Auszug - Öffentliches Gelöbnis in Mitte BE: Bezirksamt
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Herr BzStR Gothe informierte ausführlich über den Sachstand
in der letzten Ausschusssitzung am 15.07.2008. Herr Büttner weist auf den Antrag der FDP hin, dass ein
Mitarbeiter der Verwaltung in einer sehr eigenartigen und nicht
nachvollziehbaren Weise hier ein Schreiben verfasst hätte. Herr Weiß hatte ein
Schreiben an das Verteidigungsministerium gesandt und Hinweise zu ihrem
Ursprungsantrag gegeben. Problem des Ursprungsantrages war, dass mit der
Urteilsbegründung eine Sondernutzungserlaubnis der falsche Rechtsweg sei, um
ein Gelöbnis zu veranstalten, sondern die Ausweisung eines polizeilichen oder
militärischen Sicherheitsbereiches. Das Straßen- und Grünflächenamt hatte das
so vermittelt. Es wurde gebeten, den Antrag umzuformulieren oder zurück zu
ziehen. Nach dem der Antrag zurückgezogen wurde und die Bitte noch geäußert
wurde, dass das SGA das noch schriftlich bestätigen
solle, hatte Herr Weiß nichts anderes getan und versucht dem
Bundesverteidigungsministerium ein Steilpass zu geben, zu erläutern, wenn das
Bundesverteidigungsministerium auf seinen Antrag beharrt und die Veranstaltung
dort durchführt, dann muss das in einer gesonderten und in einer geeigneten
Weise beantragt werden und dass die Besonderheit dieser Veranstaltung, die
Einmaligkeit dieses Ereignisses sich abhebt von anderen Veranstaltungen, die
eine gewisse Beliebigkeit haben. Das wurde dem SGA zum Vorwurf gemacht und es
ist dem SGA unterstellt worden, dass dieses Gelöbnis nun eine beliebige und
geartete unterrangige Veranstaltung sei. Das ist natürlich absurd. Das
Schreiben wurde ganz eindeutig formuliert. Herr BV von Dassel (Grüne) dankt für die
Erläuterungen. Er bezieht sich auf die nicht beschädigte Grünfläche und merkt
hier an, ob man davon ausgehen kann, sollte diese Veranstaltung dort noch
einmal stattfinden, dass man das wieder so organisieren könnte, dass die
Grünfläche nicht beschädigt wird. Weiterhin fragt er, wie lange der ganze Bereich für die öffentliche Nutzung gesperrt
war. Herr von Dassel findet, dass dieses Kriterium die BVV bedenken muss. Führt
das dazu, dass ca. eine Woche der Platz der Republik nicht genutzt werden kann
bzw. der Spreepark. Herr BzStR Gothe meint, dass das ein sehr wichtiger
Punkt sei. Der gesamte große Bereich wurde als Sondernutzungsfläche über
mehrere Tage beantragt. Auch hat man sich Mühe gegeben, den polizeilichen Sicherheitsbereich
nicht über mehrere Tage zu blockieren, sondern nur von 12.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Herr Gothe ergänzt und bezieht sich auf das Protokoll
vom 15.07.2008, dass dem BA Unfähigkeit nachgewiesen wird und dass das BA nicht
in der Lage sei, das zu organisieren. |
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