Auszug - Das modulare TAXI-System Stand der Ausführung im JobCenter BE: Herr Rinner, Geschäftsführer des JobCenters Mitte  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.2
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:37 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schmidt berichtet über die Inhalte des Programms

Herr Schmidt berichtet über die Inhalte des Programms. Es handelt sich um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung und richtet sich an Jugendliche im Alter bis zu 25 Jahren. Die Jugendlichen sollen in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Es gibt 3 Module in diesem Projekt. Ein Modul befasst sich mit der Orientierung und Motivation der Jugendlichen (niedrigschwelligste Stufe, für diejenigen, die noch gar nicht wissen, was sie einmal tun wollen). In der zweiten Stufe gibt es die Befähigung und Qualifizierung für Jugendliche, die schon wissen, was sie mal tun  wollen, ihnen aber noch einige Schlüsselkompetenzen fehlen. In der 3. Stufe werden die Jugendlichen darauf vorbereitet, später einmal am allgemeinen Arbeitsmarkt (Ausbildungsmarkt) tätig zu sein.
Gesamtvolumen für das laufende Jahr: 800 Teilnehmerplätze. Die Maßnahme begann am 1.4. drei Monate lang mit jeweils 166 Plätzen. Der zweite Durchgang startete jetzt seit 1.10. mit monatlich 100 Plätzen.
In den bisherigen Durchgängen sind insgesamt 659 Eintritte in diese Maßnahmen zu verzeichnen. Der Besetzungsstand zum 12. September lag bei 305 Teilnehmern. Mehr als die Hälfte der dort jemals eingemündeten Teilnehmern ist nicht mehr in der Maßnahme. Insgesamt auf diesen Block wurden mehr 1200 Kunden zugewiesen, von denen 305 Kunden dann tatsächlich in der Maßnahme angelangt sind.
Zum neuen Starttermin 1.10. haben 79 Kunden begonnen eine Maßnahme zu beginnen. Man geht davon aus, dass diese 79 Kunden die kompletten 6 Monate durchhalten. MAE werden im Rahmen des Antragsbewilligungsverfahren umgesetzt. Diese Maßnahme wird mit 3 Trägern umgesetzt. Die letzten 3 Durchgänge Oktober, November, Dezember werden noch in der bisherigen Form umgesetzt. Für das kommende Jahr ist man dabei, an dem kompletten Projekt zu arbeiten und hier Anpassung vorzunehmen, die sicher stellen sollen, dass die Jugendlichen
die Maßnahme eher annehmen.
Die Zahl der Jugendlichen Arbeitslosen ist seit Maßnahmedurchführung deutlich gesunken, denn Eintritt in die Maßnahme wechselt den Status. Sie zählen nicht mehr als Arbeitslose, was ca. 15 % im Vorjahr ausmachte (aber nur statistisch). Gleichzeitig hat sich die Sanktionsquote um 50 % gesteigert. Das betrifft all diejenigen, die die Maßnahme ohne einen triftigen Grund nicht angetreten oder abgebrochen haben.

 

Herr BD Lötzer (Die Linke) meint, dass nicht Sinn und Zweck sei, Sanktionen gegen Verweigerer zu verhängen. Er bezieht sich auf die Aussage von Herrn Schmidt, dass einige die Maßnahme nicht angetreten oder abgebrochen haben und fragt, ob sich das auf die Qualität der angebotenen Maßnahmen auswirkt oder ist das eher ein Problem der jungen Menschen.

Herr Schmidt informiert, dass diese Maßnahme im laufenden Jahr konzipiert wurde. In der Vergangenheit wurden andere Maßnahmen gewählt, die im Rahmen der sogenannten sonstigen weiteren Leistungen umgesetzt wurden (SWL – Experimentiertopf im Rahmen des SGB II). Die dahingehenden Möglichkeiten wurden deutlich eingeschränkt, so dass man sich im laufenden Jahr auf die sogenannten Standardinstrumente zurückziehen musste, denn das, was man eigentlich wollte, nämlich die Qualifizierung und Heranführung an Ausbildung, musste man im Rahmen der standardmäßig zur Verfügung stehenden Instrumente umsetzen.
Herr Schmidt führt weiter aus, dass man definitiv mit den Jugendlichen Probleme hat hinsichtlich von Schulabschlüssen. 92 % der Jugendlichen im JobCenter haben keine Ausbildung. Viele Jugendliche sind Altbewerber. Sie haben die Schule vor 4 oder 5 Jahren das letzte Mal gesehen. Das sei zusätzlich schwer, sie überhaupt für Schule zu motivieren. Ein weiteres Problem führt Herr Schmidt an sei das SGB II sieht als Aufgabenstellung durchaus die Integration wie auch die Ausbildung für das JobCenter an. Die sozialpädagogischen Bestandteile stehen aber eher im Hintergrund. Das JobCenter hat das gar nicht in dem Rahmen wie z. B. die Jugendhilfe die Möglichkeiten, umfänglich sozialpädagogische Begleitung anzubieten, die diese Jugendlichen aber sehr oft benötigen. Die Jugendlichen können nicht von zu Hause abgeholt werden. Das kann das JobCenter im Rahmen der Maßnahme und im Rahmen der Maßnahmefinanzierung nicht sicher stellen. Die Träger bemühen sich. Sie haben auch entsprechende Sozialarbeiter vor Ort, aber man kann hier keinen Betreuungsschlüssel von 1:5 oder ähnliches sicher stellen, um die Jugendlichen einzeln abholen zu können.
Es wurde in 2008 eine Maßnahme begonnen. Die Jugendlichen, die jetzt als Altnachfrager hier noch mit zugewiesen wurden, sind letztlich auch die, die in den vergangenen Jahren nicht zur ersten Wahl zählten wenn es darum ging zu integrieren oder auszubilden.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) fragt, ob die jungen Menschen einen Schulabschluss haben. Denn keinen Schulabschluss zu haben, nimmt im Bezirk rapide zu. Sie fragt, welche Möglichkeiten die jungen Menschen haben.

Herr Schmidt teilt mit, dass im Kundenbestand ca. 35 % keinen Schulabschluss haben. Der Träger Zukunftsbau bietet die Nachholung eines Schulabschlusses an. Zu den anderen beiden Trägern CJD und Campus & More kann er keine Auskunft geben. Er sei sich aber sicher, dass auch diese beiden Nachholen von Schulabschlüssen anbieten.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) bittet um konkrete Beispiele, wie so eine Maßnahme aussieht. Weiterhin möchte er wissen, was passiert, wenn der Jugendliche nicht mehr kommt.

Herr Schmidt teilt mit: Idealtypischer Weise läuft der Jugendliche beim Träger auf. Der Träger nimmt das erste Profiling vor und es wird festgestellt, in welche der Stufen dieser Maßnahme der Jugendliche gehört, es wird versuchen, Neigungen und Interessen schon einmal grob abzuprüfen, um Beschäftigungsfelder dementsprechend heraus zu suchen. Je nach Stufe, die der Jugendliche durchläuft, wird er zum einen theoretisch qualifiziert (z. B. Rechschreibung, Grundrechenarten). Daneben hat der Jugendliche die Möglichkeit, sich in verschiedenen Beschäftigungsfeldern auszuprobieren. Die Träger haben bestimmte Ausbildungswerkstätten, so dass der Jugendliche, der meint, er könne sich z. B. Holzverarbeitung vorstellen, durchaus an einer Drechselbank stehen und es praktisch erproben kann, ob ihm das liegt. Er könnte aber auch im Zweifelsfall ein anderes Ausbildungsgebiet erkunden und erproben, wobei die Möglichkeiten für die praktische Erprobung immer etwas eingeschränkt sind, denn es muss sich um Felder handeln, die die Träger auch im Angebot haben. Die komplette Bandbreite von mehr als 400 Ausbildungsberufen dort abzudecken, sei schlicht nicht möglich.

Frau BD Westphal (CDU) fragt nach den Sanktionen. Wie wird das eingerechnet. Gehen Plätze verloren.

Herr Schmidt teilt mit: Eine Sanktion im Bereich U25 heißt in der Regel 100 % der Regelleistung wird für die Dauer von 3 Monaten gekürzt. Aufgabe ist festzustellen, ob es für den Abbruch der Maßnahme oder für den Nichtantritt einen wichtigen Grund gibt. Wenn es den nicht gab, ist ein Sanktionstatbestand erfüllt. Die Regelung 100 % Regelleistung ist dann auch angesagt. Es wird dann erneut in die Maßnahme zugewiesen. Dem Jugendlichen wird die Chance gegeben, dort wieder einzutreten. Die daraus resultierenden Erfolge sind aber eher gering. Herr Schmidt betont hier, im ersten Durchgang konnte man 46 Wiedereintritte erreichen.
Es gab unbesetzte Plätze. Die Träger halten ein Kontingent an Plätzen vor, die nicht ausgelastet sind. Im ersten Durchgang waren es 498 Teilnehmerplätze, die vorzuhalten waren und 305 tatsächliche Teilnehmer, die mit Stand September in der Maßnahme waren. Letztlich unbesetzte Plätze in der Maßnahme könnte im Umkehrschluss auch bedeuten ein verbesserter Betreuungsschlüssel für die, die dann tatsächlich da sind. Da aber bei Mehraufwandsentschädigung der Träger Regiekosten nur für tatsächliche Teilnehmeranzahl erhält, wird er das natürlich auch entsprechend berücksichtigen müssen. Anders als bei anderen Maßnahmen, ist die Finanzierung für den Träger hier nicht 100 % abgesichert und er hat dann kein  Glück gehabt, sondern dementsprechend sinken dann auch seine Einnahmen und er muss sich darauf einstellen.

Frau BzStR´in Scheffler meint, dass sie es für außerordentlich wichtig erachtet, dass diesen Jugendlichen und jungen erwachsenen Menschen gezeigt wird, dass sie eben anders als in den Jahren vorher nicht von der Gesellschaft weiter unterhalten werden, nach dem sie 10 Jahre zur Schule gegangen sind.Auch müssen die Betroffenen merken, dass sich die Gesellschaft weiterhin dafür interessiert, dass etwas aus ihnen werden kann und das sie die Chance bekommen, eine Zukunft sich selber zu gestalten. Frau Scheffler wünscht sich, dass solche Maßnahmen noch mehr angeboten werden und wünscht dem JobCenter, dass es gelingt, dieses Projekt bei den Jugendlichen beliebter zu machen. Sie hofft, dass sich die Jugendlichen zukünftig helfen lassen.

 

Abschließend teilt Herr Schmidt mit, dass das Projekt TAXI letztendlich nicht das einzigste Projekt sei, sondern das Instrument für Altnachfrager und Neukunden. Weiterhin meint er, dass nicht 900 Kunden sanktioniert wurden. Was sich aus dieser Maßnahme positiv ergibt ist das, dass das JobCenter im Kontakt mit dem Träger bestimmte weitergehende Bedarfe feststellen kann. Es wird z. B. festgestellt, ob z. B. Jugendhilfe angezeigt wäre und man kann entsprechende Hilfen vermitteln. Es sei aber nicht das originäre Ziel dieser Maßnahme, Jugendhilfebedarf festzustellen, sondern das JobCenter möchte Jugendliche für eine Ausbildung vorbereiten. In der Vergangenheit konnte man schon ähnliche Maßnahmen passgenauer zuordnen. Jetzt ist das JobCenter an den Rahmen dieser Arbeitsgelegenheiten gebunden. Man wird sehen, wie sich das rechtlich im nächsten Jahr gestaltet, welche Möglichkeiten man dort hat. Das JobCenter  betreut rd. 11500 Tsd. Jugendliche, davon sind rd. 2800 arbeitslos. Wenn das auf die Gesamtheit der Jugendlichen abgestellt wird, gibt es schon noch diverse andere, die besser qualifiziert und motiviert sind und für die das JobCenter dann auch andere Instrumente hat. Es steht nicht zu befürchten, dass das JobCenter nun all diejenigen, die einiger Maßen qualifiziert oder sogar gut qualifiziert und motiviert sind und vom JobCenter nicht berücksichtigt bzw. untergehen werden.

 

Frau BzStR´in Scheffler meint, sie findet es nicht so, dass durch diese Vielzahl der gestarteten Maßnahmen die Jugendlichen alleine gelassen werden. Wie Herr Schmidt ausführte, gibt es noch andere Instrumente für U25 Kunden. Zum anderen spricht sie die Alternative an, und zwar nichts für die Jugendlichen zu machen und sich damit abzufinden, dass diese dann bis zum Rentenalter nichts tun, oder dass man schon von vornherein sagt, dir wird jetzt nicht mehr geholfen oder man bietet dir nur noch etwas im Niedriglohnsektor an.

 

Frau BD Westphal (CDU) möchte wissen, ob die Projekte ausreichend seien. Weiterhin möchte sie wissen, ob die Jugendlichen über die Fallmanager am Tag beschäftigt werden. Bestehen hier Möglichkeiten. Herr Schmidt meint, dass 2800 Kunden diejenigen sind, die momentan in keiner Maßnahme eingebunden sind, die keinen Schulabschluss machen oder beschäftigt werden. Ansonsten hatte das JobCenter in der Vergangenheit kein Problem, ausreichend Maßnahmeplätze vorhalten zu können. In den vergangenen Jahren konnten die Mittel nie voll ausgeschöpft werden. Sollte das JobCenter jemals an den Rand der Kapazitäten gelangen, würde man sicherlich auch kurzfristig reagieren und dort aufstocken.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, dankt Herrn Rinner und Herrn Schmidt für ihre Ausführungen und für die Beantwortung der gestellten Fragen.
Herr Allendorf bittet Herrn Schmidt, im Februar 2009 noch einmal zu diesem Thema zu berichten. Herr Schmidt sagt dem so zu.

 

Unterbrechung der Sitzung von 18.55 Uhr bis 19.05 Uhr


 

 
 

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