Auszug - Ackerstraße 12 - Projektvorstellung und Ausschussvotum für Sanierungszieländerung BE: Bezirksamt, Architekten Ackerstraße 12  

 
 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 6.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 07.05.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gothe teilt mit, dass es sich um ein Projekt im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt handelt

Herr Gothe teilt mit, dass es sich um ein Projekt im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt handelt. Das Projekt sieht vor, ein 4-geschossiges Haus zu errichten, welches auf der einen Seite an eine Brandwand anschließt, auf der Rückseite besteht eine enge Situation zu einem Grundstück, welches sich zur Brunnenstraße orientiert. Bislang ist es Sanierungsziel, dort keine Verdichtung vorzunehmen. Zu weiteren Ausführungen verweist Herr Gothe auf die anwesenden Architekten.

 

Der Architekt (Büro 213) erläutert das Projekt anhand einer Powerpoint-Präsentation, diese liegt den Ausschussmitgliedern in schriftlicher Form vor.

 

Frau Hilse fragt nach, ob Eigentumswohnungen geplant sind.

Dazu wird berichtet, dass vier Einheiten bestehen, davon werden zwei Einheiten vom Antragsteller selbst genutzt (Atelier EG, Wohnung 1.Etage). Zu den anderen beiden Einheiten ist der Antragsteller momentan mit Bekannten, die sich für das Projekt ebenfalls interessieren, in Verhandlung.

Frau Hilse fragt zusätzlich, wie es sich mit den Fenstern auf dem Grundstück 11b verhält und ob die Häuser an der Brandwand miteinander verbunden werden sollen.

Es wird geantwortet, dass das Gebäude genau an die Brandwand angeschlossen werden soll. In dem Gebäude befinden sich Fenster, welche geschlossen werden. Dies ist eine notarielle beglaubigte Vereinbarung.

Eine Verschattung des Grundstückes Ackerstr. 13 besteht nicht.

 

Frau Hilse fragt nach, warum der Änderung der Sanierungsziele zugestimmt werden sollte.

Dazu wird ausgeführt, dass die Rosenthaler Vorstadt durch den Zuzug von Künstlern sehr bekannt geworden ist. Zusätzlich wird durch das Zusammenführen von Wohnen und berufliche Tätigkeit der Verkehr eingeschränkt.

 

Herr Gothe legt dar, dass es aus bauordnungsrechtlichen sowie aus planungsrechtlichen Gründen keinen Grund gibt, der Sanierungszieländerung nicht zuzustimmen. Darüber hinaus wurde sich mit dem Nachbarsgrundstückseigentümer geeinigt.

 

Frau Hilse fragt den Architekten, ob ihm das Hof- und Freiflächenkonzept für dieses Sanierungsgebiet, welches von der BVV beschlossen wurde, bekannt ist. Dies wird verneint.

 

Der Architekt führt weiter aus, dass ihm bewusst ist, dass sich das Sanierungsziel auf die Schaffung von Grünflächen stützt. Dazu legt er dar, dass auch die Begrünung einer Fläche vorgesehen ist, zusätzlich soll eventuell auch eine Dachfläche begrünt werden.

 

Frau Hilse teilt mit, dass vor einiger Zeit eine Sanierungszieländerung des Grundstückes Veteranenstr. 20 durchgeführt wurde. Sie fragt nach, ob diese Änderung vom Architekturbüro 213 geplant wurde. Dies wird verneint.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Diedrich erklärt Herr Gothe, dass sich der Grundstückseigentümer selbst Gedanken über sein Grundstück macht und auf die Idee einer Bebauung kommt. Es ist keinesfalls so, dass das Stadtplanungsbüro auf Grundstückseigentümer zugeht und vorschlägt, eine Bebauung zu realisieren.

 

Herr Diedrich fragt nach, ob die Sanierungsziele so unverbindlich sind, dass sie planungsrechtlich belanglos sind. Sollte das der Fall sein, hat sich die BVV in den vergangenen Jahren umsonst viel Mühe um die Formulierung von Sanierungszielen gemacht.

Herr Gothe erklärt, dass das Sanierungsrecht sowie das, was im Rahmenplan mit den Sanierungszielen festgeschrieben ist, selbstverständlich gilt. Es ist bislang keine Bebauung vorgesehen, deshalb wird diskutiert, ob das Sanierungsziel geändert werden könnte.

 

Herr Diedrich bezieht sich auf die Stellungnahme der Betroffenenvertretung und bittet um Stellungnahme des Bezirksamtes dazu. Ferner fragt er nach, ob auch eine Stellungnahme des Koordinationsbüros der Stadterneuerung zu diesem Bauvorhaben vorliegt.

Herr Gothe antwortet, dass er heute mit dem KO-Büro gesprochen hat. Das KO-Büro sieht das Projekt relativ gelassen, da das Sanierungsziel in einem Jahr sowieso aufgehoben wird.

Herr Gothe teilt mit, dass ihm die Stellungnahme der Betroffenvertretung noch nicht vorliegt.

 

Herr Koch teilt mit, dass bei diesem Projekt das Wesen eines Hofkonzeptes aufgegriffen wird, da sich drei Grundstückseigentümer zusammengetan haben und eine großzügige Freiraumsituation im Blockinnenbereich geschaffen haben. Er spricht sich für die geschaffene Qualität aus. Er findet, dass das Projekt zu einer Verbesserung der Situation führt.

 

Herr Bausch ist der Ansicht dass es, rein städtebaulich betrachtet, zu einer Verschlechterung der Situation kommt. Er ist der Auffassung, dass der Architekt das Grundstück 14 mit Absicht nicht dargestellt hat. Herr Bausch erklärt, dass durch dieses Bauvorhaben der Abstand von 9 Metern zur großen Brandwand auf dem Grundstück 14 zu dicht wird. Die heutige Qualität des Grundstückes wird durch das Neubauvorhaben sehr stark eingeschränkt.

Zu Verschattung legt Herr Bausch dar, dass jede neue Kubatur auf einem Grundstück neue Verschattungen erzeugt. Er spricht sich klar gegen das geplante Vorhaben aus.

 

Frau Hilse bemängelt, dass in den verteilten Unterlagen zu dem Projekt weder Maßstäbe noch Maße angegeben sind. Ferner bezieht sie sich auf das Protokoll der Betroffenenvertretung. In diesem Protokoll ist nachlesbar, dass das Stadtplanungsamt eine positive Stellungnahme zu diesem Projekt abgegeben hat. Frau Hilse fragt nach, auf welcher Grundlage dies erfolgt ist, da noch keine Sanierungszieländerung erfolgt ist.

Herr Gothe antwortet, dass das Stadtplanungsamt selbstverständlich voraussetzt, dass die Sanierungszieländerung eine Mehrheit erfährt. Ein schriftliches Votum des Sanierungsträgers muss vorher nicht vorliegen.

 

Ferner bezieht sich Herr Gothe auf das angesprochene Grundstück Nr. 14 und führt dazu aus, dass das Grundstück 14 mit einem 3-geschossigen Haus bebaut ist, welches an eine sehr lange Brandwand anschließt. Er legt dar, dass das Haus 14 aufgrund der hohen Brandwand keinen Nachteil durch die Neubebauung erleidet. Zum Grundstück Nr. 13 berichtet er, dass sich eine relativ enge Situation mit dem Neubau ergibt. Allerdings ist in diesem Fall offensichtlich eine Verständigung zwischen den beiden Grundstückseigentümern erfolgt.

Herr Klette ergänzt, dass es nach § 34 BauGB planungsrechtlich keine Einwende gegen dieses Vorhaben gibt.

 

Herr Diedrich fragt nach, warum in der heutigen Situation eine Bebauung auf dem Grundstück für sinnvoll gehalten wird, obwohl dies damals, als die Sanierungsziele im Rahmen des Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt beschlossen wurden, nicht der Fall war.

Er ist der Ansicht, dass das Bezirksamt in der Pflicht ist, vor Aufhebung des Sanierungsgebiets darüber nachzudenken, wie das Gebiet bis zur Aufhebung umgesetzt werden kann.

 

Herr Bausch bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Gothe und berichtigt, dass das Haus auf dem Grundstück 14 5-geschossig ist.

 

Herr Neuhaus teilt mit, dass zur Sicherung von Sanierungszielen ein Bebauungsplan gefertigt werden muss. Es steht jeder Fraktion frei, einen Antrag auf die Fertigung eines B-Plans zu stellen.

Herr Neuhaus teilt mit, dass aufgrund des Umgangs mit B-Plänen der Spandauer Vorstadt im Ausschuss und in der BVV, der Eindruck erweckt wird, dass die Sicherung der Sanierungsziele in der Spandauer Vorstadt nicht so wichtig sind, wie sie in der Rosenthaler Vorstadt erscheinen.

 

Auf Nachfrage von Frau Hilse erklärt Herr Gothe, dass dieses Vorhaben nach §34 BauGB genehmigungsfähig ist, da ein eingeschossiger Baukörper an einen eingeschossigen Baukörper anschließt. Dazwischen befindet sich eine Fluchttreppe nach unten. Danach macht der Baukörper einen Rücksprung, die Baufläche fällt zurück auf das eigene Grundstück, somit kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Grundstückes, welches die Senatskulturverwaltung beherbergt. Herr Gothe wird sich erkundigen, ob der Grundstückseigentümer (Senatskulturverwaltung) Einwende gegen das geplante Bauvorhaben hegt.

 

Es wird abgestimmt. Der Ausschuss lehnt der Änderung der Sanierungsziele ab (3 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).

 

Es findet eine kurze Pause statt.


 

 
 

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