Auszug - Konzeption für die Aufgabenbereiche Prüfdienst und Kosteneinziehung in der Abteilung Soziales und Bürgerdienste (DS:0440/III) BE: Frau BzStR´in Scheffler
Der
Vorsitzende, Herr Allendorf, erinnert einleitend an eine Beschlussempfehlung
des Ausschusses vom 9.10.2007, die lautete: „Das Bezirksamt wird ersucht,
bis zum 31. März 2008 dem zuständigen Fachausschuss ein Konzept vorzulegen, wie
es die Aufgabenbereiche prüft, die Kosteneinziehung in der Abteilung Soziales
und Bürgerdienste angesichts der anstehenden Personalveränderungen im Rahmen
der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 künftig organisieren und
strukturieren möchte.“ Frau BzStR´in Scheffler verteilt zu der Thematik das schriftlich ausformulierte Konzept. Im Konzept enthalten ist eine Arbeitsanweisung aus dem Bereich LuV Soziales. Hier geht es um die Archivierung von Altakten. Weiterhin wurde jetzt der alte Geschäftsverteilungsplan des Fachbereiches III beigefügt. Das Organigramm aus Mai 2005 für das LuV Soziales hatte bis vor kurzen noch seine Gültigkeit. Hier wurden organisatorische und strukturelle Veränderungen vorgenommen. In der Anlage 3.2 wurde das Organigramm mit Stand Mai 2008 erneuert. Weiterhin sind in den Unterlagen Daten aus dem Bereich Prüfdienst LuV Soziales zu entnehmen. Bezüglich der Drucksache teilt Frau Scheffler mit, dass grundsätzlich Interesse besteht, die im Antrag gestellten Aufgaben künftig sicher zu stellten. So hat das BA seine Überlegungen im Rahmen seiner Personaldebatten für den Doppelhaushalt 2008/2009 durchgeführt. Im Ergebnis musste man auch hier nicht unerhebliche Personalkürzungen hinnehmen. Das BA hat dann überlegt, a) um weiterhin alle Aufgaben, die gesetzlich wachsen, wahrzunehmen und b) was man tun kann, dass es sozialverträglich geschieht und wo es möglich ist. Beim Bereich Prüfdienst hat sich das angeboten; dort waren noch einige Mitarbeiter/innen tätig, die dann zum Teil ohnehin ausgeschieden sind. Schon vor den Personalberatungen für den Doppelhaushalt war das schon absehbar, dass in diesem Bereich Änderungen vorgenommen werden müssen. Im Ergebnis hofft das BA, dass auch aus dem Workshop noch viel nützliches gezogen wird. Dort wurden etliche Festlegungen und Feststellungen getroffen, die weiter verfolgt werden. Anschließend berichtet Herr Heil folgendes und stellt
voran, dass er heute nicht die Absicht hat, diese Thematik seminaristisch
vorzutragen. Er teilt mit, dass die wesentlichen Veränderungen in mehreren
Sitzungen in der letzten Wahlperiode im Ausschuss für Soziales und Gesundheit
im Jahre 2005 (nach den HARTZ IV-Gesetzen) vorgetragen wurden. Das Sozialamt
wurde im Mai 2005 neu aufgestellt (siehe Anlage 3.1). Diese organisatorische
Aufstellung entspricht nicht dem Modell Sozialamt, weil das Modell Sozialamt
beispielsweise schlicht die Altaktenbearbeitung nicht zum Thema hatte. In dem
modellhaften Charakter gab es keine Altakten, dann alle Akten waren am
31.12.2004 abschließend bearbeitet. Weil Mitte das größte Sozialamt in Europa
hat, musste das selbstverständlich organisatorisch seinen Niederschlag finden
und deshalb gibt es den Fachbereich III, der im Kern der Betrachtung der
Aufgabenbereiche Kosteneinziehung und Prüfdienst steht. In der Kosteneinziehung
befasst man sich mit zivilrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Forderungen an
Unterhaltsberechtigte sowohl immer noch nach dem BSHG als auch nach dem SGB II.
6 Sachbearbeiter/innen und ein Gruppenleiter beschäftigen sich mit
zivilrechtlichen Unterhaltsforderungen und 13 Sachbearbeiter/innen und ein
Gruppenleiter beschäftigen sich mit öffentlich-rechtliche Forderungen (siehe
Anlage 3.1 und 3.2). In der alten Gliederung gehörten dieser Aufgaben in den
Fachbereich III. In der neuen Gliederung gehören sie dahin, wo sie bis Ende
2004 in Mitte in der Rechtsstelle angesiedelt waren. Ø Ressource Ø
Personalstruktur Ø
Aufbau-
und Ablauforganisation mit vielen unterschiedlichen Punkten um die Frage, wie
reagiert das BA auf die Ressourcenknappheit mit strukturellen Antworten oder
auch wie man den Geschäftsprozess so organisieren kann, dass er bezahlbar
bleibt und den rechtlichen Anforderungen genügt. Eine
konkrete Auswirkung auf die Struktur ist der Anlage 3.2 zu entnehmen. Der
Fachbereich III wurde eingespart. Kosteneinsparung und Kostenerstattung gingen
in die Rechtsstelle zurück. Die Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
gingen auch hier in den Fachbereich I zurück. Dort waren sie schon einmal.
Weiterhin teilt Herr Heil mit, dass man sich mit einem weiteren strukturellen Prüfauftrag
beschäftigt, und zwar das eventuelle Zusammenfassen der Leistungsstelle für
Obdachlose und der Leistungsstelle für Asylbewerber, weil die Leistungsstelle
für Obdachlose schrumpft. Auch hier sind Leistungsempfänger erwerbsfähig und
zum JobCenter gewechselt. Damit ergibt sich die Frage, ob sich diese Struktur
noch effizient aufrecht erhalten lässt. Hier wird das möglicherweise mit dem
gesundheitlich bedingten Abgang eines langjährigen Mitarbeiters kombiniert
werden. Die Stelle wird eingespart, ohne das der Geschäftsprozess darunter
leidet. Der
Vollständigkeit halber übergibt Herr Heil den Bericht aus der Zielvereinbarung
des LuVs Soziales für 2007 an die Ausschussmitglieder zur Kenntnis und gibt
einige Erläuterungen dazu. Der Bericht ist noch nicht offiziell vom BA und der
BVV zur Kenntnis genommen. In dieser Form wird er vorgelegt. Der
Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt, wie lange die Verjährungsfrist sei und wie
lange die Akten eingelagert werden müssen. Herr Heil denkt, dass die
Verjährungsfrist bei öffentlich-rechtlichen Forderungen 30 Jahre sind, denn
eine Verwaltung sei auf Dauer. Auch hier gilt es, Verjährungsfristen zu
unterbrechen und zu hemmen, wenn es darauf ankommt. 30 Jahre heißt, wenn man gar
nichts macht, also wenn die Akten unbearbeitet liegen. Die zivilrechtlichen
Fristen verjähren nach 3 Jahren. Frau Dr.
Reuter (Die Linke) bezieht sich auf die Seite 2, in der es um die Umsetzung von
Mitarbeitern in das JobCenter geht und fragt nach dem derzeitigen Stand. Sie
fragt weiter, ob es noch Mitarbeiter gibt, die noch umzusetzen seien. Herr Heil
teilt mit, dass im LuV Soziales (bis auf 2 Ausnahmen im Fachbereich IV) zurzeit
keine Mitarbeiter/innen tätig sind, die in das JobCenter umgesetzt werden
müssen. Das BA hat die Umsetzung abgeschlossen. Alle Mitarbeiter/innen sind
zwar noch nicht im JobCenter angekommen. Die Kollegen/innen der Umweltzone
wurden pflichtgemäß bis zum 1.1.2008 in das LuV Bauen umgesetzt. Herr BV
Rauskolb (CDU) bezieht sich auf die Aufbewahrungsfristen von Altakten und
fragt, wo hier die Rechtsgrundlage sei. Herr Heil verweist auf die gemeinsame
Geschäftsordnung des Landes Berlin. Weiterhin meint er, dass er keine Aussage
machen kann, denn er sei nicht vorbereitet. Frau BzStR´in Scheffler ergänzt: Es
gibt unterschiedliche Rechtsgrundlagen, die in der Arbeitsanweisung auf der
Seite 3 zu finden sei. Den genauen Paragrafen wird Frau Scheffler nachreichen. |
|||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |