Herr BzStR Gothe beantwortet zuerst die Frage
von Herrn BV von Dassel (Grüne) zur Barrierefreiheit des Entwurfs Südpanke:
Der Siegerentwurf hat einige Stellen oder Wegeführungen, wo die Höhenunterschiede
nur mit Treppen überwunden werden können. Diese Planung ist in diesen Punkten
momentan so überarbeitet worden, dass es neben einer Treppe immer eine Rampe
gibt. Eine weitere Überarbeitung wird stattfinden. Der Siegerentwurf wird in
der überarbeiteten Fassung Barrierefreiheit gewährleisten.
Anschließend berichtet Herr Gothe von zwei
Vergabeentscheidungen.
1. Weihnachtsmarkt vor dem Roten Rathaus
2. Sommergastronomie mit Kulturangebot am Monbijoupark
Die Verwaltung des BA hatte vorgeschlagen, dass beide
Verfahren nach einer Kriterienmatrix zu erarbeiten sind. Beide sollen in
einem zweiten Schritt im BA entschieden werden.
Zu 1.: Zum Weihnachtsmarkt am Roten Rathaus teilt Herr
Gothe mit, dass es vier Bewerber gab. Alle hatten ein vergleichbares Konzept
vorgelegt. Die Fa. Laubinger konnte ausgewählt werden. Sie schlagen zwischen
Neptunbrunnen und dem Roten Rathaus vor, eine Budenstadt zu errichten, die
Altberliner Fassaden als Kulissen zeigen, die dort einmal standen. Die
Kulissen werden zwischen 3 und 5 Meter hoch sein.
Zu 2.: Zur Sommergastronomie teilt Herr Gothe mit, dass
hier zwei Konzepte vorlagen, die in der Punktebewertung dicht beieinander
lagen. Das BA hat das Rechtsamt eingeschaltet, um zu prüfen, wie das BA rechtlich zu entscheiden hat. Das BA kann
sich bei den verschiedenen Kriterien, die beiden Bewerber direkt miteinender
vergleichen. Das kulturelle Angebot wurde besonders untersucht. Das Konzept
von „Hexenkesselhoftheater Strandbar“ wurde deutlich besser bewertet als das
Konzept vom „Kulturstrand“. Lediglich der freie Eintritt des „Kulturstrands“
bringt einen Pluspunkt. Das BA hat aber festgestellt, dass an diesem Ort eine
hochwertige Kulturnutzung angeboten werden sollte. Dabei ist es richtig,
Eintritt zu verlangen.
Ein weiteres nicht unwichtiges Kriterium war, dass das Konzept vom
Hexenkesselhoftheater einen halbrunden Theaterbau vorsieht. Durch diese
Anordnung wird der Lärm eingekapselt. Die Lärmentwicklung ist somit positiv
zu bewerten. Das andere Konzept sieht zwei offene Bühnen vor, die in alle
Richtungen Schallausbreitungen zulassen.
Das BA hat sich dann für das Konzept von Hexenkesselhoftheater entschieden.
Die Anwälte des Zweitplatzierten hatten Akteneinsicht gewünscht und genommen.
Herr BV Lundkowski (FDP) fragt, ob das Bezirksamt bei der
Bewertung des Kriterienkatalogs die Gewichtung verändert hat. Herr BzStR
Gothe meint, dass das nicht geschehen sei. Die
Matrix mit dem Punktevergabesystem ist durchgängig angewandt worden. Trotz
knappen Ausgangs musste das BA eine Entscheidung treffen und schauen, wo die
einzelnen Bewerber vorne und wo sie hinten lagen bei den verschiedenen
Themenblöcken. Deshalb hat sich das BA mit dem Rechtsamt in Verbindung
gesetzt.
Herrn BV Dr. Schulze (CDU) ist noch nicht so ganz klar,
wie die Bewertung stattfand. Er fragt, nach welchen objektiven Kriterien hier
bewertet wurde. Herr BzStR Gothe teilt mit, dass
die Objektivität ein sehr wichtiges Kriterium sei. Bei solchen
Vergabeentscheidungen ist oberster Grundsatz, dass eine Verwaltung bei gleichgelagerten
Fällen gleich entscheiden muss. Das ist im Artikel 3 des Grundgesetzes
so verankert. Das Gleichheitsgesetz ist überhaupt die Maxime beim
Verwaltungshandeln. Weiterhin teilt Herr Gothe mit, dass man den
Entscheidungsprozess sorgfältig dokumentieren wird, damit die Entscheidung
durch ein Verwaltungsgericht überprüft werden kann. Eine Bewertungsmatrix
über Punktebewertung kann man plausibel nachvollziehen. Nachhaltig hat sich
das BA mit dem kulturellen Angebot auseinander gesetzt.
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