Herr
BzStR Gothe teilt mit, dass das Thema Schankvorgärten schon mehrmals auf der
Tagesordnung stand. Er erinnert an eine Vereinbarung mit Herrn BzStR Zeller,
wie man dieses Thema zukünftig besser regeln könnte. Auch erinnert Herr Gothe
daran, dass es einen Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus Pankow gab. In
diesem Zusammenhang gab es dann auch die Frage der Heizpilze, ob man diese
aus den Schankvorgärten des öffentlichen Straßenlandes verbannen sollte oder
nicht. Die Idee wurde geboren, sich mit den Bezirken, die in der Innenstadt
liegen, auf eine gemeinsame Haltung zu verständigen.
Der Umweltausschuss in Mitte diskutierte einen Antrag der Fraktion Bü90/Die
Grünen, die das Ansinnen des Bezirksamtes unterstützten, einen Positivkatalog
für die Schankvorgärten zu formulieren. Der Antrag wurde abgelehnt. Es wurde
vorgeschlagen, dass Mitte die Heizpilze verbannen solle. Herr BzStR Gothe
argumentierte damals, dass Mitte das nicht entscheiden möchte, sondern es
sollte eine Regelung mit allen in der Innenstadt befindlichen Bezirken
gefunden werden. Herr Gothe dachte nun, dass das einige Jahre dauern würde,
bis man sich zu einer Verständigung durchringen würde. Er war positiv
überrascht, als im Februar 2008 eine gemeinsame Sitzung mit allen relevanten
Stadträten der Innenstadtbezirke stattfand, wo überraschend ein schneller
Konsens gefunden werden konnte, dass Heizpilze in den Schankvorgärten, sofern
sie auf öffentlichem Straßenland liegen, in Zukunft nicht mehr geduldet
werden. Herr Gothe teilt weiter mit, dass man das relativ einfach durch die Aufnahme eines
entsprechenden Satzes in den Nebenbestimmungen regeln kann. Die Begründung
des öffentlichen Interesses lässt sich herleiten aus dem Interesse, die
Klimaschutzziele umzusetzen und den CO2-Ausstoß zu verringern. Deshalb wurde
gemeinsam beschlossen, das in der zukünftigen Genehmigungspraxis so zu
handhaben, d. h., wenn jetzt ein Pächter einen neuen Antrag ab Oktober oder
ab November wiederum für ein Jahr stellt, dann würde das BA durch Aufnahme
des entsprechendes Satzes in der Nebenbestimmung das so regeln.
Unter Federführung des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg wird eine gemeinsame
Pressemitteilung dazu erarbeitet. Nach Abstimmung mit den anderen Bezirken
wird die neue Verwaltungspraxis dann auch umgesetzt.
Herr BV von Dassel (Grüne) begrüßt ausdrücklich diese
Verfahrensweise. Er fragt, ob für den Sommer 2008 in der Regel die
Sondernutzungsgenehmigungen schon erteilt wurden. Weiterhin fragt er, wenn
jemand im Mai 2008 eine Nutzung beantragt, ob er dann schon den Heizpilz
verboten bekommt.
Herr BzStR Gothe meint dazu, dass man das nicht sofort
anordnen kann und dass sich sofort alle daran halten müssen, sondern es gilt
jeweils für den nächsten beantragten Zeitraum für einen Schankvorgarten. Es
wird also einen fließenden Übergang geben und es werden die Heizpilze
hoffentlich nach und nach aus dem Straßenbild verschwinden.
Herr BV Streb (CDU) fragt, ob Herr Gothe diese Anordnung
juristisch einwandfrei findet. Herr BzStR Gothe bejaht das. Es gibt eine
Rechtsexpertise des Rechtsamtes Mitte dazu. Die Rechtsamtsleiter der anderen
5 Bezirke sind zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Herr Gothe fühlt sich in
diesem Punkt relativ sicher.
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