Auszug - Bezirksbürgermeister Dr. Hanke und Interkulturelles Zentrum für Dialog und Bildung e.V. im Gespräch Bericht des BA an den Ausschuss  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt (QM), Integration und Gleichstellung
TOP: Ö 5.1
Gremium: Soziale Stadt Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 17.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Hanke berichtet, dass vor der Sommerpause, auf Einladung des Vorsitzenden des IZDB, ein Gespräch in deren Vereinsräumen stattfand. Eingeladen waren Akteure, mit denen das IZDB zum Teil seit Jahren zusammenarbeitet (u.a. Vertreter der QM`s, Polizei, Dienststellen des Bezirksamtes usw.).

Bei dem Gespräch hat das IZDB dargestellt, wie die Diskussion der vergangenen Jahre aus deren Sicht zu bewerten ist. Es gab einen Austausch über den Eintrag im Verfassungsschutzbericht, generell kann man festhalten, dass die Vertreter der Auffassung waren, dass keine Strategieänderung in der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren notwendig sei. Das IZDB hat bei dem Gespräch dargestellt, dass die Vereinssatzung §10 Pkt. 1 wie folgt geändert wurde: Bei Auflösung oder Aufhebung der Gemeinde ist das Vermögen, nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes, steuerbegünstigten islamischen Institutionen, die im Vereinsregister Deutschlands eingetragen sind und sich dem Grundgesetz und dem Gedanken der Demokratie verpflichtet fühlen, zu überlassen.

 

Herr Streb spricht seine Unzufriedenheit über den weiteren Verlauf dieser Problematik aus und verliest folgendes aus dem Verfassungsschutzbericht (Bayern):

Die IGD strebt seit kurzem eine Verselbständigung der ihr nachgeordneten Islamischen Zentren an. Damit versucht sie, Vereinsstrukturen zu schaffen, deren Kontrolle durch die erhöhte Anzahl von örtlich zuständigen Behörden erschwert wird. Ferner erwartet sie, dass die sodann unabhängigen Islamischen Zentren die 1999 verlorene Gemeinnützigkeit wiedererlangen und dadurch den Dachverband finanziell entlasten.

Herr Streb führt dazu aus, dass in Berlin ein Verein gegründet wurde, welcher als Dachorganisation Moscheen einkauft und ebenfalls im Verfassungsschutzbericht vermerkt ist. Der Chef des IZDB war Mitglied dieses Vereins bis dieser im Verfassungsschutzbericht auftrat.

Herr Streb legt dar, dass man diese Fakten nicht ignorieren sollte, nur um Offenheit und Toleranz zu präsentieren. Er teilt mit, dass dies nicht zielführend ist.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fragt nach, ob das Bezirksamt erteilte Förderungsmittel nach neuen Erkenntnissen zurückfordern kann.

Herr Dr. Hanke teilt mit, dass das Bezirksamt und die QM`s bei allen Projektförderungen sehr aufmerksam sind. Es findet lediglich eine Förderung von Projekten statt, es wurden keine Zuwendungen an z.B. religiöse Gemeinschaften gegeben. Er führt aus, dass der Bezirk mit denen, die dialogbereit und dialogfähig sind, einen Dialog führen möchte. Der Bezirk wird natürlich auch Dinge, die diskussionswürdig sind, aufgreifen und thematisieren. Herr Dr. Hanke führt weiter aus, dass das Bezirksamt gemeinsam mit den Quartiersmanagern eine Diskussion geführt hat, welche sich auf die Frage bezog, ob man auch Formulierungen in die Bescheide mit aufnehmen kann, die die theoretische Möglichkeit eröffnen, Gelder zurückzufordern, falls es Entwicklungen gibt, die der Bezirk für nicht tragbar hält.

Hintergrund sind solche Formulierungen, welche bezüglich auf Scientology in vielen Zuwendungsbescheiden vorkommen, die Diskussion dazu ist noch nicht abgeschlossen. Der Bezirk hat vor, zu gegebener Zeit an die Senatsverwaltung mit einem derartigen Vorschlag heranzutreten.

 

Herr Diedrich fragt nach, ob das geführte Gespräch, welches auf Initiative des IZDB stattfand, eine einmalige Aktion war oder ob ein regelmäßiger Kontakt geplant ist.

Herr Dr. Hanke antwortet, dass die Einladung zu diesem Gespräch im Zusammenhang mit den Diskussionen, welche m Ausschuss und der BVV geführt wurden ausgesprochen wurde.

Es handelte sich bei dem Gespräch um keine offene Podiumsdiskussion. Herr Dr. Hanke teilt mit, dass er gegenüber dem IZDB angeregt hat, eine derartige Veranstaltung zu organisieren oder die Möglichkeit zu suchen, im Ausschuss einen entsprechenden Dialog zu führen. Ansonsten gibt es regelmäßige Kontakte über die VHS und dem QM, insofern wird derzeit keine Notwendigkeit gesehen, mit dem IZDB vierteljährlich zusammenzukommen. Herr Dr. Hanke verweist auf den Migrationsbeirat, in dem ebenfalls die Möglichkeit zum Dialog besteht.

 

Herr Streb teilt mit, dass laut Aussage von Herrn Dr. Hanke in einer vergangenen BVV, das IZDB den §10 der Vereinssatzung (Auflösung und Vermögen) bereits geändert hat. Herr Streb fragt Herr Dr. Hanke, ob diese Aussage korrekt sei. Ferner fragt er nach, warum §10 erst im Juni geändert worden ist.

Herr Dr. Hanke erläutert dazu, dass der Antwortbrief des IZDB zur Verfügung gestellt wurde. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass das IZDB überrascht darüber ist, dass die Vereinssatzung noch nicht geändert wurde. Dies wurde mit einer Panne bei der Vereinsatzungsänderung begründet. Die Änderung der Vereinssatzung wird nun zügig vorangetrieben.


 

 
 

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