Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.2
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 22.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BzStR´in Hänisch teilt mit:

Frau BzStR´in Hänisch teilt mit:

1.      Tarifvertrag Schulhausmeister

Im Zusammenhang mit der Kündigung der Bereitschaftsdienste im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist häufig die Information zu hören gewesen, dass berlinweit die Möglichkeit zu Bereitschaftsdiensten für Hausmeister Ende 2009 endgültig enden würde. Dies ist so nicht richtig. Im Tarifvertrag Schulhausmeister vom 20.07.2007 heißt es zwar, dass diese Regelung mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft treten würde, zugleich aber auch, dass die Laufzeit sich jeweils um 12 Monate verlängert, sofern nicht mindestens eine Tarifvertragspartei dem spätestens drei Monate vor Außerkrafttreten widersprechen würde. Von Seiten des Berliner Senats besteht eine solche Absicht nicht; von Seiten der Gewerkschaft ver.di ist eine solche Absicht bisher auch nicht geäußert worden.

                                               

2.      Einrichtungsfrequenz in Grundschulen    

Den Bezirken ist von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Verwaltungsvorschrift (Nr. 8/2008) übermittelt worden, in der mitgeteilt wird, dass in Schulen mit einem NdH-Anteil von mindestens 40 % die Klassen der Schulanfangsphase im Regelfall mit einer Frequenz von 24 Schülerinnen und Schülern je Klasse eingerichtet werden sollen. Sofern aus schulorganisatorischen Gründen zwingend erforderlich, ist sogar eine Frequenz bis zu 26 Schülerinnen und Schülern je Klasse zulässig. Die Vorschrift tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist somit zum kommenden Schuljahr anzuwenden.

 

Im Vergleich zu bisherigen Regelungen erhöht sich die regelmäßigen Einrichtungsfrequenz damit von bisher 20-23 Schülerinnen und Schülern auf die genannten 24-26 Schülerinnen und Schüler je Klasse.

 

Wegen des Vertrauensschutzes für die Eltern der im November vergangenen Jahres angemeldeten Kinder, wird der Bezirk Mitte die alte Anwendung für die Einrichtung des kommenden Schuljahres zugrunde legen. Zudem ist die Schulorganisation in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Gegenwärtig wird in allen entsprechenden Grundschulen des Bezirks mit einem NdH-Anteil von mindestens 40 % die 23-Frequenz nicht überschritten. Jedoch ist im weiteren Verlauf der Vorbereitung des Schuljahres damit zu rechnen, dass sich die Zahlen auf die 24er Frequenz noch erhöhen könnten.

 

3.      Pilotphase Gemeinschaftsschule   

Die Projektvereinbarungen zwischen den Schulen, der Senatsschulverwaltung und dem Bezirksamt für die beiden Pilotprojekte Gemeinschaftsschule in den öffentlichen Schulen des Bezirks Mitte stehen kurz vor dem Abschluss. In diesem Zusammenhang wurden folgende Anträge zur Finanzierung gestellt:       

 

Heinrich-von-Stephan Schule

Förderfonds Gemeinschaftsschule

IZBB                                         

      1.170.000 €

         500.000 €

Moses-Mendelsohn-Schule

Förderfonds Gemeinschaftsschule

         647.000 €

James-Krüss-Grundschule

Förderfonds Gemeinschaftsschule

IZBB

         324.000 €

         300.000 €

 

Gesamt

      2.941.000 €



4.      Absicherung der ergänzenden Betreuung im Ganztagsbetrieb

Der Bezirk Mitte beobachtet mit Sorge den sich derzeit abzeichnenden bzw. bereits eingetretenen Fehlbedarf im Erzieherbereich (unser Kenntnisstand ist ein Fehlbedarf von mehr als 50 Erzieherstellen).

Der Bezirk zeigt sich auch irritiert darüber, dass entgegen früherer Zielstellungen aus der Senatsschulverwaltung nunmehr eine Ausweitung im Zusammenhang mit den Freien Trägern gesucht werden soll. Dies ist nicht grundsätzlich zu kritisieren, da die Erfahrungen unserer Schulen in der Zusammenarbeit mit Freien Trägern als erfolgreich einzustufen ist. Jedoch wird die jetzige Situation dazu führen, dass an den Schulen „Mischmodelle“ der ergänzenden Betreuung von staatlichen Erzieherinnen und Erziehern und freien Trägern stattfinden wird.

Kritik ist zudem dahingehend zu äußern, dass der Bezirk nicht rechtzeitig in diese Problemlage einbezogen worden ist, zumal er auf der Grundlage von Kooperationsverträgen Trägerverträge zu schließen hat. Daher wird (wegen des nahen Schuljahresbeginns) ein transparentes, sich an alle Freie Träger richtendes „Zuschlagsverfahren“ nicht sicherzustellen sein.

Als Rückschritt bewertet der Bezirk darüber hinaus, dass von der Senatsschulverwaltung offensichtlich keine Beschlüsse der Schulkonferenzen mehr vorausgesetzt, sondern nur noch Anhörungen durchgeführt werden. In der Vergangenheit galt im Bezirk Mitte das grundsätzliche Einvernehmen, dass Schulkonferenzbeschlüsse erforderlich sind. Entsprechende Erwartungen bestehen auch in den Schulen selbst. Der Bezirk wünscht sich hier eine geänderte Einstellung der Senatsschulverwaltung.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen