Auszug - Studie "Korruptionsbekämpfung in den Berliner Bezirken" von Transparency International Deutschland hier: Stellungnahme des Bezirksamtes zu den Schlussfolgerungen BE: Herr Dr. Hanke
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
Herr Neuhaus begrüßt den Bezirksbürgermeister Herrn Dr. Hanke und bittet um die Stellungnahme des Bezirksamtes. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass das Bezirksamt auch vor Veröffentlichung des
Berichtes durch Tranparency International mit dieser Organisation im Gespräch
war. Es wurde dort erörtert, welche Feststellungen Tranparency gemacht hat und
wie aus deren Sicht im Bezirk Mitte Korruptionsbekämpfung und Prävention
verbessert, verändert oder weiter entwickelt werden könnte. Dies hat auch nach
Veröffentlichung im Bezirksamt zu einer Diskussion geführt. Vor rd. einem Jahr
war das Bezirksamt der Auffassung, dass man durch das vorhandene System
(Revision im Bereich Jugend, Soziales, Wirtschaft und GDM) in sensiblen
Bereichen gut aufgestellt ist und auch durch Einrichtung der zentralen
Vergabestelle genug Vorsorge zur Korruptionsprävention getroffen hatte. Die AG
zur Korruptionsprävention wurde gebeten, diesen Diskussionsprozess auch weiter
zu führen. Heute wurde im Bezirksamt teilweise eine Neubewertung der bisherigen
Haltung vorgenommen und man hat sich auf folgendes verständigt: 1.
Zum
Jahresende soll der Gefährdungsatlas aktualisiert sein. 2.
Die AG
Korruptionsprävention wurde beauftragt, ein Konzept für einen Fortbildungsplan
der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zur Korruptionsbekämpfung vorzulegen. 3.
Das
Instrument der zentralen Vergabestelle soll verschärft werden (Ausweitung des
Aufgabenspektrums). Diesbezüglich wurde die AG Korruptionsprävention
beauftragt, eine weiter entwickelte BA-Vorlage zu entwerfen und vorzulegen. 4.
Weiterhin
wurde die AG Korruptionsprävention gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten,
wie eine zentrale Prüfgruppe eingerichtet werden kann oder wie zu bestimmten
stichpunktartigen Prüfungen z.B. der Sachverstand der Revisorinnen und
Revisoren des Bezirks zusammengezogen werden kann. Herr von Dassel zeigt sich sehr überrascht, da es sich bei den Aussagen um eine 100%ige Kehrtwendung der Aussagen aus der letzten Sitzung handelt. Diesen Anschein hatte es in der letzten Sitzung nicht und die Aussagen von TI schien das Bezirksamt nicht unbedingt sofort zum Handeln zu bewegen. Ebenso hätte man in der letzten Sitzung die Abwesenheit des Bezirksbürgermeisters als Missachtung von TI erachten können. Er sieht mit großer Freude, dass sich das Bezirksamt die meisten zentralen geforderten Punkte selbst als Hausaufgabe gegeben hat. Das wird ausdrücklich begrüßt. Es handelt sich um einen sehr guten Ansatz, auf Anregungen von außen selbstkritisch auf die eigene Arbeitsorganisation zu gucken. Weiterhin bezieht sich Herr von Dassel auf die Innenrevision, auf die Richtlinie des Senats und hätte gerne noch zu den genannten Punkten gewusst, bis wann was passieren soll. Herr
Dr. Hanke möchte nochmals festhalten, dass das Bezirksamt Transparency
International nie missachtet hat. Er führt weiterhin aus, dass es im Bereich
GDM eine Innenrevision gibt. Im Bezirksamt wurde nicht diskutiert, was der
Senat ggf. beabsichtigt als Richtlinie zu erlassen. Es kann auch nicht
überblickt werden, ob diese Richtlinie sich nur auf die Hauptverwaltung
beziehen wird oder auch Empfehlungen für die Bezirke enthält. Der
Gefährdungsatlas soll zum Ende des Jahres stehen. Der zuständige
Abteilungsleiter der zentralen Vergabestelle hat mitgeteilt, dass Änderungen
zur Verschärfung dieses Instruments schon vorliegen, so dass Herr Dr. Hanke
davon ausgeht, dass dieses Thema im Oktober im Bezirksamt behandelt werden
kann. Die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention wird sich im September treffen
und dies diskutieren. Betreffend der Prüfgruppen führt Herr Dr. Hanke aus, dass
bei einer anlassbezogenen Prüfung Instrumente vorliegen, um dem nachzugehen.
Bei der nicht anlassbezogenen Prüfung könnte der Gefährdungsatlas herangezogen
werden, um dann die anfälligen Bereiche zu prüfen. Dies soll in einem Konzept
formuliert werden, das die Arbeitsgruppe mit der Revisorin erarbeitet. Auf
jeden Fall geht Herr Dr. Hanke davon aus, dass auch dies noch in diesem Jahr
realisiert werden kann, so dass ab 2009 mit den neuen Instrumenten gearbeitet
werden kann. Auch beim Thema Fortbildung kann man schnell zu einem Ergebnis
kommen. Ein Generalstaatsanwalt hat sich bereit erklärt, sofort eine Informationsveranstaltung
durchzuführen. Herr
Abraham zeigt sich ebenfalls erfreut über die Ausführungen des Bezirksamtes, da
ihm dadurch endloses Antragschreiben erspart bleibt. Weiterhin erinnert Herr
Abraham an die Drucksache-Nr. 0539/III, wo die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Transparenz bei Vergabeverfahren gefordert hat, wonach bei Vergabe von
Aufträgen über 50.000 € eben berichtet werden sollte. Dies wurde von der BVV
abgelehnt. Nun vernimmt er, dass das Instrument Vergabestelle verschärft werden
soll. Das findet er sehr positiv. Er hätte jedoch gerne gewusst, in welchem
Umfang dies ausgeweitet werden soll. Wird es so etwas wie einen Betrag geben,
ab dem die Vergabestelle automatisch zuständig sein wird (z.B. BA-Spandau bei
25.000 €) und der dann außerdem in ein digitales Register eingetragen wird, wo
nachgesehen werden kann, welche Firmen jährlich in welchem Umfang Aufträge
erhalten haben. Betreffend das Thema Gefährdungsatlas geht Herr Abraham davon
aus, dass die BVV diesen zur Kenntnis erhält. Er hätte gerne gewusst, was das
Bezirksamt generell an Berichtswesen in welchen Abständen, z.B. auch zum
Sponsoring, der BVV zur Kenntnis geben will. Herr
Dr. Hanke teilt mit, dass es den Auftrag an die AG Korruptionsprävention gibt,
eine Vorlage zu erarbeiten. Anschließend wird sich das Bezirksamt im Detail
darüber verständigen, wie die konkreten Regelungen aussehen sollen. Somit kann
zurzeit zu diesem Thema nichts weiter gesagt werden. Aber es ist sicherlich
kein Problem, dem Hauptausschuss dann die entsprechende Vorlage nach Beschluss
zur Kenntnis zu geben. Ob das Beispiel Spandau ein weiteres Instrument ist, was
helfen kann, Korruptionsprävention zu betreiben, wurde bisher noch nicht
diskutiert. Auch über die Berichtspflichten an die BVV hat sich das Bezirksamt
noch keine Gedanken gemacht, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt und
auch keine entsprechende Beschlusslage der BVV. Herr
Fritsch ergänzt, dass alle Unregelmäßigkeiten, die dem Rechnungshof gemeldet
werden, auch der Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis erhält. Das läuft
automatisch. Somit gibt es eine kontinuierliche Information. Herr
Siewer merkt an, dass man jedoch nur etwas erfährt, wenn wirklich etwas
passiert ist. Wenn ein Prüfung durchgeführt wird, die positiv verlaufen ist,
erfährt man nichts. Es wäre interessant zu erfahren, wie die Quote „nach der
Suche im Heuhaufen“ aussieht. Dazu macht eine solche Berichtspflicht schon
Sinn. Herr
Dr. Hanke führt aus, das der Rechnungsprüfungsausschuss bei positiven Meldungen
automatisch informiert wird. Sollte so etwas wie eine Prüfgruppe eingerichtet
werden, dann hat auch das Bezirksamt ein Interesse daran zu erfahren, wie diese
Prüfungen verlaufen. Und auf dieser Grundlage könnte dies dann beispielsweise
auch dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben werden. Herr
Abraham ist weiterhin der Auffassung, dass es einen Sponsoringbericht geben
muss. Herr
von Dassel bezieht sich auf den Ombudsmann und fragt nach, wie das Bezirksamt
eine solche Einrichtung sieht bzw. an wen sich z.B. der Bürger, das Personal oder
ein Bezirksverordneter wenden kann, wenn er den Eindruck hat, dass da etwas
nicht mit rechten Dingen zugeht. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass wenn ein solcher Zusammenhang vermutet wird und die
Verwaltung einen solchen Hinweis bekommt, dann wird dem auch nachgegangen. Das
Bezirksamt ist nicht der Auffassung, dass man einen Rechtsanwalt beauftragt,
Ombudsmann für den Bezirk zu sein. Es wird darin nur eine weitere Geldausgabe
gesehen, ohne dass es das Verfahren günstiger macht. Des weiteren ist es jetzt schon
möglich, eine anonyme oder eine personalisierte Anzeige an den Bürgermeister
oder an die Stadträte zu adressieren, der dann auch nachgegangen werden muss
lt. GGO. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich an die
Generalstaatsanwaltschaft zu wenden. Insofern wird in einem Ombudsmann/-frau
kein Nutzen gesehen. Herr
Abraham bittet den Ausschussvorsitzenden, den engagierten Menschen aus Spandau
zu einer nächsten Ausschuss-Sitzung einzuladen, damit er sein prämiertes
Konzept den Mitgliedern vorstellt, um dann zu entscheiden, ob man sich der
Auffassung des Bezirksamtes in diesem Punkt anschließt. Sicherlich wäre es auch
interessant, den im Protokoll nicht namentlich genannten Staatsanwalt in den
Ausschuss einzuladen und zu fragen, wie man ein Hinweisgebersystem entwickeln
könnte, das der Staatsanwaltschaft bei seiner Arbeit hilft. Herr
Neuhaus merkt an, dass die Bitte von Herrn Abraham unter TOP 7 – Verschiedenes
erneut aufgegriffen wird. |
|||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |