Auszug - Lehrter Straße 12-15: Bauvorhaben Hostel
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
Herr Gothe teilt mit, dass das Bezirksamt in Vorbereitung auf die heutige Sitzung die Geschichte der Grundstücke und des Bebauungsplanes recherchiert hat. Dieser Bebauungsplan hat bereits eine sehr komplizierte Geschichte hinter sich, die Tatsache erklärt u.a. auch die eine oder andere Ausweisung, die der Plan bereits hat. Er führt weiter aus, dass die in der BVV formulierte Idee die Lehrter Straße insgesamt aufzuarbeiten sehr richtig ist, da die Lehrter Straße unter einem enormen Veränderungsdruck steht, u.a. durch die neue Zentralität des Hauptbahnhofes und durch die Entwicklung im Sportpark Moabit (im Rahmen von Stadtumbau West). Auch die Entwicklung an der Heidestraße wird Auswirkungen auf die Lehrter Straße haben. Es gibt unten am Eingang zu der Lehrter Straße einen Bebauungsplan, welcher ein größeres Haus zulässt. Diesbezüglich gibt es schon Anfragen, was dort gebaut werden könnte. Herr Gothe berichtet, dass es auf dem Gelände der Stadtmission die Idee gibt, die Diakonie der evangelischen Kirche mit einer Repräsentanz anzusiedeln. Diesbezüglich verweist Herr Gothe auf Frau Torka (Betroffenenrat). Herr Wesselhöfft berichtet, dass das Bebauungsplanverfahren
am 27.09. 20 Jahre alt wird. In dieser Zeit hat es viele Ideen,
Absichtserklärungen und Entwurfsstände gegeben, das Bebauungsplanverfahren ist
dadurch aber nicht zum Abschluss gekommen. Herr Wesselhöfft teilt mit, dass
auch in näherer Zukunft kein Abschluss in Aussicht gestellt werden kann. Herr Wesselhöfft berichtet, dass das alte Bezirksamt
Tiergarten am 27.09.1988 einen Aufstellungsbeschluss für diese Gelände gefasst
hat. Das Gelände ist nach geltendem Baunutzungsplan beschränktes Arbeitsgebiet
(auch heute noch), d.h. Wohnen ist dort nicht zulässig. Anlass des
Aufstellungsbeschlusses war, das Wohnen dort zuzulassen und das Gewerbe dabei
zu erhalten bzw. zu entwickeln, eine Mischgebietsnutzung sollte entstehen,
welche die Ansiedlung von neuem Wohnen ermöglicht. Zum Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses ist keine Rede von einem Mindestanteil Wohnen gewesen.
Es ging lediglich darum, das Wohnen erstmalig planungsrechtlich zuzulassen. Für
diesen Bebauungsplanentwurf wurde dann die frühzeitige Bürgerbeteiligung (vom
14.06.1989 bis 14.07.1989) durchgeführt. Dann ist das Bebauungsplanverfahren
abgebrochen worden. Seit 1990 hat es seitens des Bezirkes Tiergarten und des
Landes Berlin große Verkaufsbemühungen der Grundstücke Lehrter Straße 12-15
gegeben. Es hat diesbezüglich Gespräche mit der DEGEWO und der
Gewerbesiedlungsgesellschaft Gruppe Nord gegeben. Ziel war es, für das Gebiet
50% Wohnanteil und 50% Gewerbe zu realisieren. Diese Gespräche haben zu keinem
Ergebnis geführt, es hat kein Einkauf dieser Grundstücke stattgefunden. Im Februar 1995 hat es dann, vermutlich auch in Bezug auf
Gespräche mit einem möglichen Interessenten, einen neuen Bebauungsplanentwurf
gegeben, der straßenseitlich Mischgebiet und im Blockinnenbereich Gewerbegebiet
vorsah. Auch dieser Vorschlag wurde wieder verworfen. Zwischen 1995 bis 2000
hat es diverse Kaufinteressenten gegeben (u.a. Barmer Ersatzkasse,
Medienanstalt Berlin-Brandenburg, BEWOGE usw.), dies hat allerdings zu keinem
Verkauf des Grundstückes geführt. Herr Wesselhöfft führt weiter aus, dass es im Jahre 2000 ein
Bebauungs- und Nutzungskonzept für die indonesische Botschaft gab. Die
Botschaft signalisierte Interesse, sich auf dem betroffenen Grundstück zu
erweitern. Diesbezüglich sollte das Grundstück als Kern- oder Sondergebiet
ausgewiesen werden. Anfang 2001 erfolgte die Bezirksfusion (Mitte, Wedding,
Tiergarten) und die derzeit zuständige Stadträtin hatte entschieden, dass man
mit dem Bebauungsplanentwurf weiterkommen muss, auch wenn keine ernsthaften
Interessenten existieren, bzw. man nicht weiß, was auf dem Grundstück
eigentlich realisiert werden kann und soll. Der Abbruch des Bebauungsplanverfahrens im Jahre 1990 war
mit ein Grund dafür, dass das alte Bezirksamt Tiergarten der Meinung war, dass
es keinen Sinn hat, den Bebauungsplan weiter zu entwickeln, wenn man nicht
weiß, was auf dem Grundstück der Lehrter Str. 12-15 eigentlich realisiert
werden soll. Deshalb gab es die intensiven Verkaufsbemühungen. Die Idee war,
bei einem konkreten Investitionsverfahren den Bebauungsplan darauf abzustellen.
Im Mai 2002 gab es ein Schreiben der Senatverwaltung für
Finanzen, welches auf das Erwerbsinteresse der indonesischen Botschaft hinwies.
Daraufhin gab es ein Antwortschreiben, in dem die Bauabsicht der indonesischen
Botschaft grundsätzlich begrüßt wurde. Allerdings wurde in dem Schreiben auch
die Verwirklichung eines Wohnanteils als wünschenswert benannt. Seit diesem
Zeitpunkt hat es erstmalig die Absicht gegeben, nicht nur das Wohnen erstmalig
zuzulassen, sondern auch Mindestwohnanteile festzusetzen. Es hat dann einen
neuen Bebauungsplanentwurf gegeben, dieser wird von Herrn Wesselhöfft anhand
einer Karte erläutert. Er erklärt, dass die Trasse der geplanten U-Bahn (U5)
das Grundstück und den Bereich erheblich belastet. Im Rahmen der
Behördenbeteiligung hat es eine Stellungnahme des Umweltamtes gegeben, welches
das Verfahren zum Erliegen gebracht hat, da in dem Bereich mit erheblichen
Boden- und Grundwasserverunreinigungen zu rechnen ist. Das Umweltamt hat sich
nicht in der Lage gesehen, im Jahre 2002 Untersuchungen durchzuführen, da der
ganze Boden, aufgrund von Baumaßnahmen der Bahn, in Bewegung war. Deshalb hat
es nur Sicherungsmaßnahmen gegeben. Anfang Juli 2008 ist das Stadtplanungsamt an das Umweltamt
herangetreten. Das Umweltamt hat mitgeteilt, dass man die Untersuchungen nun
durchführen könnte. Es wurden die entsprechenden Mittel im Haushalt festgelegt,
die Altlastenuntersuchungen werden hoffentlich noch in diesem Jahr getätigt.
Wenn das Altlastenproblem behoben und die erstmalige Zulassung von Wohnen
ermöglicht ist, muss allerdings vorerst der Entwurfsstand von 2002 überarbeitet
werden. Zum einen muss ein Teil der Fläche aus dem Geltungsbereich wieder raus,
da diese Fläche der Bahn gehört. Ferner gibt es eine Reihe von textlichen
Festsetzungen in dem Entwurfsstand, die nicht haltbar sind (z.B. 25%
Wohnanteil). Ferner sind die angedachten Traufhöhen ebenfalls nicht haltbar, da
es keinen städtebaulichen Grund gibt, an dieser Stelle solche Traufhöhen
festzusetzen. Herr Bertermann teilt mit, dass ein Schreiben der
Hausgemeinschaft der Lehrter Str. 11 vorliegt. In diesem Schreiben wurde
mitgeteilt, dass die Gemeinschaft auf Nachfrage die Information bekam, dass die
Baugenehmigung noch nicht erfolgt ist. Diese Information entspricht allerdings
nicht der Aussage, welche von Herrn Gothe in der BVV getätigt wurde. Herr
Bertermann bittet um Erklärung. Herr Gothe erklärt, dass die Baugenehmigung noch nicht
erfolgt ist. Das letzte Bieterverfahren des Liegenschaftsfonds erfolgte im
Jahre 2003 und ist ergebnislos geendet, auch da gab es eine planungsrechtliche
Stellungnahme. Dann wanderte das Grundstück in einen Paketverkauf, welches sich
aber letztendlich auch vollständig verschlagen hat. Im Juni 2007 gab es eine
neue Anfrage eines Einzelinteressenten (Hostelentwickler). Dies hat man mit
Freude zur Kenntnis genommen, da ein Hostel in das bestehende Planungsrecht,
welches dort Arbeitsgebiet ausweist, und in das Mischgebiet, welches im
Bebauungsplan festgesetzt werden soll, passt. Sollte dort ein Hostelnutzung
entstehen, die das Grundstück mit dem im Bebauungsplan zugesicherten GFZ von
1,8 ausfüllt, wird das Mischgebiet, welches gesichert werden soll, immer noch
einen Wohnanteil von 30% aufweisen. Herr Gothe weist darauf hin, dass es sehr
wichtig ist, den Bebauungsplan weiterzuführen, da das gültige Planungsrecht von
1960 die erstaunlichsten Dinge zulässt. Der Bezirk befürwortet die Erbauung eines Hostels, dies
wurde dem Liegenschaftsfonds signalisiert. Dies war die Grundsatzentscheidung
für ein Hostel nach Art und Maß. Die Ausführungen in der BVV bezogen sich
darauf, dass die Genehmigung schon in Aussicht gestellt ist. Die Baugenehmigung
ist aber noch nicht erteilt, da es noch Abstimmungsbedarf an dem konkreten
Entwurf gibt. Frau Hilse bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn
Wesselhöfft und fragt nach, warum erst im Sommer 2008 (nach Eingang des
Bauantrages) eine erneute Prüfung beim Umweltamt beauftragt wurde. Herr Wesselhöfft teilt mit, dass der Anlass nicht der
Bauantrag war, sondern die Bürgeranfrage an die BVV. Frau Hilse teilt daraufhin mit, dass der Bauantrag am
30.06.2008 gestellt wurde. Herr Wesselhöfft führt ergänzend aus, dass das Bezirksamt am
18.06.2008 an das Umweltamt herangetreten ist. Herr Koch fragt nach der geplanten Parkplatzsituation. Herr Gothe teilt mit, dass das Projekt nur 14 Stellplätze
vorsieht. Man geht davon aus, dass das Projekt mit wenigen Stellplätzen
auskommt, da die Hostelbetreiber generell nicht damit rechnen, dass die
Besucher mit dem Auto anreisen. Es wird ein Klientel angesprochen, welches
hauptsächlich mit dem Bus anreist (z.B. Schulklassen). Man rechnet mit keiner
zusätzlichen Belastung der Lehrter Str., was den Autoverkehr angeht. Es ist
vorgesehen, eine Durchfahrt an der südlichen Grenze des Grundstückes
einzurichten, wo maximal zwei Busse bis hinten durchfahren können. Was das für
den täglichen Verkehr bedeutet, kann man noch nicht sagen, dies soll mit dem
Vorhabenträger erörtert werden. Frau Hilse fragt nach, wie das Bezirksamt mit dem Bauantrag
im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan umgeht. Herr Gote antwortet, dass das Ziel eines Mischgebietes gefestigt
werden soll. Mit dem Hostel würde sich auf dem MI-Gebiet(?) dieses
Bebauungsplanes ein Wohnanteil von 30% einstellen. Insofern erfüllt das
geplante Projekt des Hostels die Intention des Bebauungsplanes. Frau Hilse teilt mit, dass der Bebbauungsplan noch nicht
festgesetzt und auch noch nicht festgesetzt werden kann, da er überarbeitet
werden muss. Sie fragt nach, ob man den Erlass einer Veränderungssperre
beabsichtigt. Herr Gothe legt dar, dass man keine Veränderungssperre
beabsichtigt, weil das Hostel-Projekt auf der Grundlage des gültigen
Planungsrechts genehmigungsfähig ist und der Intention des zukünftigen
Bebauungsplanes entspricht. Herr Bertermann ist der Ansicht, dass sich die textliche
Festsetzung mit einem Hostel beisst. Es ist richtig, dass eine
Mischgebietsfestsetzung für ein größeres Gebiet dort vorgesehen ist, allerdings
gibt es eine direkte Aussage zu den Grundstücken Lehrter Str. 12-15, welche 25%
Wohnen vorsieht. Herr Bertermann versteht nicht, warum angemerkt wird, dass
sich dies mit dem derzeitigen Aufstellungsbeschluss verträgt. Ferner spricht Herr Bertermann sein Unverständnis darüber
aus, dass das Bezirksamt ohne jegliche Information eine Stellungnahme an den
Liegenschaftsfonds herausgibt, welche besagt, dass dort ein 100%-iger
Gewerbebau zulässig ist, obwohl
die textliche Festsetzung in dem Bebauungsplan etwas anderes aussagt. Herr Gothe teilt dazu mit, dass eine Verabredung getroffen
wurde, dass die Stellungnahmen an den Liegenschaftsfonds dem Ausschuss zur
Kenntnis gegeben werden. Diese Informationslücke wird es also zukünftig nicht
mehr geben. Herr Bertermann fragt konkret nach, wie die textliche
Festsetzung Nr. 6 (25% Wohnen für das Grundstück) zu verstehen ist. Herr Gothe antwortet, dass die textliche Festsetzung nicht
zulässig ist. Es gibt einen Kommentar für die verbindliche Bauleitplanung.
Dieser stellt dar, dass Prozentfestsetzungen in den Kategorien der Baunutzungsverordnung
systemfremd und grundsätzlich nicht zulässig sind. Diese Tatsache war dem
Bezirksamt bewusst, deshalb hat man dies nicht mehr gedanklich als festsetzende
Idee weiterentwickelt. Herr Wesselhöfft ergänzt dazu, dass das Bezirksamt nur so
handeln kann, wie es nach Recht und Gesetz richtig ist, eine andere Möglichkeit
besteht nicht. Herr Bertermann fragt nach, ob der Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes etwas festgesetzt hat, für das es keine rechtliche Grundlage
gibt. Herr Wesselhöfft verneint und erklärt, dass beim
Aufstellungsbeschluss davon überhaupt keine Rede war. Bisher wurde noch nichts
festgesetzt, man befindet sich lediglich in einem Verfahren und spricht von
Entwurfsständen. Und diese haben in keiner Weise eine öffentlich-rechtliche
Verbindlichkeit. Herr Bertermann legt dar, dass dies in der Auswertung der
Trägerbeteiligung zum B-Plan II-138 vom Mai 2003 anders vermerkt ist. Frau Hilse fragt nach, womit die Rechtswidrigkeit begründet
wird. Sie teilt mit, dass dies nicht der einzige Bebauungsplan ist, der einen
gewissen Wohnanteil vorsieht. Herr Gothe bezieht sich erneut auf den Kommentar, welcher im
Handbuch für verbindliche Bauleitplanung vermerkt ist. Dieser besagt, dass die
Prozentangabe grundsätzlich nicht zulässig ist, nur für Kerngebiete und
besondere Wohngebiete. Er führt ferner aus, dass es bereits einen ähnlichen
Fall gab, in dem das Bezirksamt auf die Tatsache gestoßen ist, dass die
Prozentangabe nicht zulässig ist. Frau Hilse fragt, ob der Bauantrag nach dem jetzt geltenden
Baurecht für das Grundstück genehmigungsfähig wäre. Herr Klette teilt mit, dass nach geltendem Recht Gewerbe
ohne jede Einschränkung zulässig ist. Das Maß der Nutzung wird bei der GFZ
überschritten (um 0,1), bei der GRZ unterschritten (0.3). D.h. nach geltenden
Planungsrecht ist dies zulässig. Herr Neuhaus bezieht sich auf die Äußerung von Herrn Gothe,
dass die Verwaltung kürzlich auf den Hinweis der nicht zulässigen Prozentangabe
gestoßen ist und spricht die Vermutung aus, dass es sich bei diesem Fall um
eine Rechtsprüfung handelte. Er fragt nach, ob dies der Fall ist und wenn ja,
ob die damit verbundene Veränderung der BVV zur Kenntnis gegeben wurde. Herr Gothe teilt mit, dass es sich bei dem Fall um einen
ähnlich gelagerten Bebauungsplan handelte. Er kann nicht mehr genau sagen, in
welchem Verfahrensstand sich der Bebauungsplan befand. Er führt aus, dass die
Rechtsprüfung durch die SenStadt-Stelle 2c durchgeführt wurde. Herr Diedrich teilt mit, dass ihm das Ziel der Debatte nicht
klar ist. Er führt aus, dass die Sachlage einfach und übersichtlich ist. Es
gibt einen Bauantrag und dieser steht nicht im zwingenden Konflikt zwischen der
BVV und dem Bezirksamt. Er bittet, die Debatte zielführend und wenig
zeitaufwendig zu führen. Frau Hilse beantragt Rederecht für einen der anwesenden
Vertreter des Hausvereins Lehrter Straße 11. Der Ausschuss stimmt zu. Frau
Mayer (Vorstand Hausverein Lehrter Str. 11) stellt sich vor und berichtet zur
Verkehrsentwicklung, dass die Betriebsbeschreibung vorsieht, dass vier bis fünf
Busse pro Tag ankommen. Ferner ist ein dreimal wöchentlicher An- und
Abreiseverkehr von Gastronomie und ein dreimal wöchentlicher LkW-Lieferverkehr
(Wäsche usw.) vorgesehen. Man rechnet täglich mit 40 Pkws. Sie legt ferner dar,
dass bezüglich des Bebauungsplanes bisher eine positive städtebauliche
Entwicklung vollzogen wurde. Die Grundlage die mit dem Bebauungsplan gelegt
wird, würde die Lehrter Str. als Wohnstraße fördern. Frau Mayer weist darauf
hin, dass die Rechtsgrundlage juristisch geprüft wurde. Dabei hat man
festgestellt, dass nach § 7 das Areal einbeschränktes Arbeitsgebiet ist, mit
einer festgelegten Geschosszahl von 5 und einer GFZ von 1,5. Das geplante
Hostel (GFZ 1,9) würde die GFZ eklatant überschreiten. Die Geschossflächenzahl
des Hostels beinhaltet sieben Geschosse über zwei Flurgrundstücke hinweg. Frau
Mayr legt dar, dass das geplante Hostel mit dem Bebauungsplan und mit der
Baunutzungsplanung von 1961 nicht vereinbar ist. Sie führt ferner aus, dass im Bebauungsplan eine Staffelhöhe
der Traufhöhe angegeben ist. Sie kritisiert diese Tatsache und teilt mit, dass
Traufhöhen stadtplanerisch eine große Bedeutung haben. Herr Gothe legt dazu dar, dass er die geäußerte Kritik an
der Höhenentwicklung teilt. Er sieht es ebenfalls kritisch, dass der Anschluss
zu der Nachbarbebauung Nr. 11 zu hoch ist. Diesbezüglich sollen noch Gespräche
mit dem Bauherrn stattfinden. Dies gilt auch für den Punkt des Seitenflügels,
der zwar die Abstandsfläche zu dem Bestandswohngebäude einhält, aber trotzdem relativ
dicht heranrückt. Auch in diesem Punkt sollen Gespräche mit dem Bauherrn
erfolgen. Herr Klette erklärt, dass man tatsächlich zwei Geschosse
über der zulässigen Geschosszahl nach Baunutzungsplan liegt und die GRZ überschritten
wird. Dies ist ihm entfallen, er entschuldigt sich dafür. Herr Wesselhöfft ergänzt, dass der Baunutzungsplan in
Verbindung mit förmlich festgesetzten Fluchtlinien und den planungsrechtlichen
Regeln der Bauordnung von 1958 gilt. Herr Gothe legt dar, dass die Auslegung von Planungsrecht
eine komplizierte Angelegenheit ist. Er teilt mit, dass das Bezirksamt das
Hostel nicht in Frage stellt, auch die verkehrliche Belastung scheint relativ
harmlos für die Lehrter Str. Die Ausformung der Gebäudekubatur ist noch
Gegenstand von Besprechungen mit dem Vorhabenträger. Herr Gothe führt aus, dass
das Bezirksamt die BVV informieren wird, wenn man zu einer Einigung mit dem
Vorhabenträger gekommen ist. Frau Hilse legt dar, dass das Bezirksamt eine Einigung innerhalb
des Verfahrens anstreben sollte, um das Verfahren nicht durch eine Klage zu
verzögern. Herr Gothe teilt mit, dass dieser Hinweis in die Gespräche
mit dem Vorhabenträger einfließen wird. Herr Hobrack mahnt eine öffentliche Diskussion zum Vorhaben
an. Herr Bertermann bezieht sich auf den Redebeitrag von Herrn Diedrich und legt dar, dass die Fraktion Bü90/Grünen Diskussionsbedarf sieht, weil die Fraktion die Entscheidung des Bezirksamtes verstehen will und sich zu diesem Vorgang viele Fragen stellen. Er kritisiert insbesondere, dass die BVV durch das Bezirksamt nicht über veränderte Bebauungsplanfestlegungen informiert wurde, die Grundlagen für ein Genehmigungsverfahren werden (z. B. Wegfall 25% Wohnanteil). Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werden die
Tagesordnungspunkte 7.2 bis 10 vertagt. Der TOP 10.1 –Ausschusssitzungsplan 2009- wird behandelt. |
|||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |