Auszug - Märchenhütte im Monbijoupark - Stand der Auseinandersetzung mit dem Betreiber BE: Bezirksamt  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
TOP: Ö 5.1
Gremium: Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende, Herr Jaath, fragt die Ausschussmitglieder, ob Herr Schulz Rederecht erhält

Der Vorsitzende, Herr Jaath, fragt die Ausschussmitglieder, ob Herr Schulz Rederecht erhält. Dem wird so zugestimmt.

Herr Jaath begrüßt Herrn Schulz.

 

Herr BzStR Gothe dankt der Fraktion der SPD, dieses Thema hier im Ausschuss zu behandeln. Er merkt an, dass dieses Thema in dieser Wahlperiode so viel Aufmerksamkeit geschenkt wurde und dass sich die BVV damit sehr ausführlich auseinander gesetzt hat. Herr Gothe hat großes Interesse, dieses Thema aus der BVV heraus, in die Fachausschüsse zu übergeben, um es in Ruhe besprechen zu können. Er möchte, dass man sich durchaus noch einmal grundsätzlich damit auseinandersetzt. Herr Gothe berichtet anschließend über den Monbijoupark und den Bebauungsplan, der von der BVV beschlossen wurde. Weiterhin berichtet er über BVV-Beschlüsse, die sich mit dem Hexenkesseltheater, der Strandbar und den Märchenhütten auseinander setzten. Anschließend berichtet er über die Zusammenarbeit mit dem Betreiber, wie sie sich in den letzten Monaten entwickelte.
Herr Gothe zeigt den Ausschussmitgliedern den Bebauungsplan und den Umgebungsplan und stellt die Frage, wenn man sich über das Ziel verständigen möchte, was eigentlich dieser Monbijoupark erfüllen soll. Der Park liegt sehr attraktiv und wird, egal, was man betreibt, immer erfolgreich sein. Er hat auf der einen Seite die Museumsinsel als Hochkulturstandort und auf der anderen Seite die Spandauer Vorstadt mit vielen Restaurants und Tourismus. Weiterhin wird der Monbijoupark mit der Entwicklung des Freiberger Areals mit sehr attraktiven Nutzungen belegt.
Herr Gothe stellt hier die Frage, was man für einen Charakter wünscht. Soll der Monbijoupark eine Oase der Ruhe sein oder soll das vielfältige Angebot, das die gesamte Stadt drum herum schon hat, durch weitere kulturelle Angebote ergänzt werden? Herr Gothe ist der Auffassung, dass aufgrund der besonderen Lage man es durchaus für richtig halten kann, dort eine Oase zu entwickeln, als ein Tivoli.
Herr Gothe teilt weiter mit, dass er sich den Bebauungsplan und die Begründung noch einmal angeschaut und sorgfältig durchgelesen hatte. Er stellte fest, dass in der Begründung sehr ausführlich auf die verschiedensten Aspekte des Monbijouparks eingegangen wurde. Es sei nicht so, dass hier nur Oase stattfindet, sondern die Begründung sagt ausdrücklich, dass dort ein Bolzplatz sein soll und das Kinderbad erhalten bleiben soll. Auch wurde in der Begründung darauf eingegangen, was mit der Kunsthochschule geschehen soll, falls sie einmal ihre Nutzung aufgibt. Der Bebauungsplan sagt hier, wenn die Kunsthochschule aus dem Gebäude zieht, dann könne man sich vorstellen, dass dort eine parkverträgliche Nutzung einzieht. Auch wurde ein Zugeständnis, was die Grünflächenentwicklung angeht, im Zuge der Ausweisung von zwei kleinen Baufeldern der ehemaligen Torhäuser am Monbijouplatz gemacht. Die zwei Baufelder wurden verkauft und temporär begrünt. Als Zugeständnis für die Ausweisung wurden Aussagen getroffen, dass auf den Flächen der Charité in der Monbijoustraße nach deren Übergabe an den Bezirk dort eine Grünfläche entstehen soll. Das denkmalgeschützte Wohnhaus soll bleiben. Es wurde darauf verwiesen, dass es eine Debatte mit dem Planwerk Innstadt gab, das im weiteren Verlauf der Mobijoustraße eine Randbebauung vorgesehen hatte. Diese Planungsidee wurde aber nicht weiter im B-Plan verfolgt, vielmehr soll eine weitere Zugangsmöglichkeit in den Park geschaffen werden. Herr Gothe betont, dass die zukünftige Situation für den Bereich an der Monbijoustraße noch nicht zu Ende gedacht sei. Zwar wurde gesagt, es wird Grünfläche, aber dazu gibt es keinen Entwurf und eine Beantwortung der offenen Planungsfrage wurde bisher ausgeklammert.
Herr Gothe hat nachfragen lassen, wann der Zeitpunkt sein wird, die Flächen an den Bezirk zu
übertragen. Antwort: Juni 2010.
Herr Gothe weist daraufhin, dass in der gesamten Begründung des B-Plans nicht einmal das Wort Strandbar oder Hexenkessel oder Märchenhütte vorkommt. Diesbezügliche Beschlüsse der BVV wurden im Januar 2004, November 2004 und November 2005 gefasst. Alle 3 Beschlüsse wurden erst 2006 vom BA beantwortet, nach dem der Bebauungsplan festgesetzt wurde und von der BVV zur Kenntnis genommen wurde. Herr Gothe meint, dass sich hier ein Widerspruch im Handeln, auch der BVV, auftut, denn man kann nicht einen Bebauungsplan festsetzen, der besagt, hier soll Grünfläche entstehen und andererseits mit mehreren Anträgen ein anderes Ziel verfolgen, nämlich ein Hexenkesseltheater zu etablierten und eine Strandbar. Obwohl es zeitlich parallel lief, passt es nicht zusammen. Ein vierter Beschluss der BVV beschäftigte sich mit der Etablierung der Märchenhütten im Park. Das BA konnte dem Beschluss der BVV nicht folgen und lehnte letztendlich einen Bauantrag der Hexenkessel und Strand GmbH ab, hatte aber, um dem Willen der BVV entgegen zu kommen einen Weg aufgezeigt mit den fliegenden Bauten. Wenn die Märchenhütten als fliegender Bau errichtet sind, sind sie planungsrechtlich nicht relevant und deshalb ist es durchaus denkbar, dass man im saisonalen Wechsel (im Winter in der Märchenhütte, im Sommer im Theater) den Spielbetrieb des Hexenkessel Hoftheaters sicherstellen könnte. Das BA hatte in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass der Bauantrag nicht genehmigt werden könnte und dass mit dem Abbau der Märchenhütten begonnen werden müsste. Der Bauantrag wurde zurückgezogen, es wurde allerdings nicht begonnen, die Märchenhütten abzubauen. Nun ist eine neue Situation eingetreten. Der Betreiber hat ein Anzeigeverfahren, welches nach der neuen Bauordnung möglich ist, eingeleitet. Der Betreiber möchte hier zwei Märchenhütten stehen haben und er geht davon aus, dass man dafür keine Baugenehmigung benötigt. Das BA teilte mit, wenn der Bau bis zum März 2011 stehen bleiben soll, dann benötigt man eine Baugenehmigung. Ein neuer Bauantrag wurde gestellt. Das Landesdenkmalamt muss nun einbezogen werden, denn es handelt sich um die Pufferzone eines Weltkulturerbes und es muss deshalb ein Votum eingeholt werden.
Zum Hexenkesseltheater und zur Strandbar teilt Herr Gothe mit, dass positiv festzustellen sei, dass das Theater mit der integrierten Bar, ein sehr schönes Bild abgibt. Das auch das Theater sehr erfolgreich war, konnte man der Presse entnehmen. Herr Gothe möchte aber trotzdem kritisch anmerken, dass es nicht so ganz reibungslos ging und dass er sich die Zusammenarbeit mit dem Betreiber, der etwas auf einer öffentlichen Fläche betreibt, anders vorgestellt hat. Dem Betreiber wurde für die Bauzeit des Theaters zugestanden, eine provisorische Bar aufzustellen, abweichend vom Konzept, was umgesetzt werden sollte. Das BA wunderte sich, dass die provisorische Bar nicht abgebaut wurde, als das Theater fertig war und man dann wieder mit Androhungen der härtesten Maßnahmen erzwingen musste, dass das eingereichte Konzept, die Bar in das Theater zu integrieren, so ausgeführt wird.
Herrn Gothe ärgert nach wie vor, dass im Konzept aufgeführten Dinge wie eine fehlende behindertengerechte Toilette noch nicht umgesetzt wurden und zudem auf dem Bürgersteig in der Monbijoustraße Mülltonnen stehen, am Zaun unschöne Plakate kleben und ein nicht vereinbarter Zigarettenautomat aufgehängt wurde.
Abschließend meint Herr Gothe, dass der Umweltausschuss grundsätzlich noch einmal erörtern sollte, ob der Monbijoupark einen Charkater einer Oase bewahren soll oder ob er zu einem Tivoli weiter entwickelt werden sollte. Weiterhin regt er an, dass gemeinsam geschaut werden soll, welche Schlüsse man aus diesem Meinungsbildsprozess folgert.

 

Herr Schulz dankt für die Einladung. Er nimmt die Kritik bezüglich Werbebanner von Herrn Gothe entgegen. Den Zigarettenautomaten würde er abbauen lassen. Er sei jederzeit für Gespräche bereit und stehe für eine frühzeitige Planung jederzeit zur Verfügung.

Herr BV von Dassel (Grüne) bezieht sich auf die Aussage von Herrn Gothe, dass es viele Vereinbarungen gab, die nicht eingehalten wurden. Mit Hilfe von neuen Ansinnen wurden die alten Vereinbarungen torpediert. Herr von Dassel bezweifelt, dass das Angebot von Herrn Schulz sich so umsetzen lässt, in dem er sagte, hier gibt es ein kleines Problem, welches sofort gelöst wird. Weiterhin möchte Herr von Dassel den aktuellen Stand bezüglich der Märchenhütte wissen. Diese Hütte steht seit April illegal. Er fragt weiter, ob sich hier an der Rechtslage irgendetwas geändert hat.

Herr BzStR Gothe meint, dass man sich darüber heute auch noch vertiefen könnte. Man muss sich aber zunächst darüber verständigen, welche Variante von Park man eigentlich möchte. Herr Gothe erwartet vom Ausschuss, dass er sich für eine Richtung entscheidet, in die es gehen soll, dann muss man schauen, was man tun könnte. Herr Gothe meint, dass es hier einen Widerspruch gibt, zwischen dem, was die BVV in verschiedenen Anträgen gestellt hat, und das, was die BVV gemeinsam mit dem Bezirksamt im Bebauungsplan beschlossen hat. Dieser Widerspruch kann nicht dadurch aufgelöst werden, dass man nur auf die Märchenhütte schaut. Herr Gothe erwartet vom Ausschuss einen ausführlichen Verständnisprozess. Er gibt noch einmal Erläuterungen zur Märchenhütte und bestätigt die bisherige Rechtslage.

 

Herr BV Diedrich (Die Linke) meint, dass für den Ausschuss und für die BVV geklärt sei, wie die Zukunft des Parks aussehen soll. Die BVV hatte einen Bebauungsplan beschlossen, der eindeutig ist und deshalb muss sich der Ausschuss heute nicht noch einmal grundsätzlich die Frage nach der Zukunft des Parks stellen. Herr Diedrich meint, dass die Frage von Herrn Gothe gestellte Frage nach dem Charakter Tivoli oder Oase problematisch ist.
Die BVV wollte (hat sie mit Anträgen von 2004 bis jetzt bekräftigt), solange es möglich ist, auf einer bestimmten Fläche des Parks (Bunker) eine Zwischennutzung. Herr Diedrich betont, dass Herr Gothe mit dem Interessenbekundungsverfahren dies noch einmal neu aufgerollt hat und dass damit dieser Misere, in der man sich nun befindet, Vorschub geleistet wurde. Die Fraktion Die Linke sagt ganz deutlich, dass die Zukunft des Parks geklärt sei. Die Fraktion möchte auf den Bunkerflächen eine Zwischennutzung so, wie die BVV das in den vergangenen Jahren immer erklärt hat. Auch sollen die Märchenhütten für die kommende Saison erhalten bleiben. Auch steht noch eine Vorlage zur Kenntnisnahme des BA aus. Herr Diedrich meint, dass es hier diesbezüglich keine Diskussion im Bezirksamt gegeben hat. Die Fraktion Die Linke erwartet von Herrn Gothe noch ein paar Gründe und Aussagen, die nachweisen, dass mit einer ordentlichen Prüfung und mit einer positiven Einstellung insgesamt dem Willen der BVV gefolgt wurde, dass ein Erhalt der Märchenhütten auch im Einklang mit der Berliner Bauordnung und sonstigen Baugesetzen möglich ist. Herr Diedrich führt weiter aus, dass Herr Gothe wissen muss, dass es hier nicht um eine dauerhafte Bebauung geht, sondern es geht um eine befristete Nutzung solange, bis die Grundstücks- und die Nutzungsfrage an diesem kleinen Zipfel des Monbijouparks geklärt ist.

Herr BzStR Gothe gibt Herrn Diedrich Recht, dass das BA das Interessenbekundungsverfahren für diese Mehrzweckfläche und für die Promenade besser hätte abstimmen können mit dem Umweltausschuss. In der BVV wurde das geklärt. Herr Gothe fragt sich jetzt, von welcher Misere Herr Diedrich spricht, denn vom Ergebnis her betrachtet, sei eingetreten, was sich die BVV wünschte, eine Strandbar mit einen Theater.
Zur Märchenhütte meint er, dass das Bezirksamt am 24.06.2008 einen Schlussbericht
beschlossen hat, der beinhaltet, dass keine Baugenehmigung für ein dauerhaftes Bauwerk erteilt wird. Das BA hat einen Weg aufgezeigt, dass auf diesem Platteau eine kulturelle Zwischennutzung stattfinden kann, bis es dann in die Fläche des Bezirksamtes übergeht und dass dort fliegende Bauten möglich sind. Der Betreiber hatte dies alles nicht aufgegriffen. Er hat sich keine fliegenden Bauten vom TÜF attestieren lassen, sondern hat eine befristete Baugenehmigung bis April 2011 gestellt. Das BA kann dem nicht zustimmen, weil eventuell im Juni 2010 die Flächen übertragen werden. Dabei erinnert Herr Gothe daran, dass es eine befristete Baugenehmigung gegeben hat, die rechtswidrig war, wie im nachhinein festgestellt wurde, aber in der auch davon die Rede war, das bis zum März 2008 die Hütten stehen können und dann müssen sie weggenommen werden. Herr Gothe fragt, woher das Zutrauen kommt, dass das im März 2011 passiert.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) gibt Herrn Diedrich Recht, was in Bezug auf den Monbijoupark passieren soll, hat die BVV eindeutig und klar entscheiden und dafür gibt es den Bebauungsplan mit Begründung. Dazu steht auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Problem war, und hier stimmt Herr von Dassel mit Herrn Diedrich nicht mehr überein, dass es schon immer eine Zwischennutzung war. Auch hier hatte der Umweltausschuss immer gesagt, die Strandbar kann bleiben, solange die Bauarbeiten an der Promenade gehen. Sobald die Promenade fertig ist, ist die Zwischennutzung zu Ende. Jetzt heißt es, dass die Zwischennutzung erst dann zu Ende sei, wenn die Flächen oben einer endgültigen Verwertung zugeführt sind. Der Betreiber meint, dass eine Zwischennutzung nach seinem Willen erst im Frühjahr 2011 zu Ende sei. Herr von Dassel meint, Problem sei hier nicht, dass man eine Zwischennutzung gut findet, sondern das sich der Begriff der Zwischennutzung und der Ort der Zwischennutzung immer wieder verschieben und es im Prinzip keine Zwischennutzung mehr ist, sondern es ist als Dauernutzung angelegt.
Wenn sich der Betreiber an Vereinbarungen nicht hält, kann man von der Verwaltung nicht verlangen, dass sie dem Betreiber entgegen kommt. Herr von Dassel meint, dass das Amt genug guten Willen zeigte und nun muss es durchsetzen, was Recht und Ordnung ist unabhängig davon, dass die Zwischennutzung, auf die sich die BVV und das BA einigte mit der Erlaubnis des Theaters und der Strandbar, weiter besteht, solange sich der Zustand der Flächen nicht verändert.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) bemerkt, dass die jetzigen Zwischennutzungen dem B-Plan in seiner Begründung nicht entsprechen. Er versteht den Ansatz von Herrn BzStR Gothe, dass er diese Widersprüche auflösen möchte. Dazu wäre die BVV angefragt. Auch könnte der Umweltausschuss so etwas initiieren. Herr Lehmann denkt, dass der Ausschuss das tun sollte, damit das nicht passiert, was ständig passierte, dass irgendwie immer das Recht angekratzt wird. Auch sollten die Fraktionen überlegen, ob man einen gemeinsamen Weg finden könnte.

 

Herr BzStR Gothe bezieht sich auf Herrn von Dassels Aussage und meint, was dagegen sprechen würde, wenn man jetzt eine feste Nutung bis April 2011 als Zwischennutzung zulassen würde und dann sei Schluss. Er meint, dass das schon wieder etwas anderes sei als das, was die BVV beschlossen hatte. Die BVV teilte mit, dass darüber hinaus ab 01.05.2009 der Spielbetrieb im temporären  Wechsel: Strandbar, Hexenkessel und Märchenhütte sichergestellt wird ohne, dass da irgendein Schlussdatum steht. Der Bauantrag, den Herr Schulz stellte, entspricht nicht dem, was die BVV beschlossen hat.

 

Herr BV Hortig (CDU) fragt, ob hier über eine Zwischennutzung von Flächen gesprochen wird, die dem Bezirk Mitte noch gar nicht gehören. Antwort: Ja.
Er fragt Herrn Schulz, ob es zutrifft, dass er in seinem Konzept vorgeschlagen hatte, den Barpavillon in das Theater zu integrieren.

Herr Schulz fragt daraufhin, warum die Bar überhaupt nach oben musste. Diese Regelung ist nie diskutiert worden. Auch wurde in der BVV nie erklärt, warum das so ist. Es musste so zugesagt werden, dass das so ist.

Weiterhin fragt Herr Hortig Herrn Schulz, ob er das vorschlagen musste. Er bittet um eine präzise Darstellung. Herr Schulz führt hier das Interessenbekundungsverfahren an, in dem stand, dass alles nach oben muss (Gastronomie und Theater). Das ist etwas ganz anderes, als das, was 6 Jahre dort durchgeführt wurde. Oben findet ein kulturelles Leben statt und unten befindet sich eine Bar am Wasser.

 

Der Vorsitzende, Herr Jaath, bezieht sich auf die Ausschreibung und meint, dass Herr Schulz eine andere Lösung hätte anbieten können. Herr Schulz meint, dass das ein eindeutiges Ausschlusskriterium gewesen wäre. Er wäre aus dem Wettbewerb gewesen. Herrn Schulz wurde eindeutig signalisiert, wenn die Bar nicht oben ist, sondern unten am Wasser, ist er sofort ausgeschieden.

 

Herr BV Koch (SPD) bezieht Stellung und beantwortet Fragen, die Herr BzStR Gothe aufgeworfen hatte. Er findet es gut, dass von den Vorrednern klar gestellt wurde, dass der Bebauungsplan der Wille der BVV ist. Für seine Fraktion meint er, dass sie zur Kenntnis nehmen, dass dort momentan keine Grünfläche vorhanden ist. Deswegen hat die Fraktion der SPD nichts gegen eine Zwischennutzung, wenn das nicht den Park gefährdet. Herr Koch findet, dass alle an diesem Punkt schauen müssen, was hier machbar ist. Er denkt, dass sich Herr Gothe hier bemühte. Herr Koch sprach in den letzten Tagen mit einigen Verwaltungsrechtlern. Keiner bestätigte die Auffassung von Herrn Schulz und deshalb ist die Frage von Herrn Gothe hier richtig gestellt. Wenn alle die Grünflächennutzung wollen, muss sicher gestellt werden, dass die Grünfläche nicht gefährdet wird. Er fragt, wenn jetzt andere Dinge zugelassen werden, die bauplanungsrechtlich gegen den B-Plan verstoßen, ob dann Andere nicht auch einen Anspruch erheben könnten. Er denkt, dass man sich hier auf einen sehr gefährlichen Weg befindet. Das Bezirksamt hat den Lösungsweg aufgezeigt. Die Fraktion der SPD betont nochmals, sie hat nichts gegen eine Zwischennutzung an dieser Stelle. Herr Koch meint, dass Herr Diedrich vom Bezirksamt nicht erwarten kann, dass es gegen den bestehenden Bebauungsplan verstößt. Für Herrn Koch stellt sich nur noch die Frage, wie wird jetzt weiter verfahren. Er würde es gut finden, wenn sich der Betreiber der Märchenhütten an Absprachen halten würde. Er fragt Herrn Schulz, warum er die Hütten noch nicht weggenommen hat.
Alle haben Interesse daran, dass der Park im Mittelpunkt steht und geschützt werden muss. Herr Schulz sollte das zur Kenntnis nehmen.
Abschließend bezieht sich Herr Koch auf die Aussage von Herrn Gothe, der sich mit der Stiftung Denkamalschutz auseinandersetzte, dass Herr Gothe im Verfahren erklärte, dass das BA den einstweiligen Rechtsschutz aus gutem Brauch einräumt. Herr Koch geht davon aus, dass dieser gute Brauch auch in diesem Verfahren gilt. Ansonsten bittet er, dass der Ausschuss darüber noch einmal diskutieren sollte.

 

Herr BV Diedrich (Die Linke) meint, dass sich der Ausschuss seit ca. 10 Jahren mit diesem Thema beschäftigte. Er kann sich nicht vorstellen, dass es nicht möglich wäre, die Positionen des Bezirksamtes und des Betreibers zusammen zu bringen und dass es tatsächlich einen Weg gibt, ohne gegen das deutsche Planungsrecht zu verstoßen und dass die Hütten für einen befristeten Zeitraum erhält. Ihm fehlt in der Diskussion eine klare und juristische Stellungnahme und ein juristisches Gutachten, das zweifelsfrei belegt, dass das eine möglich ist, dass das andere möglich ist oder das eine ausschließt, das andere ausschließt. Er und seine Fraktion werden das Bezirksamt nicht auffordern, Rechtsverstöße zu begehen.
Er bezieht sich anschließend auf den beschlossenen Antrag im Mai und meint, dass hier eine Grundeinstellung von Herrn Gothe zum Ausdruck komme. Der Spielbetrieb soll ab 2009 gesichert sein. Aber Herr Gothe hatte mit dem Betreiber eine zeitlich befristete Vereinbarung geschlossen, zunächst für drei Jahre, mit der Option, weitere zwei Jahre. Damit ist eine Frist vorgegeben und es sei auch klar, dass es hier nicht um die Unendlichkeit gehe und es sei auch klar, dass es um 2011 oder um 2013 gehe. Er bittet Herrn Gothe, den Beschluss der BVV so zu sehen.

 

Herr BzStR Gothe meint, dass er das so wie Herr Diedrich sehe, wenn man sich darauf verständigen könnte und nicht eine Auslegung der juristischen Tatsachen macht und danach handelt, sondern dass der politische Wille der Gemeinde in dieser Frage formuliert und herausgearbeitet wird. Wenn der Wille klar ist, dann muss der Weg gefunden werden, um es gangbar zu machen. Herr Gothe möchte die BVV nicht unter Druck setzen, hier zu einem Ergebnis zu kommen. Ihm hilft es, wenn hier festgestellt wird, dass der BVV-Beschluss so interpretiert wird, dass der temporär saisonal wechselnde Spielbetrieb mit Hexenkessel und Märchenhütte so gemeint ist, dass es durch die Mehrzweckfläche des Theaters gekoppelt ist. Aber auch das würde nicht dem entsprechen, was der Vorhabenträger jetzt möchte. Der Vorhabenträger möchte dauerhaft Winter wie Sommer bis 2011 eine Baugenehmigung haben, dann entspricht es auch nicht dem, was die BVV formulierte. Herrn Gothe könnte der Vorwurf gemacht werden, dass das nicht dem entspricht, was die BVV sagte. Er betont, dass der temporäre saisonale Wechsel den Charme hat, dass er tatsächlich umgesetzt werden kann, ohne, dass man eine Baugenehmigung aussprechen muss, nämlich durch den Trick mit den fliegenden Bauten. Das BA konnte dem Wunsch der Hexenkessel und Strand GmbH im Schlussbericht nicht entsprechen, in dem das BA mitteilte, eine Baugenehmigung geht nicht, aber was die BVV vorschlägt, sei umsetzbar. Man kann dort eine kulturelle Nutzung ausüben und man kann es im saisonalen Wechsel betreiben.

 

Herr BV Hortig (CDU) stimmt Herrn Diedrich zu, was man aus dem Park machen möchte. Das BA hat hier Verträge geschlossen, die auf drei Jahre befristet sind mit einer Verlängerungsoption. Der Vertrag ist in 5 Jahren beendet, ohne dass es für den Betreiber eine Verlängerungsmöglichkeit gibt.
Herr Hortig meint, dass er in der BVV keine Willensbildung erlebt, die besagt, dass man aus dem temporär befristeten Vertrag einen unbefristeten Vertrag machen kann. Herr Gothe wies darauf hin, dass die BVV einen temporären saisonalen Wechsel beschlossen hatte. Das macht deutlich, dass es hier nicht darum geht, einen Parallelbetrieb über das ganze Jahr hinweg zu eröffnen. Herr Hortig meint, dass hier ein Antrag des Veranstalters vorliegt. Dieser Antrag wird im verwaltungsrechtlichen Verfahren gegenwärtig bearbeitet. Er meint dazu, dass sich die BVV mit politischen Beschlüssen nicht in ein laufendes Verwaltungsverfahren einmischen wird. Bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren ist auch der Bezirk im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche gut beraten, dem einstweiligen Rechtsschutz Rechnung zu tragen, um eine Entscheidung des Gerichts nicht vorzugreifen. Dann wird man eine klare Definition vom Gericht haben, was an dieser Stelle baurechtlich möglich ist oder was nicht. Er gibt Herrn Gothe Recht, dass es untragbar sei, was hier der Veranstalter mit der Monbijoustraße durch seine Müllabladestelle veranstaltet.

 

Herr BzStR Gothe stellt richtig, dass es noch kein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gibt, sondern es ist ein Bauantragsverfahren. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht würde erst einsetzen, wenn gesagt wird, nein, eine Baugenehmigung ist nicht möglich.

 

Herr Schulz informiert, dass vor zwei Tagen angefangen wurde, das Theater abzubauen.
Er geht anschließend auf Herrn Kochs Anmerkungen ein. Er bedauert es, dass vieles nicht so verlaufen ist, wie es hätte sein sollen. Herr Schulz betont, als über das weitere Verfahren bezüglich der Märchenhütten gesprochen wurde, hatte er nicht definitiv am 2. Juni 2008 zugesagt, dass die Hütten abgebaut werden. Er habe es dann rechtlich prüfen lassen. Aus dem vorliegenden Gutachten geht hervor, dass, wenn wohlwollend geprüft wird, man auch zu einem anderen Ergebnis kommen kann. Wenn das als Wortbruch interpretiert wird, kann er es nachvollziehen. Es ist aber nicht als Wortbruch gemeint, sondern als ein Versuch, dieses Kulturprojekt mit 50 Tsd. Zuschauern weiter zu betreiben.

Herr BzStR Gothe ist nicht nachtragend und versteht, dass Herr Schulz sein Augenmerk darauf richtet, Theater und einen Kulturbetrieb erfolgreich zu betreiben. Auf der am 2.6.08 stattgefundenen Sitzung sei man so auseinander gegangen, dass Herr Schulz zustimmte, die Märchenhütten werden abgebaut, aber er benötigt ein wenig mehr Zeit dafür, weil jetzt versucht wird, das Theater aufzubauen und das bindet alle Kapazitäten und es wurde um Bedenkzeit gebeten, wann mit dem Abbau begonnen werden kann. Herr Gothe betont, dass er weiterhin bereit sei, sehr gelassen zu sein, aber spätestens am 05.11.2008 muss das BA auf den Bauantrag reagieren. Es sei für alle Vorschläge offen.

 

Der Vorsitzende, Herr Jaath, schlägt vor, die noch ausstehenden Redner noch zu Wort kommen zu lassen und danach den Tagesordnungspunkt zu schließen.

 

Herr BV Hortig (CDU) schließt sich der Äußerung von Herrn Jaath an. Die Aufgabe des Ausschusses sei es, eine politische Entscheidung zu treffen und nicht in laufende Antragsverfahren einzuschreiten. Für juristische Laien sei es einfach, entweder der Bauantrag entspricht dem Baurecht oder er entspricht ihm nicht. Wenn ein Antragsteller aber einen Hinweis seitens der Genehmigungsbehörde erhält, dass sie den gegenwärtigen Antrag in der gegenwärtigen Form so nicht genehmigungsfähig sieht, dann ist er gut beraten, in eine Diskussion einzutreten mit der entscheidenden Stelle, wie der Antrag umformuliert werden könnte, das er bewilligungsfähig ist. Wenn der Antragsteller das nicht tut, kann er den Weg gehen und sich eine Ablehnung holen, dann vor das Verwaltungsgericht gehen. Aber diese Diskussion wird nicht hier im Ausschuss geführt und schon gar nicht in der BVV. 

 

Herr BV Diedrich (Die Linke) möchte noch einmal die Ablaufdaten erklärt haben. Herr BzSrtR Gothe meint, dass es nach der neuen Bauordnung Fristen gibt. Wenn man bis zu einer bestimmten Frist sich nicht dazu äußert, dann gilt das als genehmigt.

 

Der Vorsitzende, Herr Jaath, geht noch einmal darauf ein, dass Herr Gothe die Kommunalvertretung fragte, sich zu überlegen, was mit der Grünfläche geschehen sollte und ob man zu den im B-Plan aufgestellten Planungszielen noch stehe. Herr Jaath erinnert auch daran, dass der Monbijoupark vielerlei Begehrlichkeiten wecke. Er ist der Meinung, dass der B-Plan heute noch so gelte. Zu der heutigen Nutzung auf dem Areal sei nun der Verträglichkeitspunkt erreicht.

 

Unterbrechung der Sitzung von 19.00 Uhr bis 19.04 Uhr

 


 

 
 

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