Auszug - Fachplan Einzelhandel BE: Bezirksamt, BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH BBE Unternehmensberatung GmbH, Stadt-, Standort- und Immobilienentwicklung
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Nach einleitenden Worten von Herrn Gothe stellen sich Herr
Illiges (BSM) und Herr Giese (BBE) vor. Herr Illiges und Herr Giese erläutern anhand einer
Powerpoint-Präsentation. Herr Diedrich fragt nach, ob in bestimmten Gebieten kein
Bedarf nach Einzelhandlesflächen vorliegt und ob man sich stattdessen darauf
konzentrieren sollte, vorhandene Einzelhandelflächen zu stärken. Dazu wird ausgeführt, dass durchaus Gebiete vorhanden sind
(z.B. Alexanderplatz) in denen die Einzelhandelsentwicklung ausreichend
vorhanden ist. Dazu wird ergänzt, dass der Fokus bei der Darstellung der
Versorgungssituation eindeutig bei der Nahversorgung liegt. Es ist nicht
Aufgabe des bezirklichen Zentrenkonzeptes, die Nahversorgungssituation für den
Bezirks Mitte gesamtstädtisch zu untersuchen. Auf die Nachfrage, nach welchen Maßgaben z.B. Supermärkte
bisher vom Bezirksamt genehmigt wurden, erläutert Herr Laduch, dass jeder
Antrag für einen Supermarkt oder Einkaufszentrum einer bauaufsichtlichen
Prüfung unterliegt. Bei einer Größenordnung wie z.B. 800qm sind diese auch in
allgemeine Wohngebieten zur Versorgung der Bevölkerung zulässig. Erst bei
größeren Projekten muss die Entscheidung gefällt werden, ob ein B-Plan oder
vorhabenbezogener B-Plan notwendig ist. Frau Laduch ergänzt, dass die planerische Aufgabe der
Entwicklung des Zentrumkonzepts als Handlungsgrundlage im letzten Jahr angeregt
wurde, da man festgestellt hat, dass der Markt überschwemmt wird. Die
Einzugsbereiche konnten nicht mehr abgegrenzt werden. Durch planerische
Aktivitäten im Amt wurden die Standorte verortet und überprüft, ob in dem
Gebiet eine Überversorgung vorliegt. Durch die Meinung der BVV in den
Ausschüssen wurde es im letzten Jahr schwer, das Zentrumkonzept in Auftrag zu
geben. Frau Laduch betont, dass es nach dem Ergebnis des heutigen vorgestellten
Konzeptes besonders notwendig ist, eine verwaltungsinterne Handlungsgrundlage
zu haben, um damit arbeiten zu können. Herr Koch bezieht sich auf das Planwerk Innenstadt und teilt
mit, dass das Planwerk Innenstadt Flächen und Räume markiert, die reaktiviert
werden sollen. Er ist der Meinung, dass der Bezirk Einfluss darauf nehmen
sollte, wie das passiert. Er erläutert dies am Beispiel des Spittelmarktes. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Schumann wird berichtet, dass
zur Analyse der Kaufkraft auf die Postleitzahlgebiete zurückgegriffen wird.
Kaufkraftprognosen werden für ein Jahr gegeben. Hauptgrundlage für die
Kaufkraftberechnung sind die Steuerbescheide der Kommunen. Frau Hilse legt dar, dass es sich bei der heute
vorgestellten Analyse um einen Arbeits- und Zwischenstand handelt. Sie fragt
nach, wann mit der entgültigen Fertigstellung zu rechnen ist und wann das
Konzept der BVV vorgestellt wird. Es wird geantwortet, dass die Fertigstellung bis Ende Mai
erfolgen soll, damit dann der politische Abstimmungsprozess beginnen kann. Herr Bertermann teilt mit, dass das Areal des
Schultheißareals laut Studie nun doch zu viel Verkaufsfläche birgt. Er fragt
nach, ob zu befürchten ist, dass die Investoren des Schultheißareals nun doch
das Areal verkleinern müssen. Herr Gothe teilt mit, dass die Gutachter in die Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gehen. Es gab am Schulheißgelände, ähnlich wie am Peachbrot-Areal, in der Vergangenheit ein Aushandlungsprozess, indem man sich auf Höchstgrenzen verständigt hat. Gemäß Senatsverwaltung wurden die 20.000qm für das Schultheißareal als maximale Obergrenze darstellt. Herr Gothe teilt mit, dass man bei der Entwicklung eines
Einzelhandelskonzeptes die Planungen und Setzungen berücksichtigen muss.
Bezüglich des Schulheißgelände gibt es keinen Anlass fortgeschrittenen
Planungen zu revidieren. Herr Bertermann fragt nach, ob die vorgestellte Powerpoint-Präsentation zur Verfügung
steht. Dies wird von den Vertretern der beauftragten Büros mit dem Hinweis,
bejaht dass es sich um einen Zwischenstand handelt und die Unterlagen
dementsprechend nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. |
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