Auszug - Ackerstraße 12 - Projektvorstellung und Ausschussvotum für Sanierungszieländerung BE: Bezirksamt, Architekten Ackerstraße 12
Herr Gothe teilt mit, dass es sich um ein Projekt im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt handelt. Das Projekt sieht vor, ein 4-geschossiges Haus zu errichten, welches auf der einen Seite an eine Brandwand anschließt, auf der Rückseite besteht eine enge Situation zu einem Grundstück, welches sich zur Brunnenstraße orientiert. Bislang ist es Sanierungsziel, dort keine Verdichtung vorzunehmen. Zu weiteren Ausführungen verweist Herr Gothe auf die anwesenden Architekten. Der
Architekt (Büro 213) erläutert das Projekt anhand einer
Powerpoint-Präsentation, diese liegt den Ausschussmitgliedern in schriftlicher
Form vor. Frau
Hilse fragt nach, ob Eigentumswohnungen geplant sind. Dazu wird
berichtet, dass vier Einheiten bestehen, davon werden zwei Einheiten vom
Antragsteller selbst genutzt (Atelier EG, Wohnung 1.Etage). Zu den anderen
beiden Einheiten ist der Antragsteller momentan mit Bekannten, die sich für das
Projekt ebenfalls interessieren, in Verhandlung. Frau
Hilse fragt zusätzlich, wie es sich mit den Fenstern auf dem Grundstück 11b
verhält und ob die Häuser an der Brandwand miteinander verbunden werden sollen.
Es wird
geantwortet, dass das Gebäude genau an die Brandwand angeschlossen werden soll.
In dem Gebäude befinden sich Fenster, welche geschlossen werden. Dies ist eine
notarielle beglaubigte Vereinbarung. Eine
Verschattung des Grundstückes Ackerstr. 13 besteht nicht. Frau
Hilse fragt nach, warum der Änderung der Sanierungsziele zugestimmt werden
sollte. Dazu wird
ausgeführt, dass die Rosenthaler Vorstadt durch den Zuzug von Künstlern sehr
bekannt geworden ist. Zusätzlich wird durch das Zusammenführen von Wohnen und
berufliche Tätigkeit der Verkehr eingeschränkt. Herr
Gothe legt dar, dass es aus bauordnungsrechtlichen sowie aus
planungsrechtlichen Gründen keinen Grund gibt, der Sanierungszieländerung nicht
zuzustimmen. Darüber hinaus wurde sich mit dem Nachbarsgrundstückseigentümer
geeinigt. Frau
Hilse fragt den Architekten, ob ihm das Hof- und Freiflächenkonzept für dieses
Sanierungsgebiet, welches von der BVV beschlossen wurde, bekannt ist. Dies wird
verneint. Der
Architekt führt weiter aus, dass ihm bewusst ist, dass sich das Sanierungsziel
auf die Schaffung von Grünflächen stützt. Dazu legt er dar, dass auch die
Begrünung einer Fläche vorgesehen ist, zusätzlich soll eventuell auch eine
Dachfläche begrünt werden. Frau
Hilse teilt mit, dass vor einiger Zeit eine Sanierungszieländerung des
Grundstückes Veteranenstr. 20 durchgeführt wurde. Sie fragt nach, ob diese
Änderung vom Architekturbüro 213 geplant wurde. Dies wird verneint. Auf eine
Nachfrage von Herrn Diedrich erklärt Herr Gothe, dass sich der Grundstückseigentümer
selbst Gedanken über sein Grundstück macht und auf die Idee einer Bebauung
kommt. Es ist keinesfalls so, dass das Stadtplanungsbüro auf
Grundstückseigentümer zugeht und vorschlägt, eine Bebauung zu realisieren. Herr
Diedrich fragt nach, ob die Sanierungsziele so unverbindlich sind, dass sie
planungsrechtlich belanglos sind. Sollte das der Fall sein, hat sich die BVV in
den vergangenen Jahren umsonst viel Mühe um die Formulierung von
Sanierungszielen gemacht. Herr
Gothe erklärt, dass das Sanierungsrecht sowie das, was im Rahmenplan mit den
Sanierungszielen festgeschrieben ist, selbstverständlich gilt. Es ist bislang
keine Bebauung vorgesehen, deshalb wird diskutiert, ob das Sanierungsziel
geändert werden könnte. Herr
Diedrich bezieht sich auf die Stellungnahme der Betroffenenvertretung und
bittet um Stellungnahme des Bezirksamtes dazu. Ferner fragt er nach, ob auch
eine Stellungnahme des Koordinationsbüros der Stadterneuerung zu diesem
Bauvorhaben vorliegt. Herr
Gothe antwortet, dass er heute mit dem KO-Büro gesprochen hat. Das KO-Büro
sieht das Projekt relativ gelassen, da das Sanierungsziel in einem Jahr sowieso
aufgehoben wird. Herr
Gothe teilt mit, dass ihm die Stellungnahme der Betroffenvertretung noch nicht
vorliegt. Herr Koch
teilt mit, dass bei diesem Projekt das Wesen eines Hofkonzeptes aufgegriffen
wird, da sich drei Grundstückseigentümer zusammengetan haben und eine
großzügige Freiraumsituation im Blockinnenbereich geschaffen haben. Er spricht
sich für die geschaffene Qualität aus. Er findet, dass das Projekt zu einer
Verbesserung der Situation führt. Herr
Bausch ist der Ansicht dass es, rein städtebaulich betrachtet, zu einer
Verschlechterung der Situation kommt. Er ist der Auffassung, dass der Architekt
das Grundstück 14 mit Absicht nicht dargestellt hat. Herr Bausch erklärt, dass
durch dieses Bauvorhaben der Abstand von 9 Metern zur großen Brandwand auf dem
Grundstück 14 zu dicht wird. Die heutige Qualität des Grundstückes wird durch
das Neubauvorhaben sehr stark eingeschränkt. Zu
Verschattung legt Herr Bausch dar, dass jede neue Kubatur auf einem Grundstück
neue Verschattungen erzeugt. Er spricht sich klar gegen das geplante Vorhaben
aus. Frau
Hilse bemängelt, dass in den verteilten Unterlagen zu dem Projekt weder
Maßstäbe noch Maße angegeben sind. Ferner bezieht sie sich auf das Protokoll
der Betroffenenvertretung. In diesem Protokoll ist nachlesbar, dass das
Stadtplanungsamt eine positive Stellungnahme zu diesem Projekt abgegeben hat.
Frau Hilse fragt nach, auf welcher Grundlage dies erfolgt ist, da noch keine
Sanierungszieländerung erfolgt ist. Herr
Gothe antwortet, dass das Stadtplanungsamt selbstverständlich voraussetzt, dass
die Sanierungszieländerung eine Mehrheit erfährt. Ein schriftliches Votum des
Sanierungsträgers muss vorher nicht vorliegen. Ferner
bezieht sich Herr Gothe auf das angesprochene Grundstück Nr. 14 und führt dazu
aus, dass das Grundstück 14 mit einem 3-geschossigen Haus bebaut ist, welches
an eine sehr lange Brandwand anschließt. Er legt dar, dass das Haus 14 aufgrund
der hohen Brandwand keinen Nachteil durch die Neubebauung erleidet. Zum
Grundstück Nr. 13 berichtet er, dass sich eine relativ enge Situation mit dem
Neubau ergibt. Allerdings ist in diesem Fall offensichtlich eine Verständigung
zwischen den beiden Grundstückseigentümern erfolgt. Herr
Klette ergänzt, dass es nach § 34 BauGB planungsrechtlich keine Einwende gegen
dieses Vorhaben gibt. Herr
Diedrich fragt nach, warum in der heutigen Situation eine Bebauung auf dem
Grundstück für sinnvoll gehalten wird, obwohl dies damals, als die
Sanierungsziele im Rahmen des Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Rosenthaler
Vorstadt beschlossen wurden, nicht der Fall war. Er ist
der Ansicht, dass das Bezirksamt in der Pflicht ist, vor Aufhebung des
Sanierungsgebiets darüber nachzudenken, wie das Gebiet bis zur Aufhebung
umgesetzt werden kann. Herr
Bausch bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Gothe und berichtigt, dass
das Haus auf dem Grundstück 14 5-geschossig ist. Herr
Neuhaus teilt mit, dass zur Sicherung von Sanierungszielen ein Bebauungsplan
gefertigt werden muss. Es steht jeder Fraktion frei, einen Antrag auf die
Fertigung eines B-Plans zu stellen. Herr
Neuhaus teilt mit, dass aufgrund des Umgangs mit B-Plänen der Spandauer Vorstadt
im Ausschuss und in der BVV, der Eindruck erweckt wird, dass die Sicherung der
Sanierungsziele in der Spandauer Vorstadt nicht so wichtig sind, wie sie in der
Rosenthaler Vorstadt erscheinen. Auf
Nachfrage von Frau Hilse erklärt Herr Gothe, dass dieses Vorhaben nach §34
BauGB genehmigungsfähig ist, da ein eingeschossiger Baukörper an einen
eingeschossigen Baukörper anschließt. Dazwischen befindet sich eine
Fluchttreppe nach unten. Danach macht der Baukörper einen Rücksprung, die
Baufläche fällt zurück auf das eigene Grundstück, somit kommt es zu keiner
Beeinträchtigung des Grundstückes, welches die Senatskulturverwaltung
beherbergt. Herr Gothe wird sich erkundigen, ob der Grundstückseigentümer
(Senatskulturverwaltung) Einwende gegen das geplante Bauvorhaben hegt. Es wird
abgestimmt. Der Ausschuss lehnt der Änderung der Sanierungsziele ab (3
Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung). Es findet
eine kurze Pause statt. |
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