR´in Hänisch bittet anschließend um ein Votum des Ausschusses.

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt die Ausschussmitglieder, ob sie gegen den Neuzuschnitt seien. Der Ausschuss nimmt den Neuzuschnitt der Schuleinzugsgebiete zustimmend zur Kenntnis.

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen