Auszug - Heizpilze im öffentlichen Straßenland BE: Bezirksamt  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
TOP: Ö 5.3
Gremium: Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gothe teilt mit, dass das Thema Schankvorgärten schon mehrmals auf der Tagesordnung stand

Herr BzStR Gothe teilt mit, dass das Thema Schankvorgärten schon mehrmals auf der Tagesordnung stand. Er erinnert an eine Vereinbarung mit Herrn BzStR Zeller, wie man dieses Thema zukünftig besser regeln könnte. Auch erinnert Herr Gothe daran, dass es einen Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus Pankow gab. In diesem Zusammenhang gab es dann auch die Frage der Heizpilze, ob man diese aus den Schankvorgärten des öffentlichen Straßenlandes verbannen sollte oder nicht. Die Idee wurde geboren, sich mit den Bezirken, die in der Innenstadt liegen, auf eine gemeinsame Haltung zu verständigen.
Der Umweltausschuss in Mitte diskutierte einen Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen, die das Ansinnen des Bezirksamtes unterstützten, einen Positivkatalog für die Schankvorgärten zu formulieren. Der Antrag wurde abgelehnt. Es wurde vorgeschlagen, dass Mitte die Heizpilze verbannen solle. Herr BzStR Gothe argumentierte damals, dass Mitte das nicht entscheiden möchte, sondern es sollte eine Regelung mit allen in der Innenstadt befindlichen Bezirken gefunden werden. Herr Gothe dachte nun, dass das einige Jahre dauern würde, bis man sich zu einer Verständigung durchringen würde. Er war positiv überrascht, als im Februar 2008 eine gemeinsame Sitzung mit allen relevanten Stadträten der Innenstadtbezirke stattfand, wo überraschend ein schneller Konsens gefunden werden konnte, dass Heizpilze in den Schankvorgärten, sofern sie auf öffentlichem Straßenland liegen, in Zukunft nicht mehr geduldet werden. Herr Gothe teilt weiter mit, dass  man das relativ einfach durch die Aufnahme eines entsprechenden Satzes in den Nebenbestimmungen regeln kann. Die Begründung des öffentlichen Interesses lässt sich herleiten aus dem Interesse, die Klimaschutzziele umzusetzen und den CO2-Ausstoß zu verringern. Deshalb wurde gemeinsam beschlossen, das in der zukünftigen Genehmigungspraxis so zu handhaben, d. h., wenn jetzt ein Pächter einen neuen Antrag ab Oktober oder ab November wiederum für ein Jahr stellt, dann würde das BA durch Aufnahme des entsprechendes Satzes in der Nebenbestimmung das so regeln.
Unter Federführung des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg wird eine gemeinsame Pressemitteilung dazu erarbeitet. Nach Abstimmung mit den anderen Bezirken wird die neue Verwaltungspraxis dann auch umgesetzt.

 

 

Herr BV von Dassel (Grüne) begrüßt ausdrücklich diese Verfahrensweise. Er fragt, ob für den Sommer 2008 in der Regel die Sondernutzungsgenehmigungen schon erteilt wurden. Weiterhin fragt er, wenn jemand im Mai 2008 eine Nutzung beantragt, ob er dann schon den Heizpilz verboten bekommt.

Herr BzStR Gothe meint dazu, dass man das nicht sofort anordnen kann und dass sich sofort alle daran halten müssen, sondern es gilt jeweils für den nächsten beantragten Zeitraum für einen Schankvorgarten. Es wird also einen fließenden Übergang geben und es werden die Heizpilze hoffentlich nach und nach aus dem Straßenbild verschwinden.

 

Herr BV Streb (CDU) fragt, ob Herr Gothe diese Anordnung juristisch einwandfrei findet. Herr BzStR Gothe bejaht das. Es gibt eine Rechtsexpertise des Rechtsamtes Mitte dazu. Die Rechtsamtsleiter der anderen 5 Bezirke sind zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Herr Gothe fühlt sich in diesem Punkt relativ sicher. 

 

 


 

 
 

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