Auszug - Öffentliches Gelöbnis in Mitte BE: Bezirksamt  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
TOP: Ö 5.2
Gremium: Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gothe informierte ausführlich über den Sachstand in der letzten Ausschusssitzung am 15

Herr BzStR Gothe informierte ausführlich über den Sachstand in der letzten Ausschusssitzung am 15.07.2008.
Das BA wurde im Rahmen der Bundestagsanfrage gefragt, welche Kosten bezüglich der Grünfläche entstanden. Es gab vor und nach der Veranstaltung ein Abnahmeprotokoll für die Fläche. Das BA stellte fest, dass durch diese Veranstaltung keine Beeinträchtigungen erfolgten. Deshalb musste auch nichts ausgebessert werden. Der Polizeieinsatz wird vom Innensenator getragen und hat 800 Tsd. € gekostet. Das erklärt, warum es völlig vermessen wäre, wenn das Straßen- und Grünflächenamt so ein Ereignis letztendlich allein entscheidet. Herr Gothe macht hier deutlich, dass das BA solch eine finanziell teure Angelegenheit ohne den Senat nicht entscheiden kann. Ob diese Veranstaltung dort noch einmal stattfinden wird, wirft zunächst die Frage auf, ob der Innensenator wieder bereit ist, so einen polizeilichen Sicherheitsbereich mit diesem Aufwand und mit diesen Kosten einzurichten. Sollte der Senat seine Zustimmung geben und meinen, das gehe so, dann kann das Straßen- und Grünflächenamt schauen, was zu tun ist. Anhand eines aufgehängten Planes erklärt Herr Gothe anschließend den markierten umfangreichen Sicherheitsbereich, die markierten beiden Flächen, die tatsächlich durch eine Sondernutzungsgenehmigung für das Stück Straße oberhalb des Paul-Löwe-Hauses bzw. für eine Ausnahmegenehmigung für den Platz der Republik zur Verfügung gestellt werden müssten. Es gibt von Seiten der Senatskanzlei die Aussage, wenn der Antrag käme, würde der Senat wieder befürworten. Andererseits gibt es noch keinen neuen Antrag. Der Verteidigungsminister hatte zwar gesagt, dass er das vorschlagen wird, aber es liegt noch nichts vor.
Herr Gothe hat sich mit dem Bezirksamt dahingehend so verständigt, wenn der Senat das befürwortet, dann wird das Straßen- und Grünflächenamt es möglich machen und die erforderlichen Genehmigungen in Aussicht stellen. Hier betont Herr Gothe, dass das keine leichte Entscheidung sei, denn das Grünanlagengesetz verlangt u. a. die Prüfung, ob es unbedingt dort in dieser Grünanlage stattfinden muss.

 

Herr Büttner weist auf den Antrag der FDP hin, dass ein Mitarbeiter der Verwaltung in einer sehr eigenartigen und nicht nachvollziehbaren Weise hier ein Schreiben verfasst hätte. Herr Weiß hatte ein Schreiben an das Verteidigungsministerium gesandt und Hinweise zu ihrem Ursprungsantrag gegeben. Problem des Ursprungsantrages war, dass mit der Urteilsbegründung eine Sondernutzungserlaubnis der falsche Rechtsweg sei, um ein Gelöbnis zu veranstalten, sondern die Ausweisung eines polizeilichen oder militärischen Sicherheitsbereiches. Das Straßen- und Grünflächenamt hatte das so vermittelt. Es wurde gebeten, den Antrag umzuformulieren oder zurück zu ziehen. Nach dem der Antrag zurückgezogen wurde und die Bitte noch geäußert wurde, dass das SGA das noch schriftlich bestätigen solle, hatte Herr Weiß nichts anderes getan und versucht dem Bundesverteidigungsministerium ein Steilpass zu geben, zu erläutern, wenn das Bundesverteidigungsministerium auf seinen Antrag beharrt und die Veranstaltung dort durchführt, dann muss das in einer gesonderten und in einer geeigneten Weise beantragt werden und dass die Besonderheit dieser Veranstaltung, die Einmaligkeit dieses Ereignisses sich abhebt von anderen Veranstaltungen, die eine gewisse Beliebigkeit haben. Das wurde dem SGA zum Vorwurf gemacht und es ist dem SGA unterstellt worden, dass dieses Gelöbnis nun eine beliebige und geartete unterrangige Veranstaltung sei. Das ist natürlich absurd. Das Schreiben wurde ganz eindeutig formuliert.
Herr Büttner meint, dass das schon so sei, dass sich das Bundesverteidigungsministerium bei der Antragstellung ein bisschen Mühe geben muss. Denn das SGA möchte nicht, dass andere Antragsteller mit einem wie auch immer gearteten beliebigen Antragstext locker dahin formulieren und das SGA zwingen, dass andere Veranstaltungen in der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage dann genehmigt werden müssen. Das SGA hat das Problem, dass im öffentlichen Straßenland durch den Gesetzgeber die Genehmigungsfloskel so verflacht wurde, dass das SGA große Schwierigkeiten hat, überhaupt noch etwas abzulehnen (siehe Werbeflöße). Es gibt kaum noch Gründe, eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenland abzulehnen. Herr Büttner bedauert das zutiefst und es belastet, weil Mitte ein besonders attraktiver Ort sei. Das SGA befürchtet, dass das mit den Grünanlagen auch so passieren wird, und zwar nach dem Gleichbehandlungsgesetz des Grundgesetzes.
Herr Büttner meint aber, dass das SGA nicht in unzulässiger Weise Hürden für eine Veranstaltung aufbauen möchte, die im nationalen Interesse sei, sondern das SGA wollte dem Verteidigungsministerium einen Weg weisen, wie diese Veranstaltung zu beantragen ist, damit dieser Charakter auch eindeutig im Antragstext genannt wird und dass sich diese Veranstaltung abhebt von all den anderen Dingen, die jeden Tag beantragt werden.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) dankt für die Erläuterungen. Er bezieht sich auf die nicht beschädigte Grünfläche und merkt hier an, ob man davon ausgehen kann, sollte diese Veranstaltung dort noch einmal stattfinden, dass man das wieder so organisieren könnte, dass die Grünfläche nicht beschädigt wird. Weiterhin fragt er, wie lange der ganze Bereich für die öffentliche Nutzung gesperrt war. Herr von Dassel findet, dass dieses Kriterium die BVV bedenken muss. Führt das dazu, dass ca. eine Woche der Platz der Republik nicht genutzt werden kann bzw. der Spreepark.

Herr BzStR Gothe meint, dass das ein sehr wichtiger Punkt sei. Der gesamte große Bereich wurde als Sondernutzungsfläche über mehrere Tage beantragt. Auch hat man sich Mühe gegeben, den polizeilichen Sicherheitsbereich nicht über mehrere Tage zu blockieren, sondern nur von 12.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Herr Büttner ergänzt, wenn das Verteidigungsministerium das bekommen hätte, was es wünschte, dann wäre man mit den Kosten von 800 Tsd. € nicht hingekommen. Das Verteidigungsministerium wünschte sich, dass von Mittwoch bis Montagfrüh die Gesamtfläche gesperrt wird. Bezahlt wurde letztendlich nur die Sperrung der Flächen partiell von Sonnabend, dann zurückgezogen, Vollsperrung am Sonntag von 12.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Es wurde so verabredet, dass tatsächlich am Mittwoch die Aufbauarbeiten begannen. Diese wurden durch einen Bauzaun eingehaust. Das BA hatte der Bundeswehr ein Hausrecht erteilt, damit sie dann auch wirtschaften kann. Das engagierte Unternehmen hatte sich sehr viel Mühe gegeben, vor Kopf zu bauen, kein Fahrzeug ist auf der Fläche gefahren, ohne dass vorher eine lastverteilende Platte auf der Fläche war. Rückwärts erfolgte das ebenso. Herr Büttner spricht hier von einer logistischen Meisterleistung, um dies so zu machen und eine riesige Tribüne mit Schwerlasten und allen anderen Dingen so aufzubauen, dass letztendlich nichts bleibt. Dem Unternehmen war natürlich bewusst, dass das sehr präzise und schnell gehen muss und dass man diese Last nicht lange liegen lassen kann, weil der Rasen ansonsten darunter trotzdem vergilbt. D. h., die Firma wählte den zeitlichen spätest Punkt, um auf- und den frühestmöglichen Zeitpunkt, um wieder abzubauen. Das SGA als Fachamt kann gewährleisten, wenn es mit einem solchen Unternehmen arbeitet und wenn das mit der Logistik und mit dem Wissen des SGA begleitet wird.

Herr Gothe ergänzt und bezieht sich auf das Protokoll vom 15.07.2008, dass dem BA Unfähigkeit nachgewiesen wird und dass das BA nicht in der Lage sei, das zu organisieren.
Die Reaktionen, die verschärft in der Presse und die vier Exverteidigungsminister äußerten, dass das Gelöbnis nicht stattfindet, haben dazu geführt, dass der Regierende Bürgermeister in einem Plenum sagte, dass er sich dafür einsetzen würde und prüft, ob das nicht doch geht. Am gleichen Tag erhielt Herr Gothe einen erneuten Antrag. Das BA schaffte es, dass am nächsten Tag die Feuerwehr, Polizei, Innensenator, Versammlungsbehörde eingeladen werden konnte und dass in dieser Sitzung alles in die Bahnen gelenkt werden konnte, um die Veranstaltung erfolgreich zu Ende zu führen.

 


 

 
 

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