Auszug - Studie "Korruptionsbekämpfung in den Berliner Bezirken" von Transparency International Deutschland hier: Stellungnahme des Bezirksamtes zu den Schlussfolgerungen BE: Herr Dr. Hanke  

 
 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhaus begrüßt den Bezirksbürgermeister Herrn Dr

Herr Neuhaus begrüßt den Bezirksbürgermeister Herrn Dr. Hanke und bittet um die Stellungnahme des Bezirksamtes.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass das Bezirksamt auch vor Veröffentlichung des Berichtes durch Tranparency International mit dieser Organisation im Gespräch war. Es wurde dort erörtert, welche Feststellungen Tranparency gemacht hat und wie aus deren Sicht im Bezirk Mitte Korruptionsbekämpfung und Prävention verbessert, verändert oder weiter entwickelt werden könnte. Dies hat auch nach Veröffentlichung im Bezirksamt zu einer Diskussion geführt. Vor rd. einem Jahr war das Bezirksamt der Auffassung, dass man durch das vorhandene System (Revision im Bereich Jugend, Soziales, Wirtschaft und GDM) in sensiblen Bereichen gut aufgestellt ist und auch durch Einrichtung der zentralen Vergabestelle genug Vorsorge zur Korruptionsprävention getroffen hatte. Die AG zur Korruptionsprävention wurde gebeten, diesen Diskussionsprozess auch weiter zu führen. Heute wurde im Bezirksamt teilweise eine Neubewertung der bisherigen Haltung vorgenommen und man hat sich auf folgendes verständigt:

1.       Zum Jahresende soll der Gefährdungsatlas aktualisiert sein.

2.       Die AG Korruptionsprävention wurde beauftragt, ein Konzept für einen Fortbildungsplan der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zur Korruptionsbekämpfung vorzulegen.

3.       Das Instrument der zentralen Vergabestelle soll verschärft werden (Ausweitung des Aufgabenspektrums). Diesbezüglich wurde die AG Korruptionsprävention beauftragt, eine weiter entwickelte BA-Vorlage zu entwerfen und vorzulegen.

4.       Weiterhin wurde die AG Korruptionsprävention gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie eine zentrale Prüfgruppe eingerichtet werden kann oder wie zu bestimmten stichpunktartigen Prüfungen z.B. der Sachverstand der Revisorinnen und Revisoren des Bezirks zusammengezogen werden kann.

 

Herr von Dassel zeigt sich sehr überrascht, da es sich bei den Aussagen um eine 100%ige Kehrtwendung der Aussagen aus der letzten Sitzung handelt. Diesen Anschein hatte es in der letzten Sitzung nicht und die Aussagen von TI schien das Bezirksamt nicht unbedingt sofort zum Handeln zu bewegen. Ebenso hätte man in der letzten Sitzung die Abwesenheit des Bezirksbürgermeisters als Missachtung von TI erachten können. Er sieht mit großer Freude, dass sich das Bezirksamt die meisten zentralen geforderten Punkte selbst als Hausaufgabe gegeben hat. Das wird ausdrücklich begrüßt. Es handelt sich um einen sehr guten Ansatz, auf Anregungen von außen selbstkritisch auf die eigene Arbeitsorganisation zu gucken. Weiterhin bezieht sich Herr von Dassel auf die Innenrevision, auf die Richtlinie des Senats und hätte gerne noch zu den genannten Punkten gewusst, bis wann was passieren soll.

 

Herr Dr. Hanke möchte nochmals festhalten, dass das Bezirksamt Transparency International nie missachtet hat. Er führt weiterhin aus, dass es im Bereich GDM eine Innenrevision gibt. Im Bezirksamt wurde nicht diskutiert, was der Senat ggf. beabsichtigt als Richtlinie zu erlassen. Es kann auch nicht überblickt werden, ob diese Richtlinie sich nur auf die Hauptverwaltung beziehen wird oder auch Empfehlungen für die Bezirke enthält. Der Gefährdungsatlas soll zum Ende des Jahres stehen. Der zuständige Abteilungsleiter der zentralen Vergabestelle hat mitgeteilt, dass Änderungen zur Verschärfung dieses Instruments schon vorliegen, so dass Herr Dr. Hanke davon ausgeht, dass dieses Thema im Oktober im Bezirksamt behandelt werden kann. Die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention wird sich im September treffen und dies diskutieren. Betreffend der Prüfgruppen führt Herr Dr. Hanke aus, dass bei einer anlassbezogenen Prüfung Instrumente vorliegen, um dem nachzugehen. Bei der nicht anlassbezogenen Prüfung könnte der Gefährdungsatlas herangezogen werden, um dann die anfälligen Bereiche zu prüfen. Dies soll in einem Konzept formuliert werden, das die Arbeitsgruppe mit der Revisorin erarbeitet. Auf jeden Fall geht Herr Dr. Hanke davon aus, dass auch dies noch in diesem Jahr realisiert werden kann, so dass ab 2009 mit den neuen Instrumenten gearbeitet werden kann. Auch beim Thema Fortbildung kann man schnell zu einem Ergebnis kommen. Ein Generalstaatsanwalt hat sich bereit erklärt, sofort eine Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

Herr Abraham zeigt sich ebenfalls erfreut über die Ausführungen des Bezirksamtes, da ihm dadurch endloses Antragschreiben erspart bleibt. Weiterhin erinnert Herr Abraham an die Drucksache-Nr. 0539/III, wo die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Transparenz bei Vergabeverfahren gefordert hat, wonach bei Vergabe von Aufträgen über 50.000 € eben berichtet werden sollte. Dies wurde von der BVV abgelehnt. Nun vernimmt er, dass das Instrument Vergabestelle verschärft werden soll. Das findet er sehr positiv. Er hätte jedoch gerne gewusst, in welchem Umfang dies ausgeweitet werden soll. Wird es so etwas wie einen Betrag geben, ab dem die Vergabestelle automatisch zuständig sein wird (z.B. BA-Spandau bei 25.000 €) und der dann außerdem in ein digitales Register eingetragen wird, wo nachgesehen werden kann, welche Firmen jährlich in welchem Umfang Aufträge erhalten haben. Betreffend das Thema Gefährdungsatlas geht Herr Abraham davon aus, dass die BVV diesen zur Kenntnis erhält. Er hätte gerne gewusst, was das Bezirksamt generell an Berichtswesen in welchen Abständen, z.B. auch zum Sponsoring, der BVV zur Kenntnis geben will.

 

Herr Dr. Hanke teilt mit, dass es den Auftrag an die AG Korruptionsprävention gibt, eine Vorlage zu erarbeiten. Anschließend wird sich das Bezirksamt im Detail darüber verständigen, wie die konkreten Regelungen aussehen sollen. Somit kann zurzeit zu diesem Thema nichts weiter gesagt werden. Aber es ist sicherlich kein Problem, dem Hauptausschuss dann die entsprechende Vorlage nach Beschluss zur Kenntnis zu geben. Ob das Beispiel Spandau ein weiteres Instrument ist, was helfen kann, Korruptionsprävention zu betreiben, wurde bisher noch nicht diskutiert. Auch über die Berichtspflichten an die BVV hat sich das Bezirksamt noch keine Gedanken gemacht, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt und auch keine entsprechende Beschlusslage der BVV.

 

Herr Fritsch ergänzt, dass alle Unregelmäßigkeiten, die dem Rechnungshof gemeldet werden, auch der Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis erhält. Das läuft automatisch. Somit gibt es eine kontinuierliche Information.

 

Herr Siewer merkt an, dass man jedoch nur etwas erfährt, wenn wirklich etwas passiert ist. Wenn ein Prüfung durchgeführt wird, die positiv verlaufen ist, erfährt man nichts. Es wäre interessant zu erfahren, wie die Quote „nach der Suche im Heuhaufen“ aussieht. Dazu macht eine solche Berichtspflicht schon Sinn.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, das der Rechnungsprüfungsausschuss bei positiven Meldungen automatisch informiert wird. Sollte so etwas wie eine Prüfgruppe eingerichtet werden, dann hat auch das Bezirksamt ein Interesse daran zu erfahren, wie diese Prüfungen verlaufen. Und auf dieser Grundlage könnte dies dann beispielsweise auch dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben werden.

 

Herr Abraham ist weiterhin der Auffassung, dass es einen Sponsoringbericht geben muss.

 

Herr von Dassel bezieht sich auf den Ombudsmann und fragt nach, wie das Bezirksamt eine solche Einrichtung sieht bzw. an wen sich z.B. der Bürger, das Personal oder ein Bezirksverordneter wenden kann, wenn er den Eindruck hat, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass wenn ein solcher Zusammenhang vermutet wird und die Verwaltung einen solchen Hinweis bekommt, dann wird dem auch nachgegangen. Das Bezirksamt ist nicht der Auffassung, dass man einen Rechtsanwalt beauftragt, Ombudsmann für den Bezirk zu sein. Es wird darin nur eine weitere Geldausgabe gesehen, ohne dass es das Verfahren günstiger macht. Des weiteren ist es jetzt schon möglich, eine anonyme oder eine personalisierte Anzeige an den Bürgermeister oder an die Stadträte zu adressieren, der dann auch nachgegangen werden muss lt. GGO. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich an die Generalstaatsanwaltschaft zu wenden. Insofern wird in einem Ombudsmann/-frau kein Nutzen gesehen.

 

Herr Abraham bittet den Ausschussvorsitzenden, den engagierten Menschen aus Spandau zu einer nächsten Ausschuss-Sitzung einzuladen, damit er sein prämiertes Konzept den Mitgliedern vorstellt, um dann zu entscheiden, ob man sich der Auffassung des Bezirksamtes in diesem Punkt anschließt. Sicherlich wäre es auch interessant, den im Protokoll nicht namentlich genannten Staatsanwalt in den Ausschuss einzuladen und zu fragen, wie man ein Hinweisgebersystem entwickeln könnte, das der Staatsanwaltschaft bei seiner Arbeit hilft.

 

Herr Neuhaus merkt an, dass die Bitte von Herrn Abraham unter TOP 7 – Verschiedenes erneut aufgegriffen wird.


 

 
 

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