Auszug - Aktuelle Viertelstunde
Herr BV von Dassel (Grüne) bezieht sich auf die
Auseinandersetzung zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Stiftung Denkmalschutz
bezüglich Werbestandort. Die Stiftung Denkmalschutz hatte verkündet, dass man
sich einigte. Es wurde darauf verwiesen, dass der Vortrag des Bezirksamtes in
der Verhandlung nicht substantiiert war. Herr von Dassel fragt, was hier schief
gelaufen sei oder ob die Stiftung Denkmalschutz hier falsch darstellt. Er
bittet um einen aktuellen Stand. Herr BzStR Gothe meint, dass man das nicht mit Spandau
vergleichen kann. Spandau hat nur einen einzigen
Werbestandort. Warum es eine Verlängerung gab, kann Herr Gothe nicht sagen. Das
BA Mitte hatte dem Verwaltungsgericht in der letzten Verhandlung zugesagt, was
selbstverständlich in so einem Fall ist, dass der einstweilige Rechtsschutz
gilt und, solange das Gericht nicht abschließend befunden hat, nichts weggeräumt wird. Das Gericht stellte klar,
dass das so sei. Daraus ist leider die Meinung entstanden, man hätte sich
geeinigt. Herr Gothe wundert sich darüber, dass das Gericht so wohlwollend mit
der Stiftung Denkmalschutz umgeht und meinte, dass, was das BA Mitte vortrug,
noch nicht substantiiert genug sei und dass jetzt noch einmal die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung befragt werden müsste. Vor ca. 4 Jahren
hatte die Senatsverwaltung dies als Idee zusammen mit der Stiftung Denkmalschutz
generell bezirksübergreifend hervorgerufen, dass für einen Zeitraum von 3
Jahren so und so viele Standorte in der ganzen Stadt zur Verfügung gestellt
werden sollen. Vor 4 Jahren gab es eine große Runde mit den Bezirken, die in
Frage kommen. Einige Bezirke lehnten es ab (Treptow-Köpenick). Andere Bezirke
machten mit (Mitte). Allen war klar, dass die Standorte in Mitte besonders
lukrativ für die Werbung sind. Mitte verpflichtete sich, 10 Standorte über
einen Zeitraum von 3 Jahren zur Verfügung zu stellen. Diese 3 Jahre liefen im
letzten September aus. Herr Gothe stellte nicht in Aussicht, dass verlängert wird. Die Stiftung Denkmalpflege meinte
aber daraufhin, dass Herr Gothe verlängern muss. Außerdem laufen noch andere
Projekte, die die Stiftung Denkmalpflege ausdiskutieren muss. Weiterhin meinte
die Stiftung Denkmalpflege, dass sie 10 zugewiesene
Standorte nicht sofort nutzen konnten, weil sie Verträge aushandeln mussten.
Dann gab es einige Einschränkungen durch Baustellen, die an verschiedenen Standorte umgesetzt werden mussten.
Dadurch seien viele Monate verloren gegangen. Herr Gothe hatte daraufhin 6 Standorte um 6 Monate bis März 2008
verlängert. Er dachte, nun sei das erledigt und danach wird weggeräumt. Aber
die Stiftung Denkmalpflege hatte mit einem Rechtsanwaltschreiben geantwortet,
dass sie das nicht abräumen wollen und dass sie es noch länger behalten
möchten. Daraufhin meinte Herr Gothe, dass jede Begründung fehle und es komme
überhaupt nicht in Frage, es muss entfernt werden. Herr Gothe wundert sich sehr
über das Verwaltungsgericht. Die Sache wurde im Bezirksamt und mit dem
Rechtsamt besprochen. Man sei darüber fassungslos, dass das Gericht nicht
sofort die Lage erkannt hatte. Herr BV von Dassel (Grüne) fragt, ob das Bezirksamt der
Meinung war, dass der Vortrag substantiiert sei. Herr BV Hortig (CDU) fragt die Ausschussmitglieder, ob der
Inhalt des Begriffes substantiiert im Rechtssinne hier bekannt sei. Herr
BzStR Gothe meint, dass er kein Rechtsanwalt sei, aber die Juristin, Frau
Geisler-Ortmann, sagte, dass der Vortrag substantiiert gewesen sei. |
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