Auszug - Konzeption für die Aufgabenbereiche Prüfdienst und Kosteneinziehung in der Abteilung Soziales und Bürgerdienste (DS:0440/III) BE: Frau BzStR´in Scheffler  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.2
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 20.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 18:59 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, erinnert einleitend an eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vom 9

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, erinnert einleitend an eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vom 9.10.2007, die lautete: „Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum 31. März 2008 dem zuständigen Fachausschuss ein Konzept vorzulegen, wie es die Aufgabenbereiche prüft, die Kosteneinziehung in der Abteilung Soziales und Bürgerdienste angesichts der anstehenden Personalveränderungen im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 künftig organisieren und strukturieren möchte.“

 

Frau BzStR´in Scheffler verteilt zu der Thematik das schriftlich ausformulierte Konzept. Im Konzept enthalten ist eine Arbeitsanweisung aus dem Bereich LuV Soziales. Hier geht es um die Archivierung von Altakten. Weiterhin wurde jetzt der alte Geschäftsverteilungsplan des Fachbereiches III beigefügt. Das Organigramm aus Mai 2005 für das LuV Soziales hatte bis vor kurzen noch seine Gültigkeit. Hier wurden organisatorische und strukturelle Veränderungen vorgenommen. In der Anlage 3.2 wurde das Organigramm mit Stand Mai 2008 erneuert.

Weiterhin sind in den Unterlagen Daten aus dem Bereich Prüfdienst LuV Soziales zu entnehmen.

Bezüglich der Drucksache teilt Frau Scheffler mit, dass grundsätzlich Interesse besteht, die im Antrag gestellten Aufgaben künftig sicher zu stellten. So hat das BA seine Überlegungen im Rahmen seiner Personaldebatten für den Doppelhaushalt 2008/2009 durchgeführt. Im Ergebnis musste man auch hier nicht unerhebliche Personalkürzungen hinnehmen. Das BA hat dann überlegt,

a)      um weiterhin alle Aufgaben, die gesetzlich wachsen, wahrzunehmen und

b)      was man tun kann, dass es sozialverträglich geschieht und wo es möglich ist.

Beim Bereich Prüfdienst hat sich das angeboten; dort waren noch einige Mitarbeiter/innen tätig, die dann zum Teil ohnehin ausgeschieden sind. Schon vor den Personalberatungen für den Doppelhaushalt war das schon absehbar, dass in diesem Bereich Änderungen vorgenommen werden müssen. Im Ergebnis hofft das BA, dass auch aus dem Workshop noch viel nützliches gezogen wird. Dort wurden etliche Festlegungen und Feststellungen getroffen, die weiter verfolgt werden.

 

Anschließend berichtet Herr Heil folgendes und stellt voran, dass er heute nicht die Absicht hat, diese Thematik seminaristisch vorzutragen. Er teilt mit, dass die wesentlichen Veränderungen in mehreren Sitzungen in der letzten Wahlperiode im Ausschuss für Soziales und Gesundheit im Jahre 2005 (nach den HARTZ IV-Gesetzen) vorgetragen wurden. Das Sozialamt wurde im Mai 2005 neu aufgestellt (siehe Anlage 3.1). Diese organisatorische Aufstellung entspricht nicht dem Modell Sozialamt, weil das Modell Sozialamt beispielsweise schlicht die Altaktenbearbeitung nicht zum Thema hatte. In dem modellhaften Charakter gab es keine Altakten, dann alle Akten waren am 31.12.2004 abschließend bearbeitet. Weil Mitte das größte Sozialamt in Europa hat, musste das selbstverständlich organisatorisch seinen Niederschlag finden und deshalb gibt es den Fachbereich III, der im Kern der Betrachtung der Aufgabenbereiche Kosteneinziehung und Prüfdienst steht. In der Kosteneinziehung befasst man sich mit zivilrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Forderungen an Unterhaltsberechtigte sowohl immer noch nach dem BSHG als auch nach dem SGB II. 6 Sachbearbeiter/innen und ein Gruppenleiter beschäftigen sich mit zivilrechtlichen Unterhaltsforderungen und 13 Sachbearbeiter/innen und ein Gruppenleiter beschäftigen sich mit öffentlich-rechtliche Forderungen (siehe Anlage 3.1 und 3.2). In der alten Gliederung gehörten dieser Aufgaben in den Fachbereich III. In der neuen Gliederung gehören sie dahin, wo sie bis Ende 2004 in Mitte in der Rechtsstelle angesiedelt waren.
Zur Anlage 3.1 teilt Herr Heil mit, dass im Fachbereich III viele Mitarbeiter/innen, auch Mitarbeiter/innen, die über das ZeP kamen (MAE-Kräfte, Ein-Euro-Jobber) Akten sortierten.
Dieser Bereich wurde komplett eingespart. Argument war, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Arbeit an den Altakten nur für 2 Jahre budgetierte, und zwar im Rahmen der Basiskorrektur für 2005 und 2006 in 2006 mit insgesamt 920 Tsd. €. Herr Heil meint, dass auf dem Hilfskostenträger, der extra für die Altaktenbearbeitung eingerichtet wurde, insgesamt in den beiden Jahren nahezu 5 Mio. € an Kosten angehäuft wurden. Diese Kosten standen dem Budget von 920 Tsd. € in beiden Jahren gegenüber, d. h., es wurde eigentlich eine gesetzliche Aufgabe durchgeführt (Bearbeitung der Altakten) und es wurde politisch entschieden, dass noch nicht beschiedene BSHG-Anträge bis weit nach 2006 hinein bearbeitet werden sollten. Das führte dazu, dass immer mehr Personal eingespart werden musste, obwohl kein Ende abzusehen war. Anlässlich der Diskussion um den Doppelhaushalt 2008/2009 hat man gesagt, das geht so nicht. Es soll sich bei der Altaktenbearbeitung auf das reine Weglegegeschäft beschränkt werden. Akten werden bearbeitet, aber streng orientiert am Vermögensverzeichnis. Der Rechnungshof hatte 2005 zu Recht darauf hingewiesen, dass man von etlichen Millionen (Herr Heil erinnert sich an die Diskussion im Ausschuss über 40 Mio. €) über die Hälfte rechtswidrig in Abgang stellen musste, denn hier wurde häufig ein Darlehen, statt Hilfe zum Lebensunterhalt, gewährt. Hier konnte sich der neue LuV-Leiter nicht durchringen, einen ernsthaften Versuch zu unternehmen, dies zu refianzieren durch entsprechende Einziehungsmaßnahmen. 2006 hat man dann in einer Schließzeit die Darlehensakten aus dem Archiv geholt und hat ca. 65 % der Vorgänge in knapp 4 Wochen mit dem gesamten LuV Soziales (rd. 150 Mitarbeiter/innen waren daran beteiligt) bearbeitet, niedergeschlagen oder je nach dem, welche Bearbeitung erforderlich war und zur entgültigen Bearbeitung in die Kosteneinziehung gegeben.
Herr Heil berichtet weiter, dass strukturelle Überlegungen angestellt werden müssen. Im April 2008 fand dann ein Workshop statt. Der Workshop hat einen Maßnahmekatalog verursacht, der sich an 3 Aspekten widerspiegelt:

Ø      Ressource

Ø      Personalstruktur

Ø      Aufbau- und Ablauforganisation mit vielen unterschiedlichen Punkten um die Frage, wie reagiert das BA auf die Ressourcenknappheit mit strukturellen Antworten oder auch wie man den Geschäftsprozess so organisieren kann, dass er bezahlbar bleibt und den rechtlichen Anforderungen genügt.

Eine konkrete Auswirkung auf die Struktur ist der Anlage 3.2 zu entnehmen. Der Fachbereich III wurde eingespart. Kosteneinsparung und Kostenerstattung gingen in die Rechtsstelle zurück. Die Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gingen auch hier in den Fachbereich I zurück. Dort waren sie schon einmal. Weiterhin teilt Herr Heil mit, dass man sich mit einem weiteren strukturellen Prüfauftrag beschäftigt, und zwar das eventuelle Zusammenfassen der Leistungsstelle für Obdachlose und der Leistungsstelle für Asylbewerber, weil die Leistungsstelle für Obdachlose schrumpft. Auch hier sind Leistungsempfänger erwerbsfähig und zum JobCenter gewechselt. Damit ergibt sich die Frage, ob sich diese Struktur noch effizient aufrecht erhalten lässt. Hier wird das möglicherweise mit dem gesundheitlich bedingten Abgang eines langjährigen Mitarbeiters kombiniert werden. Die Stelle wird eingespart, ohne das der Geschäftsprozess darunter leidet.
In Anlage 3.1 sind die internen Dienste (Prüfdienst) aufgezeigt. Er wird in Anlage 3.2 nicht mehr erscheinen, weil es im LuV Soziales keinen Prüfdienst mehr gibt. Frau BzStR´in Scheffler wies zurecht darauf hin, dass zu Beginn der Wahlperiode dieser Gedanke ins Auge gefasst wurde, Prüfdienste des LuVs Bürgerdienste und des LuVs Soziales aus den genannten Gründen zusammen zu legen, denn aus Gründen des Arbeitsaufkommens aus Sicht des LuVs Soziales war es nicht sinnvoll, hier neues Personal zu rekrutieren. Das BA hat sich dann entschlossen, genauer hinzuschauen. Seit Anfang 2008 arbeiten die verbliebene Prüferin des LuVs Soziales und die 3 Prüfer des LuVs Bürgerdienste zusammen. Sie erledigen die Aufgaben wechselseitig, lernen voneinander. Das Ergebnis dieser Maßnahme wird man sich nach 12 Monaten ansehen und schauen, ob das Sinn gemacht hat, oder ob die Geschäftsprozesse darunterleiden. Nicht davon betroffen sind die Aufgaben im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (Sozialleistungsbetrug, Sozialleistungsmissbrauch). Diese Aufgaben werden nach wie vor von der Rechtsstelle des LuVs Soziales wahrgenommen und zusammen mit Vermögenssicherung, Rückgewinnungs-, Widerbeschaffungshilfe und die Anordnung von Sicherheitsleistungen nach § 7a Asylbewerberleistungsgesetz bearbeitet.

 

Der Vollständigkeit halber übergibt Herr Heil den Bericht aus der Zielvereinbarung des LuVs Soziales für 2007 an die Ausschussmitglieder zur Kenntnis und gibt einige Erläuterungen dazu. Der Bericht ist noch nicht offiziell vom BA und der BVV zur Kenntnis genommen. In dieser Form wird er vorgelegt.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt, wie lange die Verjährungsfrist sei und wie lange die Akten eingelagert werden müssen. Herr Heil denkt, dass die Verjährungsfrist bei öffentlich-rechtlichen Forderungen 30 Jahre sind, denn eine Verwaltung sei auf Dauer. Auch hier gilt es, Verjährungsfristen zu unterbrechen und zu hemmen, wenn es darauf ankommt. 30 Jahre heißt, wenn man gar nichts macht, also wenn die Akten unbearbeitet liegen. Die zivilrechtlichen Fristen verjähren nach 3 Jahren.
Die Sozialhilfeakten lagern 7 Jahre. Ab 2012 werden nicht mehr sehr viele Akten vorhanden sein.

 

Frau Dr. Reuter (Die Linke) bezieht sich auf die Seite 2, in der es um die Umsetzung von Mitarbeitern in das JobCenter geht und fragt nach dem derzeitigen Stand. Sie fragt weiter, ob es noch Mitarbeiter gibt, die noch umzusetzen seien. Herr Heil teilt mit, dass im LuV Soziales (bis auf 2 Ausnahmen im Fachbereich IV) zurzeit keine Mitarbeiter/innen tätig sind, die in das JobCenter umgesetzt werden müssen. Das BA hat die Umsetzung abgeschlossen. Alle Mitarbeiter/innen sind zwar noch nicht im JobCenter angekommen. Die Kollegen/innen der Umweltzone wurden pflichtgemäß bis zum 1.1.2008 in das LuV Bauen umgesetzt.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) bezieht sich auf die Aufbewahrungsfristen von Altakten und fragt, wo hier die Rechtsgrundlage sei. Herr Heil verweist auf die gemeinsame Geschäftsordnung des Landes Berlin. Weiterhin meint er, dass er keine Aussage machen kann, denn er sei nicht vorbereitet. Frau BzStR´in Scheffler ergänzt: Es gibt unterschiedliche Rechtsgrundlagen, die in der Arbeitsanweisung auf der Seite 3 zu finden sei. Den genauen Paragrafen wird Frau Scheffler nachreichen.


 

 
 

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