Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) fragt, ob Kinderschutz und
therapeutische Versorgung im Ausschuss des RdB beraten wurden.
Herr BzBm Dr. Hanke verteilt die Stellungnahme, die der zuständige Ausschuss
des RdB zum Entwurf eines Senatsbeschlusses vom 18.3.2008 formulierte. Er
berichtet, dass der Entwurf des Senatsbeschlusses in der vergangenen Woche
durch den RdB als offizielle Stellungnahme gegangen ist. Der Senat hatte am
18.3.2008 eine Vorlage beschlossen, in der es im Kern um die personelle
Zielstruktur des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geht. Insgesamt ist das ein
schwieriges Verfahren, weil das eine reine kamerale Vorstellung ist und gegen
das Globalsummensystem läuft, das die Bezirke haben. Der Druck, der dort
entsteht, kommt von zwei Seiten:
- Senatsgesundheitsverwaltung
(möchte sicher stellen, dass die einzelnen Gesundheitsdienste in den
Bezirken sachlich und personell aus ihrer Sicht ordentlich ausgestattet
sind)
- Senatsfinanzverwaltung
(hat eine Vorstellung entwickelt, wie viele Personen im Öffentlichen
Gesundheitsdienst der Bezirke überhaupt nur arbeiten dürfen. Es wird
erheblicher Druck ausgeübt, um hier zu der oberen Personenzahl zu kommen,
die die Senatsfinanzverwaltung sich vorstellt).
Der Entwurf eines Senatsbeschlusses wurde dem RdB und dem
Abgeordnetenhaus zugeleitet und stellt aus Senatssicht den Kompromiss der
Gesundheitsverwaltung mit der Finanzverwaltung dar. Der RdB war sehr verärgert.
Er hat diese Senatsvorlage kurz vor der RdB-Sitzung erhalten mit dem Hinweis,
diese Vorlage anzunehmen damit zum 1.4.2008 die
Gesundheitsdienstzuständigkeitsverordnung in Kraft treten kann. Der RdB hat das
empört abgelehnt und gesagt, er benötigt Zeit, um das zu beraten. Mit der
politischen Führung der Bezirke wurde im Vorfeld nicht darüber gesprochen.
Die Stellungnahme der Bezirke wurde deutlich formuliert und es wurden die
Themenfelder angerissen, die schon lange in der Diskussion sind.
Herr Dr. Hanke meint, dass, obwohl klar war, dass der RdB noch Beratungsbedarf
hat, die Senatsvorlage schon in das Abgeordnetenhaus gegeben wurde. Der RdB hat
daraufhin eine Stellungnahme an den zuständigen Fachausschuss des
Abgeordnetenhauses geschickt. Es geht um die personelle Ausstattung, die als zu
gering angesehen wird, es geht um den Einstellungskorridor, der theoretisch da
ist und es geht um die Frage der Therapeuten.